Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 23931
Vorher
ACDG GmbHCaffe Nella Vita GmbHKaffeerösterei Bad Aibling GmbH
Eingetragen
14.3.2011
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Produkthandel, Service, Dienstleistungen für Kaffeemaschinen und Kaffeeprodukte und sämtlichen Handel mit sonstigen Lebensmitteln

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Demo
seit 3.12.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Demo
Bad Aibling
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Caffe Nella Vita GmbH

(vormals: ACDG GmbH)

Birkenfeld/Württemberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
1.3.2011
EUR
A. Anlagevermögen 12.801,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.394,00 0,00
II. Sachanlagen 10.407,00 0,00
B. Umlaufvermögen 35.657,51 0,00
I. Vorräte 7.864,79 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.745,55 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.047,17 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.086,04 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.544,55 0,00

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
1.3.2011
EUR
A. Eigenkapital 15.435,77 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 9.564,23 0,00
B. Rückstellungen 2.200,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 31.908,78 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.544,55 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, welcher

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die betriebliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt 15 Jahre. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer ergibt sich aus der Art und der voraussichtlichen Bestandsdauer des erworbenen Unternehmens.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 22.236,87 € 9.614,76 €    

Sonstige Angaben

Organe

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herr Christopher Gehrig

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Birkenfeld, den 12.02.2013

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