Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 219353
Eingetragen
27.1.2020
Branche
Garten- und LandschaftsbauArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungErbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Gegenstand
Die Planung, Gestaltung und Pflege von Gärten und Außenanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dewald
seit 27.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Altes Dorf 54, 30926 Seelze
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blattwerk GmbH

Langenhagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
1.2.2020
EUR
A. Anlagevermögen 57.837,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.453,00 0,00
II. Sachanlagen 45.384,00 0,00
B. Umlaufvermögen 134.930,19 12.500,00
I. Vorräte 786,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.535,19 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 123.609,00 12.500,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14,17 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 192.781,36 12.500,00

Passiva

31.12.2020
EUR
1.2.2020
EUR
A. Eigenkapital 46.020,06 12.500,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 25.000,00 12.500,00
II. Jahresüberschuss 21.020,06 0,00
B. Rückstellungen 12.427,80 0,00
C. Verbindlichkeiten 134.333,50 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 44.333,50 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 90.000,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 192.781,36 12.500,00

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Blattwerk GmbH, Langenhagen, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaft des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Blattwerk GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Langenhagen

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Hannover

Register-Nr.: HRB 219353

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 800; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Der Zeitraum der planmäßigen linearen Abschreibung für entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte beträgt 15 Jahre.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit hierfür die Gründe nicht mehr bestehen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Langfristige Steuererstattungsansprüche i.S.d. § 37 KStG (Körperschaftsteuerguthaben) werden zum Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274 a Nr. 5 HGB befreit, als auch von der Angabepflicht der Berechnung der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB. Allerdings gilt immer noch ggf. die Passivierungspflicht einer Rückstellung für latente Steuern gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.

Angaben zur Bilanz

Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

  Ergebnisverwendung

 Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinn- / Verlustvortragvortrag von EUR 0,00 einbezogen.

Eigenkapital
 
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Darlehen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von EUR 90.000 (Vorjahr EUR 0,00) und über fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00). Alle anderen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt  0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 44.333,50 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 90.000,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 15.081,58 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung

Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um:

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um:

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6,25.

Unterschrift der Geschäftsführung
  

Langenhagen, 06.06.2022
Andreas Dewald
Ort, Datum
gesetzlicher Vertreter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2022 festgestellt.

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