Altstadt-Cafe GmbHLiquidiert

55590 Meisenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20336
Eingetragen
9.4.2001
Branche
Ausschank von Getränken a. n. g.Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants und Gaststätten, insbesondere des Cafes "Altstadt-Cafe" in Meisenheim, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert33.33% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Omega Vermögensverwaltung GmbH
33.33%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Omega Vermögensverwaltung GmbH
Germany
100.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Altstadt-Cafe GmbH

Meisenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.584,00 5.142,00
I. Sachanlagen 3.584,00 5.142,00
B. Umlaufvermögen 127.000,74 127.993,71
I. Vorräte 2.948,48 2.552,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 110.940,86 120.725,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.111,40 4.715,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.400,52 1.439,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 131.985,26 134.575,45

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 101.254,59 100.564,59
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 564,59 564,59
III. Gewinnrücklagen 690,00 0,00
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 5.640,00 8.930,00
C. Verbindlichkeiten 25.090,67 25.080,86
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 24.533,80 21.241,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 131.985,26 134.575,45

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für kleine Kapitalgesellschaften wurden für Zwecke der Offenlegung bei der Erstellung der Bilanz und des Anhangs in Anspruch genommen (§§ 326, 266 Abs. 1 Satz 3, 288 HGB).

Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht an das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepasst.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

ANLAGEVERMÖGEN

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren) angesetzt.

UMLAUFVERMÖGEN

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden mit ihren Nominalbeträgen aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden ebenfalls mit ihren Nominalbeträgen aktiviert.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Beständen zum Abschlussstichtag aufgenommen.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die vorausgezahlten Versicherungen für 2011 ausgewiesen.

RÜCKSTELLUNGEN

Die aufgeführten Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFTEN

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Altstadt-Cafe GmbH durch die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin

Frau Kitty Mathilde Maria Willems, Immobilienmaklerin, Bad Soden.

Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird in Übereinstimmung mit § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2. ANGABEN ÜBER BETEILIGUNGEN AN ANDEREN UNTERNEHMEN

Die Gesellschaft ist nicht an anderen Unternehmen beteiligt.

3. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht.

4. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN NACH § 285 NR. 3 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB bestanden nicht.

5. FORDERUNGEN GEGENÜBER GESELLSCHAFTERN

Es bestehen Forderungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 108,3.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES DER ALTSTADT-CAFE GMBH, MEISENHEIM GEMÄß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Meisenheim, 10. Juli 2012

Kitty Mathilde Maria Willems

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Altstadt-Cafe GmbH, Meisenheim, wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 10. Juli 2012 festgestellt.

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