Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 10938
Eingetragen
10.1.2006
Branche
Herstellung von Drahtwaren, Ketten und FedernHerstellung von PräzisionsstahlrohrenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Die Produktion von rostfreien, säure- und hitzebeständigen Drähten, die mittels Drahtziehmaschinen und Glühanlagen veredelt wurden sowie der nationale und internationale Handel mit Drahterzeugnissen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Heymann
seit 23.7.2020
Prokura
Jana Kästner
seit 28.3.2017
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Christa Winterhager+2
94.75%
5.25%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
BGH Edelstahl Lugau GmbH
Germany
1.200.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BGH Feindraht GmbH

Nettetal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.346,62 2.527,65
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.527,68 2.901,43
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.560.829,25 941.558,41
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 146.773,16 161.366,89
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 427.386,25
1.714.476,71 1.535.740,63
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.005.592,39 7.733.470,63
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 15.733,21 30.812,95
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 763.269,96 601.074,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.999.608,45 2.511.242,30
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 28.860,02 138.479,25
3. Sonstige Vermögensgegenstände 478.560,22 51.134,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.883,68 101.641,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 617,75 433,00
11.019.602,39 12.704.030,03

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 613.550,26 613.550,26
II. Kapitalrücklage 4.000.000,00 4.000.000,00
III. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 737.097,88 -395.872,09
IV. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -547.879,50 1.132.969,97
4.802.768,64 5.350.648,14
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 165.197,00
2. Sonstige Rückstellungen 148.616,06 201.198,23
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.704,59 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 9.704,59 EUR (Vorjahr 0,00 EUR)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 405.648,83 94.912,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 405.648,83 EUR (Vorjahr 94.912,25 EUR)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.453.024,03 6.521.695,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 5.453.024,03 EUR (Vorjahr 6.521.695,68 EUR)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 199.840,24 370.378,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 199.840,24 EUR (Vorjahr 370.378,73 EUR)
11.019.602,39 12.704.030,03

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

01.01.2023 - 31.12.2023 01.01.2022 - 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
Rohergebnis 4.307.397,28 5.967.754,61
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.403.822,29 -2.219.262,63
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -486.671,77 -433.962,90
-2.890.494,06 -2.653.225,53
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -341.463,22 -334.974,83
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.495.436,17 -4.727.393,45 -1.437.334,93 -4.425.535,29
davon aus Währungsumrechnung 5.582,46 EUR (Vorjahr 19.844,94 EUR)
-419.996,17 1.542.219,32
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 761,98
Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen 231.953,69 EUR (Vorjahr 66.977,73 EUR) -232.225,56 -67.374,83
Ergebnis vor Steuern -652.221,73 1.475.606,47
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 105.099,23 -341.987,00
Ergebnis nach Steuern -547.122,50 1.133.619,47
Sonstige Steuern -757,00 -649,50
Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -547.879,50 1.132.969,97

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma BGH Feindraht GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz Nettetal
Registergericht Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nr. HR B 10938

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang sind nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Der Abschreibungsplan verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzung.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind durch Bestandsverzeichnisse nachgewiesen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Herstellungskosten, ausgehend vom jeweiligen Fertigungsstand unter Einbeziehung angemessener Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten, des durch die Fertigung veranlassten Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie angemessener Teile der allgemeinen Verwaltung angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind angemessene Wertberichtigungen gebildet worden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert bilanziert.

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens, bei denen sich am Abschlussstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert ergab, wurden Abschreibungen vorgenommen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens nach der Brutto-Methode ist dem folgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. In diesem Anlagenspiegel sind die Vermögensgegenstände mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgeführt. Die Entwicklung der Abschreibungen des Jahres 2023 ist ebenfalls aus dem Anlagenspiegel zu ersehen.

Entwicklung des Anlagevermögens 2023

AHK (historisch) 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge AHK (historisch) 31.12.2023 Abschreibungen (kumuliert) Buchwert 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.976,28 4.150,00 0,00 0,00 12.126,28 -6.779,66 5.346,62
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.433,37 0,00 0,00 0,00 19.433,37 -17.905,69 1.527,68
Technische Anlagen und Maschinen 6.556.813,24 155.210,72 769.561,31 0,00 7.481.585,27 -5.920.756,02 1.560.829,25
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 614.651,52 18.663,52 0,00 0,00 633.315,04 -486.541,88 146.773,16
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 427.386,25 342.175,06 -769.561,31 0,00 0,00 0,00 0,00
7.618.284,38 516.049,30 0,00 0,00 8.134.333,68 -6.425.203,59 1.709.130,09
Summe Anlagevermögen 7.626.260,66 520.199,30 0,00 0,00 8.146.459,96 -6.431.983,25 1.714.476,71
Abschreibungspiegel Zeitraum Abschreibungen 01.01.2023 Zugänge Abgänge Abschreibungen 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.448,63 1.331,03 0,00 6.779,66
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.531,94 1.373,75 0,00 17.905,69
Technische Anlagen und Maschinen 5.615.254,83 305.501,19 0,00 5.920.756,02
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 453.284,63 33.257,25 0,00 486.541,88
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
6.085.071,40 340.132,19 0,00 6.425.203,59
Summe Anlagevermögen 6.090.520,03 341.463,22 0,00 6.431.983,25

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche hierunter ausgewiesene Forderungen sind innerhalb einer Restlaufzeit von einem Jahr fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr 0,00 €).

3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Gesamtbetrag 31.12.2023 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr davon Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.704,59 9.704,59
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 405.648,83 405.648,83
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.453.024,03 5.453.024,03
Sonstige Verbindlichkeiten 199.840,24 199.840,24
6.068.217,69 6.068.217,69 0,00 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 5.366.739,57 € (Vorjahr 925,18 €).

4. Haftungsverhältnisse

Es bestehen Bürgschaften im Sinne von § 251 HGB in Höhe von 60.215,23 € (Vorjahr 25.743,25 €), die im Rahmen von üblichen Warengeschäften vergeben sind, bei denen davon auszugehen ist, dass die Verpflichtungen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme der BGH Feindraht GmbH ist nicht zu rechnen. Diese Einschätzung und Beurteilung des Risikos stützen sich auf vergangene Entwicklungen und auf eine Prognose möglicher zukünftiger Inanspruchnahmen.

Es bestehen für den Rahmenaval über 3.750 T€ sonstige Sicherheiten unter Mithaft der Firmen RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, BGH Feindraht GmbH, BGH Edelstahl Lippendorf GmbH, BGH Edelstahl Freital GmbH, BGH Edelstahl Siegen GmbH, BGH Edelstahl Lugau GmbH, RPS & Lente GmbH, BGH SL-Stahl GmbH, SRG Schrott und Recycling GmbH, BGH Spezialstahl Süd GmbH, Technische Ausbildung Freital GmbH, Freitaler Recycling GmbH und BGH Edelstahlwerke GmbH.

Für eine Avalkreditlinie über 1.500 T€ besteht gesamtschuldnerische Haftung der BGH Edelstahlwerke sowie diverser Tochtergesellschaften.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen. Die jährlichen Verpflichtungen betragen 83 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen und haben eine Laufzeit bis spätestens 31.12.2025.

6. Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Form der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

VI. Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Zahl der Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahrs 2023 wurden durchschnittlich 48 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer) im Unternehmen beschäftigt (Vorjahr 45 Arbeitnehmer). Die Berechnung erfolgte gemäß § 267 Abs. 5 HGB.

Im Einzelnen:

2023 2022
Arbeiter 42 39
Angestellte 6 6
48 45

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung

Geschäftsführer ist:

 

Herr Ralf Flassenberg, Schwalmtal.

Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung

Die in § 285 Nr. 9a HGB geforderten Angaben konnten gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Nach Buchungsschluss und Erstellung der Bilanz sind keine Vorgänge eingetreten, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage von BGH Feindraht GmbH maßgeblich beeinflusst haben.

Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise verweisen wir auf den Lagebericht - Risikobericht -.

Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -547.879,50 €
und ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 737.097,88 €
so dass ein Bilanzgewinn in Höhe von 189.218,38 €

ausgewiesen wird.

Wir schlagen vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Nettetal, den 27.5.2024

BGH Feindraht GmbH

Geschäftsführung

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. Juli 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Gliederung

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

2. Darstellung der Ertragslage

3. Darstellung der Finanzlage

4. Darstellung der Vermögenslage

5. Risikobericht

6. Forschung und Entwicklung

7. Prognosebericht

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Konzernstruktur

Der BGH-Konzern unter der Konzernmutter BGH Edelstahlwerke GmbH umfasst eine Gruppe von 23 nationalen und internationalen Gesellschaften. Im Konsolidierungskreis befinden sich neben der Konzern-Mutter weitere 6 Gesellschaften (in untenstehender Darstellung grau hinterlegt). Alle übrigen Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen sind von nachrangiger Bedeutung.

Die Holding unterteilte sich in 3 Geschäftsbereiche, denen jeweils ein Geschäftsführer vorstand.

Geschäftsbereich CIF, Herr Kohlschein, Sprecher der Geschäftsführung

Controlling

Finanzen

Informationsmanagement

Beschaffung

Recht

Beteiligungen

Organisation

Geschäftsbereich T, Herr Dr. Hippenstiel

Technik / Werkstofftechnik

Geschäftsbereich V, Herr Dr. Scharf

Vertrieb / Versand

Marketing

Personal

Die operativen Gesellschaften unter der jeweiligen Führung eines Standortgeschäftsführers gliederten sich dieser Holding unter.

