H-WELT GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nele Wohlfeil seit 26.1.2026 | Geschäftsführer |
Philipp Hünersdorf seit 2.7.2024 | Geschäftsführer |
Sandra Leps seit 4.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MENetatis GmbHBedburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023MENETATIS GMBH, BEDBURGA. Grundlagen und Geschäftsmodell der Gesellschaft Die MENetatis GmbH betreibt seit 2018 stationäre Pflegeeinrichtungen. Neben der vollstationären Pflege älterer Menschen wird Tagespflege sowie insbesondere Betreutes Wohnen mit Service für Senioren angeboten. Die Einrichtungen werden von der Zentrale in Bedburg gesteuert, die für zentrale Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung, Einkauf, Qualitätsmanagement sowie EDV zuständig ist. Die stationäre Pflege ist nach dem Wohnbereichsprinzip mit Bezugspflege organisiert. Cateringleistungen, Gebäudemanagement sowie die Gebäude- und Wäschereinigung werden durch eine verbundene Gesellschaft erbracht. Die MENetatis verfügte in 2023 über 1.169 stationäre Pflegeplätze, 129 Tagespflegeplätze sowie 145 Wohnungen im Betreuten Wohnen. Im April 2023 wurde die Pflegeeinrichtung in Rüdesheim in Betrieb genommen.
Die stationären Pflegeplätze verfügen über Versorgungsverträge mit den Kostenträgern und entsprechende Refinanzierungsvereinbarungen zur Erstattung der Investitionskosten im Rahmen der jeweiligen Landesregelungen. B. Wirtschaftsbericht B.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Entwicklung in 2023 war in erster Linie weiterhin geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % zurück, preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang 0,1 %. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Besonders stark sanken die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %). Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Durch solche Maßnahmen hatte der Staatskonsum in den Jahren ab 2020 die Wirtschaftsleistung gestützt. Die Einkommen der Rentner sind in 2023 erneut deutlich gestiegen. In 2023 betrug die Rentenerhöhung im Westen 4,39 % und im Osten 5,86 % und entsprach damit der geplanten Angleichung der Rentenwerte zwischen Ost und West. Das seit Juli 2021 als "kleine Reform der Pflegeversicherung" eingeführte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sieht als eine Säule eine - notwendige - Entlastung der Eigenanteile der Bewohner durch Einführung von Leistungszuschlägen auf die Eigenanteile an den pflegebedingten Kosten ab dem 1. Januar 2022 vor. In Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer eines Bewohners beträgt der von der Pflegeversicherung getragene Leistungszuschlag in 2023 zwischen 5 % und 70 % der Eigenanteile, ab dem 1. Januar 2024 zwischen 15 % und 75 %. Es wird allgemein anerkannt, dass der Leistungszuschlag seine beabsichtigte Wirkung, die Belastungen für die Pflegebedürftigen zu mindern, ab Ende 2023 verliert. Dies ist auf entgegenwirkende Effekte zurückzuführen, wie beispielsweise das regional übliche Entgelt, dass an die Pflegekräfte ausgezahlt wird und somit die Pflegesätze zukünftig erhöhen wird. Durch die Einführung eines Tariftreuegesetzes bisher nicht tarifgebundener Pflegeheimbetreiber ab September 2022 konnte eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte erreicht sowie die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden. Die mittleren Bruttoentgelte (Median) für in Vollzeit tätige Fachkräfte in der Altenpflege (gem. Berufsgruppe 821 "Altenpflege" der Klassifikation der Berufe (KldB) 2010) sind nach Auswertungen der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2012 bis 2022 um 52 % gestiegen. Auch die monatlichen Bruttoentgelte von Pflegehilfskräften in der Altenpflege sind in diesem Zeitraum ebenfalls gestiegen (+ 57 %). Damit ist in diesem Zeitraum der Anstieg der Bruttoentgelte in der Altenpflege deutlich stärker ausgefallen als in der Gesamtwirtschaft mit einem Anstieg von insgesamt 27 % über alle Berufe. Ab Juli 2023 werden, wie im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verankert, in der Pflege bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben, die eine deutliche Erhöhung insbesondere der vorzuhaltenden Pflegehilfskräfte erwarten lassen. Mit Blick auf den bestehenden ausgedünnten Pflegekräftemarkt wird eine weitere Verschärfung des Wettbewerbs am Arbeitskräftemarkt die Folge sein. Bereits jetzt besteht in der Pflegewirtschaft Fachkräftemangel. In der Altenpflege sogar bundesweit. Er wird sich durch die demografische Entwicklung verschärfen. Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt in entscheidendem Maße davon ab, wie gut es uns gelingen wird, die Fachkräftebasis zu sichern und zu erweitern. Mit der steigenden Anzahl alter und hochaltriger Menschen in unserer Gesellschaft steigt auch der Bedarf an professioneller pflegerischer Versorgung deutlich an. Unvorhergesehene Entwicklungen wie die Corona-Pandemie verstärken den Bedarf zusätzlich. Die Politik hat auf den Fachkräftebedarf mit vielfältigen Maßnahmen reagiert: Ausbildungsoffensive, Vermittlungsabkommen für Pflegekräfte mit Drittstaaten, Modellvorhaben zur Ausbildung für Menschen in und aus Drittstaaten und Abbau der Hürden für die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland sowie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Fachkräftebedarf wird aufgrund des demografischen Wandels weiterhin steigen. In Reaktion darauf haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2018 die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) ins Leben gerufen. Zu den zentralen Zielen der Bundesregierung im Rahmen dieser Initiative gehören eine höhere Zahl an Auszubildenden, eine bundeseinheitliche Personalbemessung, eine verbesserte (tarifliche) Entlohnung sowie die Schaffung besserer Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege. B.2. Geschäftsverlauf Trotz der herausfordernden finanziellen Situation konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr ihre Expansion durch die Eröffnung der neuen Einrichtung in Rüdesheim im April 2023 fortsetzen. Diese positive Entwicklung konnte jedoch nicht in dem Maße zu einer Verbesserung der Ergebnissituation beitragen wie ursprünglich erwartet. Dementsprechend ist die Ergebnisentwicklung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,5 Mio. EUR im Jahr 2023 hinter den Prognosen zurückblieben, die im Vorjahr aufgestellt wurden. Insbesondere die Pflegeeinrichtungen in Bexbach und Grebenau sind von den Abweichungen betroffen. Die negative Ergebnisentwicklung dieser Häuser im Jahr 2023 ist insbesondere auf, von der Heimaufsichtsbehörde verhängte, Belegungsstopps zurückzuführen, die die Auslastung der Einrichtungen erheblich beeinträchtigten. Darüber hinaus stellten die Anlaufverluste des im April 2023 neu gegründeten Pflegeheims in Rüdesheim und der in 2022 eröffneten Pflegeeinrichtung in Freigericht einen zusätzlichen Belastungsfaktor dar. Ferner war das Geschäftsjahr geprägt von allgemein hohen Sach- und Energiekosten in zahlreichen Pflegeinrichtungen aufgrund anhaltend hoher Inflationsraten. Trotz eines durchschnittlichen Aufbaus der Mitarbeiterbestände über das Jahr 2023 machte sich der Personalmangel auch in gestiegenen Personalkosten bemerkbar. Die Belegung der vor 2022 in Betrieb genommenen Pflegeeinrichtungen lag zum Jahresende mit 86,91 % (Jahresdurchschnitt: 89,75 %) im erwarteten Rahmen. Ausnahmen bildeten die Einrichtungen in Bexbach und Grebenau, die aufgrund von in 2023 anhaltenden und neuverhängten Belegungsstopps lediglich eine unterdurchschnittliche Belegungen erreichten und somit deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. In den Einrichtungen in Aichhalden, Reichelsheim und Calden wurden in 2023 ebenfalls Belegungsstopps durch die Heimaufsichtsbehörden verhängt, deren Auswirkungen hinsichtlich der Auslastungsquoten jedoch weniger gravierend ausfielen. Im Vergleich zum Jahresbeginn (Auslastung der Bestandshäuser bei 86,58 %) konnte die Belegung somit auf einem konstanten Niveau gehalten werden. Die 2022 eröffneten Pflegeeinrichtungen in Wöllstein und