pilot Alster GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
pilot group OHGHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Geschäft und Rahmenbedingungen Die pilot-Gruppe bietet innovative, ganzheitliche und integrierte Kommunikationsstrategien für maßgeschneiderte Markenkommunikation an. Das Angebot der inhabergeführten Agenturgruppe mit Standorten in Hamburg, Berlin, Mainz, München, Nürnberg und Stuttgart umfasst die On- und Offline-Mediaberatung, Kreation und Produktion, Markenstrategie, Mobile und Social Media Marketing, Programmatic Advertising, Performance Marketing, Geomarketing, Addressable TV, Data Intelligence, Digital Retail Media, Werbewirkungsforschung, Integrierte Bewegtbildplanung, Digitales Marketing, Medien-, Sport- und Industrie-Kooperationen, Corporate Communication sowie die Konzeption von Content und Technologien für digitale Screens. In den Konzernabschluss werden neben der Muttergesellschaft neun (Vorjahr: neun) Unternehmen einbezogen, auf die die Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt. Daneben bestehen zum Bilanzstichtag ein (Vorjahr: ein) Gemeinschaftsunternehmen und fünf (Vorjahr: fünf) assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Der deutsche Werbemarkt hat im Kalenderjahr 2020 rd. Mrd. EUR 34,2 in Werbung investiert. Die Bruttowerbeinvestitionen sind damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,4% zurück gegangen (Vorjahr um 1,9% gestiegen), vgl Quelle: Nielsen. Die pilot-Gruppe konnte das Werbevolumen im Geschäftsjahr 2020 mit rd. 22,3% (Vorjahr: 23,2%) nochmals überproportional gegenüber dem Vorjahr steigern und ihre starke Position als zweitgrößte unabhängige Agentur im Werbemarkt festigen; vgl. u.a. Quellen: Comvergence, Recma. 2. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern Umsatzerlöse von TEUR 49.065 (Vorjahr: TEUR 43.437) erzielt. Diese beinhalten Erlöse aus dem gesamten oben genannten Angebotsspektrum der pilot-Gruppe. Die gestiegenen Umsatzerlöse um rd. 13,0% resultieren aus dem deutlichen Anstieg des Werbevolumens. Der Personalaufwand ist im Geschäftsjahr um 2,2% von TEUR 22.466 auf TEUR 21.981 gesunken. Aus den assoziierten Unternehmen und dem Gemeinschaftsunternehmen wurden Ergebnisse von TEUR +373 (Vorjahr: TEUR 253) erzielt. 3. Vermögens- und Finanzlage Das Vermögen des Konzerns setzt sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 33.301; Vorjahr: TEUR 20.853), Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (TEUR 5.381; Vorjahr: TEUR 3.896) sowie aus Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 28.170, davon TEUR 3.805 temporär eingeschränkt verfügbar; (Vorjahr: TEUR 26.694)) zusammen. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 34.818; Vorjahr: TEUR 28.154), Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 12.007; Vorjahr: TEUR 6.287), Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen (TEUR 3.712; Vorjahr TEUR 2.244) sowie sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 12.511; Vorjahr TEUR 10.855). Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital ohne Dritte von TEUR 3.196; (Vorjahr TEUR 2.564) zzgl. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 12.007; Vorjahr TEUR 6.287)) des Konzerns beträgt am Bilanzstichtag TEUR 15.203 (Vorjahr: TEUR 8.851). Dies entspricht einer wirtschaftlichen Eigenkapitalquote von ca. 19,4 % (Vorjahr: ca. 14,2 %). Der Konzern nimmt keine Finanzierung durch Kreditinstitute in Anspruch. Die Liquidität war zu jeder Zeit sichergestellt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen (Vorjahr: TEUR 3). In das Sachanlagevermögen wurden Investitionen in Höhe von TEUR 261 (Vorjahr: TEUR 1.002) getätigt. Die Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie IT getätigt. 4. Risikomanagementziele und -methoden Die pilot-Gruppe unterliegt hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung den Risiken der Werbebranche, die im Rahmen der vorhandenen Planungs- und Controllingsysteme berücksichtigt werden. Nach Analyse der gegenwärtigen Risikolage und der erkennbaren Risiken für die pilot-Gruppe, kommen wir, auch unter Berücksichtigung der gegebenen Pandemie-Rahmenbedingungen, zu der Auffassung, dass gegenwärtig keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Sollten gesamtwirtschaftliche Risiken die pilot-Gruppe treffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, um den Risiken zu begegnen. Insgesamt halten wir die gegenwärtigen Risiken für gering und beherrschbar. Ausfall- und Liquiditätsrisiken Dem Forderungsausfallrisiko wird im Wesentlichen durch Vorausrechnungen begegnet. Das Ausfallrisiko wird monatlich anhand von Altersstrukturlisten der Forderungen beurteilt. Dem Liquiditätsrisiko begegnen wir, indem monatlich die fälligen Verbindlichkeiten betrachtet werden und mit den verfügbaren freien Mitteln abgeglichen werden. Daneben begrenzen die oben angesprochenen Vorausrechnungen sowie das konzernweite Cash-Management das Liquiditätsrisiko der pilot-Gruppe. IT-Risiken IT-Risiken, z.B. Risiken im Hinblick auf die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Effizienz unserer IT-Abrechnungssysteme begrenzen wir durch die laufende Überwachung, Anpassungsmaßnahmen sowie durch redundante Systeme. 5. Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung Der Konzern unterliegt den branchentypischen Risiken und Chancen, wie die Abhängigkeit von den Werbebudgets der Kunden, die wiederum in großen Teilen von der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängen. Zugleich bieten höhere Werbebudgets und effiziente Umsetzungen von Werbemaßnahmen Chancen für unsere eigene wirtschaftliche Entwicklung. Der deutsche Werbemarkt hat sich gegenüber dem Corona-Jahr 2020 deutlich erholt. In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2021 ist das Werbevolumen um rd. 6,5% (Vorjahr - 7,0%) gewachsen. Der Trend zeigt weiter aufwärts. Im Zeitraum September 2021 ist der deutsche Werbemarkt um 12,7% gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen; vgl. Quelle: Nielsen. 6. Prognosebericht Für das laufende Geschäftsjahr 2021 erwarten wir trotz der gegebenen Pandemie-Rahmenbedingungen eine stabile Umsatzentwicklung. Das Ergebnis wird leicht unter dem Geschäftsjahr 2020 liegen. Diese Einschätzung basiert auf dem Gewinn von Neukunden, einer stabilen Volumenentwicklung bei Bestandskunden und einem strikten Kostenmanagement. Für das kommende Geschäftsjahr 2022 erwarten wir trotz der weiter unsicheren gesamtwirtschaftlichen Lage eine stabile Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Dies begründet sich auf den aktuellen Budgetplanungen unserer Bestands- und Neukunden. Die Chancen der neuen Geschäftsfelder aus der fortschreitenden Digitalisierung und die Weiterentwicklung der verschiedenen Kommunikationskanäle geben der pilot-Gruppe auch weiterhin aussichtsreiche Geschäftspotentiale für die kommenden Jahre. Die Gruppe ist dafür mit seinem modernen und zukunftsweisenden Angebotsspektrum gut aufgestellt. Die zukünftige Entwicklung der pilot-Gruppe wird dabei beeinflusst von einer konjunkturanfälligen Kundennachfrage und einem weiterhin intensiven Wettbewerbsumfeld. Die sich verändernde gesamtwirtschaftliche Lage mit den weiterhin gegebenen Pandemie-Rahmenbedingungen machen eine dezidierte Planung für die kommenden Jahre schwierig.
Hamburg, 5. November 2021 pilot group OHG Klaus Ahrens Bernd Deppermann Ulrich Kramer Evelyn Lüttgens Jens-Uwe Steffens Geschäftsführende Gesellschafter Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Anlage zur Konzernbilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG pilot group OHG, Hamburg für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020A. Aufstellung Der Konzernabschluss der pilot group OHG (Amtsgericht Hamburg, HRA 107676) wurde entsprechend § 13 Abs. 2 PublG unter sinngemäßer Anwendung der §§ 294 bis 314 HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss enthält entsprechend der Vereinfachungsregelung in § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG keine Kapitalflussrechnung und keinen Eigenkapitalspiegel. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung der Posten des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die pilot group OHG, Hamburg, sowie die folgenden neun inländischen Tochterunternehmen ein bezogen:
Im laufenden Geschäftsjahr 2020 haben sich bei den vollkonsolidierten Unternehmen keine Veränderungen ergeben. Bei einem Gemeinschaftsunternehmen wurde vom Wahlrecht gemäß § 310 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wurde gemäß § 312 HGB nach der Equity-Methode bilanziert. Der Beteiligungsbuchwert wird unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen (TEUR 65). Anteile an fünf assoziierten Unternehmen werden ebenfalls gemäß 312 HGB nach der Equity-Methode bilanziert. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie die übrigen Beteiligungen sind unter F.1. "Beteiligungsverhältnisse" aufgeführt. C. Konsolidierungsgrundsätze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des jeweiligen Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020. Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Die Kapitalerstkonsolidierung erfolgte gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital war dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei erworbenen Gesellschaften wurde als Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Zeitpunkt des Erwerbs und bei neu gegründeten Gesellschaften der Gründungszeitpunkt gewählt. Der aus der Aufstockung von Anteilen eines Tochterunternehmens entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird aufgrund der Stabilität und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Der Buchwert beträgt am Bilanzstichtag TEUR 59 (Vj. TEUR 67). Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2020 - erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile bemisst sich grundsätzlich am Eigenkapital der jeweiligen Einzelgesellschaft unter Berücksichtigung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die effektive Beteiligungsquote wurde für die Erstkonsolidierung nach der additiven Methode ermittelt, so dass nur direkte Beteiligungsverhältnisse berücksichtigt wurden. Für die Folgekonsolidierung wird die effektive Beteiligungsquote nach der multiplikativen Methode ermittelt. Das Gemeinschaftsunternehmen und die assoziierten Unternehmen wurden gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt wurden jeweils der Gründungszeitpunkt bzw. der Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gewählt. Die für die Ermittlung des Equity-Werts zugrunde gelegten Jahresabschlüsse wurden nach den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie Aufwendungen und Erträge aus dem gegenseitigen Liefer- und Leistungsverkehr und Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen wurden konsolidiert. Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen sind nicht entstanden. Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden wurde beachtet. D. Rechnungslegungsgrundsätze Grundsätzliches Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden in entsprechender Anwendung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt, soweit diese auf Personengesellschaften anwendbar sind. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit wurden beachtet. Unter den Umsatzerlösen werden Beratungshonorare sowie Honorare bzw. Mittlervergütungen im Zusammenhang mit Medialeistungen der einbezogenen Gesellschaften ausgewiesen. Die fakturierten Schaltvolumen sowie die hiermit im Zusammenhang stehenden bezogenen Leistungen für Medialeistungen werden wirtschaftlich als durchlaufende Posten behandelt. Die Rechnungsbeträge werden daher in den Jahresabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften in der Bilanz ausgewiesen. Diese Handhabung wurde im Konzernabschluss beibehalten. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz HGB bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich über die individuell ermittelte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an assoziierten Unternehmen werden gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 27 (Vj. TEUR 28) sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz) der einbezogenen Gesellschaften wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. In 2020 ergab sich jeweils ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Diese wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 3 HGB nicht aktiviert. Latente Steuern aus Konsolidierungsbuchungen haben sich nicht ergeben. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Konzernanlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Konzernanlagevermögens ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag von TEUR 78 (Vj. TEUR 169) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Unter den Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1 bzw. TEUR 4.920 ausgewiesen Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge in Höhe von TEUR 158 (Vj. TEUR 44), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Es handelt sich hierbei um Ertragsteuererstattungsansprüche des laufenden Geschäftsjahres 2020. 3. Konzerngewinnvortrag Der Konzerngewinnvortrag beträgt TEUR 2.467 (Vj. TEUR 1.871). 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 871 (Vj. TEUR 694), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von TEUR 87 (Vj. TEUR 356) sowie Rückstellungen für Ansprüche aus Mietminderungen von TEUR300 (Vj. TEUR 0). 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 6. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden ausgewiesen, die Werbemaßnahmen folgender Geschäftsjahre betreffen. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden aus den Tätigkeitsbereichen On- und Offline-Mediaberatung, Kreation und Produktion, Markenstrategie, Mobile und Social Media Marketing, Programmatic Advertising, Performance Marketing, Geomarketing, Addressable TV, Data Intelligence, Digital Retail Media, Werbewirkungsforschung, Integrierte Bewegtbildplanung, Digitales Marketing, Medien-, Sport- und Industrie-Kooperationen, Corporate Communication sowie die Konzeption von Content und Technologien für digitale Screens erzielt. Die Umsatzerlöse mit ausländischen Kunden sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. 2. Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile
F. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse
1) entspricht auch dem Anteil an den
Stimmrechten
2. Erleichterungen Für folgende Gesellschaften werden die Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB in Anspruch genommen:
3. Personal Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 378 (Vj. 377) Mitarbeiter. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Konzern bestehen in Höhe von TEUR 9.075 (Vj. TEUR 11.871). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
5. Organe des Mutterunternehmens Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2020 durch die persönlich haftenden Gesellschafter wahrgenommen:
Im Geschäftsjahr betrugen die Bezüge der Geschäftsführung TEUR 826 (Vj. TEUR 1.002). 6. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 31 (Vj. TEUR 31) und ist ausschließlich für Abschlussprüfungsleistungen angefallen. G. Nachtragsbericht Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ergeben.
Hamburg, 5. November 2021 pilot group OHG Klaus Ahrens Bernd Deppermann Ulrich Kramer Evelyn Lüttgens Jens-Uwe Steffens Entwicklung des Konzernanlagevermögens der pilot group OHG, Hamburg, im Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSBei dem beigefügten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 (Konzernbilanz, Anlage zur Konzernbilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG. und Konzernanhang) wurden die Erleichterungen nach § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG. i. V. m. § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG. in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie zum Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die pilot group OHG, Hamburg Prüfungsurteile Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den nach §13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 5. November 2021 KFS
Revision GmbH
Kurtkowiak, Wirtschaftsprüfer Schacht, Wirtschaftsprüfer Billigung des Konzernabschlusses 2020Der Konzernabschluss 2020 wurde durch Unterschrift der persönlich haftenden Gesellschafter am 5. November 2021 gebilligt. |
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