Vybiralik GmbH
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RMV GmbH BaumaschinenvermietungHattenhofen, WürttJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangGrundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der RMV GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt. Die Berichtsfirma ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierung Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Bilanzierung erfolgte im Geschäftsjahr nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Bewertung Eine Änderung hinsichtlich der Bewertungsmethoden ist gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, werden sie vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Auf die lineare Methode wird übergegangen, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert i.H.v. EUR 410,- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Ein Abgang wird unterstellt. Umlaufvermögen Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden mit dem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zur Aktivseite Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von EUR 269.223,16 (Vorjahr: EUR 167.961,56) enthalten keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zur Passivseite Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 363.963,24 (Vorjahr: EUR 314.258,29) enthalten Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 354.698,25 (Vorjahr: EUR 301.806,53) und mit einer Restlauzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten Die Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt: Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignung und persönliche Bürgschaft, hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch Eigentumsvorbehalt. Sonstige Angaben Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Organe gem. § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführer sind Frau Bettina Vybiralik, kaufmännische Angestellte und Herr Uwe Vybiralik, Kfz-Mechaniker. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Neben den aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu vermerken. Sonstiges Auf weitere Angaben wird gemäß § 288 HGB verzichtet. Ergänzende Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB Der vorliegende Abschluss wurde am 15.05.2014 festgestellt.
Hattenhofen, Württ, den 14.04.2015 Bettina Vybiralik, Geschäftsführer Uwe Vybiralik, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.4.2015. |
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