MONOX
GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
502,00 |
783,00 |
| I.
Sachanlagen |
502,00 |
783,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.893,12 |
8.059,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.914,05 |
2.150,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.979,07 |
5.909,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
487,00 |
94,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
60.170,66 |
79.593,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.052,78 |
88.529,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
104.593,14 |
118.311,64 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.422,48 |
13.718,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
60.170,66 |
79.593,14 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.052,78 |
87.529,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51,79 |
3.957,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.052,78 |
88.529,95 |
Anhang
A.
Jahresabschluss
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs-
und Bilanzierungsvorschriften beachtet.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich
Abschreibungen angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Zahlungen
vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche in den Folgejahren
als Aufwand zu erfassen sind.
Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig waren.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu
verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanzposten entsprechen
den gesetzlichen Vorschriften.
B.
Rechtliche Verhältnisse
Geschäftsführerin ist Frau Sylwia
Steinweber, sie ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
C.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2010
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
€ 19.422,48 ab.
Die Geschäftsführerin wurde auf die
Überschuldung und die Pflichten gem. § 64 GmbHG
hingewiesen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
muss nicht erfolgen, da die Kredite durch
selbstschuldnerische Bürgschaften abgedeckt sind.
Ausserdem besteht zwischen dem Gesellschafter und der
GmbH eine Rangrücktrittsvereinbarung.
D. Sonstige Angaben zur Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
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