Bleicher
GmbH
Burgberg
(Allgäu)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.560,00 |
12.761,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.560,00 |
12.761,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.955,32 |
64.116,20 |
| I.
Vorräte |
34.500,00 |
27.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.300,98 |
36.894,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
154,34 |
221,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.200,00 |
3.800,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.465,66 |
12.794,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
107.180,98 |
93.471,98 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
98.359,37 |
88.439,96 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.670,88 |
9.919,41 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
18.465,66 |
12.794,78 |
| B.
Rückstellungen |
7.900,00 |
7.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.280,98 |
86.271,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
107.180,98 |
93.471,98 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
Fassung für Offenlegungszwecke
A.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.
Vorbemerkung
Die Bleicher GmbH hat ihren Sitz in Burgberg und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten
(Reg. Nr. 1198). Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf.
Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276
und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der
Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der
Gliederungsstetigkeit wird beachtet.
Die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB wurden in
2016 erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften wurden
vollumfänglich umgesetzt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich
linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten
800,00 € nicht übersteigen, werden im
Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Die
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Die
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die
Anschaffungskosten beinhalten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten
sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten
enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile
gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der
allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen
für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständen werden mit ihrem
Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit
notwendig durch individuelle Wertabschläge
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko
wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige
Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit
dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet.
Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf
den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für
Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die
Rückstellungen sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des
Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie
künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und
außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit
Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.
B.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach §
268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von 31,6 T€ (Vj. 32,0
T€).
3.
Gezeichnetes Kapital
Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene
Stammkapital von 25.564,59 € ist voll einbezahlt.
4.
Rückstellungen
Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen
nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf §
288 Abs. 1 HGB verzichtet.
5.
Verbindlichkeiten
Die Darstellung zeigt die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und
- soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
Verbindlichkeiten
|
Gesamt-
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
besicherte
|
Art
der
|
|
betrag
|
in Jahren
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
|
bis 1
|
1-5
|
über 5
|
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Vermerk
|
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
|
gegenüber
|
|
|
|
|
|
|
Kreditinstituten
|
77
|
63
|
14
|
0
|
0
|
keine
|
|
(53)
|
(37)
|
(16)
|
(0)
|
(0)
|
|
erhaltene Anzahlungen
|
|
|
|
|
|
|
auf Bestellungen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
|
(18)
|
(18)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
10
|
10
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
|
(2)
|
(2)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
|
Sonstige
|
13
|
13
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
|
(13)
|
(13)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
|
Gesamt
|
100
|
86
|
14
|
0
|
0
|
|
|
(86)
|
(70)
|
(16)
|
(0)
|
(0)
|
|
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen teilweise die üblichen
Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und
Anlagegegenstände.
C.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2019
keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB
verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführungsorgan
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Stefan Bleicher, Burgberg, Maurermeister
2.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt im
Geschäftsjahr ohne Berücksichtigung des
Geschäftsführers im Durchschnitt 4,0 Mitarbeiter.
3.
Lagebericht
Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB nicht erstellt.
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Auf die Offenlegung des Vorschlags und des
Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter
Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Burgberg (Allgäu), 18. Dezember 2020
gez.
Stefan Bleicher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020 festgestellt.
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