Freichgericht erzielten im Dezember 2023 eine Belegung von 79,78 % (Jahresdurchschnitt: 80,58 %) und lagen damit im Rahmen der prognostizierten Werte. Die im April 2023 eröffnete Einrichtung in Rüdesheim verzeichnete zum Jahresende eine Auslastung von 39,51 %, was vor dem Hintergrund der kurzfristig vorgenommenen Eröffnung Mitte 2023 als akzeptabel angesehen werden kann. Im Jahr 2023 hat sich die durchschnittliche finanzielle Vergütung für Pflegeleistungen im vollstationären Bereich über alle Häuser hinweg im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt. Besonders positiv betroffen waren hierbei die Häuser in Aichhalden, Freiensteinau und Villingen-Schwenningen. Der signifikante Anstieg der Pflegesätze in diesen Einrichtungen ermöglichte es, die gestiegenen Kosten, insbesondere im Personalbereich, teilweise zu kompensieren, was zu einer verbesserten Ergebnislage in 2023 führte. In anderen Einrichtungen wie beispielsweise in Reichelsheim und Liekedeler konnte eine Anhebung der Pflegesätze die Kostensteigerungen hingegen nicht ausgleichen. B.3. Darstellung der Lage B.3.1. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr in folgenden Punkten wesentlich verändert:
Zusammenfassend spiegelt die Entwicklung der Vermögenslage den Wachstumskurs der Gesellschaft wider. B.3.2. Finanzlage Zum 31. Dezember 2023 verzeichnete die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,4 Mio. EUR, was im Vergleich zum Vorjahr (1,9 Mio. EUR) eine Erhöhung des Fehlbetrags um 3,5 Mio. EUR bedeutet. Der Anstieg des Fehlbetrags ist primär auf einen höheren Jahresfehlbetrag im Jahr 2023 zurückzuführen, der insbesondere durch anhaltend gestiegene Betriebskosten und Kosten für die Einführungs- oder Anlaufphase von gegründeten Pflegeeinrichtungen bedingt wurde. Diesbezüglich verweisen wir auf weitere Ausführungen in den Abschnitten zum Geschäftsverlauf und der Ertragslage. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 51 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR), die gemäß dem Finanzierungsplan planmäßig zurückgeführt wurden. Die Gesellschaft hat aufgrund des dargestellten Geschäftsverlaufs im Berichtsjahr einen negativen Cash-Flow erwirtschaftet. Dieses machte weitere Unterstützungsmaßnahmen der Gesellschafter erforderlich. Die ArteCare GmbH & Co. KG hat mit Kaufvertrag vom 24. Mai 2024 75 % der Anteile an der MENetatis GmbH erworben. Der Vollzug, also der Übergang von Chancen und Risiken, erfolgte am 26. Juni 2024. Die verbleibenden Anteile an der Gesellschaft in Höhe von 25 % werden von der WI Capital GmbH gehalten. Mit Übernahme der Anteile an der MENetatis GmbH hat die ArteCare GmbH & Co. KG auch wesentliche Teile der bestehenden Gesellschafterdarlehen der Verkäufer übernommen. Diese beliefen sich zum Übertragungszeitpunkt auf 3,0 Mio. EUR. Da auch im Berichtsjahr 2024 ein negatives Ergebnis sowie ein negativer Cash-Flow erwirtschaftet wurden, waren weitere Stützungsmaßnahmen durch die neuen bzw. verbleibenden Gesellschafter notwendig. Mit Datum vom 26. Juni 2024 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag mit der ArteCare GmbH & Co. KG in Höhe von 2,0 Mio. EUR abgeschlossen, um die notwendige Liquidität für die Fortführung des Geschäftsbetriebes zu gewährleisten. Im Laufe des Berichtsjahres 2024 hat sich die Liquiditätssituation weiter verschlechtert, weswegen zusätzliche Stützungsmaßnahmen durch die Gesellschafter notwendig waren. Mit Datum vom 26. November 2024 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag mit der ArteCare GmbH & Co. KG in Höhe von 1,95 Mio. EUR abgeschlossen. Mit gleichem Datum hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag mit der WI Capital GmbH in Höhe von 0,65 Mio. EUR abgeschlossen. Zum Ende des Berichtsjahres 2024 belaufen sich die Gesellschafterdarlehen sowie Darlehen von ehemaligen Gesellschaftern auf in Summe rund 8,5 Mio. EUR. Die Restlaufzeit dieser Darlehen liegt in der Regel über einem Jahr. Die Planung für das Jahr 2025 geht von einem ausgeglichenen Cash-Flow aus. Die liquiden Mittel der Gesellschaft beliefen sich zum Stichtag auf rund 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Diese sind jedoch nicht vollständig für den operativen Geschäftsbetrieb nutzbar, da sie unter anderem als Sicherheit dienen. Rückblickend konnte durch die Unterstützung des Mutterunternehmens der angespannten Liquiditätslage in 2023 und 2024 begegnet werden. Die Gesellschaft wird in 2025 weiterhin unterstützende Maßnahmen des Mutterkonzerns zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs benötigen, soweit der geplante ausgeglichene Cash-Flow nicht erreicht werden kann. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Unterstützung erweitert werden muss, um die finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu gewährleisten und eine Bestandsgefährdung zu vermeiden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Finanzlage abhängig von der finanziellen Unterstützung der Gesellschafter war und insgesamt als nicht zufriedenstellend einzustufen ist. B.3.3. Ertragslage Vor dem Hintergrund des geschilderten Geschäftsverlaufs konnte der Umsatz im Berichtszeitraum von 45,9 Mio. EUR im Vorjahr um rund 18 % auf 54,4 Mio. EUR gesteigert werden. Dieser Anstieg steht in direktem Zusammenhang mit der Neugründung von drei Pflegeeinrichtungen in den Jahren 2022 und 2023. Die Personalaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 21 % und erhöhten sich von 22,1 Mio. EUR auf 26,6 Mio. EUR. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die erstmalige ganzjährige Berücksichtigung der Betriebsstätten "Wöllstein" und "Freigericht" sowie die Neugründung der Betriebsstätte "Rüdesheim" zurückzuführen. Zudem wirkten sich die im Jahr 2022 deutlich angehobene Mindestlohngrenze, die ab 2023 ganzjährig berücksichtigt wurde, und Maßnahmen zur Personalrestrukturierung ebenfalls aus. Die Personalkostenquote lag in 2023 auf einem Niveau von rd. 48,94 % (Vorjahr: 48,05 %) und erhöhte sich damit im Vergleich zu 2022 leicht aufgrund der genannten Effekte. Der Materialaufwand stieg um rund 4 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg ist insbesondere durch den Betrieb der neuen Betriebsstätte in Rüdesheim sowie durch die ganzjährige Berücksichtigung der Standorte "Wöllstein" und "Freigericht" bedingt. Hinzu kommen der Erwerb von Einrichtungsgegenständen im Rahmen eines unechten Einrichtungskostenzuschusses sowie allgemeine Kostensteigerungen aufgrund der anhaltend hohen Inflationsraten. Der Rohertrag nach Personalaufwendungen betrug 9,2 Mio. EUR bzw.16,9 % der Umsatzerlöse und hat sich im Vergleich zum Vorjahr (6,0 Mio. EUR bzw.13,1 %) leicht erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,94 Mio. EUR), was hauptsächlich auf einen erhöhten Einzel- und Pauschalwertberichtigungsbedarf sowie Forderungsverluste im Jahr 2023 zurückzuführen ist. Darüber hinaus führten die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen aufgrund von Belegungsstopps in verschiedenen Einrichtungen zu einer Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Trotz der deutlichen Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr wurde auch im Berichtsjahr 2023 erneut ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,5 Mio. EUR erzielt, weshalb das Ergebnis insgesamt als nicht zufriedenstellend angesehen werden kann. B.4. Finanzielle Leistungsindikatoren Bedeutsame Kennzahlen sind die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss. Weiterhin wird das Unternehmen an Hand von folgenden Kennzahlen gesteuert:
