Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Mobile Solution Factory GmbHLiquidiert
Schachblumenweg 24, 81377 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mobile Solution Factory GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang
Die Gesellschaft ist gemäss § 267 Abs. 1 HGB
zum 31.12.2010 eine kleine, gesetzlich nicht
prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft, die
hinsichtlich der Offenlegung gemäss § 325 HGB in
Verbindung mit §§ 326 und 288 HGB nur
verpflichtet ist, die (verkürzte) Bilanz und den
Anhang (ohne die Gewinn- und Verlustrechnung betreffende
Angaben) einschließlich Vorschlag und Beschluss
über die Ergebnisverwendung beim Handelsregister
einzureichen.
Größenabhängige Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften werden nach § 326 HGB
für die Offenlegung in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde von uns mittels Nachtragsbuchungen entwickelt. Der endgültige Saldenausdruck stimmt mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung überein. Die Bücher, Konten und Schriftstücke der Gesellschaft vermitteln den für die Jahresabschlusserstellung erforderlichen Überblick. Das Belegwesen ist geordnet und übersichtlich.
Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, bei Neuzugängen erfolgen die Absetzungen nach der linearen Methode. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG und der Regelung des Abschn. 44 Abs. 2 ESt-Richtlinien wird Gebrauch gemacht. Die begonnenen Abschreibungsmethoden sind im
Berichtsjahr nicht geändert worden.
Bei zweifelhaften oder mit erkennbaren Risiken behaftete Forderungen sind Wertabschläge berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen sind abgeschrieben.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Rückstellungen sind in der
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger Beurteilung notwendig ist und entsprechen
den zu erwartenden Ausgaben.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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