Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH

Auf'm Brinke 11, 59872 Meschede, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 11047
Eingetragen
16.1.2015
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Hochsauerland Netze GmbH & Co. KG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Siegfried Müller
seit 16.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadtwerke Lippstadt
50.00%
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

RWE Deutschland Aktiengesellschaft
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH

Meschede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz vom 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
in € in €
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Liefgerungen und Leistungen 101,44 4.271,34
2. sonstige Vermögensgegenstände 49,60 287,18
151,04 4.558,52
II. Guthaben bei Kreditinstituten 30.001,03 24.289,38
Bilanzsumme 30.152,07 28.847,90

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
in € in € in €
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.614,90 1.743,33
III. Jahresüberschuss 591,24 871,57
28.206,14 27.614,90
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 276,00 333,00
2. sonstige Rückstellungen 1.280,00 900,00
1.556,00 1.233,00
C. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 389,93 0,00
Bilanzsumme 30.152,07 28.847,90

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

2023 2022
in € in €
1. Umsatzerlöse 3.675,24 3.589,36
2. Materialaufwand:
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.175,24 -1.089,36
3. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.798,02 -1.465,18
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -110,74 -163,25
5. Ergebnis nach Steuern 591,24 871,57
6. Jahresüberschuss 591,24 871,57

Anhang zum Jahresabschluss 2023

1. Form und Darstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH (HSN V GmbH), eingetragen beim Amtsgericht Arnsberg unter HRB 11047 mit Sitz in Meschede, zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Bilanzkontinuität und der Bewertungsstetigkeit aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB gegliedert.

2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalwerten bewertet. Ausfallrisiken waren nicht zu berücksichtigen.

Das Stammkapital der HSN V GmbH wird entsprechend der Vorschrift des § 42 Abs. 1 GmbHG als gezeichnetes Kapital ausgewiesen.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Beträgen der Erfüllungsverpflichtung angesetzt.

3. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände als auch sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (101 €) bestehen ausschließlich gegenüber der Hochsauerland Netze GmbH & Co. KG (HSN KG) aus der Abrechnung des gesellschaftsvertraglichen Anspruchs auf Aufwandsersatz für die Geschäftsführung.

Das Eigenkapital (28.206 €) ist in der Bilanz aufgegliedert. Das Gezeichnete Kapital (25.000,00 €) wird in voller Höhe von der HochsauerlandEnergie GmbH (HE) gehalten und ist voll eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen (1.280 €) bestehen aus Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung und abweichend gegenüber den Vorjahren auch für die Veröffentlichung dieses Abschlusses.

4. Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Umsatzerlöse (3.675 €) bestehen aus der gesellschaftsvertraglichen Haftungsvergütung (2.500 €) und aus der Erstattung von Betriebsführungskosten (1.175 €).

Der Materialaufwand (1.175 €) besteht aus den Betriebsführungskosten.

Der sonstige betriebliche Aufwand (1.798 €) besteht hauptsächlich aus Rechts- und Beratungskosten (950,00 €) und Aufwand für die Veröffentlichung dieses Abschlusses (330 €).

5. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss (591 €) soll auf Vorschlag des Geschäftsführers auf neue Rechnung vorgetragen werden.

6. Ergänzende Angaben

6.1 Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der HSN V GmbH ist Herr Siegfried Müller bestellt. Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. Kreditzusagen, Vorschüsse oder Ähnliches zugunsten des Geschäftsführers bestehen nicht.

6.2 Mitarbeiter

Neben dem Geschäftsführer werden keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt. Die HSN V GmbH wird durch die HE betriebsgeführt.

6.3 Angaben zu Geschäften außerhalb der Bilanz

Haftungsverhältnisse, derivative Finanzinstrumente oder außerbilanzielle Geschäfte bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

6.4 Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Honorar entfällt mit 950,00 € auf Abschlussprüfungsleistungen.

6.5 Nachtragsbericht

Vorgänge oder Geschäftsvorfälle nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 von besonderer Bedeutung, die geeignet wären, die Fortführung oder den Bestand des Unternehmens zu gefährden oder wesentlich zu beeinträchtigen oder wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten, sind nicht eingetreten.

 

Meschede, 28. März 2024

Siegfried Müller, Geschäftsführer

Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023

der Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH

I. Grundlagen des Unternehmens

Unternehmenszweck der Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH (HSN V GmbH) ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin ohne Kapitalanteil) an der Hochsauerland Netze GmbH & Co. KG (HSN KG).

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

II. Wirtschaftsbericht für das Jahr 2023

1. Rahmenbedingungen und Geschäftsmodell

Die HSN V GmbH ist Komplementärin der HSN KG ohne Kapitalanteil. Für die Haftung hat die HSN KG jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von 2.500 € (netto) zu zahlen. Darüber hinaus werden der HSN V GmbH auch Aufwendungen erstattet, die ihr durch die Geschäftsführung entstehen.

2. Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage

Aufgrund der Haftungsvergütung und des Aufwandsersatzes ist die Ertragslage positiv. Die HSN V GmbH wird tendenziell immer geringfügige Jahresüberschüsse ausweisen, die dann in entsprechenden Abständen an den Gesellschafter ausgeschüttet werden können.

Die Vermögenslage ist auf der Aktivseite durch das Guthaben gegenüber Kreditinstituten und auf der Passivseite durch das Eigenkapital charakterisiert. Investitionen hat die HSN V GmbH nicht zu tätigen.

Die Finanzlage ist ebenfalls mit dem Guthaben gegenüber Kreditinstituten beschrieben. Liquiditätsengpässe waren im Jahr 2023 nicht festzustellen und werden auch mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht auftreten.

III. Voraussichtliche Entwicklung

Die voraussichtliche Entwicklung wurde unter dem Gliederungspunkt II. 2 des Wirtschaftsberichts bereits dargestellt.

IV. Chancen- und Risikobericht, Gesamtaussage

Es gibt keine besonderen Chancen, aber im Ergebnis auch keine besonderen Risiken.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die HSN V GmbH verwendet grundsätzlich keine Finanzinstrumente oder Finanzderivate.

 

Meschede, 28. März 2024

Siegfried Müller, Geschäftsführer

"An die Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH, Meschede

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH, Meschede, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Bielefeld, den 24. Mai 2024

DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Cebulla, Wirtschaftsprüfer

Heidbrink, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung und Ergebnisverwendung

In der Gesellschafterversammlung der Hochsauerland Netz Verwaltung GmbH am 3. Juli 2024 wurde:

Der geprüfte Jahresabschluss 2023 festgestellt

Beschlossen den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 591,24 e auf neue Rechnung vorzutragen

Der geprüfte Lagebericht 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Geschäftsführer Entlastung erteilt

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