Sackenheim
GmbH
Lindlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.133.905,68 |
1.209.670,23 |
| I.
Sachanlagen |
1.133.002,33 |
1.208.807,33 |
| II.
Finanzanlagen |
903,35 |
862,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
136.710,02 |
162.637,09 |
| I.
Vorräte |
11.112,80 |
12.239,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.488,66 |
146.955,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108,56 |
3.441,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.258,33 |
14.848,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.285.874,03 |
1.387.156,02 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
244.078,33 |
234.800,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
209.235,78 |
149.470,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.277,96 |
59.765,65 |
| B.
Rückstellungen |
59.541,00 |
62.029,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
982.254,70 |
1.090.326,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.285.874,03 |
1.387.156,02 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
2. Finanzanlagen
Beteiligungen des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
3. Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
5. Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
2. Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von EUR 60.000,00 (Vorjahr: EUR 50.000,00).
Eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 583.002,60
(Vorjahr:EUR 565.752,55). Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in
Höhe von EUR 184.906,25 (Vorjahr: EUR 201.781,25).
Von den Verbindlichkeiten sind EUR 789.574,73
(Vorjahr: EUR 894.215,44) durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert. Es besteht eine Grundschuld
auf das Betriebsgrundstück. Daneben wurde die
Sicherungsübereignung von Maschinen/Anlagen und einem
PKW sowie die Globalabtretung von Forderungen vereinbart.
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte die
Geschäftsführung der Sackenheim GmbH durch Herrn
Reiner Sackenheim, Betriebsleiter und ab 01. August 2013
zusätzlich durch Herrn Manfred Schmidtberger,
Maschinenbau-Ingenieur.
Lindlar, den 10. Juli 2014
Sackenheim GmbH
Lindlar
Die Geschäftsleitung
Reiner Sackenheim |
|
Manfred Schmidtberger |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 10.7.2014.
|