Hirsch
& Sohn GmbH
Blieskastel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
223.548,63 |
237.998,65 |
| I.
Sachanlagen |
223.448,63 |
237.898,65 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.041.086,30 |
2.526.536,25 |
| I.
Vorräte |
1.747.991,00 |
2.331.341,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
276.404,74 |
190.430,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.573,24 |
16.680,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.690,56 |
4.764,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.243,05 |
19.537,54 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
796.028,87 |
942.526,90 |
| Aktiva |
3.077.906,85 |
3.726.599,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
968.526,90 |
1.002.756,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
146.498,03 |
34.229,19 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
796.028,87 |
942.526,90 |
| B.
Rückstellungen |
33.664,15 |
25.217,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.044.242,70 |
3.701.382,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.761.572,97 |
3.474.426,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
282.669,73 |
226.955,32 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
546.342,90 |
554.317,37 |
| Summe
Passiva |
3.077.906,85 |
3.726.599,34 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Hirsch & Sohn
GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG erstelt. Die
Vorschriften des BilMoG sowie des BilRUG
wurden beachtet. Es gelten die Vorschriften
für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringenden Vermerke ebenso die Vermerke, die wahlweise
in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, werden ausschließlich im
Anhang aufgeführt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss der Hirsch & Sohn
GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG
und des Gesellschaftsvertrages
erstelt. Die Vorschriften des BilMoG wurden beachtet.
Es gelten die Vorschriften für
kleine
Kapitalgesellschaften.
2.1.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen
Methode.
Die Abschreibungen wurden unter Bezug auf die
branchenüblichen Nutzungsdauern errechnet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,- EUR, die zu einer
selbständigen Nutzung fähig sind
werden im Jahr des Zugangs voll als Aufwand
verrechnet.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
2.2.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die
unfertigen Arbeiten sind auf Basis von
Einzelkalkulationen bewertet, wobei neben den direkt
zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen
und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend
dem steuerlichen Mindestumfang berücksichtigt werden.
Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht
aktiviert.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von
Rechten Dritter.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert angesetzt.
Die
Guthaben bei den Kreditinstituten sind mit den
Nominalwerten angesetzt.
2.3.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die den
Rechnungsabgrenzungsposten zu Grunde liegenden
Aufwendungen bzw. Erträge sind
zeitanteilig abgegrenzt.
2.4.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital enspricht dem Nennbetrag.
2.5.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischen Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
2.6.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1.
Angaben zu Fälligkeiten der Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe
von 276.404,74 EUR haben in Höhe von 10.573,24 EUR
eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine
Forderungen gegen Gesellschafter. Die sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine
Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen.
3.2.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn
wurde ein Verlustvortrag von 968.526,90 EUR einbezogen.
3.3.
Angaben zu Sicherheiten und Fälligkeiten der
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
die Sonstigen Verbindlichkeiten sowie die erhaltenen
Anzahlungen in Höhe von 2.382.020,91 EUR haben
in Höhe von 157.494,82 EUR eine Restlaufzeit von
über einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 115.878,89 EUR haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von 546.342,90 EUR haben in Höhe von
99.106.67 EUR eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen zu
147.183,02 EUR aus Verbindlichkeiten aus Steuern sowie
zu 66.340,77 EUR aus Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit, die am Bilanzstichtag noch
nicht fällig waren.
Bei der Volksbank Saarpfalz e.G./Bank 1 Saar besteht
ein Avalkredit in Höhe von 25.000,00 EUR für
Gewährleistungsbürgschaften.
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1.
Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4.2.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen
Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
enthalten.
5.
Ergänzende Angaben
5.1.
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Felix Hirsch
5.2.
Ergebnisverwendung
EUR
Jahresüberschuss -146.498,03
Verlustvortrag aus dem Vorjahr 968.526,90
Bilanzverlust 822.028,87
sonstige Berichtsbestandteile
Blieskastel, den 30.
Dezember 2024
gez.
Felix Hirsch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
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