Für diese Kennzahlen erfolgen monatsweise und quartalsweise Auswertungen durch das zentrale Qualitätsmanagement. Hinsichtlich der Analyse der Kennzahlen wird auf die Abschnitte im Geschäftsverlauf und in der Ertragslage verwiesen. B.5. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die wichtigsten, nicht finanziellen Leistungsindikatoren stellen die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und der lokalen Heimaufsichtsbehörden dar. Die genannten Belegungsstopps in Abschnitt B.2. stellen die Auswirkungen der Prüfberichte der Heimaufsichtsbehörden dar und sind daher in 2023 als nicht zufriedenstellend anzusehen. C. Chancen- und Risikobericht Im Jahr 2023 und 2024 waren einige Pflegeeinrichtungen mit Belegungsstopps konfrontiert, die zu erheblichen Beeinträchtigungen in den Geschäftsprozessen führten. Diese Einschränkungen, die häufig durch Fachkräftemangel in einigen Einrichtungen, hohe Krankenstände oder regulatorische Vorgaben verursacht wurden, führten zu einer verringerten Auslastung der Einrichtungen und einer erhöhten finanziellen Belastung. Diese verhängten Belegungsstopps stellen für die MENetatis GmbH ein signifikantes Risiko für den Betrieb der Pflegeeinrichtungen dar. Dieser musste teilweise angepasst werden, um die Auswirkungen auf die Versorgung der Pflegebedürftigen zu minimieren und die wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Die im Verlauf des Jahres 2024 ergriffenen Maßnahmen zur Minderung dieser Effekte haben jedoch Wirkung gezeigt und führten zu einer Lockerung der Belegungsstopps. Ein weiteres Risiko liegt in den Kostensteigerungen durch die weiterhin hohen Inflationsraten. Der Anstieg bei den Energiekosten im Jahr 2023 konnte nicht vollumfänglich durch die Ergänzungshilfe nach § 154 SGB XI ausgeglichen werden. Analog zu den im Geschäftsjahr deutlich gestiegenen Energiekosten, ist auch für die sonstigen Sach- und Personalkosten ein deutlicher Anstieg in 2023 zu verzeichnen und voraussichtlich in den Folgejahren mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Diese sollen bei den anstehenden Pflegesatzverhandlungen geltend gemacht werden. In 2023 haben sich mehrere Verhandlungen über die Pflegesätze der Einrichtungen mit den Kostenträgern außergewöhnlich lange hingezogen. Zum einen macht sich hierbei der Personalmangel bemerkbar. Zum anderen ergibt sich ein weiteres Risiko aus den stetigen Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in 2023, die erneut zu einem Verhandlungsstau führen. Die gleichzeitigen Verhandlungen für viele Pflegeeinrichtungen verursachen Zeitverzögerungen von bis zu fünf Monaten, was zu versäumten Rückrechnungsfristen führen kann. Trotz dieser Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, dass durch eine rechtzeitige Anpassung des Prozesses in Zukunft eine effizientere Bearbeitung gewährleistet werden kann. Dies führt folglich dazu, dass Pflegesatzverhandlungen künftig zeitgerechter durchgeführt werden können, was als Chance für eine verbesserte Handhabung in der Zukunft betrachtet wird. Ein zentrales Risiko für die Qualität und Kontinuität der Pflege im deutschen Gesundheitswesen stellt der anhaltende Personalmangel im Pflegebereich dar. Der Fachkräftemangel, der sich insbesondere auf Pflegekräfte in der Altenpflege und Krankenpflege bezieht, führt zu erheblichen Belastungen für die bestehende Belegschaft und hat direkte Auswirkungen auf die Versorgung von Pflegebedürftigen. Die anhaltende Herausforderung, qualifizierte Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten, stellt daher ein signifikantes Risiko dar, das es erfordert, durch gezielte Maßnahmen wie verbesserte Arbeitsbedingungen, eine angemessene Vergütung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegenzuwirken. Diese Konstellation führt voraussichtlich zu überproportional steigenden Löhnen und Gehältern, die der Nachfrageentwicklung nach Pflegeplätzen entgegen wirken. Die in 2022 eingeführten Leistungszuschläge der Pflegekassen kompensieren diese, reduzieren die Kosten für die Bewohner jedoch nicht, da die Kostensteigerungen deutlich höher sind, als die durch die Pflegekassen zusätzlich übernommenen Beträge. Trotz des bestehenden Fachkräftemangels konnte im Durchschnitt ein höherer Mitarbeiterbestand aufgebaut werden, was es der Gesellschaft ermöglichte, die Abhängigkeit von Zeitarbeitskräften zu verringern. Diese Entwicklung zeigt, dass durch gezielte Rekrutierungsmaßnahmen und Investitionen in die Mitarbeiterbindung langfristig eine stabilere und weniger auf externe Arbeitskräfte angewiesene Personalstruktur erreicht werden kann. Eine wesentliche Chance in der