Die Produkte/Geschäftsbereiche des Konzerns lassen sich in folgende Segmente unterteilen:

Blockstahl

Strangguss

Stabstahl, gewalzt

Stabstahl, geschmiedet

Blankstahl

Walzdraht

Draht, gezogen

Freiformschmiedestücke

Mechanisch bearbeitete Teile

sowie Handel mit Schrott, Legierungen und Zuschlagstoffen.

Der Konzern vertreibt diese Produkte weltweit mit einer Konzentration im Inland und europäischen Ausland sowie in Nordamerika.

Im Konsolidierungskreis der Gruppe waren im GJ 2023 durchschnittlich 1.799 Mitarbeiter beschäftigt (2022: 1.779). Zusätzlich erlernten 2023 80 Auszubildende (2022: 75) technische und kaufmännische Berufe bei BGH.

Die BGH Feindraht GmbH führt in ihrem Fertigungssortiment aus diesem Katalog das Produkt Draht, gezogen, in der Ausführungsform Feindraht. Zur Herstellung dieses Produktportfolios waren in 2023 durchschnittlich 48 Mitarbeiter (2022: 45) und darüber hinaus 2 Auszubildende (2022: 3) beschäftigt. Wir betrachten unsere Mitarbeiter als unser Potenzial, welches wir stützen und einem permanenten Fortentwicklungsprozess unterziehen. BGH erfreut sich einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit, die sich letztlich auch in einer ausgesprochen geringen Fluktuation auswirkt und positiv auf das Unternehmen und die Produktqualität wirkt. Wir sind vertraglich an den Stahltarif der IG Metall gebunden und entlohnen unsere Mitarbeiter und eingesetzte Leiharbeiter entsprechend. Wir berücksichtigen selbstverständlich alle gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Mitarbeitern (hier insbesondere MiLoG und AEntG).

Die Geschäftsführung des Unternehmens BGH Feindraht GmbH wurde im Jahr 2023 von

Herrn Ralf Flassenberg

ausgeübt.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Ukrainekrise

Der lange schwelende, in 2014 durch die Krim-Annexion durch Russland befeuerte, Russland-Ukraine-Konflikt ist spätestens mit dem Einmarsch russischer Truppen am 24.02.2022 eskaliert. Bereits zuvor zeichnete sich dieser Schritt mit dem massiven Aufmarsch russischer Truppen an der russisch-ukrainischen und belarussisch-ukrainischen Grenze sowie der russischen Anerkennung einer staatlichen Unabhängigkeit der Gebiete Luhansk und Donezk (Donbass) am 21.02.2022 ab. Der Angriff bedeutete eine Zäsur sowohl der globalen Friedensstabilität wie auch der weltweiten Handelsströme. Der Konflikt hat die Welt offenbar sehr nah an den Rand eines dritten Weltkriegs geführt. Die zunächst massive Unterstützung der Ukraine mit militärischer Ausrüstung erlitt einen Einschnitt mit der Reduktion des Engagements aus den USA. Ölimporte aus Russland in die EU sind weitestgehend gestoppt, Russland wiederum hat die Lieferung von Erdgas über Pipelines unterbrochen (liefert aber sehr wohl in großem Umfang LNG nach Europa). Eine Beendigung des Krieges scheint nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Situation erscheint augenblicklich festgefahren, ohne dabei eine Konsensmöglichkeit zu eröffnen, die für beide Parteien gesichtswahrend ausgestaltet werden kann. Inzwischen scheint es Russland immer mehr zu gelingen, den Westen zu spalten. Dies gilt nicht zuletzt auch hinsichtlich der Einschätzung, ob überhaupt ein Frieden mit Putin anzustreben sei, oder ob eine Appeasement Strategie im Sinne Chamberlains nicht wieder die falschen Signale, in diesem Fall gen Osten sendet. Allein die Uneinigkeit des Westens bei dieser Fragestellung dürfte Putin jedoch in die Karten spielen.

Vielleicht muss sich der Westen auf eine Fortsetzung des Konflikts über Jahre einrichten. Die BRICS-Achse scheint sich zu festigen. Die Russland-Sanktionen bleiben offenbar ohne wesentliche Wirkung. China nimmt seine Rolle als Abnehmer der billigen Energie nur allzu gerne wahr. Man ist sich einig. Der Einmarsch Chinas in Taiwan stellt keine Unmöglichkeit mehr dar. Das militärische Kettenrasseln setzt sich weiter fort.

Die EU-Handelsembargos bleiben weiter ohne nennenswerte direkte Auswirkungen auf das Geschäft der BGH. Nur vereinzelt belieferte die Unternehmensgruppe vor Ausbruch des Krieges noch Kunden in Russland oder der Ukraine. Die Umsatzeinbußen dürften aus einer direkten Betrachtung kaum spürbar bleiben, zumal russischer Stahl ja bisher auch Wettbewerb für BGH auf den westlichen Märkten darstellte, der nun entfällt.

Die mit der Ukraine-Krise ausgelösten Verschiebungen in der globalen Energieversorgung haben ihre gewaltige Sprengkraft inzwischen Realität werden lassen. Insbesondere der starke industrielle Sektor in Deutschland und dort die energieintensiven Industrien sind in ihrer Existenz bedroht. Hier steht die Stahlindustrie an vorderster Stelle. Die aktuellen Energiepreise schwächen die globale Wettbewerbsfähigkeit massiv. Das Schiff sinkt. Die Politik hält den Ertrinkenden ein bunt gemaltes Bild einer schönen neuen Welt mit Voll- und Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien vor die Nase - benötigt wird aber ein Rettungsring. Jetzt!

Neben der Preisfrage für Energie scheint das Gespenst von Versorgungsengpässen nach zwei milden Wintern gebannt. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Mangellage eintritt, sinkt zwar, ist aber trotz Aufbau von LNG-Hubs und Verdampfungskapazität nicht vollends gebannt. Die finale Einrichtung der erforderlichen Infrastruktur wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Es ist wohl wahrscheinlich, dass wir die Gasspeicher zum kommenden Winter 2024/2025 erneut zu 100% gefüllt haben werden. Klar ist aber auch, dass die Reserven allenfalls für 2-3 "knackige" Wintermonate reichen. Die warmen Jacken und Decken sollten nicht allzu fern gelagert werden.

Global

Nachdem die Weltwirtschaft in den Jahren 2010-2019 um durchschnittlich 3,7% gewachsen war, löste die Corona-Pandemie einen Einbruch von -2,8% in 2020 aus, der aber bereits in 2021 mit einem Wachstum von 6,3% teilweise wieder kompensiert wurde. In 2023 erholte sich einerseits die Weltwirtschaft insgesamt weiter von den Pandemieauswirkungen, wenn auch regional sehr unterschiedlich und abgeschwächt gegenüber 2022. Das Wachstum erreichte, nach 3,5% in 2022, nur, oder vielleicht besser gesagt: immerhin, rd. 3,0%. Dabei streuen die Wachstumsraten zwischen den Weltwirtschaftsregionen sehr stark. Innerhalb der EU verlief in 2020 der Einbruch vergleichsweise heftig (-5,6%), die Erholung in den Folgejahren blieb dagegen hinter dem Erhofften zurück (2021: 5,9%, 2022: 3,6%). In 2023 bildete sich das Wachstum nur noch mit 0,7% aus und fiel so noch deutlicher gegen die Vergleichsgruppen ab (etwa den Advanced Economies: 1,5%). Ganz zu schweigen von den ASEAN-5, die in 2023 zwar "nur" 4,2% Wachstum erreichten, damit aber bei dem 6- fachen des EU-Wertes liegen.

Der Anstieg der weltweiten Inflationsraten wurde zwar gebremst, das Niveau bleibt aber mit 6,9% insgesamt sehr hoch. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation, insbesondere die Erhöhung der Zinsen durch die Zentralbanken, zeigten zum Ende des Jahres - und fortgesetzt im Jahr 2024 - auch in der EU Wirkung. Inzwischen werden erste Zinsschritte nach unten für die zweite Jahreshälfte 2024 angekündigt. Eine Rückkehr zur Nullzinspolitik wird aber derzeit nicht erkannt.

Viel mehr Sorge bereitet aber vielleicht die sich neugestaltende Weltordnung mit einer viel ausgeprägteren Blockbildung als bisher gekannt. Die politische Abgrenzung der BRICS-Staaten wird dabei immer offensichtlicher. So schließt sich wohl ein gegenüber "dem Westen" deutlich größerer Teil der Weltbevölkerung zusammen. Und BRICS bekommt Zulauf: Inzwischen konnten sich mit Iran, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten, Äthiopien und Argentinien weitere 6 Länder dem Staatenbund anschließen. Damit einhergehend wird sich die Umleitung der Energieströme weiter fortsetzen. Im Ergebnis werden in den kommenden Jahren die Empfänger billigen russischen Leitungsgases eher in Indien und China angesiedelt sein. Umgekehrt werden die Bedarfe in Europa durch das dort (Indien, China) dann nicht mehr in dem Umfang benötigte, teurere LNG gedeckt werden. Im Ergebnis wird das zum Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit auf billige Energie angewiesene Europa der Verlierer dieser Neuordnung sein. Die Konsequenzen daraus sind heute wohl noch nicht gänzlich absehbar. Erste Folgeerscheinungen werden aber spürbar. Dass Europa sich in eine Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien flüchten könnte, wird augenblicklich immer klarer als fernliegende Utopie entlarvt.

Inwieweit sich China in dieser neuen Weltordnung aufgerufen und ermächtigt sieht, die Taiwan-Frage in "russischer Manier" zu gestalten, muss sich zeigen. Die Auswirkungen daraus auf die Weltwirtschaft würden enorm sein.

Der Nahost-Konflikt hat nach den Terrorattacken der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und die dortige vehemente militärische Gegenreaktion in Form des Einmarsches in Gaza seine fiese Fratze nach einer erfreulichen Phase der Annäherung von jüdischen und muslimischen Gruppen gezeigt. Es steht zu vermuten, dass diese von extremen Gruppen ungewollte Annäherung auch Auslöser des Geschehens war. Optionen für eine Beendigung des Konflikts sind derzeit ebenso wenig erkennbar, wie in der Ukraine. Auch der Nahost-Konflikt besitzt ausreichend Potenzial für eine Ausweitung der militärisch eingebundenen Nationen und eine Gefährdung des Weltfriedens.

Insgesamt müssen die Rahmenbedingungen für eine ungestört wachsende Weltwirtschaft weiterhin als sehr kritisch eingestuft werden. Mit Spannung darf dabei auch auf die weltweite politische Entwicklung geschaut werden, ist doch fast die Hälfte der Weltbevölkerung - mehr als je zuvor - im Jahr 2024 aufgefordert zu wählen. Bedeutend dürften die Wahlen in den USA sein. Die Wiederwahl von Donald Trump scheint bevorzustehen. Unter ihm ist wohl von einer weiteren Begrenzung des Handels mit den USA auszugehen. Aber auch die Wahlen in Indien, Indonesien und Pakistan dürften nicht ohne Auswirkung auf die Weltwirtschaft bleiben.

Europa

Nach dem starken Einbruch der Wirtschaftsleistung in 2020 und einer leider nur teilweisen Erholung in 2021 war die Entwicklung der EU-27 in 2022 insgesamt mit 3,6% recht erfreulich, wurden die Prognosen doch so übertroffen. Erneut war Deutschland als stärkste Wirtschaftsregion in dieser Ländergruppe leider Bremse der wirtschaftlichen Entwicklung, nicht Antrieb. Deutschland stürzte in 2023 in eine massive, da innerhalb Europas nur singulär erlebte, Rezession und schrumpfte um 0,5%. Hingegen zeigte sich die Wirtschaft in Frankreich (+1,0%), in Italien (+0,7%) und Spanien (+2,5%) zwar gegenüber dem Vorjahr deutlich schwächer, aber immer noch wachsend und damit stabiler als die Deutschlands.

Die Eindrücke der Ukraine-Krise und die Folgen daraus, im Wesentlichen die veränderte Situation auf den Energiemärkten, dürften das Wachstum Europas weiterhin nachhaltig begrenzen. Die Prognosen für 2024 und 2025 liegen deutlich unter dem 2022er Wert (3,6%). Für das Jahr 2024 wird nur noch 1,5% und für 2025 nur 2,1% erwartet. Zwar stabilisieren sich die Energiepreise tendenziell für die sofortige Beschaffung (Spotmarkt), sie liegen aber so immer noch bei dem Doppelten des Vorkrisenniveaus. Die Terminmärkte senken sich zwar weiter ab, aber liegen weiterhin deutlich über dem Spotmarkt. Dies impliziert eine nach wie vor gegebene Vermutung der Märkte von Verknappungen und erneuten Preiskapriolen im Verlauf des Jahres 2024 und zu Beginn des Jahres 2025. Termineindeckungen sind somit weiter risikobehaftet. Erfreulich ist, dass die sich auf LNG-Basis bildenden Gaspreise aktuell deutlich unter dem noch in 2022 befürchteten Level bleiben.

Die Inflationsraten in der EU-27 sind rückläufig, auf das gesamte Jahr 2023 bezogen jedoch noch unerfreulich hoch (6,5%). Zinspolitische Maßnahmen der EZB - so man sich dort wagt, das Notwendige zu veranlassen - haben das wirtschaftliche Wachstum gedämpft. In der Hoffnung, dass sich die Energiepreise nachhaltig normalisieren, könnte mittelfristig eine Rückkehr zu moderateren Inflationsraten möglich werden und der gegebene Zinsdruck gesenkt werden. Für 2024 wird eine Inflationsrate von nur noch 3,7% erwartet, die damit freilich immer noch 1,7% über dem Mittelwert des ausgewiesenen Zielkorridors liegen wird. Der Raum für Zinssenkungen erscheint zumindest begrenzt.

Deutschland

Deutschland kam nur gebremst aus der Corona-Krise und wurde als historischer Nutznießer billiger Energie und mit sehr hohem Exportanteil hart von den Folgen des Ukraine-Konflikts getroffen. Die Einzug haltende neue Weltordnung mit einer immer weiter um sich greifenden Marktabschottung ist und bleibt Gift für das deutsche Wirtschaftsmodell.

Begleitet werden die so gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland durch die Ungewissheit des (Verbrennungs-?) Motors der deutschen Wirtschaft: Der Automobilindustrie. Die Paradigmen "Ausstieg aus dem Verbrenner" und "Einstieg in die Elektromobilität" scheinen nicht in der Geschwindigkeit umsetzbar, wie von deren Befürwortern herbeigesehnt. Immer klarer wird, dass ideologische Wunschvorstellungen durch Reibung an der Praxis vorhersehbar überhitzen. Und wo dann doch Elektromobilität nachgefragt wird, ist festzustellen, dass man in diesem Geschäft den Wettkampf mit asiatischen Anbietern bereits verloren hatte, bevor die Rüstung angelegt war.

Das Wachstum rutschte bereits zum Jahresende 2022 ins Minus. Auch im Verlauf des Jahres 2023 erholte sich das Wachstum nicht. Deutschland befindet sich somit in einer tiefen Rezession. Insgesamt muss die wirtschaftliche Lage in Deutschland auch mittelfristig als labil beschrieben werden. Zwar zeigen die Prognosen eine Erholung in den Jahren 2024 und 2025 auf. Zu befürchten steht jedoch, dass die darin verarbeiteten Hoffnungen sich nicht materialisieren.

Insbesondere aber die energieintensiven Industrien dürften nachhaltig an globaler Wettbewerbsfähigkeit verloren haben. Deutschland ist auf die Bereitstellung von Rohstoffen und Energien zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Beides ist derzeit nicht gegeben. Die deutsche Politik findet keine tragenden Antworten auf diese Problematik, sondern folgt ideologieverhaftet den falschen Wegen.

Quellen: IMF, OECD, ecb, eurostat, destatis, statista

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die weltweite Rohstahlproduktion stagnierte in 2023 etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Weltrohstahlproduktion lag nach derzeitig verfügbaren Daten bei 1.892 Mio. t. Deutliche Zuwächse erreichte dabei wieder Indien. Nach deutlichen Steigerungen schon in 2021 und 2022 stieg der Ausstoß in 2023 um 12%. China, nach wie vor und mit Abstand weltweit der größte Stahlproduzent, stagnierte wohl etwa auf Vorjahresniveau. Der Niedergang der deutschen Stahlindustrie setzt sich indes weiter fort. Deutschland belegt in der Rangliste der größten Stahlerzeuger zwar weiterhin Platz 7, die Ausstoßmenge ging aber wieder zurück und lag bei nur noch 35,4 Mio. t.

Es muss hier betont werden, dass mit obigen Darlegungen zu den Welt-Rohstahlmärkten nur eingeschränkt die Marktlage der BGH-Gruppe beschrieben werden kann. Bedingt durch die Produktionskapazitäten und die Ausrichtung bezüglich der hergestellten Werkstoff-Güten und Produktformen ist das Besetzen von Nischenmärkten Teil der Strategie unserer Gruppe. Die Situation hier kann deutlich von dem des "Meta"-Stahlmarktes abweichen, ist aber sicher letztlich auch vom dortigen Trend beeinflusst.

Die Rohstoffpreise kühlten sich im Verlauf des Jahres 2023 deutlich ab. Die Marktpreise für Chrom, Nickel und Molybdän fielen deutlich. Auch die Schrottpreise sanken über das Jahr 2023 stetig und sprangen erst zum Jahreswechsel wieder leicht an. Sie bewegten sich im Verlauf des ersten Quartals 2024 seitwärts. Auch die Energiepreise gingen auf den Spotmärkten deutlich gegenüber den Kapriolen schlagenden Vorjahreswerten zurück. Die Preise scheinen inzwischen ein Plateau gefunden zu haben, auf dem sie, tagesweise immer noch zum Teil stark schwankend, derzeit zu verweilen scheinen. Die Terminmarktpreise für Gas und Strom folgten zeitversetzt den Spotmärkten, sind aber insbesondere mit Blick auf Wettbewerbsländer in Deutschland nach wie vor hoch. Der Preis für Eisenerz zog im Laufe des Jahres 2023 nach einem dramatischen Einbruch in 2022 wieder deutlich an und erreichte seine Höchstwerte zum Jahreswechsel 2023/2024. Seitdem ist wieder ein deutlicher Preisverfall zu beobachten. Einem ähnlichen Verlauf folgte der Kokskohlepreis im Jahr 2023. Zu Beginn des Jahres fiel er zunächst dramatisch, und erlebte danach einen stetigen Wiederanstieg.

Während Erz- und Kohlepreise keine direkte Bedeutung für die BGH-Produkte haben, haben sie eine solche indirekt aber schon, denn sie beeinflussen die Schrottpreise zum Teil wesentlich. Da die Versorgung mit Schrott in aller Regel aus regionalen Quellen erfolgt, richten wir unser Augenmerk auf die deutsche Schrottpreisentwicklung, die sich zwar von den Welthandelspreisen nicht vollständig ablöst, aber zumindest temporäre Verschiebungen aufweisen kann. Nachdem sich noch im Jahr 2022 eine nach oben gerichtete Preisentwicklung weiter fortsetzte und tendenziell beschleunigte, mussten für Gratschrott und Stanzabfälle Preise von nahezu 700,- EUR/t bezahlt werden. Erst zur Jahresmitte 2022 war eine Beruhigung auf höchstem Niveau erkennbar. In 2023 verblieben die Preise in einem leicht fallenden Modus, sprunghafte Veränderungen erlebte der Markt aber nicht. Das Preisniveau justierte sich zu Beginn des Jahres 2024 bei etwa 350 EUR/t.

