equiculture
GmbH
Haltern am
See (vormals: Lengerich)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 19.02.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
19.2.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.451,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.451,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.895,80 |
0,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.895,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.346,80 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
19.2.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.991,36 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-25.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
13.008,64 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.855,44 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.855,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.346,80 |
0,00 |
Anhang
zum 31. Dezember 2015
Equiculture GmbH, Haltern am See
_______________________________________________________________________________
1. ALLGEMEINES
Der Jahresabschluss der Equiculture GmbH, Haltern am
See wurde unter Berücksichtigung des dritten Buches
des HGB aufgestellt. Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die materiellen Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind
gemäß
Artikel 66 Absatz 3 Satz 1 EGHGB n.F. zwingend
für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009
beginnen, anzuwenden
und wurden im vorliegenden Jahresabschluss
berücksichtigt. Eine Abgrenzung von latenten Steuern
ist gemäß
§ 274 a HGB nicht vorgenommen worden, da es sich
um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die
allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gemäß § 252
Abs. 1 HGB wurden beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt; die
Abschreibungen sind linear vorgenommen worden.
Der Zugang an geringwertigen
Anlagegegenständen wurde im Geschäftsjahr sofort
abgeschrieben.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
als Anlage III beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von Euro 0,00
sind Euro 0,00 innerhalb
eines Jahres fällig. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit über
einem Jahr
betragen Euro 0,00.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt
Euro 1.855,44, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
Euro 1.855,44 und länger als einem Jahr Euro
0,00.
4. SONSTIGE ANGABEN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen
geführt.
Sabien Seelemeyer, Haltern am See
5. ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015
beträgt 13.008,64 Euro und wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Angaben der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.855,44 Euro.
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt am Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Haltern am See, den 01.06.2016
.......................................
(Geschäftsführerin)
Sabien Seelemeyer
sonstige Berichtsbestandteile
Sabien Seelemeyer
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.06.2016 festgestellt.
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