rWS
GmbH
Neuhaus-Schierschnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.136.869,87 |
1.939.143,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.449,00 |
16.643,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.625.140,00 |
1.473.959,00 |
| III.
Finanzanlagen |
491.280,87 |
448.541,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.896.394,26 |
870.312,50 |
| I.
Vorräte |
1.519.957,88 |
501.216,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
368.800,97 |
283.521,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.635,41 |
85.574,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.145,15 |
17.989,43 |
| D.
Aktive latente Steuern |
37.500,00 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
4.104.909,28 |
2.827.445,75 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
789.494,96 |
994.090,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
127.000,00 |
127.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
425.271,00 |
425.271,00 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
0,00 |
441.819,33 |
| IV.
Bilanzgewinn |
237.223,96 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
191.699,00 |
198.084,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.113.908,93 |
1.620.765,03 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.806,39 |
9.806,39 |
| E.
Passive latente Steuern |
0,00 |
4.700,00 |
| Summe
Passiva |
4.104.909,28 |
2.827.445,75 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Vorliegender Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
den einschlägigen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Ein
Lagebericht war nicht aufzustellen.
Die Handelsbilanz entspricht nicht der Steuerbilanz
(= keine Einheitsbilanz), da bei der steuerrechtlichen
Bewertung der Bilanzpositionen von den handelsrechtlichen
Vorschriften abgewichen wurde. Es wurde eine separate
Steuerbilanz erstellt. Abweichungen ergaben sich beim Sach-
und Finanzanlagevermögen und bei den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen wurden die
Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Geschäfte in fremder Währung wurden nicht
getätigt.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 268-274a, 276-278 HGB und unter Beachtung
der steuerlichen Bestimmungen, erstellt.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. Das
Gliederungsschema wurde erweitert.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
2. Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3
bzw. 4 Jahre; lineare Methode) vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen
Kostenbestandteile.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Dabei werden Nutzungsdauern
zwischen einem und fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.
Dabei kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu
einem Wert von EUR 410,00 werden mit einer Laufzeit von
fünf Jahren abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die in den
Finanzanlagen ausgewiesenen
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen
wurden mit dem Aktiv- bzw. Rückkaufswert bilanziert.
Die übrigen langfristigen Forderungen sind zum
Nennwert angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen am
Bilanzstichtag aktiviert.
Bei den
in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden Lohn-
und Materialeinzelkosten, Lohn- und Materialgemeinkosten
sowie notwendige andere Fertigungs- und
Verwaltungsgemeinkosten und der Wertverzehr des
Anlagevermögens angesetzt. Vertriebskosten und Zinsen
für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt. Der
Fertigungsstand wurde berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert
bewertet und in Euro ausgewiesen. Währungsumrechnungen
waren nicht vorzunehmen.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum
Nominalwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 S.2. HGB
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind nach den Grundsätzen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten und
erhaltene Anzahlungen sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die beim Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im
Wesentlichen übernommen werden.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
waren nicht vorzunehmen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Nachfolgend werden die in der Bilanz
zusammengefassten Posten gesondert erläutert. Soweit
nichts anderes vermerkt ist, sind die Werte in den
tabellarischen Aufgliederungen in TEUR angegeben.
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Restwertverzeichnis
dargestellt.
Beim Finanzanlagevermögen war von Rechten
Dritter freies Planvermögen, das ausschließlich
der Erfüllung von Schulden dient die aus
Altersvorsorgeverpflichtungen resultieren und dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen ist, in
Höhe von 1.767.039 Euro mit den
Pensionsverpflichtungen zu saldieren.
2. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Bewertung erfolgte nach § 253 Abs. 1 S.2
HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Der
Bewertung der Versorgungsverpflichtungen liegt das
versicherungsmathematische Gutachten der Zurich Service
GmbH vom 30.03.2016 zugrunde, das unter folgenden Annahmen
erstellt wurde:
Bewertung Hinterbliebenenversorgung: Kollektive
Hinterbliebenenversorgung
Rechnungsgrundlagen: Heubeck RT2005G, 4,01%
Bewertungsmethode: PUC-Methode
Rechnungszins: gem. pauschaler Annahme einer
Restlaufzeit von 15 Jahren
Es wurden folgende Saldierungen mit
Planvermögen gem. §253 Abs. 1 S.4 HGB
vorgenommen:
Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtungen:
1.998.212,00 Euro
nicht in der Bilanz ausgewiesener Betrag gem. Art.
67 Abs. 1 EGHGB: 132.416,00 Euro
Zwischensumme: 1.865.796,00 Euro
beizulegender Zeitwert der verrechneten
Vermögensgegenstände: 1.767.039,00 Euro
Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen: 98.757,00 Euro
Aufwendungen für Altersversorgung (Minderung
Aktivwerte): 47.571,00 Euro
Verrechnung mit Erträgen aus Auflösung von
Pensionsrückstellungen: 26.712,00 Euro
Aufwendungen für Altersversorgung, saldiert:
20.859,00 Euro
Der gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in der Bilanz
ausgewiesene Rückstellungsbetrag wurde im Jahr 2016 zu
einem Fünfzehntel aufgelöst und beträgt zum
31.12.2016 132.416 Euro.
Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtungen nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen 7 Geschäftsjahren (3,24%):
2.203.921,00 Euro
Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtungen nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen 10 Geschäftsjahren (4,01%):
1.998.212,00 Euro
Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB
(Ausschüttungssperre): 205.709,00 Euro
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Gewährleistungen, Urlaubs- und
Überstundenverpflichtungen, Archivierungskosten,
Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie
Jahresabschlusskosten gebildet.
4. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr
beträgt TEUR 2.190.6 (Vorjahr: TEUR 969,3).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt TEUR 89,4 (Vorjahr: TEUR 0).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind beträgt TEUR 2.240,0 (Vorjahr: TEUR 1.027,1).
Folgende Sicherheiten kamen dabei zur Anwendung:
Grundschuldeintragung, Globalzession Kundenkreis A-Z,
Sicherungsübereignung Warenlager und Vorräte,
Abtretung von Ansprüchen aus
Rückdeckungsversicherungen, Sicherungsübereignung
von Maschinen und Eigentumsvorbehalte.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von TEUR 12,9 (Vorjahr: TEUR 72,8) und
solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 0,5
(Vorjahr: TEUR 1,6) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen TEUR 9,2 (Vorjahr: TEUR 8,3). Hierbei handelt es
sich um die Versorgungsbezüge für den Monat
Dezember. Diese Verbindlichkeiten waren nicht zu verzinsen.
5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
a) Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine nicht in der
Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Personalaufwand
Der Posten soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
enthält Aufwendungen für Altersversorgung in
Höhe von TEUR 21,7 (Vorjahr TEUR 162,4).
IV. Sonstige Angaben
1. Organe
Geschäftsführer: Bernhard
Ströhlein, Industriemeister Fachrichtung Metall
2. Ausschüttungsgesperrte Beträge
Aktive latente Steuern gem. § 268 Abs. 8
HGB: EUR 37.500,00
Unterschiedsbetrag Pensionsrückstellung gem.
§ 253 Abs. 6 HGB:
EUR 205.709,00
Summe EUR 243.209,00
3. Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterversammlung hat zum Zeitpunkt
der Bilanzerstellung noch nicht über die Verwendung
des Bilanzgewinns entschieden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2017
festgestellt.
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