Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 6434
Eingetragen
10.10.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts. Die Gesellschaft ist berechtigt, Versicherungsund Bauspargeschäfte und den Erwerb von Investmentfondsanteilen zu vermitteln. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, deren Gegenstand mit dem Zweck der Gesellschaft in unmittelbarem Zusammenhang steht.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Prokura
Drazen Slacanin
seit 7.12.2020
Prokura
Juliane Dr. Wessels
seit 6.1.2020
Prokura
Vorstandsmitglied
Rudolf Dr. Alves
seit 24.8.2017
Prokura
Heinz Rudolf Gressel
seit 11.8.2016
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Martin Luzius Demmel
seit 24.2.2015
Prokura
Vorstandsmitglied
Rainer Dr. Wilmink
seit 10.1.2014
Vorstandsmitglied
Prokura
Peter Bredebusch
seit 15.10.2003
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LVM Pensionsfonds- AG

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Grundlagen der Gesellschaft

Die LVM Pensionsfonds-AG (LVM-Pensionsfonds) mit Sitz in Münster, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Münster, Abt. B Nr. 6434 eingetragen.

Das Geschäftsgebiet des LVM-Pensionsfonds erstreckt sich nach seiner Satzung auf das Inland.

Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich der Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts. Insbesondere wird das Geschäft der Übernahme von Pensionsverpflichtungen sowohl versicherungsförmig als auch nicht versicherungsförmig gemäß § 236 Abs. 2 VAG betrieben.

Der LVM-Pensionsfonds hat im Berichtsjahr ein Versorgungskapital von 1.015,9 Mio. € (Vj. 933,7 Mio. €).

Betriebene Arten von Pensionsplänen

Im Berichtsjahr 2023 betrieb die Gesellschaft das Pensionsfondsgeschäft in Form von Pensionsfonds-Versorgungsverträgen nach dem Pensionsplan A (steuerfreie Einzahlung nach §3 Nr. 63 EStG), nach dem Pensionsplan L (versicherungsförmige Übernahme von Pensionsverpflichtungen) und nach dem Pensionsplan V (nicht versicherungsförmige Übernahme von Pensionsverpflichtungen).

Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Pensionspläne hat die Entwicklung der Kapitalmärkte grundsätzlich keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des LVM-Pensionsfonds.

Information gemäß Artikel 6 Taxonomieverordnung:

Der Grundsatz "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Erklärung gemäß Artikel 65 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben. Die Erfüllung dieser Merkmale setzt voraus, dass in eine Anlageoption mit den entsprechenden Eigenschaften investiert und die Anlage während der Laufzeit gehalten wird. In diesem Fall können weitere Informationen über ökologische und/oder soziale Merkmale den "Regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten" in der "Anlage zum Geschäftsbericht der LVM Pensionsfonds-AG-Informationen gemäß Artikel 11 Offenlegungsverordnung" und unter www.lvm.de/geschaeftsberichte entnommen werden.

Konzernzugehörigkeit

Zwischen dem LVM-Pensionsfonds (abhängiges Unternehmen) und dem LVM a.G. (beherrschendes Unternehmen) besteht ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von § 17 AktG. Nach den §§ 312 ff. AktG ist ein Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen zu erstatten.

Am Schluss dieses Berichts erklärt der Vorstand:

"Unsere Gesellschaft erhielt nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."

Zwischen dem LVM-Pensionsfonds und LVM-Leben besteht ein Ausgliederungsvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet, dass LVM-Leben im Wesentlichen die folgenden Aufgaben übernimmt: Vertrieb der Pensionsfondsprodukte, administrative Abwicklung der von dem LVM-Pensionsfonds übernommenen Versorgungszusagen, Steuerung und Kontrolle der Kapitalanlagen, Abstimmung und Überleitung der Inkassobuchhaltung.

Weiterhin besteht ein Rückdeckungsvertrag mit LVM-Leben, der den Rahmen für die Rückdeckungsversicherungen, die als Kapitalanlagen abgeschlossen werden, regelt.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Deutschlands Wirtschaftsleistung schrumpfte gemäß ersten Prognosen des IWF im abgelaufenen Jahr um -0,3 % (Vj. +1,8 %). Nach Einschätzung des statistischen Bundesamts in Wiesbaden (Destatis) dämpften insbesondere das weiterhin hohe Preisniveau, ungünstige Finanzierungsbedingungen durch hohe Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland die Konjunktur. Den im Anschluss an die COVID-19-Pandemie eingeschlagenen Erholungspfad konnte die deutsche Wirtschaft damit nicht weiter fortsetzen. Gleichzeitig verweist das Destatis aber auf die teils sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. So ging die Bruttowertschöpfung im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) getrieben durch den Groß- und Einzelhandel sowie im Bereich verarbeitendes Gewerbe (-0,4%) zurück. Der Rückgang im verarbeitenden Gewerbe war dabei primär auf eine geringere Produktion und Wertschöpfung in energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie zurückzuführen. Die Bereiche Baugewerbe (+0,2 %), Information und Kommunikation (+2,6%) sowie Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+1,0%) konnten dagegen zulegen. Auf der Nachfrageseite waren sowohl die privaten (-0,8%) als auch die staatlichen Konsumausgaben (-1,7 %) rückläufig. Während der Rückgang des privaten Konsums in erster Linie auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen war, wurden die staatlichen Konsumausgaben stark durch den Wegfall staatlich finanzierter Coronamaßnahmen beeinflusst und sanken erstmals seit fast 20 Jahren. Am Arbeitsmarkt stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 45,9 Millionen und damit auf einen neuen Höchststand. Getrieben wurde das Wachstum dabei überwiegend durch den Dienstleistungsbereich.

Rahmenbedingungen der Versicherungswirtschaft

Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stieg das Beitragsaufkommen in der deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2023 insgesamt um 0,6% (Vj. -0,5 %) auf 224,7 Mrd.€. Die Beitragseinnahmen bei den Pensionsfonds gingen nach einem starken Wachstum in 2022 (+72,0 %) deutlich zurück und lagen bei rund 1,0 Mrd. € (-53,4 %).

Entwicklung der Kapitalmärkte

Das Kapitalanlagejahr 2023 war geprägt durch deutliche Zugewinne an Aktien- und Rentenmärkten. Hauptgrund war der Rückgang der Inflation. In Deutschland haben sich im Dezember 2023 die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,7 % erhöht, zu Jahresbeginn 2023 lag dieser Wert noch bei über 8 %.

Die Europäische Zentralbank hat ihren Einlagensatz 2023 weitere sechs Mal um in Summe 200 Basispunkte erhöht, diesen dann jedoch seit Oktober unverändert gelassen.

Der deutsche Aktienindex DAX gewann 20 %, der US-Index S&P 500 aufgrund des größeren Anteils an Technologiewerten sogar 26 %.

Vom Rückgang der Inflation bei gleichzeitig schwacher Konjunktur konnten auch Rentenmärkte profitieren. Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen sank 2023 um 55 Basispunkte auf 2,0%. Investitionen in Staats- und Unternehmensanleihen verzeichneten dadurch Kurssteigerungen.

Ein schwieriges Jahr war am Immobilienmarkt zu verzeichnen. Die hohe Inflation ließ das Zinsniveau und damit die Finanzierungskosten deutlich ansteigen, was in Verbindung mit Fördermittelbegrenzungen für den Neubau negative Auswirkungen auf die Nachfrage hatte und die Umsetzung von Projekten erschwerte.

