Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 92443
Vorher
Smart to Buy Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
11.1.2016
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
IT-Dienstleisungen für den Onlinehandel sowie Onlinehandel mit Konsum- und Retoureware, insbesondere Heimtextilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vitalij Gurkov
seit 11.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (6)

NameAnteil
16.67%
16.67%
16.67%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sellvin Ventures GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sellvin Labs GmbH

Monheim am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 2.839,00
I. Sachanlagen 3,00 2.839,00
B. Umlaufvermögen 152.336,29 119.118,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 119.395,94 21.074,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.940,35 98.043,37
Aktiva 152.339,29 121.957,18

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 124.155,78 108.094,19
I. eingefordertes Kapital 13.550,00 13.550,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -11.450,00 -11.450,00
II. Gewinnrücklagen 17.206,52 17.206,52
III. Gewinnvortrag 2.337,67 50.187,22
IV. Jahresüberschuss 91.061,59 27.150,45
B. Rückstellungen 24.602,94 12.190,00
C. Verbindlichkeiten 3.580,57 1.672,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.299,57 1.672,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 281,00
Passiva 152.339,29 121.957,18

Anhang

Allgemeine Angaben

Name: Sellvin Labs GmbH
Sitz: Monheim am Rhein
Gesellschaftsform: GmbH
Amtsgericht: Düsseldorf
Handelsregister Nr.: HRB 92443

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.

Die Abschreibungen wurden nach handels- und steuerrechtlichen Angaben durchgeführt, sofern diese im Einklang sind.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert, sofern dies erlaubt ist.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag überprüft.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Feststellung der Bilanz 2023 über die Verwendung des Bilanzergebnisses. Im Jahr 2023 fand eine Gewinnausschüttung für die Altjahre statt.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 noch einen Geschäftsführer.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum 31.12.2022 als auch dem 31.12.2023 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages (§ 268 Abs. 3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als Euro 12.000.000,00.

-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 unter 50 Mitarbeiter.

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Vitalij Gurkov als Geschäftsführer geführt. Herr Vitalij Gurkov erteilte mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses.

 

Monheim, den 19.08.2024

Die Geschäftsleitung:

Gez. Vitalij Gurkov

sonstige Berichtsbestandteile

 

Unterzeichner: Der Geschäftsführer Herr Vitalij Gurkov

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024 festgestellt.

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