Quellen: worldsteel.org, eurofer.org, stahl-online.de, bdsv.org, ikb.de, finanzen.net

Die Marktentwicklung für die BGH Feindraht GmbH

Die BGH-Feindraht hat sich auch im Jahr 2023 konsequent auf die Fertigung von hochwertigen Feindrähten aus Nickellegierungen und Sonderedelstählen für die verschiedensten Anwendungen fokussiert. Schwerpunkte bilden die elektrotechnische Industrie mit den Bereichen "Heizelemente/Widerstände" und die chemische Industrie mit den Bereichen "Filtration/Separation". In diesen Branchen erfreut sich die BGH Feindraht GmbH weiterhin einer führenden Stellung - insbesondere in Bezug auf Produktqualität als auch auf die Serviceleistung.

Mit Unterstützung der BGH Vertriebsgesellschaften im Ausland gelang es auch im Berichtsjahr wieder, weitere Neukunden für unsere Zielprodukte in Übersee zu akquirieren.

Zu Jahresbeginn des Jahres 2023 sank die Nachfrage für Feindraht auf dem globalen Stahlmarkt.

Nach den Energiepreisschocks stiegen die Herstellungskosten, ausgelöst zunächst durch direkte Preissteigerungen für Strom und Gas, letztlich wirkten die Verteuerungen aber auch indirekt auf nahezu alle beschafften Güter und Leistungen. In der Folge reagierten die Kunden sehr zurückhaltend. Neben zeitlichen Verlagerungen des Bedarfs kam es in einigen Fällen auch zu Stornierungen. Verstärkt wurde dieser Effekt natürlich auch durch die geopolitische Situation.

Der Auftragseingang und die Nachfrage stagniert auf einem historisch niedrigen Niveau.

Lediglich im Bereich Filtration für die Öl- und Gasindustrie stellten wir einen leichten Aufwärtstrend fest. Allerdings wurde hier die Situation leider teilweise durch Ausfälle oder Verzögerungen in der Vormaterialversorgung erschwert. Gerade bei den Werkstoffen 2.4660 und 2.4858 konnten große Projekte von uns nicht oder nur teilweise gewonnen werden, da das entsprechende Vormaterial nicht bereitgestellt werden konnte. Teilweise war eine Auftragserfüllung nur über den externen Zukauf von Vorziehdraht möglich, was deutlich geringere Margen zur Folge hatte.

Zum Ende des Geschäftsjahres konnte wieder eine leichte Erholung bzw. eine erhöhte Nachfragetätigkeit festgestellt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht nur eine kurzfristige Bedarfsphase ist, sondern nun eine anhaltende stabile Erholung für das Jahr 2024 zur Folge hat.

2. Darstellung der Ertragslage

Ertragslage der BGH-Gruppe

Das Jahr 2023 gestaltete sich hinsichtlich der Ertragslage einerseits noch recht erfreulich, andererseits ließ ein sehr schwacher Auftragseingang nur sehr wenig Spielraum für Optimismus das Folgejahr (2024) betreffend.

Ein immer noch hoher Auftragsbestand zu Beginn des Jahres 2023 konnte in dessen Verlauf realisiert und zu Umsatz transformiert werden. Die Ertragslage war aus den Vorjahren kommend noch recht gut. Allerdings schmolzen die Erträge aus Energiezuschlägen als Ergebnis der sich nach der Ukrainekrise wieder beruhigenden Märkte immer weiter ab. Die von BGH ermittelten Zuschläge stützen sich auf Indizes des Statistischen Bundesamtes für die Abnahme von Großverbrauchern, die nicht deckungsgleich mit den Beschaffungspreisen der BGH sind. Die Energiezuschläge konnten den Mehraufwand gegenüber der konstant gehaltenen und in der Kalkulation berücksichtigten Planbasis nicht mehr decken. BGH erlitt deutliche Ertragsverluste.

Die Energiepreise der Spotmärkte hatten sich zum Ende des Vorjahrs (2022) bereits beruhigt und auf immer noch hohem Niveau stabilisiert. Die Terminmarktpreise folgten diesem Abwärtstrend erst in 2023 und haben sich ebenfalls auf einem, verglichen mit dem vor Ausbruch des Ukraine-Krieges, hohen Niveau stabilisiert. Die Märkte scheinen ein neues Gleichgewicht gefunden zu haben. Inzwischen sind es wieder die Spotmärkte, die ein höheres Risiko der volatilen Preisentwicklung in sich zu tragen scheinen.

Die für das Jahr 2023 aufgestellten ambitionierten Absatzpläne konnten allerdings nicht erreicht werden. Die zurückgehende Nachfrage machte sich letztlich bemerkbar und im Laufe des Jahres sank die Absatzmenge peu á peu, auch über den üblichen saisonal bedingten Rückgang hinaus, ab.

Die schwache Nachfrage nahezu aller Stahlmärkte zwang den BGH-Vertrieb erneut zu Preiszugeständnissen. Die Ertragslage bedroht derzeit die Prosperität und nachhaltiges Wirtschaften der BGH-Unternehmen flächendeckend. Denn demgegenüber stehen weiterhin massive Kostensteigerungen außerhalb des Energiesektors.

Letztlich ist es nicht gelungen, die gute Rohertragslage des Vorjahres zu halten. Die Einbußen waren signifikant, konnten aber dennoch ein gutes Gruppenergebnis sicherstellen, da nicht zuletzt auch die Energiepreisbremsengesetze eine teilweise Kompensation der Mehrkosten einbrachten.

Die Planungen für das Jahr 2023 waren geprägt von den Unsicherheiten auf den Energiemärkten und der Realisation staatlicher Unterstützung. Letztlich konnte das Planergebnis leicht übertroffen werden, obwohl die Planmengen nicht erreicht wurden. Leider verteilt sich das Ergebnis nicht gleichmäßig über die Gruppenmitglieder und einzelne Gesellschaften bereiten hinsichtlich Ihres Ergebnisbeitrags nach wie vor Sorge. Aus Gruppensicht kann das Ergebnis als noch zufriedenstellend eingestuft werden. Leider bremsen die Aussichten für das Jahr 2024 jede Euphorie.

Hinsichtlich der Ertragsrisiken befindet sich BGH in 2024 weiter in schwerer See und muss vorsichtig und aufmerksam navigieren. Das steht auch so für 2025 zu erwarten, denn wir beobachten insgesamt eine anhaltend schwache Nachfrage, schlechtere Rahmenbedingungen und fehlendes politisches Verständnis für eine energieintensive Industrie. Wie wird der politische Wille für eine Steigerung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit wohl in Einklang zu bringen sein mit den die heimatliche Industrie schwächenden Strategien?

Der Gruppen-Planwert für 2023 (EBT 11,8 Mio. EUR) wurde mit einem realisierten EBT von 26,7 Mio. EUR deutlich überschritten. Angesichts der Unklarheit über die Energiemärkte, über die Möglichkeit zur Durchsetzung von Energiezuschlägen und über die rechtlichen Bedingungen zur Inanspruchnahme von staatlichen Unterstützungen zur Abmilderung der hohen Energiepreise waren die Planannahmen aber aus einer Szenariobetrachtung mit hoher Streuweite abgeleitet. Wir sind mit der Ertragslage nicht unzufrieden, dies aber lediglich in Abwägung dessen, was hätte kommen können. Eine Umsatzrentabilität von 3,7% bzw. eine Eigenkapitalrentabilität von 3,9% ist unter Berücksichtigung des Risikos der Unternehmung nicht ausreichend.

Der schwache Auftragseingang aus 2023 setzte sich in 2024 weiter fort. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung waren allenfalls schwache Belebungssignale zu verspüren. Ertragsseitig muss eine Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau festgestellt werden. Die Auftragsreichweite ist deutlich geringer als noch im Vorjahr. Das Instrument der Kurzarbeit wird an einzelnen Standorten bereits genutzt. Das Planergebnis (EBT) der Gruppe für 2024 liegt bei 8,4 Mio. EUR. Allerdings kann bei fortgesetzter Auftragsflaute auch eine Verlustsituation nicht ausgeschlossen werden.

Ertragslage der BGH Feindraht GmbH

Der Absatz lag mit 877,0 t um 1,3% unter dem des Vorjahrs (889,8 t), der Umsatz lag mit 20,3 Mio. € um 19,9 % über dem des Vorjahres (16,9 Mio. €). Die Umsatzsteigerung bei schwächerem Absatz hatte im Wesentlichen strukturelle Hintergründe. Das Absatzsortiment konnte hin zu höherwertigen Legierungen entwickelt werden.

Beeinträchtigt wurde die Produktionsleistung durch den stagnierenden Auftragseingang und der damit verbundenen Situation zu Lasten wirtschaftlicher Fertigung, die Umsetzung von kurzfristigen Kundenterminen zu gewährleisten. Die dadurch bedingten Leistungsverluste stellen in etwa den mengenmäßigen Rückgang der produzierten Tonnage im Vorjahresvergleich dar. Bedingt durch eine spürbare Abschwächung der Nachfrage im zweiten Halbjahr hat sich die Wettbewerbssituation im Feindrahtmarkt wieder verschärft. Preisverbesserungen, als Ergebnis eines harten Ringens mit den Abnehmern mussten zum Teil wieder abgegeben werden. Das erfreuliche Ergebnis des Vorjahres konnte im Berichtsjahr nicht erreicht werden.