Geschäftsverlauf

Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2023 für den LVM-Pensionsfonds vor dem Hintergrund deutlicher Kapitalmarktbewegungen erwartungsgemäß.

Das Geschäftsjahr 2023 war insbesondere geprägt durch folgende Faktoren:

Es fand eine größere Übertragung aus Pensionsverpflichtungen von AAB Management GmbH auf den Pensionsplan V statt. In diesem Zusammenhang wurden Einmalbeiträge in Höhe von 26,7 Mio.€ gebucht.

Die gesamte Beitragseinnahme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 44,5 % auf 59,6 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf eine Steigerung der Einmalbeiträge aufgrund der oben genannten Übertragung zurückzuführen. Insgesamt erhöhen sich die gebuchten Einmalbeiträge gegenüber dem Vorjahr um 51,8 % auf 53,7 Mio. €.

Bei den laufenden Beiträgen, die dem Pensionsplan A zuzuordnen sind, kamen die gebuchten Beiträge wie im Vorjahr auf 5,9 Mio. €.

Das Kapitalanlagenergebnis für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stieg durch deutliche Zugewinne am Aktien- und Rentenmarkt im Geschäftsjahr auf 60,9 Mio. € (Vj. -35,1 Mio.€); korrespondierend hierzu erhöhten sich die pensionsfondstechnischen Rückstellungen.

Der Pensionsplan V bedeckt hauptsächlich Versorgungsverpflichtungen der LVM-Gesellschaften. Der Neuzugang bestand neben der größeren Übertragung (AAB Management GmbH) aus Übertragungen von Rentenansprüchen von der LVM Unterstützungskasse GmbH.

Ertragslage

Beitragseinnahmen

Die Beitragseinnahme für das selbst abgeschlossene Geschäft betrug im Berichtsjahr 59,6 Mio. € (Vj. 41,3 Mio. €).

Zugänge

Der Gesamtzugang im Berichtsjahr 2023 belief sich auf 619 (Vj. 382) Versorgungsverhältnisse mit einem laufenden Jahresbeitrag von 0,6 Mio.€ (Vj. 0,5 Mio.€) und einem Einmalbeitrag von 53,7 Mio.€ (Vj. 35,4 Mio. €). Beim Pensionsplan A entfielen 242 Stück (Vj. 183) mit einem laufenden Beitrag von 584 Tsd.€ (Vj. 501 Tsd.€) auf Verträge mit klassischer Kapitalanlage und 2 Stück (Vj. 0) mit einem laufenden Beitrag von 5 Tsd.€ (Vj. 5 Tsd.€) auf Verträge mit fondsgebundener Kapitalanlage. Beim Pensionsplan L konnte kein Zugang (Vj. 2 Stück) verzeichnet werden. Beim Pensionsplan V beläuft sich der gesamte Zugang auf 375 Stück (Vj. 197) und Einmalbeiträge in Höhe von 53,7 Mio.€ (Vj. 35,4 Mio.€).

Abgänge

Im Einzelnen betrugen die Abgänge des laufenden Beitrags im Berichtsjahr durch Tod 7 Tsd.€ (Vj. 5 Tsd.€), durch Beginn der Altersrente 30 Tsd.€ (Vj. 27 Tsd.€), durch Ablauf 0 Tsd.€ (Vj. 0 Tsd. €), durch Beendigung 108 Tsd.€ (Vj. 85 Tsd.€) und durch sonstige Abgänge 431 Tsd. € (Vj. 481 Tsd. €).

Vertragsbestand

Zum 31.12.2023 waren insgesamt 12.006 (Vj. 11.820) Versorgungsverhältnisse mit einem laufenden Jahresbeitrag von 5,9 Mio. € (Vj. 5,9 Mio.€) im Bestand. Der durchschnittliche laufende Beitrag betrug 782 € (Vj. 782 €). Zum 31.12.2023 bestanden mit 1.643 Firmen Versorgungsrahmenverträge. Im Einzelnen ist die Entwicklung des Vertragsbestands in der Bewegung des Bestands am Ende dieses Lageberichts in einer besonderen Anlage wiedergegeben.

Versorgungsfälle

Die Zahlungen für Versorgungsfälle beliefen sich im Berichtsjahr auf 36,6 Mio. € (Vj. 33,1 Mio. €).

Kapitalanlagenergebnis

Das Kapitalanlagenergebnis für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stieg durch deutliche Zugewinne am Aktien- und Rentenmarkt im Geschäftsjahr auf 60,9 Mio. € (Vj. -35,1 Mio. €). Verantwortlich hierfür war vor allem die Erholung der Aktienmärkte. Die Zinserträge aus sonstigen Kapitalanlagen betrugen 98 Tsd. € (Vj. 55 Tsd. €).

Kosten

Die Abschlussaufwendungen beliefen sich auf 149 Tsd.€ (Vj. 123 Tsd.€), die Verwaltungsaufwendungen betrugen 1.066 Tsd. € (Vj. 1.054 Tsd. €).

Jahresüberschuss und Bilanzgewinn

Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresüberschuss von 249 Tsd. € (Vj. 185 Tsd.€). 12 Tsd.€ (Vj. 9 Tsd.€) wurden in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Somit verbleibt ein Bilanzgewinn von 236 Tsd. € (Vj. 176 Tsd. €).

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage des LVM-Pensionsfonds wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Vermögenslage

Aktiva 2023 2022
Tsd. € Tsd. €
Kapitalanlagen 11.497 11.217
Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 1.015.859 933.660
sonstige Forderungen 311 345
sonstige Aktiva 312 285
Summe 1.027.979 945.507
Passiva
Eigenkapital 12.045 11.797
pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 1.015.859 933.660
sonstige Passiva 75 50
Summe 1.027.979 945.507

Die Kapitalanlage erfolgte in Anleihen deutscher Bundesländer sowie Termingelder bei deutschen Kreditinstituten.

Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hat sich im Jahr 2023 um 82,2 Mio. € bzw. 8,8% auf 1.015,9 Mio. € erhöht. Schwerpunkte der Anlagetätigkeit bildete der Ausbau der Anlageklassen Infrastruktur und Private Equity.

Innerhalb des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden folgende Kapitalanlagen ausgewiesen:

Kapitalanlagen des Pensionsplans V ohne Rückdeckungsverträge bei LVM-Leben

Rückdeckungsverträge bei LVM-Leben für die Pensionspläne A, L und V

Der LVM-Pensionsfonds verfügt zum 31.12.2023 über ein Eigenkapital in Höhe von 12,0 Mio.€ (inkl. 0,2 Mio.€ Bilanzgewinn). Das eingeforderte Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital und beträgt wie im Vorjahr 3,0 Mio.€. Die Kapital- und Gewinnrücklagen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio.€ auf 8,8 Mio.€. Das Eigenkapital des LVM-Pensionsfonds ist wesentlicher Bestandteil zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen.

Zusammenfassende Aussage zur wirtschaftlichen Lage

Im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich durch das pensionsfondstechnische Ergebnis von 0,6 Mio € (Vj. 0,5 Mio €) ein Jahresüberschuss von 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €).

Chancen- und Risikobericht

Chancenbericht

Das Identifizieren von sich bietenden Chancen geschieht grundsätzlich auf Ebene des LVM-Konzerns.

Chancenpotenziale ergeben sich maßgeblich durch die Positionierung als Serviceversicherer am deutschen Versicherungsmarkt sowie durch den Ausschließlichkeitsvertrieb in Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Kooperationspartnern. Der Bedarf an individualisierter, steuerlich geförderter Altersvorsorge ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unverändert groß.

