LVM Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reimar Christian Volkert seit 12.8.2024 | Vorstandsmitglied |
Manuel Maurice Dr. Foppe seit 8.9.2022 | Prokura |
Drazen Slacanin seit 7.12.2020 | Prokura |
Juliane Dr. Wessels seit 6.1.2020 | Prokura |
Marcus Nicolai Loskant seit 19.9.2019 | Vorstandsmitglied |
Rudolf Dr. Alves seit 24.8.2017 | Prokura |
Heinz Rudolf Gressel seit 11.8.2016 | Vorstandsmitglied |
Peter Bernhard Bochnia seit 21.9.2015 | Vorstandsmitglied |
Martin Luzius Demmel seit 24.2.2015 | Prokura |
Mathias Dr. jur. Kleuker seit 10.1.2014 | Vorstandsmitglied |
Rainer Dr. Wilmink seit 10.1.2014 | Vorstandsmitglied |
Ludger Heinrich Vorwerk seit 28.4.2008 | Prokura |
Peter Bredebusch seit 15.10.2003 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LVM Pensionsfonds- AGMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen der Gesellschaft Die LVM Pensionsfonds-AG (LVM-Pensionsfonds) mit Sitz in Münster, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Münster, Abt. B Nr. 6434 eingetragen. Das Geschäftsgebiet des LVM-Pensionsfonds erstreckt sich nach seiner Satzung auf das Inland. Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich der Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts. Insbesondere wird das Geschäft der Übernahme von Pensionsverpflichtungen sowohl versicherungsförmig als auch nicht versicherungsförmig gemäß § 236 Abs. 2 VAG betrieben. Der LVM-Pensionsfonds hat im Berichtsjahr ein Versorgungskapital von 1.015,9 Mio. € (Vj. 933,7 Mio. €). Betriebene Arten von Pensionsplänen Im Berichtsjahr 2023 betrieb die Gesellschaft das Pensionsfondsgeschäft in Form von Pensionsfonds-Versorgungsverträgen nach dem Pensionsplan A (steuerfreie Einzahlung nach §3 Nr. 63 EStG), nach dem Pensionsplan L (versicherungsförmige Übernahme von Pensionsverpflichtungen) und nach dem Pensionsplan V (nicht versicherungsförmige Übernahme von Pensionsverpflichtungen). Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Pensionspläne hat die Entwicklung der Kapitalmärkte grundsätzlich keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des LVM-Pensionsfonds. Information gemäß Artikel 6 Taxonomieverordnung: Der Grundsatz "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Erklärung gemäß Artikel 65 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben. Die Erfüllung dieser Merkmale setzt voraus, dass in eine Anlageoption mit den entsprechenden Eigenschaften investiert und die Anlage während der Laufzeit gehalten wird. In diesem Fall können weitere Informationen über ökologische und/oder soziale Merkmale den "Regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten" in der "Anlage zum Geschäftsbericht der LVM Pensionsfonds-AG-Informationen gemäß Artikel 11 Offenlegungsverordnung" und unter www.lvm.de/geschaeftsberichte entnommen werden. Konzernzugehörigkeit Zwischen dem LVM-Pensionsfonds (abhängiges Unternehmen) und dem LVM a.G. (beherrschendes Unternehmen) besteht ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von § 17 AktG. Nach den §§ 312 ff. AktG ist ein Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen zu erstatten. Am Schluss dieses Berichts erklärt der Vorstand: "Unsere Gesellschaft erhielt nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen." Zwischen dem LVM-Pensionsfonds und LVM-Leben besteht ein Ausgliederungsvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet, dass LVM-Leben im Wesentlichen die folgenden Aufgaben übernimmt: Vertrieb der Pensionsfondsprodukte, administrative Abwicklung der von dem LVM-Pensionsfonds übernommenen Versorgungszusagen, Steuerung und Kontrolle der Kapitalanlagen, Abstimmung und Überleitung der Inkassobuchhaltung. Weiterhin besteht ein Rückdeckungsvertrag mit LVM-Leben, der den Rahmen für die Rückdeckungsversicherungen, die als Kapitalanlagen abgeschlossen werden, regelt. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Deutschlands Wirtschaftsleistung schrumpfte gemäß ersten Prognosen des IWF im abgelaufenen Jahr um -0,3 % (Vj. +1,8 %). Nach Einschätzung des statistischen Bundesamts in Wiesbaden (Destatis) dämpften insbesondere das weiterhin hohe Preisniveau, ungünstige Finanzierungsbedingungen durch hohe Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland die Konjunktur. Den im Anschluss an die COVID-19-Pandemie eingeschlagenen Erholungspfad konnte die deutsche Wirtschaft damit nicht weiter fortsetzen. Gleichzeitig verweist das Destatis aber auf die teils sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. So ging die Bruttowertschöpfung im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) getrieben durch den Groß- und Einzelhandel sowie im Bereich verarbeitendes Gewerbe (-0,4%) zurück. Der Rückgang im verarbeitenden Gewerbe war dabei primär auf eine geringere Produktion und Wertschöpfung in energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie zurückzuführen. Die Bereiche Baugewerbe (+0,2 %), Information und Kommunikation (+2,6%) sowie Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+1,0%) konnten dagegen zulegen. Auf der Nachfrageseite waren sowohl die privaten (-0,8%) als auch die staatlichen Konsumausgaben (-1,7 %) rückläufig. Während der Rückgang des privaten Konsums in erster Linie auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen war, wurden die staatlichen Konsumausgaben stark durch den Wegfall staatlich finanzierter Coronamaßnahmen beeinflusst und sanken erstmals seit fast 20 Jahren. Am Arbeitsmarkt stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 45,9 Millionen und damit auf einen neuen Höchststand. Getrieben wurde das Wachstum dabei überwiegend durch den Dienstleistungsbereich. Rahmenbedingungen der Versicherungswirtschaft Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stieg das Beitragsaufkommen in der deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2023 insgesamt um 0,6% (Vj. -0,5 %) auf 224,7 Mrd.