Ein wesentlicher Grund ist in der Entwicklung der Energie- und Legierungspreise zu sehen. Sowohl Nickel als auch Chrom und Molybdän erreichten zum Jahresende historische Tiefstpreise. Der Verlauf des Nickelpreises (Jahresanfang ca. 27,0 €/kg - Jahresmitte ca. 19,0 €/kg - Jahresende unter 16,0 €/kg) stellte für die freien, also nicht durch Kundenaufträge gebundenen Lagerbestände ein Problem dar. Einerseits ist die Gesellschaft wegen der langer Lieferzeiten des Vormaterials bei dem Anspruch der Kundschaft auf kurze Lieferzeiten gezwungen, gewisse Lagerbestände vorzuhalten. Andererseits unterliegen diese zum Teil hochlegierten Werkstoffe einem nicht unerheblichen Preisänderungsrisiko. Hierdurch können negative Ergebnisauswirkungen bei der Bestandsbewertung im Jahresabschluss entstehen.

Nach einem erfolgreichen Jahr 2022 musste im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ein Verlust in Höhe von 0,7 Mio. EUR (EBT) ausgewiesen werden. Er wiegt umso schwerer, als sich gerade Erfolge der Vertriebsaktivitäten zum Erreichen des Zielsortiments einstellten. Gerade aber die hochwertigen Produkte mit einem hohen Anteil an Legierungselementen bergen Potenzial für Auf- und Abwertungen bei schwankenden Legierungspreisen. Doch auch bei Eliminierung der preisbedingten Ergebnisbeiträge steht ein Verlust der Gesellschaft zu beklagen. Wir erkennen, dass die Anforderungen des Marktes einem steten Wandel unterliegen, auf den wir uns regelmäßig einstellen müssen. Daher muss also weiter hart an der Optimierung aller beeinflussbaren Parameter gearbeitet werden und auf eine Begünstigung durch alle übrigen Rahmenbedingungen gehofft werden.

3. Darstellung der Finanzlage

Finanzlage der Gruppe

Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie die Durchführung der geplanten Investitionen waren zu jederzeit sichergestellt. Die BGH erfreut sich weiterhin einer ausgesprochen guten Liquidität, die aber als Reserve zur Finanzierung des laufenden Geschäfts auch unter anderen Rahmenbedingungen verstanden wird. Der deutlich positive Brutto-Cash-Flow der vergangenen Jahre sowie erneut nun der aus 2023 speiste weiter die Finanzkraft der BGH und ermöglichte die Finanzierung umfangreicher Investitionen der Gruppe. Die Eigenkapitalquote konnte nach einem 5-jährigen Abwärtstrend erstmals wieder erhöht werden, um 2,5 Prozentpunkte von 75,0% in 2022 auf 77,5% in 2023.

Die Flexibilität, um auf Marktschwankungen und Marktopportunitäten in geeigneter Form reagieren zu können, ist somit gegeben. Vorhandene Kredite sind langfristig vereinbart und stehen bis 2027 bzw. bis 2029/2030 zur Verfügung. Dabei tilgt die BGH-Gruppe die aufgenommenen Kredite kontinuierlich und vermeidet Bullet-Strategien.

Die finanzielle Lage der Organschaft ist somit weiterhin als ausgesprochen gut einzustufen. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzte die BGH nur in sehr unwesentlichem Umfang.

Vorläufige Kapitalflussrechnung der BGH-Organschaft:

Kapitalflussrechnung 2023 [TEUR]
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 17.902
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 35.905
Veränderung der Rückstellungen - 3.516
sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge - 4.372
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva - 2.909
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva - 1.958
Gewinn (-)/Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögen - 383
Zinsaufwendungen / Zinserträge 591
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - 1.690
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.281
sonstige Beteiligungserträge - 89
Ertragssteueraufwand/-ertrag 8.280
Ertragssteuerzahlungen - 3.908
a) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 45.543
Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens -
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen - 807
Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 469
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 38.152
Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens -
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - 7.125
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis -
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -
Erhaltene Zinsen 1.690
Erhaltene Dividenden -
b) Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 43.925
Einzahlung aus Eigenkapitalzuführungen 0
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen 0
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -18.474
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0
Gezahlte Zinsen -2.281
Gezahlte Dividenden an Unternehmenseigner 0
c) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 20.755
zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe der Zeilen a, b und c) - 19.137
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 111.695
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 92.558

Die Finanzlage der BGH Feindraht GmbH

Die BGH Feindraht GmbH finanziert sich ausschließlich über die BGH Edelstahlwerke GmbH. Die Versorgung mit Liquidität war und ist dadurch in gleichem Maße sichergestellt, wie es oben getätigte Aussagen für die Gruppe darlegen. Die BGH Feindraht GmbH ist in die Planungsüberlegung der Holding eingebunden. Die Investitionspläne der Gesellschaft werden in einen konzernweiten, mehrjährigen Investitionsplan integriert.

Alle zur Umsetzung dieses abgestimmten Investitionsplanes erforderlichen Mittel werden der BGH Feindraht GmbH zur Verfügung gestellt werden.

Die BGH Feindraht GmbH hat im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von rd. 0,5 Mio. EUR realisiert. Der Schwerpunkt der Investitionsaufwendungen lag auf maschinellen Anlagen zur Steigerung der Kapazität und Materialqualität. Man plant für das Jahr 2024 Auszahlungen für Investitionen in etwa gleicher Höhe (0,6 Mio. EUR).

Die Finanzierung des laufenden Geschäfts der BGH Feindraht GmbH wird durch die Gruppe jederzeit sichergestellt.

4. Darstellung der Vermögenslage

Die vorläufige Bilanz des BGH-Konzerns hat sich im GJ 2023 um 6,1 Mio. EUR auf 881,6 Mio. EUR verkürzt. Dabei ist das Eigenkapital um 17,9 Mio. EUR angestiegen, die Eigenkapitalquote ist von 75,0 % auf 77,5 % gestiegen.

in Mio. EUR 31.12.2022 31.12.2023
Anlagevermögen 338,8 348,9
Umlaufvermögen 548,3 532,1
Akt. RAP / Sonst. Aktiva 0,6 0,6
Eigenkapital 665,8 683,7
Fremdkapital 192,8 172,2
Rückstellungen / Sonstige Passiva 29,1 25,7
Bilanzsumme 887,7 881,6

Die zur Aufstellung der Gruppenbilanz eingebundene Bilanz der BGH Feindraht GmbH gestaltet sich wie folgt:

in Mio. EUR 31.12.2022 31.12.2023
Anlagevermögen 1,5 1,7
Umlaufvermögen 11,2 9,3
Akt. RAP / Sonst. Aktiva 0,0 0,0
Eigenkapital 5,3 4,8
Fremdkapital 7,0 6,1
Rückstellungen /Sonst. Passiva 0,4 0,1
Bilanzsumme 12,7 11,0

5. Risikobericht

Branchen- und Marktrisiken

Die Nachfrage nach BGH-Produkten war in 2022 zunächst ausgesprochen gut, kühlte sich aber bereits im Verlauf des Jahres deutlich ab. Letztlich starteten die BGH-Gruppenunternehmen aber noch mit - wenn auch nicht durchweg prall - gefüllten Auftragsbüchern in das Jahr 2023. Im Verlauf des Jahres 2023 trübte sich die Nachfrage immer weiter ein, die Aussichten sind wenig verheißungsvoll.

Letztlich hat zunächst die Corona-, dann die Ukraine-Krise bereits bestehende negative Rahmenbedingungen verstärkt bzw. daraus folgende Entwicklungen nur beschleunigt. Die Stahlindustrie sieht sich mit Rahmenbedingungen konfrontiert, die nicht lösbar erscheinen. Die Wirtschaft sieht sich einer plattentektonischen Verschiebung der wesentlichen Nachfragemärkte gegenübergestellt. Ob es etwa der deutschen Automobilindustrie gelingen wird, ihre Weltmarktführereigenschaft auch in die E-Mobilität zu übertragen, scheint in heutiger Betrachtung mehr als unwahrscheinlich. Viel mehr Zeichen deuten darauf hin, dass sie mittelfristig in die globale Bedeutungslosigkeit absteigt bzw. nur noch bestimmte Nischen wird bedienen können. Ein wesentlicher Teil des Maschinenbaus wird mit dem Bereich Automotive leiden und an Bedeutung verlieren. Die Märkte, in denen Europa bzw. Deutschland Marktführer im Ergebnis einer industriellen Transformation werden wollten, sind längst von anderer Seite okkupiert. Windkraft- und Solaranlagen werden auf absehbare Zeit nicht in Europa, sondern parallel zu den Elektrofahrzeugen in Asien oder in den USA hergestellt werden. Die Chemiebranche wandert, konfrontiert mit nicht wettbewerbsfähigen Energiekosten, bereits in eben diese Regionen ab. Was will Deutschland mittelfristig eigentlich noch produzieren?

Zeitgleich zu den Veränderungen der Nachfragemärkte muss sich die heimische Stahlindustrie auf die schier unüberschaubar werdenden Auflagen der europäischen wie nationalen Behörden einstellen und angeben, wie sie bis 2045 klimaneutral werden will. Dort, an den Stellen, wo Klimapolitik gemacht wird, ist doch eine gewisse Praxisferne zu beklagen, die vollkommen unterschätzt, was ein mittelständisches Unternehmen zu leisten in der Lage ist. Da werden Hochfahrkurven für Wasserstoffbedarfe bis 2035 - aufgerissen nach Jahresscheiben - abgefragt. Die Frage, ob überhaupt eine technische Machbarkeit der Substitution bisheriger Energieträger durch Wasserstoff in der jeweiligen Industrie möglich ist, wird dabei ebenso ausgeblendet, wie jene, ob das dann überhaupt wirtschaftlich darstellbar wäre.