Chancen zum weiteren Ausbau des Geschäfts der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen einerseits aufgrund der Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und andererseits in Verbindung mit dem Gewerbegeschäft der anderen LVM-Sparten, da dort ein hohes Potenzial an gewerblichen Kunden besteht. In diesem Bereich werden kontinuierlich Cross-Selling-Ansätze im Sinne der ganzheitlichen Kundenberatung verfolgt.

Im LVM-Konzern wird das Wachstumspotenzial der bAV hauptsächlich im Rahmen der Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse genutzt.

Die Übernahme von Pensionsverpflichtungen von Firmenkunden außerhalb des LVM- Konzerns bietet der LVM-Pensionsfonds seit 2021 nicht mehr an, da dieses Geschäftsfeld üblicherweise nicht über die Vertriebswege des LVM-Konzerns vermittelt wird und daher auch keine große Rolle für die LVM Pensionsfonds-AG einnahm.

Im Abschnitt Prognosebericht werden weitere etwaige Chancen des LVM-Pensionsfonds dargestellt. Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass i. d. R. verschiedenen - insbesondere finanzwirtschaftlichen - Risiken, die im Lagebericht beschrieben werden, bei einer positiven Entwicklung entsprechende Chancenpotenziale gegenüberstehen.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Bei der LVM Versicherung wird konzernweit ein systematischer Risikomanagementprozess zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung und Steuerung bestandsgefährdender und wesentlicher Risiken eingesetzt. Hierbei nimmt die Abteilung Risiko- überwachung/Compliance die unabhängige Risikocontrollingfunktion wahr.

Zur Sicherstellung dieser Systematik sowohl auf Einzel- als auch auf aggregierter Ebene wurde bei der LVM Versicherung ein mehrstufiges System von Risikokomitees eingerichtet. Diese Komitees existieren auf Konzern-, Ressort- und Abteilungsebene. Darüber hinaus wurde ein Unterkomitee des Konzern-Risikokomitees eingerichtet, um die Besonderheiten des LVM-Pensionsfonds adäquat berücksichtigen zu können. Zur Berücksichtigung der Besonderheiten der Informationstechnik und der damit einhergehenden Risiken besteht ebenfalls das Unterkomitee IT.

Übersicht Risikokategorien

 

Versicherungstechnisches Risiko

 

Marktrisiko

 

Ausfallrisiko

 

Operationelles Risiko

 

Liquiditätsrisiko

 

Konzentrationsrisiko

 

Strategisches Risiko

 

Reputationsrisiko

Die Funktionsfähigkeit sowie die aufsichtsrechtlich und konzernintern definierten Qualitätsstandards sämtlicher Bestandteile des Risikomanagementsystems sowie der Geschäftsprozesse werden durch die Einrichtung umfangreicher interner Kontrollsysteme (IKS) gewährleistet, welche für den LVM-Pensionsfonds dokumentiert sind.

Die Gesamtheit der Risikomanagementprozesse zur systematischen Identifizierung, Überwachung und Steuerung bestandsgefährdender und wesentlicher Risiken hat das Ziel, den Fortbestand und die Ertragskraft des LVM-Pensionsfonds auch in der Zukunft sicherzustellen.

Im Risikomanagementsystem des LVM-Pensionsfonds werden auch Nachhaltigkeitsrisiken betrachtet. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können sich in allen bestehenden Risikokategorien realisieren und werden daher nicht als eigenständige Risikokategorie, sondern als übergreifendes Thema betrachtet.

Versicherungstechnische Risiken

Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht.

Das biometrische Risiko besteht in einem überrechnungsmäßigen Verlauf der biometrischen Rechnungsgrundlagen für Sterblichkeit, Langlebigkeit und Invalidität mit der Maßgabe, dass die tatsächlichen Aufwendungen die kalkulierten Aufwendungen übersteigen. Bis zum Rentenbeginn - sowie bei Versorgungsverträgen mit nicht versicherungsförmigen Garantien auch im Rentenbezug - ist die Einstandspflicht des Pensionsfonds auf die Leistungen aus den angesammelten Fondsmitteln beschränkt. Eine darüber hinausgehende Leistungspflicht richtet sich gegen den Arbeitgeber, sodass diesbezüglich das entsprechende Risiko beim Arbeitgeber liegt. Bei den Pensionsplänen A und L sowie beim rückgedeckten Pensionsplan V erfolgt eine bzgl. gegebener versicherungsförmiger Garantien vollständige Rückdeckung auch der biometrischen Risiken bei LVM-Leben (zum Risiko des Ausfalls der Rückdeckungsversicherung siehe Kreditrisiko). Hierdurch werden insbesondere die entsprechenden biometrischen Risiken von LVM-Leben übernommen und abgesichert. Außerdem erfolgt die Verrentung gemäß Pensionsplan A nach dem bei Rentenbeginn gültigen Rententarif, sodass eine bis zum Rentenbeginn eingetretene Verlängerung der Lebenserwartung berücksichtigt werden kann.

Beim Pensionsplan V ohne Rückdeckung verbleiben die biometrischen Risiken beim Arbeitgeber, da dieser im Falle nicht ausreichender Deckungsmittel zur Nachentrichtung von Beiträgen verpflichtet ist (Nachschussverpflichtung). Ein solcher Nachschuss würde im Falle eines Unterschreitens der prospektiven Deckungsrückstellung der Rentner durch das Versorgungskapital angefordert. Gemäß §239 Abs. 4 VAG kann die dauernde Erfüllbarkeit auch bei einer Unterdeckung bis zu 10 % des Betrags der Rückstellungen als gewährleistet angesehen werden. In diesem Fall ist ein Sanierungsplan zwischen Arbeitgeber und Pensionsfonds erforderlich. Erfolgt kein Ausgleich der Unterdeckung, kann gemäß Pensionsplan V auf die versicherungsförmige Durchführung verbunden mit einer Reduzierung der Rentenhöhe umgestellt werden. Im Falle der versicherungsförmigen Durchführung würde der LVM-Pensionsfonds durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen die biometrischen Risiken auslagern.

Markt- und Ausfallrisiko

Das Marktrisiko liegt in der Unsicherheit über Veränderungen von Marktpreisen und -kursen und den zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten und ihren Volatilitätsniveaus begründet. Es umfasst Aktien-, Zinsänderungs-, Immobilien- und Währungsrisiken.

Das Ausfallrisiko (Bonitäts- oder Adressenausfallrisiko) ist das Risiko von Verlusten aufgrund unerwarteter Ausfälle oder unerwarteter Bonitätsverschlechterungen von Geschäftspartnern. Das Ausfallrisiko umfasst vor allem die Risikoarten Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko und Länderrisiko.

Die LVM Pensionsfonds-AG hält als Kapitalanlagen des Eigenkapitals Anleihen deutscher Bundesländer, deren Ratings im Bereich AAA bzw. AA liegen. Diese weisen ein Zinsänderungsrisiko auf. In der Regel werden die Anleihen bis zu ihren Fälligkeiten gehalten.