Pflegebranche besteht in der nach wie vor hohen Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der gesellschaftlichen Strukturen und der kaum noch vorhandenen Möglichkeiten der familiären Betreuung, dieser Bedarf weiter steigen wird. Diese zunehmende Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen und die damit verbundenen Herausforderungen führen dazu, dass Pflegeeinrichtungen eine immer tragendere Rolle in der Versorgung von Pflegebedürftigen einnehmen. In 2023 ist nach erfolgtem Personalwechsel im kaufmännischen Bereich/ Controlling ein verändertes Controlling aufgebaut worden. In einem monatlichen Reporting werden die erstellten Budgetzahlen der Einrichtungen mit den tatsächlichen Ergebnissen der Standorte verglichen. So können Abweichungen zeitnah erkannt werden, um daraus Maßnahmen abzuleiten. Dieses Reporting findet in 2023 jeweils 4 bis 8 Wochen nach Monatsende statt, zum Ende 2024 wurde der Berichtstermin weiter vorgezogen. Die Übernahme durch den neuen Gesellschafter Mitte 2024 eröffnet weitere Chancen, insbesondere durch das spezialisierte Know-how im langfristigen Aufbau von Pflegeeinrichtungen. Dies ermöglicht eine zielgerichtete und effiziente Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen sowie die Realisierung neuer, zukunftsorientierter Projekte im Pflegebereich. Zudem profitiert das Unternehmen von der Einbindung in die finanzstarke Perpetua-Gruppe, die mit ihrer soliden Kapitalbasis und strategischen Expertise eine stabile Grundlage für weiteres Wachstum und die Umsetzung anspruchsvoller Investitionsvorhaben bietet. Falls die erwarteten Chancen nicht realisiert werden können und stattdessen die Risiken eintreten, ist die Gesellschaft auf die finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen. Wie zur Finanzlage bereits ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Risiko, dass im Zuge einer negativen Geschäftsentwicklung eine Ausweitung der Unterstützung seitens des Konzerns / der Gesellschafter erforderlich ist und ohne eine solche Unterstützung eine Bestandsgefährdung entstehen könnte. D. Prognosebericht Das starke Wachstum in den Jahren 2021 und 2022 wurde mit der letzten Neueröffnung des Seniorenzentrums MENetatis Rüdesheim in 2023 beendet. In 2024 hat die MENetatis GmbH keine weiteren Betriebsträgerschaften gegründet. In 2024 und 2025 wurde die Phase der Konsolidierung mit folgenden Schwerpunkten fortgesetzt:
Aufgrund der Anlaufverluste der in 2022 und 2023 neu eröffneten Seniorenzentren in Wöllstein, Freigericht und Rüdesheim sowie dem weiterhin noch bestehenden Sanierungsbedarf der im Jahr 2021 aus der insolventen Cura Sana Gruppe übernommenen Seniorenzentren in Grebenau, Freiensteinau und Ranstadt ist im Jahr 2024 nach vorläufigen Erkenntnissen ein weiterer Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 3,8 Mio. EUR bei Umsatzerlösen in Höhe von 57,34 Mio. EUR erzielt worden. In den Standorten Marienhafe, Calden, Dassel, Lich, Neustadt, Ranstadt und Villingen-Schwenningen konnte in 2024 eine durchschnittliche Belegungsquote von über 90% erreicht werden. Die Gesamtbelegungsquote lag in 2024 bei rund 83 %. Für 2025 sieht die Planung vor, über alle Einrichtungen einen Belegungsdurchschnitt von ca. 97 % zu erzielen. Dadurch soll der Umsatz laut Plan auf 69,23 Mio. EUR gesteigert werden. Gleichzeitig soll der Jahresfehlbetrag auf 0,36 Mio. EUR merklich reduziert werden. Die größten Hebel zur Erreichung der Ziele sind die Aufhebung von in 2024 bestehender Belegungsstopps sowie weiterer Aufbau von Personal. Auch der Einsatz von Zeitarbeit wird bei Bedarf zu Beginn 2025 weiterhin notwendig sein. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft das Ziel, in Zukunft ihr Geschäft auf Basis von organischem und anorganischem Wachstum auszubauen. Es wurde im Vorjahr davon ausgegangen, dass sich die Ergebnissituation in 2023 erheblich verbessern wird. Jedoch konnte der angestrebte Jahresüberschuss nicht wie geplant erreicht werden, stattdessen hat sich die Ergebnis- und Liquiditätssituation in 2023 und 2024 weiter verschärft. Dieses ist mit der schon dargestellten Preisentwicklung sowie mit operativen Problemen zu begründen. Für 2025 soll sich die Ergebnis- und Liquiditätssituation gemäß aktueller Planung merklich verbessern.
Bedburg, den 22. Januar 2025 MENetatis GmbH Philips Hünersdorf Sandra Leps BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023MENETATIS GMBH, BEDBURGAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023MENETATIS GMBH, BEDBURGA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht:
Die MENetatis GmbH betreibt Pflegeinrichtungen an unterschiedlichen Standorten in Deutschland. Die Gesellschaft unterliegt bezüglich ihrer Rechnungslegung den speziellen Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV). Die Bilanz des Unternehmens wurde nach den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 PBV aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 PBV nach Anlage 2 gegliedert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Innerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich im Berichtsjahr Ausweisänderungen ergeben, da der aktuelle Ausweis sachgerechter ist. Aus Vergleichbarkeitsgründen wurden in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung von 2023 die Vorjahreswerte entsprechend angepasst. Dabei wurden die angepassten Vorjahreszahlen den testierten Vorjahreswerten und den aktuellen Beträgen gegenübergestellt:
B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (§§ 252 bis 256 HGB) unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Pflegeeinrichtungen (PBV) vorgenommen. B.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Bei der Bewertung der Nutzungsdauer wird auf betriebliche Erfahrung abgestellt. Die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwertes aus dem Erwerb einer Pflegeheimbetreibergesellschaft beträgt zehn Jahre. Sie basiert auf der geografischen Lage und des vorhandenen Bedarfs an Pflegeplätzen in der Region. Geringwertige bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. B.2 Finanzanlagen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. B.3 Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet, Bestandsrisiken wurden angemessen berücksichtigt. B.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschal- und Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. B.5 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte grundsätzlich zum Nennwert. B.6 Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv bzw. passiv abgegrenzt. B.7 Sonderposten Die Sonderposten für die Zuschüsse aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung für Investitionen wurden entsprechend § 5 Abs. 2 PBV auf der Passivseite ausgewiesen. Sie entsprechen dem Restbuchwert des mit den Fördermitteln finanzierten Anlageguts. B.8 Rückstellungen Passivierungspflichtige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen. B.9 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. C. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ C.1 Anlagevermögen Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen des Anlagevermögens in 20. November 2023 sind in der Anlage zum Anhang in einem Anlagennachweis gemäß PBV dargestellt. C.2 Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C.3 Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten ausschließlich sonstige Rückstellungen im Sinne des § 249 HGB. Die sonstigen Rückstellungen enthalten überwiegend Beträge für Urlaub, Abfindungen, Jahresabschlusskosten, Drohverlustrückstellung aus Mietverträgen und Sonstige. C.4 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 51 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR) . Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 398 TEUR (Vorjahr: 562 TEUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.500 TEUR (Vorjahr: 1.500 TEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen in Höhe von 500 TEUR (Vorjahr: 500 TEUR). Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 3.020 TEUR (Vorjahr: 2.875 TEUR) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 3.000 TEUR (Vorjahr: 2.101 TEUR), davon zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von 3.000 TEUR (Vorjahr: 2.101 TEUR), ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und nahestehenden Personen sind in Höhe von 2.500 TEUR (Vorjahr: 2.000 TEUR) durch Rangrücktritt belegt. C.5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft mietet mehrere Gebäude und Einrichtungen für seine Pflegeheime im Rahmen von Miet- und Leasingverträgen. Zum Jahresende bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage bedeutsam sind:
