COMPOWER
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.863,51 |
5.335,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
763,00 |
1.305,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.100,51 |
4.030,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.445,50 |
14.212,08 |
| I.
Vorräte |
4.216,94 |
7.960,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.210,90 |
2.936,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17,66 |
3.315,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.004,23 |
1.446,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
17.313,24 |
20.993,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.856,00 |
16.770,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
73.626,03 |
73.626,03 |
| II.
Bilanzverlust |
63.770,03 |
56.855,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.157,24 |
3.172,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.157,24 |
3.172,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
17.313,24 |
20.993,82 |
Anhang
Compower GmbH, Karlsruhe
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff. und 264ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft hat erstmals die nach
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden
Vorschriften angewendet. Die entsprechenden Vorjahreszahlen
wurden nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für bis zum 31. Dezember 2009 zugegangene
Wirtschaftsgüter, für die die degressive
Abschreibungsmethode gewählt wurde, wird zur linearen
Methode in dem Jahr übergegangen, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Alle
übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 150,00 EUR sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als
150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird das steuerliche
Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungs-gründen auch
in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird
pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr
und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von § 252 HGB i.V.m. § 255 HGB bewertet,
Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht nach §
255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen nach
Angaben der Geschäftsführung Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind
abgezinst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
nach Angaben der Geschäftsführung alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. In
Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingeräumten
Wahlrechts wurden Rückstellungen nach § 249
Abs. 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung
beibehalten (Aufwandsrück-stellungen).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten solche an
Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR.
Bilanzgewinn
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von 56.855,20
EUR enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Kosten der Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen und Aufstellung des
Jahresabschlusses gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 EUR.
Das Risiko einer etwaigen Inanspruchnahme aus §
251 HGB wird nach Angaben der Geschäftsführung
als gering eingeschätzt.
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Dipl.-Ing. Uwe Günzel
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe
bestellt.
Karlsruhe, 06. Juli 2011
Geschäftsführung
Dipl.-Ing. Uwe G ü
n z e l
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2011 festgestellt.
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