Der Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft ist für den LVM-Pensionsfonds von untergeordneter Bedeutung. Das Ausfallrisiko für LVM-Pensionsfonds besteht insbesondere darin, dass die vertraglichen Verpflichtungen aus den Rückdeckungsversicherungen (Zinsgarantie, Kapitalerhaltungsgarantie, Absicherung der biometrischen Risiken einschließlich lebenslanger Rentenzahlung) gegenüber dem LVM-Pensionsfonds nicht erfüllt werden können. Dieses Risiko besteht erst nach Beginn der Rentenzahlung, da vorher die Verpflichtung des LVM-Pensionsfonds auf die Leistung begrenzt ist, die durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers gedeckt ist. Die Ansprüche der Kunden werden durch das freie Vermögen des LVM-Pensionsfonds und letztlich durch die Sicherungseinrichtung Protektor abgesichert.

Sowohl das Markt- als auch das Ausfallrisiko bestehen darin, dass der LVM-Pensions- fonds Kapitalerträge erwirtschaftet, die nicht ausreichen, die zugesagten Leistungen zu erfüllen bzw. die dafür erforderliche Deckungsrückstellung zu bilden. Bis zum Rentenbeginn ist die Einstandspflicht des Pensionsfonds auf die Leistungen aus den ihm zugewendeten Mitteln beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Leistungspflicht richtet sich gegen den Arbeitgeber, sodass bis zum Rentenbeginn das Kapitalanlagerisiko beim Arbeitgeber liegt. Bei den Pensionsplänen A und L sowie beim rückgedeckten Pensionsplan V erfolgt eine vollständige Rückdeckung bei LVM-Leben. Hierdurch werden die Risiken aus der Kapitalanlage von LVM-Leben übernommen und abgesichert. Außerdem erfolgt die Verrentung gemäß Pensionsplan A nach dem bei Rentenbeginn gültigen Rententarif mit dem dann gültigen Rechnungszins.

Beim Pensionsplan V verbleiben das Markt- und das Ausfallrisiko beim Arbeitgeber, da dieser im Falle nicht ausreichender Deckungsmittel zur Nachentrichtung von Beiträgen verpflichtet ist (Nachschussverpflichtung). Ein solcher Nachschuss würde im Falle eines Unterschreitens der prospektiven Deckungsrückstellung der Rentner durch das Versorgungskapital angefordert.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen aufgrund mangelnder Fungibilität nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Beim LVM-Pensionsfonds wird dem Liquiditätsrisiko durch eine revolvierende Finanzplanung sowie durch eine laufende Überwachung und Steuerung der zu erwartenden Ein- und Auszahlungen Rechnung getragen. Im Rahmen von Abweichungsanalysen werden die Gründe eventueller Abweichungen untersucht. Eine laufende Liquiditätsplanung gewährleistet, dass Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit erfüllt werden können. Dazu wird ein notwendiger Anteil der gesamten Kapitalanlagen in täglich verfügbaren Anlagen gehalten.

Die Steuerung der Fungibilität des Kapitalanlagenbestands wird durch die Einteilung in Klassen unterschiedlicher Liquidierbarkeit vorgenommen. Die Mindestanforderung an den durchschnittlichen Liquiditätsgrad der Kapitalanlagen ist in Form eines internen Limits vorgegeben.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten sowie externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst insbesondere Informationsrisiken und darüber hinaus auch Rechtsänderungs- und Compliance-Risiken, jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken.

Für einen wirksamen und effizienten Umgang mit dem operationellen Risiko hat der LVM-Pensionsfonds vorab definierte Standardmaßnahmen getroffen. Zu diesen gehört insbesondere die Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS), in welchem risikoadäquate Kontrollen innerhalb der Geschäftsprozesse durchgeführt werden.

Das dokumentierte IKS umfasst insbesondere die Überwachung der für operationelle Risiken anfälligen Geschäftsprozesse.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit der Standardmaßnahmen wird laufend überprüft und ggf. notwendige Änderungen dokumentiert. Im Rahmen der regelmäßigen Risiko- und IKS-Inventuren werden die Vollständigkeit und die Aktualität der jeweiligen Dokumentationen durch die Abteilung Risikoüberwachung/Compliance abgefragt.

Informationsrisiken werden durch diverse Risikosteuerungsmaßnahmen (u. a. regelmäßige Datensicherungen/-spiegelungen) minimiert. Der Aufbau der DV-Infrastruktur ist redundant. Auch im Katastrophenfall ist somit die Grundlage dafür geschaffen, dass die Infrastruktur innerhalb kürzester Zeit wieder verfügbar sein kann. Um die Verfügbarkeit laufend zu überwachen, wurden verschiedene Meldeschwellen definiert, die bei Überschreitung einen Eskalationsprozess zur angemessenen Risikosteuerung auslösen.

Rechtlichen Risiken wird durch die laufende Beobachtung der Gesetzgebungsvorhaben und der Rechtsprechung sowie einem frühzeitigen Ergreifen entsprechender Maßnahmen wie z. B. der Anpassung von Bedingungen begegnet.

Neben den Rechtsänderungsrisiken werden auch die wesentlichen Compliance-Risiken überwacht. Unter Compliance wird die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (sowie ggf. der unternehmensinternen Vorgaben) verstanden. Compliance-Risiken bezeichnen somit das Risiko, welches sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergibt. Bei der LVM Versicherung werden die Compliance-Risiken systematisch identifiziert und erfasst. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Risiko- bzw. Compliance-Inventuren dokumentiert der LVM-Pensionsfonds die wesentlichen Compliance-Risiken. Die identifizierten Compliance-Risiken sind in den bestehenden Risikomanagementprozess integriert.

Konzentrationsrisiko

Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko eines bedeutenden Schaden- oder Ausfallpotenzials für ein Unternehmen durch Eingehung einzelner oder stark korrelierter Risiken. Im Versicherungsgeschäft begrenzen Zeichnungs- und Annahmerichtlinien das Konzentrationsrisiko. Überdies verfügt die LVM Versicherung über eine regional diversifizierte Kundenstruktur im Bereich der Privat- und Gewerbekunden.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko ergibt sich aus allen geschäftspolitischen Entscheidungen. Zu dem strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Grundlage für die Risikobetrachtung ist ein mehrjähriger Beurteilungszeitraum, der den strategischen Planungszeitraum des Unternehmens abbildet. Um das strategische Risiko zu begrenzen, wird das Wirtschaftsumfeld laufend beobachtet. Sollten wesentliche Änderungen festgestellt werden, die eine Anpassung der Geschäftsentscheidungen notwendig machen, wird darauf in angemessener Weise reagiert.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ergibt sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufs des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Behörden). Aufgrund der Ein-Marken-Strategie der Versicherungsgesellschaften der LVM Versicherung wird das Reputationsrisiko auf Konzernebene überwacht und gesteuert.

Zusammenfassung der gesamten Risikosituation

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus den genannten Bereichen keine wesentlichen Risiken bestehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ernsthaft gefährden.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich für den LVM-Pensionsfonds eine Solvabilitätsquote von 122 % (Vj. 131 %).

Prognosebericht

Gesamtwirtschaft

Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 ein Wachstum von 3,1%. Diese Prognose ist im Vergleich zur Vorprognose um 0,2 Prozentpunkte angehoben worden, was auf eine besser als erwartete wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten, China sowie einigen großen Schwellen- und Entwicklungsländern zurückzuführen ist.