€. Die Beitragseinnahmen bei den Pensionsfonds gingen nach einem starken Wachstum in 2022 (+72,0 %) deutlich zurück und lagen bei rund 1,0 Mrd. € (-53,4 %). Entwicklung der Kapitalmärkte Das Kapitalanlagejahr 2023 war geprägt durch deutliche Zugewinne an Aktien- und Rentenmärkten. Hauptgrund war der Rückgang der Inflation. In Deutschland haben sich im Dezember 2023 die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,7 % erhöht, zu Jahresbeginn 2023 lag dieser Wert noch bei über 8 %. Die Europäische Zentralbank hat ihren Einlagensatz 2023 weitere sechs Mal um in Summe 200 Basispunkte erhöht, diesen dann jedoch seit Oktober unverändert gelassen. Der deutsche Aktienindex DAX gewann 20 %, der US-Index S&P 500 aufgrund des größeren Anteils an Technologiewerten sogar 26 %. Vom Rückgang der Inflation bei gleichzeitig schwacher Konjunktur konnten auch Rentenmärkte profitieren. Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen sank 2023 um 55 Basispunkte auf 2,0%. Investitionen in Staats- und Unternehmensanleihen verzeichneten dadurch Kurssteigerungen. Ein schwieriges Jahr war am Immobilienmarkt zu verzeichnen. Die hohe Inflation ließ das Zinsniveau und damit die Finanzierungskosten deutlich ansteigen, was in Verbindung mit Fördermittelbegrenzungen für den Neubau negative Auswirkungen auf die Nachfrage hatte und die Umsetzung von Projekten erschwerte. Geschäftsverlauf Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2023 für den LVM-Pensionsfonds vor dem Hintergrund deutlicher Kapitalmarktbewegungen erwartungsgemäß. Das Geschäftsjahr 2023 war insbesondere geprägt durch folgende Faktoren:
Ertragslage Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahme für das selbst abgeschlossene Geschäft betrug im Berichtsjahr 59,6 Mio. € (Vj. 41,3 Mio. €). Zugänge Der Gesamtzugang im Berichtsjahr 2023 belief sich auf 619 (Vj. 382) Versorgungsverhältnisse mit einem laufenden Jahresbeitrag von 0,6 Mio.€ (Vj. 0,5 Mio.€) und einem Einmalbeitrag von 53,7 Mio.€ (Vj. 35,4 Mio. €). Beim Pensionsplan A entfielen 242 Stück (Vj. 183) mit einem laufenden Beitrag von 584 Tsd.€ (Vj. 501 Tsd.€) auf Verträge mit klassischer Kapitalanlage und 2 Stück (Vj. 0) mit einem laufenden Beitrag von 5 Tsd.€ (Vj. 5 Tsd.€) auf Verträge mit fondsgebundener Kapitalanlage. Beim Pensionsplan L konnte kein Zugang (Vj. 2 Stück) verzeichnet werden. Beim Pensionsplan V beläuft sich der gesamte Zugang auf 375 Stück (Vj. 197) und Einmalbeiträge in Höhe von 53,7 Mio.€ (Vj. 35,4 Mio.€). Abgänge Im Einzelnen betrugen die Abgänge des laufenden Beitrags im Berichtsjahr durch Tod 7 Tsd.€ (Vj. 5 Tsd.€), durch Beginn der Altersrente 30 Tsd.€ (Vj. 27 Tsd.€), durch Ablauf 0 Tsd.€ (Vj. 0 Tsd. €), durch Beendigung 108 Tsd.€ (Vj. 85 Tsd.€) und durch sonstige Abgänge 431 Tsd. € (Vj. 481 Tsd. €). Vertragsbestand Zum 31.12.2023 waren insgesamt 12.006 (Vj. 11.820) Versorgungsverhältnisse mit einem laufenden Jahresbeitrag von 5,9 Mio. € (Vj. 5,9 Mio.€) im Bestand. Der durchschnittliche laufende Beitrag betrug 782 € (Vj. 782 €). Zum 31.12.2023 bestanden mit 1.643 Firmen Versorgungsrahmenverträge. Im Einzelnen ist die Entwicklung des Vertragsbestands in der Bewegung des Bestands am Ende dieses Lageberichts in einer besonderen Anlage wiedergegeben. Versorgungsfälle Die Zahlungen für Versorgungsfälle beliefen sich im Berichtsjahr auf 36,6 Mio. € (Vj. 33,1 Mio. €). Kapitalanlagenergebnis Das Kapitalanlagenergebnis für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stieg durch deutliche Zugewinne am Aktien- und Rentenmarkt im Geschäftsjahr auf 60,9 Mio. € (Vj. -35,1 Mio. €). Verantwortlich hierfür war vor allem die Erholung der Aktienmärkte. Die Zinserträge aus sonstigen Kapitalanlagen betrugen 98 Tsd. € (Vj. 55 Tsd. €). Kosten Die Abschlussaufwendungen beliefen sich auf 149 Tsd.€ (Vj. 123 Tsd.€), die Verwaltungsaufwendungen betrugen 1.066 Tsd. € (Vj. 1.054 Tsd. €). Jahresüberschuss und Bilanzgewinn Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresüberschuss von 249 Tsd. € (Vj. 185 Tsd.€). 12 Tsd.€ (Vj. 9 Tsd.€) wurden in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Somit verbleibt ein Bilanzgewinn von 236 Tsd. € (Vj. 176 Tsd. €). Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage des LVM-Pensionsfonds wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Vermögenslage
Die Kapitalanlage erfolgte in Anleihen deutscher Bundesländer sowie Termingelder bei deutschen Kreditinstituten. Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hat sich im Jahr 2023 um 82,2 Mio. € bzw. 8,8% auf 1.015,9 Mio. € erhöht. Schwerpunkte der Anlagetätigkeit bildete der Ausbau der Anlageklassen Infrastruktur und Private Equity. Innerhalb des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden folgende Kapitalanlagen ausgewiesen:
