Josef
Leiser GmbH
Neustadt an
der Weinstraße
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| davon
eingefordert |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
130.429,00 |
243.952,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
130.120,00 |
243.643,00 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
170.333,69 |
353.120,63 |
| I.
Vorräte |
52.500,00 |
52.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.344,75 |
300.313,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.488,94 |
307,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.407,95 |
19.940,30 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
684.455,57 |
519.778,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.006.408,51 |
1.149.573,76 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
545.343,13 |
364.110,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
164.677,04 |
181.232,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
684.455,57 |
519.778,53 |
| B.
Rückstellungen |
131.204,00 |
120.810,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
875.204,51 |
1.028.763,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.006.408,51 |
1.149.573,76 |
Anhang
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Josef Leiser GmbH, Neustadt,
wurde unter Beachtung der allgemeinen Ansatzvorschriften
der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 266 ff HGB erstellt.
Bei der Josef Leiser GmbH handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne vom § 267 Abs. 1
HGB.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und
275 HGB, wobei für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) zur Anwendung kommt.
Bewertung
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§
252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der
besonderen Bewertungsvorschriften der Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 279 bis 283 HGB erstellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellung erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen
der Bestimmung des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; Handelsrechtliche Bestimmungen
standen dem nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangehenden Geschäftsjahres
überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von dem Zeitpunkt der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 8 % und 34 %
Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden nach den steuerlichen Vorschriften behandelt.
7. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren
werden zu den durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen angesetzt. Der Bestand wurde
anhand von Plausibiliätsüberlegungen
geschätzt.
8. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum
niedrigen beizulegendem Wert bewertet und haben
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Für das allgemeine
Kreditrisiko und für zu erwartende Rechnungsabstriche
wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Forderungen
mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr sind wie folgt
enthalten:
Kautionen
EUR 31.237,76
Forderungen gegen Gesellschafter
EUR 38.650,25
9. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt
Es beträgt DM 50.000,00 =
EUR 25.564,60.
10. Bei der Bemessung der Rückstellung sind alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe der erwartenden Inanspruchnahme
berücksichtigt. (Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgt gemäß den
Vorschriften des § 6 a EStG. Die Höhe der
Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem
versicherungsmathematischen Gutachten.)
11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt und haben Laufzeiten bis
zu 5 Jahren. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über
5 Jahre sind in Höhe von EUR 514.903,94
enthalten.
Von den Verbindlichkeiten sind Darlehen in Höhe
von EUR 603.871,67 durch Grundpfandrechte und
Sicherungsübereignungen gesichert.
12. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestehen nicht.
13. Zu dem Bilanzstichtag bestanden keine
wesentlichen finanziellen Verpflichtungen.
C. Sonstige Angaben
I. Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des
§ 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz
1. Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Siewert Udo Darlehensforderungen in Höhe von EUR
21.820,99, gegen den Gesellschafter Götz Horst in
Höhe von EUR 16.829,36. Dem gegenüber
schuldete die Gesellschaft dem Gesellschafter Horst
Götz aus Darlehen EUR 10.639,96, der
Götz/Siewert Finanzierungs -GbR EUR 514.903,94.
2 Gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den
sonstigen Vermögensgegenständen bzw.
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
3. Die Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß mit 8 % bzw. 5 % und 6,25 % aus
dem jeweiligen Darlehensstand.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von den Herren Udo Siewert und Herrn
Horst Götz geführt.
Die Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 a HGB
werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
III. Lagebericht
Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB abgesehen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Neustadt, den 16. Dezember 2009
gez. Horst Götz
|