Die Gesellschaft hat sich für Pachtverbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens in Höhe von 14 TEUR verbürgt. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird aufgrund der soliden Finanzlage des verbundenen Unternehmens als gering eingeschätzt. Zur Absicherung von Bankbürgschaften wurden Bankguthaben in Höhe von 93 TEUR verpfändet. Die Gesellschaft hat für ein verbundenes Unternehmen eine Patronatserklärung abgegeben, die sich auf die Verpflichtung aus einem Pachtvertrag in Höhe von drei Monatsmieten bezieht. Es besteht ein realistisches Risiko der Inanspruchnahme, da wesentliche Unsicherheiten bezüglich der Fortführung des Geschäfts des verbundenen Unternehmens bestehen. D. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG D.1 Zinsen Unter dem Posten 'Zinsen und ähnliche Erträge' werden Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 28 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR) ausgewiesen. Unter dem Posten 'Zinsen und ähnliche Aufwendungen' werden Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von 54 TEUR (Vorjahr: 47 TEUR) ausgewiesen. D.2 Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 1 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). D.3 Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 404 TEUR aus der Anordnung von Belegungsstopps der Heimaufsichtsbehörden enthalten. E. SONSTIGE ANGABEN E.1 Anzahl der Arbeitnehmer Mitarbeiter sind im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich wie folgt beschäftigt worden:
E.2 Organmitglieder Geschäftsführung Geschäftsführer und Vertreter der Gesellschaft sind bzw. waren:
E.3 Anteilsbesitz
E.4 Gesamtbezüge der aktiven Organmitglieder Für die Gesamtbezüge der Organmitglieder wird von der Befreiungsvorschrift § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. E.5 ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.485 TEUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. E.6 Nachtragsbericht Mitte des Jahres 2024 wurde der Verkauf an die Unternehmens-Gruppe ArteCare erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge dieses Verkaufs wurde die weitere Versorgung mit Liquidität durch die teilweise Übernahme der Gesellschafterdarlehen sichergestellt, um die operativen Aktivitäten und zukünftigen Investitionen des Unternehmens weiterhin zu unterstützen. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen.
Bedburg, den 22. Januar 2025 MENetatis GmbH Philip Hünersdorf Sandra Leps Die Feststellung des Jahresabschlusses ist am 19. März 2025 erfolgt.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MENetatis GmbH, Bedburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MENetatis GmbH, Bedburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MENetatis GmbH, Bedburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir weisen auf die Angaben zur Finanzlage sowie den Risiken in den Abschnitten B.3 und C des Lageberichts der Gesellschaft hin, wonach diese von der weiteren Finanzierung durch die Gesellschafter abhängig ist, soweit die Planungen für das Geschäftsjahr 2025 nicht erreicht werden. Sollte in diesem Falle eine Finanzierung durch die Gesellschafter nicht gewährleistet werden, wäre die Erschließung von alternativen Finanzierungsquellen erforderlich, um eine Bestandsgefährdung zu vermeiden. Die dargestellten Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Minden, 23. Januar 2025 PAER
GmbH
Carsten Meyer, Wirtschaftsprüfer Kevin Basselmann, Wirtschaftsprüfer |
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