Der LVM-Pensionsfonds verfügt zum 31.12.2023 über ein Eigenkapital in Höhe von 12,0 Mio.€ (inkl. 0,2 Mio.€ Bilanzgewinn). Das eingeforderte Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital und beträgt wie im Vorjahr 3,0 Mio.€. Die Kapital- und Gewinnrücklagen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio.€ auf 8,8 Mio.€. Das Eigenkapital des LVM-Pensionsfonds ist wesentlicher Bestandteil zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen. Zusammenfassende Aussage zur wirtschaftlichen Lage Im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich durch das pensionsfondstechnische Ergebnis von 0,6 Mio € (Vj. 0,5 Mio €) ein Jahresüberschuss von 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €). Chancen- und Risikobericht Chancenbericht Das Identifizieren von sich bietenden Chancen geschieht grundsätzlich auf Ebene des LVM-Konzerns. Chancenpotenziale ergeben sich maßgeblich durch die Positionierung als Serviceversicherer am deutschen Versicherungsmarkt sowie durch den Ausschließlichkeitsvertrieb in Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Kooperationspartnern. Der Bedarf an individualisierter, steuerlich geförderter Altersvorsorge ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unverändert groß. Chancen zum weiteren Ausbau des Geschäfts der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen einerseits aufgrund der Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und andererseits in Verbindung mit dem Gewerbegeschäft der anderen LVM-Sparten, da dort ein hohes Potenzial an gewerblichen Kunden besteht. In diesem Bereich werden kontinuierlich Cross-Selling-Ansätze im Sinne der ganzheitlichen Kundenberatung verfolgt. Im LVM-Konzern wird das Wachstumspotenzial der bAV hauptsächlich im Rahmen der Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse genutzt. Die Übernahme von Pensionsverpflichtungen von Firmenkunden außerhalb des LVM- Konzerns bietet der LVM-Pensionsfonds seit 2021 nicht mehr an, da dieses Geschäftsfeld üblicherweise nicht über die Vertriebswege des LVM-Konzerns vermittelt wird und daher auch keine große Rolle für die LVM Pensionsfonds-AG einnahm. Im Abschnitt Prognosebericht werden weitere etwaige Chancen des LVM-Pensionsfonds dargestellt. Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass i. d. R. verschiedenen - insbesondere finanzwirtschaftlichen - Risiken, die im Lagebericht beschrieben werden, bei einer positiven Entwicklung entsprechende Chancenpotenziale gegenüberstehen. Risikobericht Risikomanagementsystem Bei der LVM Versicherung wird konzernweit ein systematischer Risikomanagementprozess zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung und Steuerung bestandsgefährdender und wesentlicher Risiken eingesetzt. Hierbei nimmt die Abteilung Risiko- überwachung/Compliance die unabhängige Risikocontrollingfunktion wahr. Zur Sicherstellung dieser Systematik sowohl auf Einzel- als auch auf aggregierter Ebene wurde bei der LVM Versicherung ein mehrstufiges System von Risikokomitees eingerichtet. Diese Komitees existieren auf Konzern-, Ressort- und Abteilungsebene. Darüber hinaus wurde ein Unterkomitee des Konzern-Risikokomitees eingerichtet, um die Besonderheiten des LVM-Pensionsfonds adäquat berücksichtigen zu können. Zur Berücksichtigung der Besonderheiten der Informationstechnik und der damit einhergehenden Risiken besteht ebenfalls das Unterkomitee IT. Übersicht Risikokategorien
Die Funktionsfähigkeit sowie die aufsichtsrechtlich und konzernintern definierten Qualitätsstandards sämtlicher Bestandteile des Risikomanagementsystems sowie der Geschäftsprozesse werden durch die Einrichtung umfangreicher interner Kontrollsysteme (IKS) gewährleistet, welche für den LVM-Pensionsfonds dokumentiert sind. Die Gesamtheit der Risikomanagementprozesse zur systematischen Identifizierung, Überwachung und Steuerung bestandsgefährdender und wesentlicher Risiken hat das Ziel, den Fortbestand und die Ertragskraft des LVM-Pensionsfonds auch in der Zukunft sicherzustellen. Im Risikomanagementsystem des LVM-Pensionsfonds werden auch Nachhaltigkeitsrisiken betrachtet. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können sich in allen bestehenden Risikokategorien realisieren und werden daher nicht als eigenständige Risikokategorie, sondern als übergreifendes Thema betrachtet. Versicherungstechnische Risiken Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Das biometrische Risiko besteht in einem überrechnungsmäßigen Verlauf der biometrischen Rechnungsgrundlagen für Sterblichkeit, Langlebigkeit und Invalidität mit der Maßgabe, dass die tatsächlichen Aufwendungen die kalkulierten Aufwendungen übersteigen. Bis zum Rentenbeginn - sowie bei Versorgungsverträgen mit nicht versicherungsförmigen Garantien auch im Rentenbezug - ist die Einstandspflicht des Pensionsfonds auf die Leistungen aus den angesammelten Fondsmitteln beschränkt. Eine darüber hinausgehende Leistungspflicht richtet sich gegen den Arbeitgeber, sodass diesbezüglich das entsprechende Risiko beim Arbeitgeber liegt. Bei den Pensionsplänen A und L sowie beim rückgedeckten Pensionsplan V erfolgt eine bzgl. gegebener versicherungsförmiger Garantien vollständige Rückdeckung auch der biometrischen Risiken bei LVM-Leben (zum Risiko des Ausfalls der Rückdeckungsversicherung siehe Kreditrisiko). Hierdurch werden insbesondere die entsprechenden biometrischen Risiken von LVM-Leben übernommen und abgesichert. Außerdem erfolgt die Verrentung gemäß Pensionsplan A nach dem bei Rentenbeginn gültigen Rententarif, sodass eine bis zum Rentenbeginn eingetretene Verlängerung der Lebenserwartung berücksichtigt werden kann. Beim Pensionsplan V ohne Rückdeckung verbleiben die biometrischen Risiken beim Arbeitgeber, da dieser im Falle nicht ausreichender Deckungsmittel zur Nachentrichtung von Beiträgen verpflichtet ist (Nachschussverpflichtung). Ein solcher Nachschuss würde im Falle eines Unterschreitens der prospektiven Deckungsrückstellung der Rentner durch das Versorgungskapital angefordert. Gemäß §239 Abs. 4 VAG kann die dauernde Erfüllbarkeit auch bei einer Unterdeckung bis zu 10 % des Betrags der Rückstellungen als gewährleistet angesehen werden. In diesem Fall ist ein Sanierungsplan zwischen Arbeitgeber und Pensionsfonds erforderlich. Erfolgt kein