Die politische Lage wird zudem immer unsicherer. Unter dem Eindruck einer neuen globalen Blockbildung kühlte sich die Weltkonjunktur insgesamt sichtbar ab. Die länderübergreifend vorgenommenen, notwendigen Zinsschritte der Zentralbanken zur Eindämmung der Inflation bremste die Investitionswilligkeit der Industrie. Deutschland befindet sich in einer Rezession.

Den Erfolg des Unternehmens beeinflussende Risiken sehen wir mittelfristig daneben in den nachstehenden Themenfeldern (ohne eine Wertung in der Reihenfolge vorzunehmen):

Allgemeine Markttendenzen und -schwankungen

Handelsstreit, Handelsbeschränkungen

Ausprägung neuer Blöcke, Kalter Krieg 2.0

Finanzierung militärischer Auf- bzw. Ausrüstung in Europa

Ein allgemeines Marktrisiko ist nahezu allen Branchen inhärent. Das ist unter Wettbewerbsgesichtspunkten auch gut so. Die Stahlindustrie ist geprägt von weltweiten Überkapazitäten und globalen Märkten. Es besteht ein hoher Wettbewerbsdruck. Viele Produkte sind standardisiert. Kundenbindung und Abgrenzung zum Wettbewerb sind schwierig und oft mit hohem Einsatz verbunden, der marktseitig verlangt, aber nicht immer honoriert wird. Daneben stehen Absatzmärkte, die sich in großer Unruhe befinden (z.B. Automobil, Kraftwerksbau). Stahlindustrie ist kapitalintensiv und daher immer verbunden mit einem hohen Druck zur Kapazitätsauslastung. Dies begünstigt eine hohe Preissensitivität in Abschwungphasen. Preiserholungen hingegen entwickeln sich träger und prägen sich häufig schwächer aus. Insofern muss der Stahlmarkt - auch auf den Partialmärkten der BGH - hinsichtlich Marktrisiken als kritisch betrachtet werden.

Insbesondere in Deutschland sorgen klimapolitische Eingriffe für außerordentliche Belastungen. Aktuell sehen sich - nicht nur, aber auch - Stahlproduzenten mit einer erneuten, politisch induzierten drastischen Verschlechterung der Wettbewerbsposition konfrontiert. Der größte Teil der Stahlproduzenten wird bereits massiv in den europäischen CO 2 -Zertifikatehandel eingebunden sein. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz verlangt eine ergänzende Abgabe auf nationaler Ebene, die sich sukzessive in den nächsten Jahren erhöht. Die Verfolgung dieser und derartiger Politik wird die Stahlindustrie aus Deutschland vertreiben, da in den stahlherstellenden Prozessen prozessbedingt CO 2 entsteht. Dies wird auf absehbare Zeit so bleiben. Verfahren zur Substitution von Kohle durch Wasserstoff befinden sich noch in der Entwicklung.

Das europäische CBAM-Verfahren belastet zunächst und direkt die deutsche Stahlindustrie. Mit der Einführung wird eine gleichzeitige Wirksamkeit unterstellt, die aber in keiner Weise gesichert ist. Ohne eine Wirksamkeitsprüfung vorwegzustellen, werden im Gegenzug Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage in der bisherigen Form abgeschafft. Die kostenlose Zuteilung von CO 2 -Zertifikaten soll schrittweise entfallen, damit einhergehend die Strompreiskompensation.

Die Strom- und Gaspreise in Deutschland, einem exportierenden Industrieland, gehören, unter Einbeziehung von Steuern und Abgaben, zu den höchsten weltweit. Notwendige Vergünstigungen für einen internationalen Wettbewerb sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen und drohen zu entfallen (s. oben). Bestehende Vergünstigungen beim Energiebezug werden immer stärker an klimaschutzbezogene Bedingungen gekoppelt. Die hierzu getroffenen Regelungen sind ideologisch geprägt, wenig praxistauglich und überschütten die Unternehmen mit bürokratischen Erfordernissen. Die Qualität der erlassenen Gesetze ist schlecht und ganz offensichtlich mit zu heißer Nadel gestrickt. So regulieren die Ministerien über Merkblätter oder sonstige Instrumentarien mit hoher Frequenz nach, überschreiten aber dabei den Bereich dessen, was durch das Gesetz gedeckt ist, immer häufiger.

Die Folge einer fehlgeleiteten Energiepolitik kann die flächendeckende Deindustrialisierung Deutschlands beschleunigen. Der Prozess hat bereits begonnen. Hier wegfallende Erzeugungsmengen der Stahlindustrie entstehen dann auf anderen Erdteilen unter ganz anderen technischen Bedingungen - ein Pyrrhussieg für das Weltklima.

BGH hat massiv in die Ausweitung der Produktionskapazitäten investiert. Die derzeitige Nachfrageentwicklung wirft nun Zweifel auf, ob diese Investitionen den kalkulierten Erfolg bringen werden. Zum Teil werden Effizienzeffekte auch bei geringerer Auslastung eine Wirtschaftlichkeit begünstigen. Letztlich muss aber auf eine Belebung der augenblicklichen Nachfrageaktivität gehofft werden, begründbar wäre der hierzu erforderliche Optimismus unseres Erachtens nicht.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die Finanzierung der Gruppe scheint langfristig gesichert. Der prognostizierte Kapitalbedarf für umfangreiche Investitionsmaßnahmen, beginnend in 2019, wurde über langfristige Kreditverträge befriedigt. Die BGH-Unternehmen müssen von sinkenden Cash-Flows ausgehen. Ein zuvor eingerichteter ambitionierter Tilgungsplan wurde im Licht der marktseitigen Probleme beleuchtet. Maßnahmen einer Anpassung im Sinne einer zeitlichen Streckung wurden inzwischen (in 2024) umgesetzt.

Die Situation auf den globalen Finanzmärkten betrachten wir immer noch als problematisch. Ob, wann und in welchem Maß es zu einer weiteren regionalen oder weltweiten Finanzkrise kommt, scheint auch vor dem Hintergrund der Corona-Ausgaben und der Hilfen für die Ukraine nicht einschätzbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Zinslandschaft. Die Inflation hat sich im Jahr 2023 wieder abgekühlt. Die 2-Prozent-Zielmarke scheint aber noch ein Stück weit entfernt. Die Europäische Kommission erwartet für nahezu alle Länder der Gemeinschaft Werte um die 3%. Erst für 2025 werden Werte in Nähe der 2% angegeben. Erwartete und zum Teil auch schon eingepreiste Zinsschritte nach unten werden nicht oder nur zeitlich verzögert realisiert. Das dürfte auch die Staatsfinanzen hoch verschuldeter EU-Mitgliedstaaten weiter belasten.

Währungsrisiken aus laufenden Geschäften werden durch derivative Absicherungen reguliert. Darüberhinausgehende strategische Absicherungen in diesem Bereich bergen Risiken wie Chancen. Die BGH-Führung ist sich dieses Risikos bewusst und beschränkte derartige Volumina bisher auf einen unwesentlichen Umfang. Natürlich können angesichts des recht großen Exportanteils bei BGH die Währungskurse unsere Wettbewerbsposition auf den ausländischen Absatzmärkten schwächen. Eine negative Entwicklung hier kann zu einer dauerhaften Störung unseres Geschäfts führen. Gleichzeitig ist sich die Geschäftsführung aber auch im Klaren, dass strategische Währungsabsicherung diesen Effekt nur streckt bzw. dämpft, ihn aber nicht gänzlich wird aufhalten können.

BGH betreibt ein aktives Forderungsmanagement. Nahezu alle Forderungen sind ausfallversichert. Dabei kommt BGH zugute, dass die Kundenstruktur ausgesprochen heterogen geprägt ist. Es gibt keine Cluster-Risiken in den Forderungsstrukturen.

Datenrisiken

Die Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation der BGH-Gruppe basieren zunehmend auf Informationstechnologien. Es werden regelmäßig IT-Revisionen im Hause der BGH durchgeführt.

Wir freuen uns, dass man uns die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und aktueller Sicherheitsanforderungen stets bestätigte. Nicht für alle Systeme und Bereiche können alle etwaigen Risiken ausgeschlossen werden. Eine wesentliche Störung oder gar ein Ausfall der eingesetzten Anwendungssysteme, der Middle- oder Hardware kann zu Datenverlust bzw. Dateninkonsistenz und daraus folgend zu einer Beeinträchtigung der Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. Diesem Risiko begegnen wir mit technischen Vorkehrungen, wie beispielsweise Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätsplänen etc.. Auch in 2023 haben wir unsere Sicherheitsvorkehrungen analysiert und nach Verhältnismäßigkeitsaspekten ausgebaut. Die Qualität dieser Systeme wurde uns von externen Gutachtern bescheinigt.

Unsere Strategie ist weiter auf die Verbesserung unserer DV-Systeme und deren Integrität ausgerichtet. Daher wird ein Großprojekt zur Ablösung von weitreichender eigenerstellter Individualsoftware durch Standardsoftware umgesetzt. Vergleichbare Großprojekte in der IT haben gezeigt, dass diese immer mit Risiken verbunden sind. Dies hat BGH vor Augen und arbeitet mit äußerster Sensibilität, diese bis zur Systemeinführung, die sukzessive umgesetzt wird, klein zu halten.

