C.
Technologie GmbH
Eickeloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.301,00 |
23.786,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.301,00 |
23.786,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.333,24 |
75.143,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.940,63 |
25.841,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.392,61 |
49.302,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.426,90 |
1.271,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.061,14 |
100.200,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.858,48 |
89.215,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
38.858,48 |
64.215,64 |
| B.
Rückstellungen |
1.350,23 |
1.396,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.852,43 |
9.588,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.061,14 |
100.200,50 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der C. Technologie GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In Anwendung der steuerrechtlichen
Bewertungsvorschrift § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
werden die Anschaffungskosten der beweglichen
Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, mit Anschaffungskosten im Einzelfall bis
zu EUR 150,00 in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden seit dem
1. Januar 2008 in einem Sammelposten zusammengefasst und
über fünf Jahre linear abgeschrieben (§ 6
Abs. 2a EStG analog).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgesgenstände wurden zum Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen
gegenüber Gesellschaftern betragen 1.105,68 EUR
(Vorjahr: 1.376,86 EUR).
Die Kassen- und Bankbestände wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor
dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Werte am Bilanzstichtag über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden diese Werte
angesetzt. Die in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Name der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Werner Wessel
Eickeloh, den 1. August 2011
gez. Werner Wessel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2011 festgestellt.
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