Claussen Management Consult GmbHLiquidiert
26446 Friedeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Claussen seit 28.2.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Claussen Management Consult GmbHFriedeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz auf den 31. Dezember 2015AKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungs-Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 2. Entsprechend der Größenklassenzuordnung nach § 267 HGB ist nach den Vorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft bilanziert worden. 3. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres überein. Die Bewertungsmethoden sind unverändert beibehalten worden, 4. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des § 255 HGB - soweit abnutzbar, vermindert um Abschreibungen - bilanziert. Es wurden planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Für im ersten Halbjahr angeschaffte Anlagegüter wird die volle, für im zweiten Halbjahr angeschaffte Anlagegüter wird die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern im Werte bis zu 410,-- wird die steuerrechtlich anerkannte Vollabschreibung ebenfalls handelsrechtlich im Zugangsjahr angewandt. Ein Bedarf an außerplanmäßige Abschreibungen war nicht zu erkennen. 5. Der Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. 6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. 7. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach kaufmännischer Beurteilung nötig ist. 8. Verbindlichkeiten sind zum Nominalwert eingebucht. 9. Bilanzierungshilfen nach § 269 und § 274 Abs. 2 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. 10. Der Jahresabschluss enthält keine Positionen, die auf fremde Währung lauten. 11. Unterbliebene Zuschreibungen, die aus steuerrechtlichen Gründen nicht angesetzt werden dürfen, sind nicht festgestellt worden. 12. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. |
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