INI
GmbH
Gießen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.100,00 |
11.793,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.100,00 |
11.793,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.664,42 |
124.338,96 |
| I.
Vorräte |
40.413,02 |
11.705,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.251,40 |
112.633,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
569,40 |
1.320,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
179.333,82 |
137.452,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.588,76 |
22.409,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.409,65 |
13.084,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
37.179,11 |
-15.675,23 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
8.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
19.414,50 |
39.324,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
92.330,56 |
67.718,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
179.333,82 |
137.452,36 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der INI GmbH zum 31. Dezember
2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften wurden beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB
und § 42 Abs. 3 GmbHG gegliedert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
die Vorjahresvergleichszahlen bei der Erstanwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht
angepasst.
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Es bestehen keine Sachverhalte, auf die mit dem
BilMoG zum Übergangszeitpunkt 1. Januar 2010
verbundene Wahlrechte anzuwenden sind.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen. Die
Abschreibungen wurden einheitlich linear im Rahmen der
handelsrechtlichen Vorschriften über Nutzungsdauern
zwischen 2 und 3 Jahren vorgenommen. Neuzugänge werden
zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten den Betrag von € 410 nicht
überschreiten, wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die
Herstellungskosten wurden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Bei
den unfertigen Leistungen wurden anteilige
Herstellungskosten, die dem Grad der Fertigung entsprechen,
zugrunde gelegt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Geschäftsführung
Herr Christian von Zerssen
Gießen, den 6. Dezember 2011
Christian von Zerssen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.
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