Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 211967
Eingetragen
7.11.2019
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)
Gegenstand
Die Erbringung von Planungs-, Dienst- und Bauleistungen in den Bereichen Kanal- und Rohrleitungsbau, Betonbau, Erdbau, Tiefbau, Pflasterarbeiten, Asphaltbau, Abriss und Entsorgung, Gartenund Landschaftsbau, Containerdienst, Lastteste sowie Verdichtungs- und Plattendruckversuche.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ria-Friederike Luhde
seit 7.11.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ria-Friederike Luhde
Berlin
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cavator GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 752.638,70 1.027.561,70
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 800,00
II. Sachanlagen 572.825,00 888.248,00
III. Finanzanlagen 179.813,70 138.513,70
B. Umlaufvermögen 846.120,21 729.087,99
I. Vorräte 122.753,18 243.179,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 722.402,17 483.778,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 964,86 2.129,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.313,92 16.669,22
Summe Aktiva 1.609.072,83 1.773.318,91

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 160.237,32 158.512,18
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 133.512,18 124.892,03
III. Jahresüberschuss 1.725,14 8.620,15
B. Rückstellungen 42.844,53 53.375,40
C. Verbindlichkeiten 1.405.990,98 1.561.431,33
Summe Passiva 1.609.072,83 1.773.318,91

Anhang für Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Die Cavator GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Reg.Nr. 211967 B).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Gemäß § 264 (1) Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang „Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses“, der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früherer Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 (4) und § 256 Satz 1 HGB

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung

Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vom Wahlrecht nach den Vorschriften der sog. Poolabschreibung wurde kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

Gesellschafterkonten wurden entsprechend den gesetzlichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen verzinst.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit wichtiger Absatzverträge (ggf. alternative Begründung) des erworbenen Unternehmens begründet.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen 5 und 15 Jahren) angesetzt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wurde in der Bilanz gesondert als „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen waren.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschal-wertberichtigung Rechnung getragen.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungs-verordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Beteiligungen

Die Gesellschaft ist Organträgerin von vier Organgesellschaften mit gültigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen ab 2022. Es bestehen Ausleihungen an diese Unternehmen von insgesamt 29.813 T€.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 0 € Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel

Stand 31.12.2023 T€ Restlaufzeit bis 1 Jahr T€ Restlaufzeit über 6 Jahre T€
Anleihen.
davon konvertibel
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 804.352
804.352
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 135.261 135.261
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 213.232 213.232
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 112.582 112.582
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 35.500 35.5003
Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
103.410
22.540
138
103.410
22.540
138

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen i. H. von 30.000 € und resultieren

aus einer stillen Beteiligung der MBG Berlin-Brandenburg Mikromezzanin.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Gesellschafterkonten wurden entsprechend den gesetzlichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen verzinst.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechend schriftliche Vereinbarungen liegen vor.

Während des aufgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Frau Ria Friederike Luhde, Fontanestraße 50, 15569 Woltersdorf

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaft in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.

Jahr 2022 2023
Bilanzsumme 1.773.318 EUR 1.609.072 EUR
Umsatzerlöse 1.923.804 EUR 1.159.027 EUR
Beschäftigte 8 2

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschrift als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Sonstige Angaben

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft ist gleich dem Kalenderjahr.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Basis der Bücher des Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Anwendung zulässiger Bewertungsmethoden aufgestellt.

Alle Finanzkonten sind durch entsprechende Auszüge zum 31.12.2023 nachgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2025 festgestellt.

Berlin, 20.08.2025

_________________________________

Ria-Friedericke Luhde, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.8.2025.

Nachrichten & Medien

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