Für Deutschland hat der IWF seine Prognose für 2024 dagegen um 0,4 Prozentpunkte gesenkt. Ein stärkerer Konsum der privaten Haushalte bedingt durch den langsamen Rückgang von Inflation und Energiepreisen fördert die Erholung der Wirtschaft gegenüber 2023. Aufgrund der im Verhältnis zu Ländern außerhalb Europas relativ hohen Belastung durch den Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen schwachen Ausgangslage resultiert dies aber nicht in einem hohen Wachstum. Für 2024 erwartet der IWF daher nur ein leichtes Wachstum von 0,5 %, welches aber oberhalb der Prognose des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz liegt (BMWK). Das BMWK bewertet die schwache Ausgangslage in 2023 noch etwas stärker und geht in seinem Jahreswirtschaftsbericht lediglich von einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,2 % aus.

Versicherungswirtschaft

Für die Versicherungswirtschaft prognostiziert der GDV für das Geschäftsjahr 2024 eine Steigerung der Beitragseinnahmen im Versicherungsmarkt von 3,8 %. Die Beitragseinnahmen bei den Pensionsfonds werden laut der GDV-Prognose unverändert bleiben.

Geschäftsentwicklung LVM-Pensionsfonds

Aufgrund der besonderen gesetzlichen und insbesondere steuerlichen Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung und der deutlichen Aufrufe der Politik zur ergänzenden Altersversorgung wird das Geschäft der betrieblichen Altersversorgung auch zukünftig wachsen.

Die Flexibilität der Pensionsfonds-Produkte in Bezug auf die Auswahl der Kapitalanlage und in der Dotierung mit Beiträgen ist zukunftsweisend. Im Geschäftsfeld der Beitragszusagen mit Mindestleistung ist jedoch kein Wachstum zu erwarten, da hier seit längerem eine Verlagerung auf den Durchführungsweg der Direktversicherung stattgefunden hat.

Im Geschäftsfeld der Übernahme von Pensionszusagen durch Pensionsfonds werden im Markt weiterhin hohe Einmalbeiträge erwartet, da zunehmend Pensionsrückstellungen zur Verbesserung der Bilanzkennzahlen, aber auch beim Unternehmensverkauf oder beim Ausscheiden von Geschäftsführern aus dem Unternehmen ausgelagert werden.

Der LVM-Pensionsfonds bietet jedoch seit 2021 die Übernahme von Pensionsverpflichtungen von Firmenkunden außerhalb des LVM-Konzerns nicht mehr an, da dieses Geschäftsfeld üblicherweise nicht über die Vertriebswege des LVM-Konzerns vermittelt wird und daher auch keine große Rolle für den LVM-Pensionsfonds einnahm.

Der LVM-Pensionsfonds betreibt weiter die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen des LVM-Konzerns über den Pensionsplan V sowie die betriebliche Altersversorgung mit laufenden Beiträgen im Pensionsplan A.

Daher wird abgesehen von konzerninternen Auslagerungen weiterhin nur ein geringes Geschäft erwartet.

Insgesamt rechnet der LVM-Pensionsfonds für 2024 aufgrund der größeren Übertragung in 2023 mit einem Rückgang der Beitragseinnahmen.

Zudem werden im Vergleich zum Vorjahr moderat höhere Aufwendungen für Versorgungsfälle und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb leicht über Vorjahresniveau erwartet.

Kapitalanlagen

Für das Jahr 2024 gehen wir in Deutschland weiterhin von einer Stagnation des BIP-Wachstums aus. Positiv wirken dürften die sinkende Inflation und steigende Einkommen. Belasten sollte der Streit um den Bundeshaushalt und die nachlaufende restriktive Wirkung der Geldpolitik. Gleichzeitig bleibt das deutsche Wirtschaftsmodell mit seiner hohen Abhängigkeit von Exporten unter Druck.

In Deutschland haben sich im Januar 2024 die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um nur noch 2,9% erhöht. Dieser Rückgang der Zuwachsrate, zu Jahresbeginn 2023 lag der Wert bei über 8%, sollte sich verlangsamt fortsetzen.

Die Europäische Zentralbank spricht sich gegen Zinssenkungen in der ersten Jahreshälfte aus. Sie verweist insbesondere auf die anhaltende Inflation im Dienstleistungssektor und den robusten Arbeitsmarkt. Zinssenkungen im Sommer sind gleichwohl wahrscheinlich. Anleihemärkte haben die mögliche geldpolitische Zinswende bereits vorweggenommen.

Aktienmärkte sollten von der erwarteten Zinswende, stabilen Unternehmensgewinnen und einem soliden weltwirtschaftlichem Umfeld profitieren, wenngleich die Kursanstiege im vierten Quartal 2023 schon einiges vorweggenommen haben.

Unsicherheiten und eine erhöhte Volatilität werden die Märkte auch im Jahr 2024 begleiten. Ein aktives Risikomanagement bleibt deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil des Investmentprozesses.

Wir erwarten für das Kalenderjahr 2024 ein unter dem Niveau des Vorjahres liegendes handelsrechtliches Kapitalanlagenergebnis.

Gesamtergebnis

Insgesamt wird der Jahresüberschuss 2024 voraussichtlich auf Vorjahresniveau liegen.

Der Prognosebericht enthält naturgemäß zukunftsbezogene Aussagen. Diese basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind daher mit Ungewissheiten und Unsicherheiten behaftet, die aufgrund des aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Umfelds deutlich höher als in der Vergangenheit sind.

Vertrieb und Service

Die LVM Versicherung setzt beim Vertrieb ihrer Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte auch weiterhin auf ihre qualifizierten, bundesweit tätigen Vertrauensleute und deren Mitarbeitenden und wird ihr Profil als Serviceversicherer weiter schärfen. Dafür setzt die LVM auch in 2024 auf die persönliche Vertrauensbeziehung zwischen ihren Agenturen und ihren Kunden.

Dank

Der LVM-Pensionsfonds dankt seinen Kundinnen und Kunden für das im Jahr 2023 entgegengebrachte Vertrauen. Der LVM-Pensionsfonds wird weiterhin alles daran setzen, dieses Vertrauen zu rechtfertigen und den Kundinnen und Kunden erstklassige Dienstleistungen rund um das Thema Versicherungen und Vorsorge anzubieten.

Der LVM-Pensionsfonds dankt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LVM Versicherung, den selbstständigen Vertrauensleuten und deren Angestellten sowie den Banken und Kooperationspartnern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