Ausgleich der Unterdeckung, kann gemäß Pensionsplan V auf die versicherungsförmige Durchführung verbunden mit einer Reduzierung der Rentenhöhe umgestellt werden. Im Falle der versicherungsförmigen Durchführung würde der LVM-Pensionsfonds durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen die biometrischen Risiken auslagern. Markt- und Ausfallrisiko Das Marktrisiko liegt in der Unsicherheit über Veränderungen von Marktpreisen und -kursen und den zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten und ihren Volatilitätsniveaus begründet. Es umfasst Aktien-, Zinsänderungs-, Immobilien- und Währungsrisiken. Das Ausfallrisiko (Bonitäts- oder Adressenausfallrisiko) ist das Risiko von Verlusten aufgrund unerwarteter Ausfälle oder unerwarteter Bonitätsverschlechterungen von Geschäftspartnern. Das Ausfallrisiko umfasst vor allem die Risikoarten Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko und Länderrisiko. Die LVM Pensionsfonds-AG hält als Kapitalanlagen des Eigenkapitals Anleihen deutscher Bundesländer, deren Ratings im Bereich AAA bzw. AA liegen. Diese weisen ein Zinsänderungsrisiko auf. In der Regel werden die Anleihen bis zu ihren Fälligkeiten gehalten. Der Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft ist für den LVM-Pensionsfonds von untergeordneter Bedeutung. Das Ausfallrisiko für LVM-Pensionsfonds besteht insbesondere darin, dass die vertraglichen Verpflichtungen aus den Rückdeckungsversicherungen (Zinsgarantie, Kapitalerhaltungsgarantie, Absicherung der biometrischen Risiken einschließlich lebenslanger Rentenzahlung) gegenüber dem LVM-Pensionsfonds nicht erfüllt werden können. Dieses Risiko besteht erst nach Beginn der Rentenzahlung, da vorher die Verpflichtung des LVM-Pensionsfonds auf die Leistung begrenzt ist, die durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers gedeckt ist. Die Ansprüche der Kunden werden durch das freie Vermögen des LVM-Pensionsfonds und letztlich durch die Sicherungseinrichtung Protektor abgesichert. Sowohl das Markt- als auch das Ausfallrisiko bestehen darin, dass der LVM-Pensions- fonds Kapitalerträge erwirtschaftet, die nicht ausreichen, die zugesagten Leistungen zu erfüllen bzw. die dafür erforderliche Deckungsrückstellung zu bilden. Bis zum Rentenbeginn ist die Einstandspflicht des Pensionsfonds auf die Leistungen aus den ihm zugewendeten Mitteln beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Leistungspflicht richtet sich gegen den Arbeitgeber, sodass bis zum Rentenbeginn das Kapitalanlagerisiko beim Arbeitgeber liegt. Bei den Pensionsplänen A und L sowie beim rückgedeckten Pensionsplan V erfolgt eine vollständige Rückdeckung bei LVM-Leben. Hierdurch werden die Risiken aus der Kapitalanlage von LVM-Leben übernommen und abgesichert. Außerdem erfolgt die Verrentung gemäß Pensionsplan A nach dem bei Rentenbeginn gültigen Rententarif mit dem dann gültigen Rechnungszins. Beim Pensionsplan V verbleiben das Markt- und das Ausfallrisiko beim Arbeitgeber, da dieser im Falle nicht ausreichender Deckungsmittel zur Nachentrichtung von Beiträgen verpflichtet ist (Nachschussverpflichtung). Ein solcher Nachschuss würde im Falle eines Unterschreitens der prospektiven Deckungsrückstellung der Rentner durch das Versorgungskapital angefordert. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen aufgrund mangelnder Fungibilität nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Beim LVM-Pensionsfonds wird dem Liquiditätsrisiko durch eine revolvierende Finanzplanung sowie durch eine laufende Überwachung und Steuerung der zu erwartenden Ein- und Auszahlungen Rechnung getragen. Im Rahmen von Abweichungsanalysen werden die Gründe eventueller Abweichungen untersucht. Eine laufende Liquiditätsplanung gewährleistet, dass Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit erfüllt werden können. Dazu wird ein notwendiger Anteil der gesamten Kapitalanlagen in täglich verfügbaren Anlagen gehalten. Die Steuerung der Fungibilität des Kapitalanlagenbestands wird durch die Einteilung in Klassen unterschiedlicher Liquidierbarkeit vorgenommen. Die Mindestanforderung an den durchschnittlichen Liquiditätsgrad der Kapitalanlagen ist in Form eines internen Limits vorgegeben. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten sowie externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst insbesondere Informationsrisiken und darüber hinaus auch Rechtsänderungs- und Compliance-Risiken, jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Für einen wirksamen und effizienten Umgang mit dem operationellen Risiko hat der LVM-Pensionsfonds vorab definierte Standardmaßnahmen getroffen. Zu diesen gehört insbesondere die Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS), in welchem risikoadäquate Kontrollen innerhalb der Geschäftsprozesse durchgeführt werden. Das dokumentierte IKS umfasst insbesondere die Überwachung der für operationelle Risiken anfälligen Geschäftsprozesse. Die Wirksamkeit und Angemessenheit der Standardmaßnahmen wird laufend überprüft und ggf. notwendige Änderungen dokumentiert. Im Rahmen der regelmäßigen Risiko- und IKS-Inventuren werden die Vollständigkeit und die Aktualität der jeweiligen Dokumentationen durch die Abteilung Risikoüberwachung/Compliance abgefragt. Informationsrisiken werden durch diverse Risikosteuerungsmaßnahmen (u. a. regelmäßige Datensicherungen/-spiegelungen) minimiert. Der Aufbau der DV-Infrastruktur ist redundant. Auch im Katastrophenfall ist somit die Grundlage dafür geschaffen, dass die Infrastruktur innerhalb kürzester Zeit wieder verfügbar sein kann. Um die Verfügbarkeit laufend zu überwachen, wurden verschiedene Meldeschwellen definiert, die bei Überschreitung einen Eskalationsprozess zur angemessenen Risikosteuerung auslösen. Rechtlichen Risiken wird durch die laufende Beobachtung der Gesetzgebungsvorhaben und der Rechtsprechung sowie einem frühzeitigen Ergreifen entsprechender Maßnahmen wie z. B. der Anpassung von Bedingungen begegnet. Neben den Rechtsänderungsrisiken werden auch die wesentlichen Compliance-Risiken überwacht. Unter Compliance wird die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (sowie ggf. der unternehmensinternen Vorgaben) verstanden. Compliance-Risiken bezeichnen somit das Risiko, welches sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergibt. Bei der LVM Versicherung werden die Compliance-Risiken systematisch identifiziert und erfasst. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Risiko- bzw. Compliance-Inventuren dokumentiert der LVM-Pensionsfonds die wesentlichen Compliance-Risiken. Die identifizierten Compliance-Risiken sind in den bestehenden Risikomanagementprozess integriert. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko eines bedeutenden Schaden- oder Ausfallpotenzials für ein Unternehmen durch Eingehung einzelner oder stark korrelierter Risiken. Im Versicherungsgeschäft begrenzen Zeichnungs- und Annahmerichtlinien das Konzentrationsrisiko. Überdies verfügt die LVM Versicherung über eine regional diversifizierte Kundenstruktur im Bereich der Privat- und Gewerbekunden. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ergibt sich aus allen geschäftspolitischen Entscheidungen. Zu dem strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Grundlage für die Risikobetrachtung ist ein mehrjähriger Beurteilungszeitraum, der den strategischen Planungszeitraum des Unternehmens abbildet. Um das strategische Risiko zu begrenzen, wird das Wirtschaftsumfeld laufend beobachtet. Sollten wesentliche Änderungen festgestellt werden, die eine Anpassung der Geschäftsentscheidungen notwendig machen, wird darauf in angemessener Weise reagiert. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ergibt sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufs des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Behörden). Aufgrund der Ein-Marken-Strategie der Versicherungsgesellschaften der LVM Versicherung wird das Reputationsrisiko auf Konzernebene überwacht und gesteuert. Zusammenfassung der gesamten Risikosituation Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus den genannten Bereichen keine wesentlichen Risiken bestehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ernsthaft gefährden. Zum Bilanzstichtag ergibt sich für den LVM-Pensionsfonds eine Solvabilitätsquote von 122 % (Vj. 131 %). Prognosebericht Gesamtwirtschaft Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 ein Wachstum von 3,1%. Diese Prognose ist im Vergleich zur Vorprognose um 0,2 Prozentpunkte angehoben worden, was auf eine besser als erwartete wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten, China sowie einigen großen Schwellen- und Entwicklungsländern zurückzuführen ist. Für Deutschland hat der IWF seine Prognose für 2024 dagegen um 0,4 Prozentpunkte gesenkt. Ein stärkerer Konsum der privaten Haushalte bedingt durch den langsamen Rückgang von Inflation und Energiepreisen fördert die Erholung der Wirtschaft gegenüber 2023. Aufgrund der im Verhältnis zu Ländern außerhalb Europas relativ hohen Belastung durch den Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen schwachen Ausgangslage resultiert dies aber nicht in einem hohen Wachstum. Für 2024 erwartet der IWF daher nur ein leichtes Wachstum von 0,5 %, welches aber oberhalb der Prognose des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz liegt (BMWK). Das BMWK bewertet die schwache Ausgangslage in 2023 noch etwas stärker und geht in seinem Jahreswirtschaftsbericht lediglich von einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,2 % aus. Versicherungswirtschaft Für die Versicherungswirtschaft prognostiziert der GDV für das Geschäftsjahr 2024 eine Steigerung der Beitragseinnahmen im Versicherungsmarkt von 3,8 %. Die Beitragseinnahmen bei den Pensionsfonds werden laut der GDV-Prognose unverändert bleiben. Geschäftsentwicklung LVM-Pensionsfonds Aufgrund der besonderen gesetzlichen und insbesondere steuerlichen Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung und der deutlichen Aufrufe der Politik zur ergänzenden Altersversorgung wird das Geschäft der betrieblichen Altersversorgung auch zukünftig wachsen. Die Flexibilität der Pensionsfonds-Produkte in Bezug auf die Auswahl der Kapitalanlage und in der Dotierung mit Beiträgen ist zukunftsweisend. Im Geschäftsfeld der Beitragszusagen mit Mindestleistung ist jedoch kein Wachstum zu erwarten, da hier seit längerem eine Verlagerung auf den Durchführungsweg der Direktversicherung stattgefunden hat. Im Geschäftsfeld der Übernahme von Pensionszusagen durch Pensionsfonds werden im Markt weiterhin hohe Einmalbeiträge erwartet, da zunehmend Pensionsrückstellungen zur Verbesserung der Bilanzkennzahlen, aber auch beim Unternehmensverkauf oder beim Ausscheiden von Geschäftsführern aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Der LVM-Pensionsfonds bietet jedoch seit 2021 die Übernahme von Pensionsverpflichtungen von Firmenkunden außerhalb des LVM-Konzerns nicht mehr an, da dieses Geschäftsfeld üblicherweise nicht über die Vertriebswege des LVM-Konzerns vermittelt wird und daher auch keine große Rolle für den LVM-Pensionsfonds einnahm. Der LVM-Pensionsfonds betreibt weiter die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen des LVM-Konzerns über den Pensionsplan V sowie die betriebliche