CBN
Textilhandels GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.594,00 |
470,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.594,00 |
470,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
95.375,63 |
95.220,87 |
| I.
Vorräte |
49.151,00 |
56.399,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.817,83 |
8.501,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.950,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.406,80 |
30.319,44 |
| Aktiva |
96.969,63 |
95.690,87 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.333,84 |
36.808,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.808,56 |
2.050,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.525,28 |
9.757,99 |
| B.
Rückstellungen |
6.918,31 |
12.838,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.717,48 |
46.044,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48.717,48 |
46.044,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
3.618,96 |
| Passiva |
96.969,63 |
95.690,87 |
Anhang
2.1 Allgemeine Angaben
Die CBN Textilhandels GmbH hat ihren Sitz in Berlin
und ist eingetragen in das Handelsregister beim:
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: HRB 182969
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB
aufgestellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von
den Erleichterungen des § 288 HGB wurde gebrauch
gemacht.
2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte unter
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB)
ausgegangen.
2.3 Erläuterungen zur Bilanz
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum
Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die
niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die
Vorräte ergeben sich aus der körperlichen
Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden
grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den
niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.
Der Ausweis der
flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu
Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den
Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein.
Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die
sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.691,70.
Die
Rückstellungen für die Verpflichtung zur
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer
Restlaufzeit von von mehr als einem Jahr wurde unter
Einbeziehung von künftigen Preis- und
Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag
berechnet.
Die
Verbindlichkeiten enthalten sämtliche
Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe
des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche
Einzelaufstellung ist vorhanden.
2.4
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Aufwendungen und Erträge wurden Periodengerecht
zugeordent. Das Realisationsprinzip, wurde beachtet.
Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.
Die
Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich
im Inland erzielt.
Der im
Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde
aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die
Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher
Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht
vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2
EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten
Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.
Die
Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus
den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Angabepflichtige Posten gemäß § 285
Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten,
die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer
Bedeutung sind, bestehen nicht.
2.5
Sonstige Angaben
2.5.1 Allgemeine Angaben
Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde
gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß §
286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
2.5.2 Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.
2.5.3 Geschäftsführer
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
- Herr Ramazan Coban
2.5.4 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue
Rechnung vorzutragen.
Berlin, den
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CBN Textilhandels GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
CBN Textilhandels GmbH
Ramazan Coban
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2022 festgestellt.
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