A. Bewegung des Bestands im Geschäftsjahr 2023

Anwärter Invaliden- und Altersrenten
Männer Frauen Männer Frauen Summe der Jahresrenten
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 5.160 4.202 1.410 708 27.457
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 154 158 152 90 2.125
2. sonstiger Zugang 4 7 - 1 1.587
3. gesamter Zugang 158 165 152 91 3.712
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 12 3 51 9 800
2. Beginn der Altersrente 104 44 - - -
3. Invalidität 3 4 - - -
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf - - - 2 11
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen 124 62 - - -
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen - - - - -
7. sonstiger Abgang - - 2 1 240
8. gesamter Abgang 243 113 53 12 1.051
IV.Bestand am Ende des Geschäftsjahres 5.075 4.254 1.509 787 30.118
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung - - - - -
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 8 9 - - -
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung 1.213 834 - - -
4. beitragsfreie Anwartschaften 2.384 2.001 - - -
5. in Rückdeckung gegeben 3.842 3.337 241 141 665
6. in Rückversicherung gegeben - - - - -
7. lebenslange Altersrente 5.075 4.254 1.509 787 30.118
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung - - - - -
Invaliden- und Altersrenten Hinterbliebenenrenten
Witwen Witwer Waisen
Anzahl Anzahl Anzahl
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 288 26 26
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 44 6 2
2. sonstiger Zugang - - 1
3. gesamter Zugang 44 6 3
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 5 1 -
2. Beginn der Altersrente - - -
3. Invalidität - - -
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 2 - 3
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen - - -
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen - - -
7. sonstiger Abgang 1 - -
8. gesamter Abgang 8 1 3
IV.Bestand am Ende des Geschäftsjahres 324 31 26
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung - - -
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung - - -
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung - - -
4. beitragsfreie Anwartschaften - - -
5. in Rückdeckung gegeben 14 2 -
6. in Rückversicherung gegeben - - -
7. lebenslange Altersrente - - -
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung - - -
Hinterbliebenenrenten
Summe der Jahresrenten
Witwen Witwer Waisen
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 3.168 184 41
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 394 21 2
2. sonstiger Zugang 113 5 3
3. gesamter Zugang 507 26 5
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 58 - -
2. Beginn der Altersrente - - -
3. Invalidität - - -
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 17 - 3
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen - - -
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen - - -
7. sonstiger Abgang 17 2 -
8. gesamter Abgang 92 2 3
IV.Bestand am Ende des Geschäftsjahres 3.583 208 43
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung - - -
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung - - -
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung - - -
4. beitragsfreie Anwartschaften - - -
5. in Rückdeckung gegeben 37 2 -
6. in Rückversicherung gegeben - - -
7. lebenslange Altersrente - - -
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung - - -

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

2023 2023 2022
A. Kapitalanlagen
sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 10.126.991 10.176.891
2. Einlagen bei Kreditinstituten 1.370.000 1.040.000
11.496.991 11.216.891
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 1.015.721.059 933.282.087
II. sonstiges Vermögen 137.888 377.708
1.015.858.947 933.659.795
C. Forderungen
sonstige Forderungen 311.406 344.639
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 306.515 € (Vj. 343.095 €)
D. sonstige Vermögensgegenstände
I. laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 212.758 189.924
II. andere Vermögensgegenstände 3.109 -
215.867 189.924
E. Rechnungsabgrenzungsposten
abgegrenzte Zinsen und Mieten 95.882 95.882
95.882 95.882
Summe der Aktiva 1.027.979.093 945.507.131

Passiva

2023 2023 2023 2022
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Kapital
gezeichnetes Kapital 3.000.000 3.000.000
II. Kapitalrücklage 5.644.330 5.644.330
davon Orgafonds gemäß §9 Abs. 2 Nr. 5 VAG: 644.329 € (Vj. 644.329 €)
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 165.602 153.172
2. andere Gewinnrücklagen 2.999.337 2.823.587
3.164.939 2.976.759
IV. Bilanzgewinn 236.170 175.750
12.045.439 11.796.839
B. pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Deckungsrückstellung 1.015.858.947 933.659.795
C. andere Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 23.581 11.361
II. sonstige Rückstellungen 50.546 37.352
74.127 48.713
D. andere Verbindlichkeiten
sonstige Verbindlichkeiten 580 1.784
davon aus Steuern: - € (Vj. 34 €)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 580 € (Vj. - €)
Summe der Passiva 1.027.979.093 945.507.131

Ich bescheinige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Sicherungsvermögen aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Münster, 14. März 2024

Dr. Kretschmer, Treuhänder

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des §341 f HGB sowie der aufgrund des §240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.

 

Münster, 13. Februar 2024

Bredebusch, Verantwortlicher Aktuar

Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2023 2022
I. pensionsfondstechnische Rechnung
1. verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) gebuchte Beiträge 59.613.438 41.267.781
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 7.388.676 9.107.339
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 14.053.484 14.523.840
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1.686.941 239.155
23.129.101 23.870.334
3. nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 61.537.519 36.443.658
4. Aufwendungen für Versorgungsfälle
Zahlungen für Versorgungsfälle 36.554.830 33.129.145
5. Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung 82.199.152 -28.665.858
6. Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb
a) Abschlussaufwendungen 148.666 122.901
b) Verwaltungsaufwendungen 1.065.767 1.054.271
1.214.433 1.177.172
7. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 360.875 65.170
b) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2.538.382 7.720.774
2.899.257 7.785.944
8. nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 20.828.889 87.662.476
9. pensionsfondstechnisches Ergebnis 583.497 492.894
II. nichtpensionsfondstechnische Rechnung
1. sonstige Erträge 7.623 8.657
2. sonstige Aufwendungen 201.012 204.697
-193.389 -196.040
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 390.108 296.854
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 141.508 111.854
5. Jahresüberschuss 248.600 185.000
6. Einstellungen in Gewinnrücklagen in die gesetzliche Rücklage 12.430 9.250
7. Bilanzgewinn 236.170 175.750

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich, unverändert beibehalten.

Die Angaben im Geschäftsjahr erfolgen in Euro. Vermögensgegenstände in ausländischer Währung wurden zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet (§256 a HGB).

Im Geschäftsbericht kann es aus rechentechnischen Gründen zu Rundungsdifferenzen kommen.

Aktiva

Die unter A. Kapitalanlagen ausgewiesenen Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bilanziert. Differenzbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden unter Anwendung der linearen Methode amortisiert.

Die Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde gemäß §341 Abs. 4 HGB in Verbindung mit §341 d HGB und §36 RechPensV mit dem Zeitwert bilanziert.

Die Ermittlung der Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und der anderen Kapitalanlagen erfolgte, soweit kein Börsenkurs vorlag, grundsätzlich auf Basis der Net Asset Values.

Die Zeitwerte der Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden grundsätzlich auf der Grundlage der Börsenkurswerte bzw. Rücknahmepreise zum Bilanzstichtag ermittelt.

Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit fester Laufzeit erfolgte die Zeitwertermittlung durch Abzinsung der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter Berücksichtigung risikoadäquater Renditekurven.

Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen wurden gemäß §341 b Abs. 4 HGB zum Zeitwert bilanziert.

Der Zeitwert der Einlagen bei Kreditinstituten entspricht dem Nennwert.

Sonstige Forderungen und andere Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sind mit den Nominalbeträgen ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Höhe der Deckungsrückstellung des LVM-Pensionsfonds ergibt sich im Bereich der Pensionspläne A und L sowie den auf versicherungsförmige Durchführung umgestellten Verträgen des Pensionsplans V aus der Summe der Deckungsrückstellung für die entsprechenden garantierten Leistungen (bei versicherungsförmigen Garantien) und Gewinnguthaben bzw. aus der Summe des Deckungskapitals (bei nicht versicherungsförmigen Garantien) und Gewinnguthaben der bei LVM-Leben für den jeweiligen Versorgungsvertrag abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Die von den Pensionsplänen A und L sowie den auf versicherungsförmige Durchführung umgestellten Pensionsplänen V gegebenen Garantien werden vollständig von LVM-Leben rückgedeckt. Die gegebenen Garantien bei Versorgungsverträgen in der Anwartschaft beschränken sich dabei auf die Mindestleistung bezüglich des Pensionsplans A (Beitragserhalt). Die Höhe der Deckungsrückstellung im Bereich des Pensionsplans V mit nicht versicherungsförmigen Garantien entspricht dem zugehörigen Versorgungskapital im Anlagestock, da das Risiko einer Unterdeckung der jeweilige Arbeitgeber trägt. Die Deckungsrückstellung von LVM-Pensionsfonds entspricht damit genau dem Anlagestock, der unter Posten Aktiva B ausgewiesen ist.