Altersversorgung mit laufenden Beiträgen im Pensionsplan A. Daher wird abgesehen von konzerninternen Auslagerungen weiterhin nur ein geringes Geschäft erwartet. Insgesamt rechnet der LVM-Pensionsfonds für 2024 aufgrund der größeren Übertragung in 2023 mit einem Rückgang der Beitragseinnahmen. Zudem werden im Vergleich zum Vorjahr moderat höhere Aufwendungen für Versorgungsfälle und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb leicht über Vorjahresniveau erwartet. Kapitalanlagen Für das Jahr 2024 gehen wir in Deutschland weiterhin von einer Stagnation des BIP-Wachstums aus. Positiv wirken dürften die sinkende Inflation und steigende Einkommen. Belasten sollte der Streit um den Bundeshaushalt und die nachlaufende restriktive Wirkung der Geldpolitik. Gleichzeitig bleibt das deutsche Wirtschaftsmodell mit seiner hohen Abhängigkeit von Exporten unter Druck. In Deutschland haben sich im Januar 2024 die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um nur noch 2,9% erhöht. Dieser Rückgang der Zuwachsrate, zu Jahresbeginn 2023 lag der Wert bei über 8%, sollte sich verlangsamt fortsetzen. Die Europäische Zentralbank spricht sich gegen Zinssenkungen in der ersten Jahreshälfte aus. Sie verweist insbesondere auf die anhaltende Inflation im Dienstleistungssektor und den robusten Arbeitsmarkt. Zinssenkungen im Sommer sind gleichwohl wahrscheinlich. Anleihemärkte haben die mögliche geldpolitische Zinswende bereits vorweggenommen. Aktienmärkte sollten von der erwarteten Zinswende, stabilen Unternehmensgewinnen und einem soliden weltwirtschaftlichem Umfeld profitieren, wenngleich die Kursanstiege im vierten Quartal 2023 schon einiges vorweggenommen haben. Unsicherheiten und eine erhöhte Volatilität werden die Märkte auch im Jahr 2024 begleiten. Ein aktives Risikomanagement bleibt deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil des Investmentprozesses. Wir erwarten für das Kalenderjahr 2024 ein unter dem Niveau des Vorjahres liegendes handelsrechtliches Kapitalanlagenergebnis. Gesamtergebnis Insgesamt wird der Jahresüberschuss 2024 voraussichtlich auf Vorjahresniveau liegen. Der Prognosebericht enthält naturgemäß zukunftsbezogene Aussagen. Diese basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind daher mit Ungewissheiten und Unsicherheiten behaftet, die aufgrund des aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Umfelds deutlich höher als in der Vergangenheit sind. Vertrieb und Service Die LVM Versicherung setzt beim Vertrieb ihrer Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte auch weiterhin auf ihre qualifizierten, bundesweit tätigen Vertrauensleute und deren Mitarbeitenden und wird ihr Profil als Serviceversicherer weiter schärfen. Dafür setzt die LVM auch in 2024 auf die persönliche Vertrauensbeziehung zwischen ihren Agenturen und ihren Kunden. Dank Der LVM-Pensionsfonds dankt seinen Kundinnen und Kunden für das im Jahr 2023 entgegengebrachte Vertrauen. Der LVM-Pensionsfonds wird weiterhin alles daran setzen, dieses Vertrauen zu rechtfertigen und den Kundinnen und Kunden erstklassige Dienstleistungen rund um das Thema Versicherungen und Vorsorge anzubieten. Der LVM-Pensionsfonds dankt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LVM Versicherung, den selbstständigen Vertrauensleuten und deren Angestellten sowie den Banken und Kooperationspartnern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. A. Bewegung des Bestands im Geschäftsjahr 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 Aktiva
Passiva
Ich bescheinige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Sicherungsvermögen aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Münster, 14. März 2024 Dr. Kretschmer, Treuhänder Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des §341 f HGB sowie der aufgrund des §240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Münster, 13. Februar 2024 Bredebusch, Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich, unverändert beibehalten. Die Angaben im Geschäftsjahr erfolgen in Euro. Vermögensgegenstände in ausländischer Währung wurden zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet (§256 a HGB). Im Geschäftsbericht kann es aus rechentechnischen Gründen zu Rundungsdifferenzen kommen. Aktiva Die unter A. Kapitalanlagen ausgewiesenen Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bilanziert. Differenzbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden unter Anwendung der linearen Methode amortisiert. Die Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde gemäß §341 Abs. 4 HGB in Verbindung mit §341 d HGB und §36 RechPensV mit dem Zeitwert bilanziert. Die Ermittlung der Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und der anderen Kapitalanlagen erfolgte, soweit kein Börsenkurs vorlag, grundsätzlich auf Basis der Net Asset Values. Die Zeitwerte der Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden grundsätzlich auf der Grundlage der Börsenkurswerte bzw. Rücknahmepreise zum Bilanzstichtag ermittelt. Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit fester Laufzeit erfolgte die Zeitwertermittlung durch Abzinsung der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter Berücksichtigung risikoadäquater Renditekurven. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen wurden gemäß §341 b Abs. 4 HGB zum Zeitwert bilanziert. Der Zeitwert der Einlagen bei Kreditinstituten entspricht dem Nennwert. Sonstige Forderungen und andere Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sind mit den Nominalbeträgen ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit dem Nennwert angesetzt. Passiva Die Höhe der Deckungsrückstellung des LVM-Pensionsfonds ergibt sich im Bereich der Pensionspläne A und L sowie den auf versicherungsförmige Durchführung umgestellten Verträgen des Pensionsplans V aus der Summe der Deckungsrückstellung für die entsprechenden garantierten Leistungen (bei versicherungsförmigen Garantien) und Gewinnguthaben bzw. aus der Summe des Deckungskapitals (bei nicht versicherungsförmigen Garantien) und Gewinnguthaben der bei LVM-Leben für den jeweiligen Versorgungsvertrag abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Die von den Pensionsplänen A und L sowie den auf versicherungsförmige Durchführung umgestellten Pensionsplänen V gegebenen Garantien werden vollständig von LVM-Leben rückgedeckt. Die gegebenen Garantien bei Versorgungsverträgen in der Anwartschaft beschränken sich dabei auf die Mindestleistung bezüglich des Pensionsplans A (Beitragserhalt). Die Höhe der Deckungsrückstellung im Bereich des Pensionsplans V mit nicht versicherungsförmigen Garantien entspricht dem zugehörigen Versorgungskapital im Anlagestock, da das Risiko einer Unterdeckung der jeweilige Arbeitgeber trägt. Die Deckungsrückstellung von LVM-Pensionsfonds entspricht damit genau dem Anlagestock, der unter Posten Aktiva B ausgewiesen ist. Zur Feststellung einer Nachschusspflicht wird im Bereich der Pensionspläne L und der Pensionspläne V mit nicht versicherungsförmigen Garantien die für die vereinbarten Leistungen zu bildende Deckungsrückstellung einzelvertraglich nach der prospektiven Methode unter impliziter und expliziter Berücksichtigung künftiger Kosten berechnet. Eine Nachschussverpflichtung ergab sich für einzelne rückgedeckte Versorgungsverträge nach Pensionsplan V. Die für die Ermittlung der prospektiven Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungsgrundlagen werden nachfolgend aufgeführt: Pensionsplan L mit den Rechnungsgrundlagen der Rückdeckungsversicherung unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung in der Anwartschaft Pensionsplan V
Die anderen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß §253 Abs. 1 HGB angesetzt. Alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§253 Abs. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Jahresbilanz AktivaEntwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023
Entwicklung der im Aktivposten B erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023
In den Erträgen aus Kapitalanlagen in Höhe von 23.129.101 € sind Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 23.030.851 € enthalten. Bei den nicht realisierten Gewinnen in Höhe von 61.537.519 € entfallen auf die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 3.064.150 €. Es sind Aufwendungen aus Kapitalanlagen in Höhe von 2.899.257 € entstanden. Die nicht realisierten Verluste betrugen 20.828.889 €, davon entfallen 0 € auf die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen. Die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen bestehen vollständig gegenüber der LVM Lebensversicherungs-AG. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
1 Die Angaben beim Eigenkapital und Ergebnis
beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022
B.II. Investmentvermögen größer 10 % Anteilsbesitz
1 Tägliche Rückgabe
möglicherweise eingeschränkt
Erläuterungen zur Jahresbilanz Passiva Angaben zu einzelnen Posten der Passiva
Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer als 5 Jahren. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu einzelnen GuV-Posten
Franz-Josef Holzenkamp Landwirtschaftsmeister Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. Mitglied des Bundestags a. D. Vorsitzender ab 27.4.2023 Stellv. Vorsitzender bis 27.4.2023 Emstek Eckhard Uhlenberg Landwirt Staatsminister a. D. Landtagspräsident NRW a. D. Vorsitzender und Mitglied bis 27.4.2023 Werl-Büderich Philipp Schulze Esking Landwirt Stellv. Vorsitzender ab 27.4.2023 Billerbeck Johannes Röring Landwirt Mitglied des Bundestags a. D. Vreden Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst Geschäftsführer Kleist Versicherungsmakler GmbH Mitglied ab 27.4.2023 Münster Ruth Werhahn Mitglied des Vorstands Vonovia SE Neuss Diane Zetzmann-Krien CFO Trumpf Lasertechnik GmbH Dornhan Vorstand Dr. Mathias Kleuker Vorsitzender Ressort Vorsitz Vorstandsstab, Nachhaltigkeit, Konzernentwicklung, Personal, Recht, Konzernrevision, Risikosteuerung/Projektion, Kommunikation, Rechnungswesen, Strategiekommission Ressort Finanzen ab 22.10.2023 Immobilien Peter Bochnia Ressort Vertrieb AO Vertriebsorganisation, AO Vertriebsunterstützung, AO Nord, AO West, AO Süd Heinz Gressel Ressort Komposit Service Center, Haftpflicht, Kraftfahrt Schaden, Kraftfahrt Produkt/Betrieb, Sach, Rechtschutz Ludger Grothues Ressort Finanzen bis 22.10.2023 Immobilien, Portfolio Management, Finanzdienstleistungen Marcus Loskant Ressort IT Risikoüberwachung/Compliance, DV-Organisation, DV-Infrastruktur, DV-Service, Datenschutz, Dibera GmbH, Allgemeine Verwaltung Dr. Rainer Wilmink Ressort Vorsorge Unfall, Kranken Aktuariat Kranken, Leben, Aktuariat Leben Ressort Finanzen ab 22.10.2023 Portfolio Manaaement, Finanzdienstleistungen Sonstige Angaben Die Angaben zur Vorstandsvergütung werden beim Mutterunternehmen LVM a.G. gemacht. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 106.434 € (nicht steuerbare Umsätze). Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeitenden. Die Angabe der Honorare für die Abschlussprüfer erfolgt im Konzernabschluss des LVM a.G. Die durch den Abschlussprüfer erbrachten Leistungen beinhalten ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Sitz und Konzernzugehörigkeit Der LVM-Pensionsfonds mit Sitz in Münster, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Münster, Abt. B Nr. 6434 eingetragen. Das Bestehen einer Beteiligung gemäß §20 Abs. 4 AktG ist dem LVM-Pensionsfonds mitgeteilt worden. Der LVM-Pensionsfonds wird in den Konzernabschluss des LVM a.G., Münster, einbezogen. Der Konzernabschluss wird an die Bundesanzeiger Verlag GmbH zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt. LVM-Pensionsfonds ist von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem LVM a.G. besteht nicht. Mit den verbundenen Unternehmen besteht Personalunion im Vorstand und zum Teil im Aufsichtsrat. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des §251 HGB. Im Rahmen von zukünftigen Kapitalanlageinvestitionen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Kapitalanlagen (vertragliche oder zugesagte Nachzahlungsverpflichtungen für Beteiligungsgesellschaften) in Höhe von 151,8 Mio.€ (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 32,9 Mio.€). Die Zahlung erfolgt aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen innerhalb der nächsten Jahre. Latente Steuern Beim LVM-Pensionsfonds bestehen keine Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen, weshalb keine latenten Steuern in der Bilanz ausgewiesen werden. Im August 2023 wurde der Gesetzentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom Bundeskabinett und am 10. November 2023 in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses in dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Mit dem Beschluss des Bundesrates am 15. Dezember 2023 und der darauffolgenden Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2023 wurde das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Von den Regelungen des Mindeststeuergesetzes (MinStG) betroffen sind Großunternehmen und große Unternehmensgruppen mit einem Konzern-Jahresumsatz von mind. 750 Mio.€, unabhängig von der Rechtsform, und bei einer in der EU ansässigen Obergesellschaft unabhängig davon, ob es sich um eine rein nationale oder grenzüberschreitende Unternehmensgruppe handelt. Somit sind die Gesellschaften des LVM-Konzerns grundsätzlich von den Regelungen zur Mindestbesteuerung betroffen. Innerhalb der EU finden die Neuregelungen erstmalig Anwendung für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Daher kann sich für LVM-Pensionsfonds für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr auch keine wirtschaftliche Belastung aus dem Mindeststeuergesetz ergeben. Darüber hinaus sind für HGB-Zwecke nach §285 Nr. 30a HGB auch Angaben hinsichtlich zukünftiger Auswirkungen aus dem Mindeststeuergesetz zu machen. Daher haben wir auf Grundlage der Regelungen des "Simplified Effective Tax Rate-Tests" Konzernsteuerquoten für die vergangenen fünf Jahre ermittelt. Auf Grund dieser Analyse kommen wir zu dem Ergebnis, dass die zu ermittelnde effektive Steuerquote voraussichtlich den Mindeststeuersatz von 15% (§54 Abs. 1 MinStG) nicht unterschreiten wird, so dass eine Ausgleichsverpflichtung aus §3 Abs. 6 Satz 1 MinStG in den Folgejahren nicht bestehen sollte. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nicht ergeben. Seit dem 31.12.2023 sind bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses keine Entwicklungen erkannt worden, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen könnten. Vorschlag für die Verwendung des BilanzgewinnsDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 236.170 € den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
Münster, 18. März 2024 LVM Pensionsfonds-AG Der Vorstand Dr. Kleuker Bochnia Gressel Loskant Dr. Wilmink Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LVM Pensionsfonds-AG, Münster Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LVM Pensionsfonds-AG, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LVM Pensionsfonds-AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 19. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Florian Möller, Wirtschaftsprüfer ppa. Daniel Buhr, Wirtschaftsprüfer Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2023 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch regelmäßige Berichte und in 5 Sitzungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß §90 AktG über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden. In der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung hat uns der Verantwortliche Aktuar über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat der Verantwortliche Aktuar eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß §237 Absatz 1 und §237 Absatz 3 Ziffer 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Verbindung mit §141 Absatz 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung erheben wir keine Einwendungen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht erörtert und geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrats fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde ebenfalls von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft; folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Aufsichtsrat stimmt dem Bericht zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß §172 AktG festgestellt ist und schließt sich dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung an. Mit dem Lagebericht des Vorstands ist der Aufsichtsrat einverstanden.
Münster, im April 2024 Der Aufsichtsrat Holzenkamp, Vorsitzender Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.4.2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn dem Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend zu verwenden. Datum Feststellung des Jahresabschlusses: 23.4.2024 |
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