Boos
Innenausbau GmbH
Baden-Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.865,41 |
52.462,41 |
| I.
Sachanlagen |
41.507,51 |
52.104,51 |
| II.
Finanzanlagen |
357,90 |
357,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.643,55 |
25.702,43 |
| I.
Vorräte |
5.930,00 |
9.632,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.435,58 |
14.511,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.277,97 |
1.559,12 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
128.743,68 |
151.439,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
182.252,64 |
229.604,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
177.004,40 |
205.678,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.696,13 |
28.674,36 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
128.743,68 |
151.439,81 |
| B.
Rückstellungen |
2.930,92 |
4.981,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
179.321,72 |
224.623,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
128.871,11 |
169.672,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
182.252,64 |
229.604,65 |
Anhang
Prüfungspflicht:
Bei der Firma Boos Innenausbau GmbH handelt es sich
um eine kleine Kapitalgesellschaft, welche nicht der
Prüfungspflicht nach § 267 Abs. 1 HGB
unterliegt.
Steuerrechtliche Verhältnisse:
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16-18 UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Die Kapitalgesellschaft hat Ihren Sitz im Inland und
ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig
nach § 1 KStG.
Buchführung:
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum mit
Hilfe eines geprüften Programms der DATEV e.G.,
Nürnberg im automatisierten Verfahren.
Liste der Gesellschafter:
Die Kapitalgesellschaft übt Ihre Tätigkeit
seit dem 13.03.1985 aus.
Die GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 200
904 registriert.
Die Firma wurde durch Bargründung errichtet. Das
gezeichnete Kapital beträgt € 25.564,59.
Diese hat übernommen:
Herr Martin Boos
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76547 Sinzheim
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€ 12.782,29
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Herr Bernhard Boos
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76547 Sinzheim
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€ 6.391,15
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Frau Cordula Boos
Wiesbaden
|
€ 6.391,15
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Summe des Stammkapital
|
€ 25.564,59
|
Geschäftsführer der Firma Boos Innenausbau
GmbH ist
Frau Hildegard Boos
Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2010
Der Jahresabschluß der Firma Boos Innenausbau
GmbH wurde nach dem Bilanzrichtliniengesetz erstellt.
Da es sich um eine kleine GmbH handelt, wurde von den
Erleichterungen des § 280 HGB Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind
gesondert gelistet.
Der Jahresüberschuß wurde auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen
Mindestwerte zum Ansatz kamen.
Die Buchwerte des Anlagevermögens betrugen am
31.12.2010 41.507,51
Die Bewertung des Umlaufvermögens, insbesondere
der Warenbestände erfolgte durch die
Geschäftsführer.
Bei den
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte die
Ermittlung der Anschaffungskosten grundsätzlich auf
der Basis gewogener Durchschnittspreise.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
kalkulierten Herstellungskosten bewertet. In den
Bewertungsansatz wurden nur die direkten Kosten und die
steuerliche aktivierungspflichtigen Gemeinkosten
einbezogen. Fremdkapitalzinsen kamen nicht zum Ansatz.
Der Warenbestand am 31.12.2010 betrug 5.930,00
Die in Auftrag befindliche Aufträge am
31.12.2020 betrugen 0,00
Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen
berücksichtigt worden. Es wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 273
Satz 2 HGB sind in der Bilanz nicht enthalten.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB liegen
nicht vor.
Es besteht keine latente Steuerverpflichtung nach
§ 274 (1) HGB.
Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung nach § 264 (2) HGB wurden
beachtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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