Trigas FI
GmbH
Neufahrn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.127.978,99 |
892.935,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
372.169,00 |
335.843,00 |
| II.
Sachanlagen |
665.809,99 |
467.092,00 |
| III.
Finanzanlagen |
90.000,00 |
90.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
969.745,35 |
1.372.130,69 |
| I.
Vorräte |
20.500,32 |
22.218,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
619.102,81 |
889.049,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
330.142,22 |
460.862,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.687,69 |
12.449,42 |
| Aktiva |
2.110.412,03 |
2.277.515,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.740.518,94 |
1.848.337,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.823.337,76 |
1.455.755,15 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
107.818,82 |
-367.582,61 |
| B.
Rückstellungen |
209.514,28 |
156.777,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
160.378,81 |
272.399,93 |
| Passiva |
2.110.412,03 |
2.277.515,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Trigas FI GmbH mit Sitz in Neufahrn, ist im
Handelsregister München unter der Nummer B
129071 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.
Die wahlweise bei Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind
grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit
einem Einzelanschaffungspreis bis zu Euro 800, die ab dem
01.01.2018 angeschafft oder hergestellt wurden, werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Betragen die
Anschaffungskosten bis zu Euro 250 erfolgt die Verbuchung
ohne gesonderte Erfassung als sofortiger Aufwand.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die
Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedriger Wert
beizulegen war (§253 IV HGB). Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die
Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten (§255 II
HGB). Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen. Die Umrechnung fremder Währungen
erfolgte mit dem jeweiligen Tageskurs. Sofern am
Bilanzstichtag noch eine Forderung oder Verbindlichkeit in
einer fremden Währung vorlag, wurde anhand des
Niederstwertprinzips der Ansatz geprüft.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur periodengerechten
Erfassung des Aufwands bzw. des Ertrags gebildet. Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten
werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Flüssige
Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I
HGB). Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur
periodengerechten Erfassung des Aufwands bzw. des Ertrags
gebildet.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Auf
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe
von Euro 171.539,51 (im Vorjahr: Euro 145.387,43)
vorgenommen. Die Abschreibung auf Geringwertige
Wirtschaftsgüter beträgt Euro 16.249,11 (im
Vorjahr: Euro 7.847,86). Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
Euro 28.943,52 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: Euro 28.943,52). Die verbleibenden
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sind innerhalb eines Jahres fällig. Von den
Verbindlichkeiten haben Euro 0 eine Restlaufzeit von
ein bis fünf Jahre (im Vorjahr Euro 0) und
Euro 0 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(im Vorjahr Euro 0). Die restlichen Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Es waren durchschnittlich 36 Arbeitnehmer, ohne
Geschäftsführung, während des
Geschäftsjahres beschäftigt. Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens geführt durch Athanasios Trigas,
Kaufmann (bis 27. Januar 2023) und Herrn Thomas Steuer,
Kaufmann (bis 28. Dezember 2023). Mit Eintragung ins
Handelsregister am 27. Januar 2023 wurde Frau Cynthia
Trigas, Kauffrau, zur Geschäftsführerin bestellt.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Neufahrn, den 30.04.2024
gez.:
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
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