Auch BGH sieht sich massiv Cyber-Risiken ausgesetzt. "Fake-President"-, "Man-In-The Middle"-Angriffe und allerlei weitere Attacken auf BGH erfolgen nahezu täglich. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Frage nach einem erfolgreichen massiven Angriff nicht unter Verwendung eines Ob, sondern eines Wann zu stellen ist. In Kenntnis dessen, welches Ausmaß dieses Problem mittlerweile angenommen hat und mit wieviel krimineller Energie und Vorbereitung diese Attacken ausgeführt werden können, fühlen wir uns einem latenten Risiko ausgesetzt. Wir verfolgen das Geschehen aufmerksam und versuchen alle verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies gleichwohl mit dem Gefühl der Ohnmacht in dem Wissen um die Möglichkeiten der Angreifer.

Produktionsrisiken, Umweltschutzrisiken

Die Prozesse der BGH sind nach DIN EN ISO 9001:2015, DIN ISO 14001:2015 und DIN EN ISO 50001:2018, die BGH Edelstahl Lugau GmbH darüber hinaus nach IATF 16949:2016 zertifiziert. Wir unterziehen uns regelmäßigen Überwachungsaudits, die bisher erfolgreich und ohne festgestellte Haupt- oder Nebenabweichungen absolviert wurden. Der diesen Systemen inhärente Regelkreis soll beherrschte, reproduzierbare, nachhaltige und energieeffiziente Prozesse ermöglichen, die ein Höchstmaß an Produktqualität sicherstellen. Abweichungen von Vorgaben können nie ausgeschlossen werden und stellen Risiken mannigfaltiger Art dar. Erkennen und nachhaltiges Abstellen von möglichen Abweichungen durch Ergänzung oder Modifikation der Vorgaben sind zentraler Bestandteil unseres Qualitäts- und Managementsystems.

Etwaige bestandsgefährdende Ansprüche von Kunden oder Dritten, die aus Produktionsrisiken entstehen können, sind über weitreichende Haftpflichtversicherungen gedeckt.

In den Fokus der Betrachtungen sind auch Umweltschäden gerückt, die ebenfalls weitestgehend versichert sind. Eine entsprechende Gefährdungsanalyse wurde erstellt. Hierbei wurden auch Aspekte des Umweltschadengesetzes berücksichtigt. Aus heutiger Sicht werden Risiken aus dem Umweltschadengesetz als gering betrachtet.

Beschaffungsmarktrisiken

Die Versorgungslage für die von BGH benötigten Einsatzmaterialien, in erster Linie Schrott und Legierungen, kann momentan als befriedigend bezeichnet werden. Ein Trend stetiger Preiserhöhungen für Einsatzmaterialien ging in 2022 zu Ende. Von Rekordwerten kommend sanken in 2023 die Preise. Das Preisniveau kann in Betrachtung langer Zeitreihen als durchschnittlich bezeichnet werden. Wie auch immer begründet, können erneut steigende Rohstoffpreise BGH vor eine Finanzierungsaufgabe stellen. Wie oben detaillierter ausgeführt, sieht sich BGH hier gut gerüstet.

Abweichend von den Einsatzmaterialien muss bei der Beschaffung von Hilfs- und Betriebsstoffen weiterhin eine fortgesetzte Verteuerung beklagt werden. Die Einführung und Anhebung von Mindestlöhnen, knappe Personalverfügbarkeiten und damit einhergehende Personalkostensteigerungen werden als Begründung genannt. Obwohl die Energiepreise tendenziell gegenüber den beiden Vorjahren in 2023 eher sanken, kommt es immer noch zu Preisforderungen unserer Lieferanten, die auf einer Verteuerung der Energien abstellen. Verfügbarkeitsstörungen, wie sie noch unter den Eindrücken der Coronakrise gegeben waren, sind derzeit nicht bekannt. Die Lieferketten scheinen geschlossen. Für feuerfeste Materialien und Elektroden kühlten die Märkte gegenüber den zurückliegenden Jahren weiter ab, doch sind die Beschaffungspreise immer noch recht hoch. Eine Versorgung mit hochwertigen Qualitäten war in der näher zurückliegenden Vergangenheit bereits temporär gestört, hat sich aber aktuell aufgelöst. Eine neuerliche Verknappung scheint jedoch nicht unmöglich. BGH hat durch Abschluss langfristiger Lieferverträge versucht, dieses Risiko nach gegebenen Möglichkeiten zu minimieren, sich damit aber auch gewissen Preisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken haben sich zunehmend realisiert.

Sorgen bereitet auch weiterhin der Energiemarkt. Wie nur wenige andere Branchen ist die Elektrostahlbranche auf international wettbewerbsfähige Strompreise und eine sichere, konstante Versorgung mit Strom angewiesen. Verlässliche und griffige internationale Vergleiche sind nur schwer zu erhalten. Zu unterschiedlich sind die Darstellungen in der Berücksichtigung von Stromsteuer, Stromsteuererstattungen, und die Einflüsse des europäischen und deutschen CO 2 -Zertifikatehandels. Nun kommen weitere Belastungen durch nationale Gesetzgebungen bzw. Verordnungen hinzu (EnFG, EnSimiMaV).

Die Marktstrukturen in der Stromversorgung verändern sich aktuell disruptiv. Die bereits verfügbare Photovoltaik- Kapazität findet bereits heute in den Spitzenzeiten der Sonneneinstrahlung keine ausreichende Nachfrage mehr. Negative Spotmarktpreise am frühen Nachmittag sind die Folge. Mit dem Abschalten der Kernenergie und dem Herunterfahren der Braunkohlekraftwerke fehlt es aber insbesondere bei Flauten (Windkraft) während der Nacht an Strom. Hier ist Strom nun teuer. Man kann somit mit Fug und Recht behaupten: Der Strommarkt steht Kopf. Und die großen Photovoltaikanlagen werden erst noch ans Netz genommen. Man muss erkennen, dass es nicht nur um Kapazitäten geht, sondern um die zeitliche Verteilung der Nutzung. Wie dies mittelfristig mit dem Bedarf harmonisiert werden soll, kann hier nicht nachvollzogen werden. Die eher langfristig zu betrachtende Nutzung von Wasserstoff als Energiespeicher ist zumindest unter Vernachlässigung wirtschaftlicher Aspekte denkbar. Die zeitlich näherliegenden Probleme werden damit aber noch nicht gelöst. Umso wichtiger ist, hierfür konkrete Antworten zu finden und nicht immer nur vom Stuhl des Auguren herabzusprechen.

Auf dem Weg verstärken sich Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Energiepreise. Es bestehen auf den Weltmärkten sehr steile Preisgefälle. Nordamerika hat etwa mit der Ausweitung der Fracking-Technologie ein Gasüberangebot geschaffen, das die Gaspreise in den USA nachhaltig beeinflusst und auf einem sehr niedrigen Niveau hält. Mit der gestiegenen Nachfrage nach LNG und der so auch für die USA geschaffenen Möglichkeit, überschüssiges Gas auf dem Weltmarkt und wohl insbesondere in Europa zu vermarkten, dürften die Gaspreise auch in den USA etwas anziehen.

Mit der Sorge um Energiemangellagen drängt sich der Wunsch einer stärkeren Kraft zur Eigenversorgung auf. Regenerative Kapazitäten werden also stärker entwickelt werden. Prüfungen auf technische und ökonomische Realisierbarkeit scheinen derzeit nicht im Vordergrund zu stehen. Die Halbwertzeiten der heimischen Energiepolitik sind kurz, die Folgen eines eventuellen Umdenkens dagegen enorm. Strategische Entscheidungen für Investitionen am Standort Deutschland können damit nur mit sehr hohem unternehmerischem Risiko getroffen werden. BGH hat in den Jahren 2021 und 2022 den produkt- und unternehmensbezogenen CO 2 -Ausstoß nach zertifizierbaren Maßstäben errechnen lassen. Wir können daher jeden Kunden mit entsprechenden Informationen versorgen. BGH hat sich zur Verifizierung des Fahrplans zur Klimaneutralität einer Initiative (SBTi) angeschlossen. Wir haben dort unsere Maßnahmen vorgestellt, eine Tauglichkeit für das Erreichen des vorgegebenen "Fit for 55"-Zieles wurde attestiert. Nun sind wir im Begriff, die Maßnahmen für Erreichen der Klimaneutralität in 2045 zu erarbeiten. Der Natur der Sache nach wird die Streubreite getroffener Annahmen mit dem Ausweiten des Planungshorizonts größer. Letztlich sind wir aber überzeugt, geeignete Lösungswege für BGH zu erarbeiten. Insbesondere bei der Ablösung der Nutzung von Erdgas wäre eine Anerkennung von E-Gas bzw. E-Fuels (Power-to-X, z.B. synthetisches Methan) als klimaneutraler Brennstoff wünschenswert. Investitionsentscheidungen könnten so auf einen Zeitpunkt verschoben werden, zu dem die Planungssicherheit größer wäre.

Energien, insbesondere Strom und Gas, stellen angesichts des hohen Anteils am Beschaffungsvolumen und wegen der derzeit fehlenden Substituierbarkeit eine wichtige Zielgröße der unternehmerischen Strategien und Aktivitäten dar. Wir wollen verantwortungsvoll mit diesen Gütern umgehen und unterhalten daher ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001. Hierdurch wird das stetige Bestreben nach weiterer Erhöhung der Energieeffizienz gestützt und gesichert.

