Rew Solartechnik GmbHLiquidiert

Auf dem Hövellande 6, 44269 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 23951
Eingetragen
17.5.2005
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Der Vertrieb von Photovoltaik und solarthermischen Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Simone Gralla
seit 23.5.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rew Solartechnik GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 217.417,00 182.126,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.213,00 11.347,00
II. Sachanlagen 173.704,00 136.279,00
III. Finanzanlagen 34.500,00 34.500,00
B. Umlaufvermögen 2.792.943,46 1.541.594,26
I. Vorräte 624.207,09 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.236.714,27 1.068.892,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 99.910,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 932.022,10 472.701,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.641,21 34.871,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.040.001,67 1.758.591,32

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 757.456,02 333.443,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 308.443,69 29.087,76
III. Jahresüberschuss 424.012,33 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 279.355,93
B. Rückstellungen 226.106,46 733.979,08
C. Verbindlichkeiten 2.056.439,19 691.168,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.920.665,01 588.924,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.040.001,67 1.758.591,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

REW Solartechnik GmbH, Düsseldorf

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

2) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

3) Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.

4) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑ und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückskosten verrechnet.

7) Das Anlage‑ und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

9) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

10) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

11) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert von € 150,00 bis € 1.000,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

1. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

2. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.‑Posten

1. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 vorgenommen.

2. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten . Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG).

3. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen

4. Periodenfremde Aufwendungen / Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält eine Beteiligung an der Grube & Grube GbR.

2. Geschäftsführungsorgane

Außer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Simone Grube, Kauffrau, Dortmund, geführt.

3. Geschäftsführerbezüge

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 285 Satz 1 Nr. 9a i.V.m. § 288 HGB verzichtet.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Anhang ergibt, wird hiermit versichert.

 

Düsseldorf, den 19.08.2010

Simone Grube, Geschäftsführerin

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