Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 3966
Eingetragen
19.4.2005
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiEinbau von IsolierungenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Putz- und Malerarbeiten, Vollwärmeschutz, Fassadenrenovierungen, Betonschutz, Trockenbau, Errichtung von Metallständerwänden und Akustikdecken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Feuerpfeil
seit 19.4.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christian Feuerpfeil
96337 Ludwigsstadt - Ebersdorf, Am Berg 2
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hofmann GmbH

Ludwigsstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

117.878,00

77.854,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

117.877,00

77.853,00

B. Umlaufvermögen

284.966,98

278.382,52

I. Vorräte

8.616,06

10.534,97

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

210.292,88

212.257,30

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

66.058,04

55.590,25

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.167,14

5.167,14

3.972,41

3.972,41

Summe Aktiva

408.012,12

408.012,12

360.208,93

360.208,93



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

222.160,11

179.702,06

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Gewinnvortrag

129.702,06

88.428,98

III. Jahresüberschuss

42.458,05

41.273,08

B. Rückstellungen

24.568,05

24.568,05

30.375,50

30.375,50

C. Verbindlichkeiten

161.283,96

161.283,96

150.131,37

150.131,37

Summe Passiva

408.012,12

408.012,12

360.208,93

360.208,93

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Hofmann GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kleinstgesellschaften aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind teilweise in der Bilanz und teilweise im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB teilweise in Anspruch genommen.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite verrechnet. Aufwendungen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Abschreibungen im Jahr des Zugangs erfolgten zeitanteilig (pro rata temporis).

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Für Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, die Aufwand für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) angesetzt.

Die passiven latenten Steuern wurden im Berichtsjahr mit 27% des Unterschieds zwischen handels- und steuerrechtlichem Wertansatz des Anlagevermögens gebildet.



4. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Name laut Registergericht: Hofmann GmbH
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Coburg
Register-Nr.: HRB 3966

II. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Forderungen gegenüber dem Gesellschafter Herrn Christian Feuerpfeil bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 30.966,49 (Vj. EUR 33.961,67).

2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 27.625,02 (Vorjahr EUR 0,00 )

3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragt EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00)

III. Sonstige Angaben

1. Angabe über Mitglieder der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Christian Feuerpfeil. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022

Ludwigsstadt, den 11.04.2024

Christian Feuerpfeil
(Geschäftsführer)

 

Ludwigsstadt, den 11. April 2024

gez. Christian Feuerpfeil

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. April 2024

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