Zur Feststellung einer Nachschusspflicht wird im Bereich der Pensionspläne L und der Pensionspläne V mit nicht versicherungsförmigen Garantien die für die vereinbarten Leistungen zu bildende Deckungsrückstellung einzelvertraglich nach der prospektiven Methode unter impliziter und expliziter Berücksichtigung künftiger Kosten berechnet. Eine Nachschussverpflichtung ergab sich für einzelne rückgedeckte Versorgungsverträge nach Pensionsplan V.

Die für die Ermittlung der prospektiven Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungsgrundlagen werden nachfolgend aufgeführt:

Pensionsplan L

mit den Rechnungsgrundlagen der Rückdeckungsversicherung unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung in der Anwartschaft

Pensionsplan V

bei Kapitalanlage in Rückdeckungsversicherungen bei LVM-Leben mit den für die Gewinnbeteiligung gültigen Rechnungsgrundlagen der Rückdeckungsversicherung

bei Kapitalanlage nicht in Rückdeckungsversicherungen bei LVM-Leben mit den Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck mit einer Jahrgangsverschiebung von plus 10 Jahren für Männer und Frauen und einem Rechnungszins, der dem Prozentsatz entspricht, der unter Berücksichtigung aller versorgungsberechtigter Personen und der Versorgungsverpflichtungen auf Basis des Versorgungsvertrags, des Versorgungsrahmenvertrags und der Versorgungszusage nach dem der BaFin nach § 143 VAG mitgeteilten Berechnungsverfahren, unter angemessener Berücksichtigung der im Bestand befindlichen Vermögenswerte sowie dem Ertrag künftiger Vermögenswerte, ermittelt wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Wert 3,08 % (VJ. 3,84 %).

Die anderen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß §253 Abs. 1 HGB angesetzt. Alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§253 Abs. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023

Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Abgänge
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
A. Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 10.177 11 61
2. Einlagen bei Kreditinstituten 1.040 500 170
insgesamt 11.217 511 231
Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr Zeitwerte
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
A. Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere - - 10.127 9.819
2. Einlagen bei Kreditinstituten - - 1.370 1.370
insgesamt - - 11.497 11.189

Entwicklung der im Aktivposten B erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023

Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Umbuchungen
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 83.800 9.300 -
2. Beteiligungen 233.811 41.637 -
3. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 143 - -
4. Summe I 317.754 50.937 -
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 463.548 28.474 -
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 14.369 14.332 -
3. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 116.835 5.960 -
4. sonstige Ausleihungen Namensschuldverschreibungen 1.614 - -
5. Einlagen bei Kreditinstituten 4.998 104.372 -
6. andere Kapitalanlagen 14.165 2.351 -
7. Summe II 615.529 155.489 -
insgesamt 933.283 206.426 -
Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Abgänge nicht realisierte Gewinne nicht realisierte Verluste Bilanzwerte Geschäftsjahr
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.244 5.154 - 90.010
2. Beteiligungen 8.951 12.126 17.463 261.160
3. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 31 8 - 120
4. Summe I 17.226 17.288 17.463 351.290
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 33.131 40.499 1.458 497.932
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.790 470 - 24.381
3. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 4.446 3.064 - 121.413
4. sonstige Ausleihungen Namensschuldverschreibungen - 117 - 1.731
5. Einlagen bei Kreditinstituten 102.926 - - 6.444
6. andere Kapitalanlagen 2.179 100 1.907 12.530
7. Summe II 147.472 44.250 3.365 664.431
insgesamt 164.698 61.538 20.828 1.015.721

In den Erträgen aus Kapitalanlagen in Höhe von 23.129.101 € sind Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 23.030.851 € enthalten. Bei den nicht realisierten Gewinnen in Höhe von 61.537.519 € entfallen auf die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 3.064.150 €. Es sind Aufwendungen aus Kapitalanlagen in Höhe von 2.899.257 € entstanden. Die nicht realisierten Verluste betrugen 20.828.889 €, davon entfallen 0 € auf die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen. Die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen bestehen vollständig gegenüber der LVM Lebensversicherungs-AG.

Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des Geschäftsjahres 2023
%
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
ACCESS Pegasus European Secondaries, SCA RAIF, Munsbach (Luxemburg) 1 99,50 82.944.530 5.085.598
2. Beteiligungen
APPIA Global Infrastructure Portfolio Feeder GmbH & Co. KG, Grünwald 1 23,80 14.670.151 2.744.411

1 Die Angaben beim Eigenkapital und Ergebnis beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022

B.II. Investmentvermögen größer 10 % Anteilsbesitz

Buchwert Marktwert Ausschüttung Geschäftsjahr
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Anlageziel der Fonds
Immobilien 1 24.396 24.396 915
Misch 455.678 455.678 10.974
insgesamt 480.074 480.074 11.889

1 Tägliche Rückgabe möglicherweise eingeschränkt

Erläuterungen zur Jahresbilanz Passiva

Angaben zu einzelnen Posten der Passiva

2023 2022
A. I. eingefordertes Kapital
Das zu 100 % eingezahlte, gezeichnete Kapital beträgt 3.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien von je 1 €. 3.000.000 3.000.000
A. II. Kapitalrücklagen
Stand am Anfang des Geschäftsjahres 5.644.330 5.644.330
Zuführung - -
Stand am Ende des Geschäftsjahres 5.644.330 5.644.330
A. III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage
Stand am Anfang des Geschäftsjahres 153.172 143.922
Einstellung aus dem Jahresüberschuss 12.430 9.250
Stand am Ende des Geschäftsjahres 165.602 153.172
2. andere Gewinnrücklagen
Stand am Anfang des Geschäftsjahres 2.823.587 2.636.057
Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres 175.750 187.530
Stand am Ende des Geschäftsjahres 2.999.337 2.823.587
B. pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Deckungsrückstellung 1.015.858.947 933.659.795
davon Deckungsrückstellung für versicherungsförmiges Geschäft 117.479.739 113.483.319
zum Vergleich: prospektive Deckungsrückstellung für die versicherungsförmigen Garantien 84.807.687 81.690.889
davon Deckungsrückstellung für nichtversicherungsförmiges Geschäft 898.379.208 820.176.476
zum Vergleich: die zur Feststellung einer Nachschussverpflichtung gemäß Pensionsplan relevante prospektive Deckungsrückstellung 503.903.159 430.531.524
C. sonstige Rückstellungen 50.546 37.352
davon für:
Kosten des Jahresabschlusses 36.200 26.300
sonstige 14.346 11.052

Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer als 5 Jahren.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zu einzelnen GuV-Posten

2023 2022
I. 1. gebuchte Beiträge
aus beitragsbezogenen Pensionsplänen
laufende Beiträge 5.868.258 5.855.304
Einmalbeiträge 53.745.180 35.412.477
insgesamt 59.613.438 41.267.781
I. 2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Kapitalanlagen (Aktivposten A) 98.250 54.643
b) Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I) 23.030.851 23.815.691
insgesamt 23.129.101 23.870.334
II. 1. sonstige Erträge 7.623 8.657
davon: Erträge aus der Abzinsung 178 72
II. 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten ausschließlich das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit.
Nettoergebnis aus sonstigen Kapitalanlagen
Erträge aus Kapitalanlagen 98.250 54.643
Aufwendungen für Kapitalanlagen 2.109 2.977
Nettoergebnis 96.141 51.666

Franz-Josef Holzenkamp

Landwirtschaftsmeister

Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V.