Rechtliche Risiken

Die BGH ist im Wesentlichen auf deutschen und europäischen Märkten tätig. Die sicheren und verlässlichen Rechtsstrukturen betrachten wir als hohes Gut, als Standortvorteil und als Grundlage stetigen Wachstums. Darüber hinaus bewegt sich BGH nicht oder nur unwesentlich in Regionen, die hinsichtlich solcher Verlässlichkeit Risiken entstehen lassen.

Gesamtbeurteilung der Risiken

Wir befinden uns als mittelständisches Stahlunternehmen in einer sehr schwierigen Situation. Die Automobilbranche befindet sich in einem Umbruch und die Verhältnisse in der Energieversorgung verändern sich massiv. Die BGH-Gruppe und auch die BGH Feindraht GmbH müssen eine Neuausrichtung der Absatzstruktur bewältigen und dies in einem Umfeld, das mehr Risiken als Chancen erkennen lässt. Es muss gelingen, die Auslastung der Produktionskapazitäten weiter zu erhöhen und Skaleneffekte zu nutzen. BGH ist andererseits ein liquiditätsstarkes Unternehmen mit einer Unternehmensphilosophie, die Investitionen in Menschen und Maschine in nahezu jedem erforderlichen Maßstab begleiten will und kann.

Gesamtbeurteilung der Risikosituation

Zur Kontrolle und Steuerung der Risiken hat BGH gemeinsam mit Branchen-Experten ein systematisches Risikomanagement mit EDV-Unterstützung aufgebaut. Eine entsprechende Aufbauorganisation wurde eingerichtet und die organisatorischen Abläufe gestaltet. Das aktuelle Rating unserer Finanzkennzahlen (Dezember 2023) ergab als Ergebnis die Note BB+ (auf Basis vorläufiger Finanzzahlen) und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert. Ursache für die Verschlechterung sind die konservativen Planansätze für die Ergebnissituation in 2024 unter Berücksichtigung der vielen krisenbedingten Unwägbarkeiten.

Eine Risikoinventarisierung auf aggregierter Ebene wurde aktualisiert. Die zugehörigen EDV-Systeme wurden befüllt und parametrisiert. Eine durchgeführte Monte-Carlo-Simulation stellte für BGH eine branchenspezifisch gute Risikosituation fest. Das individuelle und auf die spezifischen Risiken der BGH abgestellte Rating weist gegenüber dem rein auf Bilanzkennzahlen basierenden Finanzrating die Note B aus und zeigt sich gegenüber dem Vorjahr unverändert. Diese Betrachtung geht auf die zum Zeitpunkt der Einschätzung des Risikos (Dezember 2023) gegebene Unsicherheit zurück, das gegebene Basispreisniveau des Umsatzes auch in Zukunft zu halten.

6. Forschung und Entwicklung

Die BGH-Gruppe betreibt umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsbemühungen. Diese richten sich auf

die Fortentwicklung unserer Werkstoffkompetenz

die permanente Verbesserung der Prozesssicherheit

den systematischen Aufbau technologisch neuer, zukunftsweisender Prozesse

die Weiterentwicklung unserer Produktqualität

die Optimierung unserer Kostenstrukturen

eine Verbesserung der Arbeitssicherheit

die Energieeffizienz

den Umweltschutz

Forschungs- und Entwicklungsarbeit wird zentral von der Holding-Geschäftsführung koordiniert und weitestgehend durch die Muttergesellschaft finanziert, wenn die F+E-Anstrengungen einzelner Tochtergesellschaften zum Nutzen aller BGH-Gesellschaften unternommen werden. Dabei können die einzelnen Tochtergesellschaften, wie auch BGH Feindraht GmbH ausführendes Organ sein. Die Erkenntnisse werden über einen koordinierten Wissenstransfer an die Schwestergesellschaften ausgerollt.

Die BGH-Gruppe bedient sich zur Verfolgung dieser Ziele der Zusammenarbeit mit akademischen Instanzen sowie Branchenverbänden, Beratern und Anlagen- und Maschinenbaugesellschaften.

7. Proqnosebericht

Das operative Gruppen-Ergebnis aus 2023 deckte sich nicht mit unseren strategischen Rentabilitätsvorstellungen, übertraf aber die spezifisch für dieses Geschäftsjahr aufgestellten Planungen. Die Perspektiven für 2024 trüben sich dagegen weiter ein. Diese nüchterne Beurteilung der Geschäftsentwicklung setzt auf die eingebrochene Nachfrageaktivität und deren Verharren auf niedrigem Niveau auf. Die Welt scheint in Unordnung und insbesondere für die energieintensive Industrie scheint die weitere Entwicklung schwer absehbar. Deutschland befindet sich in einer Rezession, Europa insgesamt zeigt nur wenig Wachstum und die Weltkonjunktur bleibt deutlich hinter den Vorjahren zurück.

Die Welt steht vor einem Wahljahr, in dem mehr Menschen als je zuvor ihre Regierungen neu wählen dürfen. Der Ausgang der Wahlen in den USA und eine mögliche Rückkehr von Donald Trump auf den Präsidentenstuhl lassen Befürchtungen um eine weitere Einschränkung des Welthandels und eine Verschiebung militärischer Gleichgewichte entstehen. Inwieweit Indien nach einer Wahl als bevölkerungsreichstes Land der Welt stärkeren Einfluss auf dem politischen Parkett verlangen wird, bleibt abzuwarten. Letztlich könnte dies auch ein - wahrscheinlich ohnehin nur labil einzustufendes - Gleichgewicht im BRICS-Block beeinflussen.

Ein Gefühl verfestigt sich, dass sich nur noch Krise an Krise reiht: Klima, Suez-Kanal/Ever Given, Corona, Ukraine, Gaza. Eine Normalität der Wirtschaftsprozesse scheint weiter infrage gestellt. Die Möglichkeiten auch für eine nächste weltweite Krise scheinen mannigfaltig (z.B. Taiwan). Die neue Blockbildung der Weltordnung verfestigt sich. Die Rolle und die Anbindung Europas dabei ist nicht sicher. Man könnte hier zum Verlierer werden, wird man doch mit einigem Recht - mit Bezug zu den verfügbaren Rohstoffen und Energieträgern - bereits als Gruppe der "Habenichtse" tituliert.

Die Planungen der BGH-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 sind sehr verhalten und risikobehaftet. Die Anpassung der Preise an die insgesamt gestiegenen Kosten nach weiter fortschreitender Inflation scheint erforderlich, der Spielraum dafür verengt sich aber. Der globale Wettbewerb hat nicht allerorten mit steigenden Energiepreisen und Sekundäreffekten daraus zu kämpfen. Nun, da eine kapazitätsdeckende Nachfrage noch weniger als zuvor gegeben ist, wird ein Preiswettbewerb womöglich neu befeuert. Die BGH setzt in Ihrer Geschäftsphilosophie auf langfristige Kundenbindungen. In Phasen starker Nachfrage nach unseren Produkten haben wir unsere Bestandskunden stets mit den abgestimmten Mengenkontingenten bedient, ohne alle sich bietenden Optionen zur Margenmaximierung zu nutzen. Wir denken und glauben auch damit die vorhandene Vertrauensbasis weiter gestärkt und den Grad der Kundenbindung erhöht zu haben. In einer immer herausfordernden Wettbewerbssituation werden unsere Stärken Qualität, Kontinuität, Kostenbewusstsein und Kundenorientiertheit unsere Marktposition weiter absichern.

Die BGH-Gruppe hat ihre operativen Planungen für den Zeitraum 2024-2026 im September - November 2023 erstellt. Die Planung weist für das Jahr 2024 eine Ergebnisprognose (EBT) von nur 8,4 Mio. EUR aus. Für das Jahr 2025 erhoffen wir eine Stabilisierung der Geschäftsaktivitäten, allerdings auf weiterhin niedrigem Niveau bei Steigerung des Plan-Ergebnis (EBT) auf 25,6 Mio. EUR. Unter Ausnutzung der gegebenen Möglichkeiten und Nutzung der Chancen, die auf einem sich verändernden Markt auch für BGH entstehen werden, glauben und hoffen wir, dass in 2026 wieder 36,0 Mio. EUR als EBT erwirtschaftet werden können.

Die konkrete Unternehmensplanung der BGH Feindraht GmbH sieht für das Jahr 2024 einen Umsatz von 16,0 Mio. EUR bei einem Plan-EBT von rund -450 TEUR vor. Die Planung berücksichtigt die schwache Marktlage und ein niedriges Legierungspreisniveau, das weitere Windfall-Losses wahrscheinlich werden lässt. Die Parameter dieser Planung bilden im Wesentlichen den tatsächlich bisher eingetretenen Geschäftsverlauf ab. Leider steht somit auch für 2024 zu befürchten, dass sich die so geplante Verlustsituation realisiert. Geschützt von der finanziellen Stärke des BGH-Konzerns sieht die Geschäftsführung der BGH Feindraht GmbH unter aller Einschränkung einer Unsicherheit der geopolitischen Entwicklung hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen kein absatzmarktbedingtes mittelfristiges Szenario, das eine negative Prognose im Sinne einer Existenzgefährdung begründen würde. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten derartiger Einflüsse bleiben gegeben. Disruptive Veränderungen der BGH-Märkte können als Folge daraus hervorgehen. Exogene Schocks, wie etwa die Eskalation eines Taiwan-Konflikts, scheinen jederzeit wahrscheinlich.

 

Nettetal, den 27.05.2024

BGH Feindraht GmbH

Geschäftsführung

In dem vorstehenden zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht habe ich den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BGH Feindraht GmbH, Nettetal

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der BGH Feindraht GmbH, Nettetal, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der BGH Feindraht GmbH, Nettetal, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Siegen, den 28. Mai 2024

Volker Werthebach, Wirtschaftsprüfer

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