SOS DOC Service GmbHLiquidiert
19246 Zarrentin am Schaalsee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter de Vries seit 19.3.2018 | Prokura |
Ulrike Janzon seit 19.3.2018 | Prokura |
Bernd Marlow seit 27.1.2014 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SOS DOC Service GmbH (vormals: HandyStore Marlow GmbH)ZarrentinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015der Firma SOS DOC Service GmbH (vormals HandyStore Marlow GmbH), Zarrentin1. Anwendung des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss der SOS DOC Service GmbH (vormals HandyStore Marlow GmbH), Zarrentin, ist für das Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2015 nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft überschreitet die genannten Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 Nr. 1-3 HGB für kleine Gesellschaften zum Abschlussstichtag nicht und gilt folglich als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz der Gesellschaft ist nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft ist nach der Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 1 und 2 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 HGB wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat gemäß der Vorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB keinen Lagebericht aufgestellt. Als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungs- und Schutzvorschriften teilweise Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Anlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen von EUR 150,01 und EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Das Umlaufvermögen wird zu Nennwerten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zu bestimmten Bilanzposten Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich nach ihrer Fristigkeit folgendermaßen zusammen:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Bernd Marlow (Kaufmann) geführt.
Zarrentin, den 23. November 2016 Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2016 festgestellt. |
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