Mitglied des Bundestags a. D.

Vorsitzender ab 27.4.2023

Stellv. Vorsitzender bis 27.4.2023

Emstek

Eckhard Uhlenberg

Landwirt

Staatsminister a. D.

Landtagspräsident NRW a. D.

Vorsitzender und Mitglied bis 27.4.2023

Werl-Büderich

Philipp Schulze Esking

Landwirt

Stellv. Vorsitzender ab 27.4.2023

Billerbeck

Johannes Röring

Landwirt

Mitglied des Bundestags a. D.

Vreden

Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst

Geschäftsführer

Kleist Versicherungsmakler GmbH

Mitglied ab 27.4.2023

Münster

Ruth Werhahn

Mitglied des Vorstands

Vonovia SE

Neuss

Diane Zetzmann-Krien

CFO

Trumpf Lasertechnik GmbH

Dornhan

Vorstand

Dr. Mathias Kleuker

Vorsitzender

Ressort Vorsitz

Vorstandsstab, Nachhaltigkeit, Konzernentwicklung, Personal, Recht, Konzernrevision, Risikosteuerung/Projektion, Kommunikation, Rechnungswesen, Strategiekommission

Ressort Finanzen ab 22.10.2023

Immobilien

Peter Bochnia

Ressort Vertrieb

AO Vertriebsorganisation, AO Vertriebsunterstützung, AO Nord, AO West, AO Süd

Heinz Gressel

Ressort Komposit

Service Center, Haftpflicht, Kraftfahrt

Schaden, Kraftfahrt Produkt/Betrieb, Sach, Rechtschutz

Ludger Grothues

Ressort Finanzen bis 22.10.2023

Immobilien, Portfolio Management, Finanzdienstleistungen

Marcus Loskant

Ressort IT

Risikoüberwachung/Compliance, DV-Organisation, DV-Infrastruktur, DV-Service, Datenschutz, Dibera GmbH, Allgemeine Verwaltung

Dr. Rainer Wilmink

Ressort Vorsorge

Unfall, Kranken Aktuariat Kranken, Leben, Aktuariat Leben

Ressort Finanzen ab 22.10.2023

Portfolio Manaaement, Finanzdienstleistungen

Sonstige Angaben

Die Angaben zur Vorstandsvergütung werden beim Mutterunternehmen LVM a.G. gemacht. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 106.434 € (nicht steuerbare Umsätze).

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeitenden.

Die Angabe der Honorare für die Abschlussprüfer erfolgt im Konzernabschluss des LVM a.G. Die durch den Abschlussprüfer erbrachten Leistungen beinhalten ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Sitz und Konzernzugehörigkeit

Der LVM-Pensionsfonds mit Sitz in Münster, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Münster, Abt. B Nr. 6434 eingetragen.

Das Bestehen einer Beteiligung gemäß §20 Abs. 4 AktG ist dem LVM-Pensionsfonds mitgeteilt worden. Der LVM-Pensionsfonds wird in den Konzernabschluss des LVM a.G., Münster, einbezogen. Der Konzernabschluss wird an die Bundesanzeiger Verlag GmbH zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt. LVM-Pensionsfonds ist von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem LVM a.G. besteht nicht.

Mit den verbundenen Unternehmen besteht Personalunion im Vorstand und zum Teil im Aufsichtsrat.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des §251 HGB. Im Rahmen von zukünftigen Kapitalanlageinvestitionen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Kapitalanlagen (vertragliche oder zugesagte Nachzahlungsverpflichtungen für Beteiligungsgesellschaften) in Höhe von 151,8 Mio.€ (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 32,9 Mio.€). Die Zahlung erfolgt aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen innerhalb der nächsten Jahre.

Latente Steuern

Beim LVM-Pensionsfonds bestehen keine Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen, weshalb keine latenten Steuern in der Bilanz ausgewiesen werden.

Im August 2023 wurde der Gesetzentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom Bundeskabinett und am 10. November 2023 in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses in dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Mit dem Beschluss des Bundesrates am 15. Dezember 2023 und der darauffolgenden Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2023 wurde das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Von den Regelungen des Mindeststeuergesetzes (MinStG) betroffen sind Großunternehmen und große Unternehmensgruppen mit einem Konzern-Jahresumsatz von mind.

750 Mio.€, unabhängig von der Rechtsform, und bei einer in der EU ansässigen Obergesellschaft unabhängig davon, ob es sich um eine rein nationale oder grenzüberschreitende Unternehmensgruppe handelt.

Somit sind die Gesellschaften des LVM-Konzerns grundsätzlich von den Regelungen zur Mindestbesteuerung betroffen.

Innerhalb der EU finden die Neuregelungen erstmalig Anwendung für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Daher kann sich für LVM-Pensionsfonds für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr auch keine wirtschaftliche Belastung aus dem Mindeststeuergesetz ergeben.

Darüber hinaus sind für HGB-Zwecke nach §285 Nr. 30a HGB auch Angaben hinsichtlich zukünftiger Auswirkungen aus dem Mindeststeuergesetz zu machen. Daher haben wir auf Grundlage der Regelungen des "Simplified Effective Tax Rate-Tests" Konzernsteuerquoten für die vergangenen fünf Jahre ermittelt. Auf Grund dieser Analyse kommen wir zu dem Ergebnis, dass die zu ermittelnde effektive Steuerquote voraussichtlich den Mindeststeuersatz von 15% (§54 Abs. 1 MinStG) nicht unterschreiten wird, so dass eine Ausgleichsverpflichtung aus §3 Abs. 6 Satz 1 MinStG in den Folgejahren nicht bestehen sollte.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nicht ergeben. Seit dem 31.12.2023 sind bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses keine Entwicklungen erkannt worden, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen könnten.

Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 236.170 € den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

 

Münster, 18. März 2024

LVM Pensionsfonds-AG

Der Vorstand

Dr. Kleuker

Bochnia

Gressel

Loskant

Dr. Wilmink

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LVM Pensionsfonds-AG, Münster

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LVM Pensionsfonds-AG, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LVM Pensionsfonds-AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen

den Abschnitt "LVM Pensionsfonds-AG" der Publikation "Geschäftsbericht 2023" - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

den Abschnitt "Anlage zum Geschäftsbericht der LVM Pensionsfonds-AG Informationen gemäß Artikel 11 Offenlegungsverordnung" der Publikation "Geschäftsbericht 2023".

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 19. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Florian Möller, Wirtschaftsprüfer

ppa. Daniel Buhr, Wirtschaftsprüfer

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2023 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

Durch regelmäßige Berichte und in 5 Sitzungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß §90 AktG über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet.

Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

In der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung hat uns der Verantwortliche Aktuar über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat der Verantwortliche Aktuar eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß §237 Absatz 1 und §237 Absatz 3 Ziffer 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Verbindung mit §141 Absatz 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung erheben wir keine Einwendungen.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht erörtert und geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrats fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis.

Der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde ebenfalls von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft; folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."

Der Aufsichtsrat stimmt dem Bericht zu.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß §172 AktG festgestellt ist und schließt sich dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung an. Mit dem Lagebericht des Vorstands ist der Aufsichtsrat einverstanden.

 

Münster, im April 2024

Der Aufsichtsrat

Holzenkamp, Vorsitzender

Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.4.2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn dem Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend zu verwenden.

Datum Feststellung des Jahresabschlusses: 23.4.2024

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