Jesser Transport GmbHLiquidiert
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Jesser Transport GmbHOedheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAKTIVA
Anhang zum Geschäftsjahr 2008A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB und § 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der Gewinn - und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen, sofern solche vorhanden sind. 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände im Einzelwert von EUR 150 aber unter EUR 1.000 wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen. 7. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt und erläutert. Eine Pauschalwertberichtigung war aufgrund der Werthaltigkeit der Forderungen nicht zu bilden. 8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter bestehen im Zusammenhang mit der Fahrzeugfinanzierung bei der VW- Bank und VR Leasing.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG Der Gesellschafter-Geschäftsführer, Bernd Jesser, hatte im Jahre 2003 der Gesellschaft ein Darlehen gewährt. Das Darlehen wird angemessen verzinst. Des Weiteren besteht ein Verrechnungskonto welches ebenfalls angemessen verzinst wird. Herr Jesser hat zur Vermeidung bzw. Beseitigung einer Überschuldung eine Rangrücktrittsvereinbarung unterzeichnet, in welcher die Forderungen gg. die Gesellschaft erst nach der Befriedigung der Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger der Gesellschaft geltend gemacht werden können. Die Verbindlichkeit wurde weiterhin bilanziert, da die Voraussetzungen des §5 Abs.2a EStG nicht erfüllt sind. III. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft vom alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer Bernd Jesser geführt. Weitere Organe waren nicht bestellt. |
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