Cascade
GmbH
Durbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.995,00 |
82.839,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
105,00 |
| II.
Sachanlagen |
73.993,00 |
82.734,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.435,45 |
37.874,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.919,38 |
28.185,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.516,07 |
9.688,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.445,00 |
7.234,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
11.342,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.875,45 |
139.290,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.379,10 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
29.268,10 |
29.268,10 |
| III.
Verlustvortrag |
65.610,53 |
59.041,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
12.721,53 |
-6.569,02 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
11.342,43 |
| B.
Rückstellungen |
6.250,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
117.246,35 |
134.790,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.875,45 |
139.290,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
Eine Anpassung der Vorjahreswerte auf die
BilMoG-Vorschriften wurde nicht vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
AKTIVSEITE
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar um planmäßigen Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermö-gensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
II. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen.
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Innerhalb der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen allen erkennbaren Einzelrisiken
und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene
Abwertung Rechnung getragen.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
Art der
Forderungen |
Gesamt- betrag
EURO |
bis 1 Jahr EURO
|
über 1 Jahr EURO
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
8.822,94
|
8.822,94
|
0,00
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
24.096,44
|
24.096,44
|
0,00
|
Summe
|
32.919,38
|
32.919,38
|
0,00
|
II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten
angesetzt. Als Rechnungs-abgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach
darstellen.
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist
gemäß § 268 Abs. 3 HGB auszuweisen.
PASSIVSEITE
A. Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
B. Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung
getragen worden.
C. Verbindlichkeiten
Diese Posten sind grundsätzlich mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
| Art der
Verbindlichkeiten |
Gesamt- betrag
EURO |
bis 1 Jahr EURO
|
von 1 - 5 Jahre EURO
|
über 5 Jahre EURO
|
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
|
43.186,19
|
2.485,19
|
40.701,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
74.060,16
|
2.329,20
|
71.730,96
|
0,00
|
Summe
|
117.246,35
|
4.814,39
|
112.431,96
|
0,00
|
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Es bestehen Verbindlichkeiten zum 31.12.2010 in
Höhe von insgesamt € 117.246,35 (Vorjahr €
134.790,12). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von € 33.379,81 (Vorjahr €
14.986,26).
Gewährte Vorschüsse und Kredite für
die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans unter
Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und
der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurück
gezahlten Beträge sowie die zu Gunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Bei dem nachstehenden Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2010 bis 31. Dezember 2010 handelt es sich um die in
Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden
für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen
für kleine Gesellschaften in Anspruch genommen, auf
deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans,
auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später
ausgeschieden sind, waren:
Name, Vorname
Beruf
Trautmann, Martin Geschäftsführer
Durbach, den 24. Mai 2012
…………………………………………..
Martin Trautmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2012 festgestellt.
|