Oly
Management Consultants GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.059,69 |
45.441,69 |
| I.
Sachanlagen |
30.199,00 |
30.581,00 |
| II.
Finanzanlagen |
14.860,69 |
14.860,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.808.020,16 |
2.557.665,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
284.219,87 |
222.923,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.523.800,29 |
2.334.741,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.151,00 |
3.740,00 |
| Aktiva |
2.856.230,85 |
2.606.846,81 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.384.191,85 |
2.136.528,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.358.691,85 |
2.111.028,08 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.111.028,08 |
1.871.108,69 |
| B.
Rückstellungen |
356.600,26 |
390.256,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.438,74 |
80.062,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
115.438,74 |
80.062,20 |
| Summe
Passiva |
2.856.230,85 |
2.606.846,81 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Oly Management Consultants GmbH ist in Frankfurt
am Main ansässig und im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB
48294 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Oly Management Consultants
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu
800,00 € werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen werden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden gemäß
versicherungsmathematischem Gutachten nach dem
Teilwertverfahren ermittelt. Die versicherungsmathematische
Bewertung erfolgt unter Verwendung der Heubeck'schen
Richttafeln 2018 G. Der Abzinsungszinssatz
(10-Jahres-Durchschnittszins) beträgt 1,82%.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die
Rückdeckungsversicherung mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Sonstige Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der Deutschen Bundesbank der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben zur Bilanz
Bilanzgewinn
Die Bilanz wird gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. Im Bilanzgewinn zum 31.12.2023 ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von 2.111.028,08 €
enthalten.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Aufgrund der Bestimmungen des BilMoG ergab sich zum
01.01.2010 eine handelsrechtliche Neubewertung der
Pensionsrückstellungen mit einer erforderlichen
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in
Höhe von 21.965,00 €. In Anwendung der
Übergangsvorschrift des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB
erfolgt die Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen mit einem Fünfzehntel in
Höhe von 1.465,00 € p. a.
Der Erfüllungsbetrag
(10-Jahres-Durchschnittszins) der Pensionsverpflichtungen
beträgt zum 31.12.2023 gemäß
versicherungsmathematischem Gutachten 441.600,00 €
(Vorjahr: 424.230,00 €). Der aufgrund der Anwendung
der Übergangsvorschriften zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 31.12.2023 noch nicht
ausgewiesene Betrag beträgt 1.465,00 € (Vorjahr:
2.930,00 €).
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 10.823,00
€.
Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen
einschließlich Leistungen aus der Gewinnbeteiligung
betragen zum 31.12.2023 gemäß
versicherungsmathematischen Gutachten 199.936,74 €
(Vorjahr: 182.472,47 €).
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen
und die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen
werden gemäß § 266 Abs. 2 Satz 2 HGB
saldiert.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
115.438,74 € (Vorjahr: 80.062,20 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Im Gesamtbetrag sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern von 605,97 € (Vorjahr: 152,15 €)
enthalten.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Lennart Oly geführt.
Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Frankfurt am Main, den 22. Dezember 2024
Lennart Oly
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2024
festgestellt.
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