Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 22734
Eingetragen
5.4.2006
Branche
Bau von BahnverkehrsstreckenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Erbringen von Bauleistungen - Bahnbereich vor allem im Fahrleitungsbau, Signalbau und Gleisbau als Wege-, Schienen- und Kanalverlegung in Hoch- und Tiefbaumontagen, als Vor-, Haupt-, Nebenund Rückbauleistungen und der dazugehörigen Dienst- und Serviceleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Mandy Herzog Wilson
seit 5.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Mandy Herzog Wilson
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

09350 Lichtenstein, Rödlitzer Straße 6
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MHW Bau Wilson GmbH

Gersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 86.435,00 18.746,00
I. Sachanlagen 86.435,00 18.746,00
B. Umlaufvermögen 58.187,30 95.606,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.923,55 51.153,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.263,75 44.452,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.389,14 3.004,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 148.011,44 117.356,27

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 62.304,82 43.968,99
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 18.968,99 12.686,09
III. Jahresüberschuss 18.335,83 6.282,90
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 2.400,00 2.400,00
C. Rückstellungen 17.767,15 13.963,00
D. Verbindlichkeiten 65.539,47 57.024,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 148.011,44 117.356,27

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 60,00 € bis 150,00 €) wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als € 150 und bis zu € 1.000 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelpost nicht vermindert. Seit 2010 wird für geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 nicht übersteigen. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen der Bewertungsänderung sind unwesentlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% ausreichend Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag und im Vorjahr nicht.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Tantiemen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 65.539,47 48.064,00 56.851,30 56.851,30

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe 40.515,34 €, welche durch Sicherungsübereignung besichert sind .

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag lagen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Mandy Herzog Wilson.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Im Jahresdurchschnitt waren 12 Arbeitnehmer im Unternehmen tätig.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Feststellung des Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 festgestellt.

Gersdorf, den 10.08.2011

...........................................

Mandy Herzog Wilson

Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.8.2011.

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