Atradius GmbH & Co. KGLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Atradius GmbH & Co. KGKölnJahresabschluss zum 31. Dezember 2005Inhalt
Bilanz der Atradius GmbH & Co. KGAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung der Atradius GmbH & Co. KG
Anhang der Atradius GmbH & Co. KGAllgemeinesDie Bilanz wurde entsprechend § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. Auf die Angaben von Leerposten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 8 HGB verzichtet. Der Betrag der im Handelsregister für die Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlagen in Höhe von € 50.000,00 gilt auf Grund einer Entnahme gemäß § 172 Abs. 4 HGB als nicht geleistet. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist die Atradius Verwaltungs-GmbH, Köln, mit einem gezeichneten Kapital von € 25.000,00. Geschäftsführer der Gesellschaft ist als Geschäftsführer der Komplementärin Andreas Tesch, Köln. AktivaDie sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert ausgewiesen, soweit nicht eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert geboten war. PassivaDie Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden nach dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Bewertung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sonstige VerpflichtungenInfolge der Übertragung der Anteile an der Atradius AG, vormals Gerling NCM Credit and Finance AG, durch die Winsor Verwaltungs-AG (vormals Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG) im Jahr 2003 wurden u.a. die Pensionsverpflichtungen der inländischen Gesellschaften der Atradius-Gruppe neu geregelt. Die Winsor Verwaltungs-AG (vormals Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG) wurde durch das Pension Agreement vom 11. August 2003 im Innenverhältnis zur jeweiligen deutschen Arbeitgebergesellschaft im Wege der befreienden Schuldübernahme von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung der Altersversorgung der Mitarbeiter freigestellt. In diesem Pension Agreement ist darüber hinaus eine Ausfallhaftung der ehemaligen Gerling NCM Credit and Finance AG vereinbart. Die Ausfallhaftung bezieht sich auf alle Pensionsverpflichtungen für Arbeitnehmer der entsprechenden Arbeitgebergesellschaften, denen bis zum 11. August 2003 eine Pensionszusage erteilt wurde und für die die Genesis 21. Verwaltungsgesellschaft mbH die Winsor Verwaltungs-AG (vormals Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG) freigestellt hat. Nach handelsrechtlichen Grundsätzen bewertet, belaufen sich diese Verpflichtungen zum 31. Dezember 2005 auf € 38,9 Mio. Die Winsor Verwaltungs-AG (vormals Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG) hat der Übertragung dieses Anspruches im Zuge der oben genannten Einbringung in die Atradius N.V., Amsterdam, nicht zugestimmt. Insofern besteht die Ausfallhaftung unserer Gesellschaft fort. Seitens der Winsor Verwaltungs-AG (vormals Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG) wurde bzgl. des Ausfallhaftungsanspruches ein Anspruch auf Sicherheitenstellung gem. §§ 204, 22 UmwG, 232 BGB in Höhe von € 48,2 Mio. geltend gemacht. Dieser Anspruch auf Sicherheitenstellung gemäß §§ 204, 22 UmwG wurde von der Gesellschaft anerkannt. Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2005 hat die Winsor Verwaltungs-AG (vormals Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG) darüber hinaus beantragt, festzustellen, dass die Stellung einer Bürgschaft durch Atradius N.V. keine taugliche Sicherheit im Sinne der § 22 UmwG, § 232 BGB für den Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Sicherheit ist. Die Gesellschaft geht jedoch von der Tauglichkeit einer Bürgschaft der Atradius N.V. als Sicherheit gem. § 22 UmwG, § 232 BGB aus. Die Entscheidung des Gerichtes steht aus.
Köln, den 18. November 2006 Der Geschäftsführer Andreas Tesch Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Atradius GmbH & Co. KG Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Atradius GmbH & Co. KG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Köln, den 20. November 2006 KPMG
Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Lothar Elmenthaler, Wirtschaftsprüfer Roland Hansen, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen