Jung Spedition GmbH
Kohlenstraße 81, 34121 Kassel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Frank seit 13.11.2024 | Geschäftsführer |
Petra Jung seit 19.4.2011 | Prokura |
Paul Eugen Jung seit 10.5.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jung Spedition GmbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie Jung Spedition GmbH hat ihren Sitz in Kassel und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kassel B Nr. 4558. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Postenbezeichnungen wurden den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst. Der Berichtszeitraum umfasst das mit dem Kalenderjahr identische Geschäftsjahr 2023. Die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise im Anhang geforderten Angaben werden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen und dabei auch von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Das Wahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde dahingehend ausgeübt, dass ihr sofortiger Abgang unterstellt wird. Bewegliche geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis € 250,00 werden sofort ohne Verzeichnis abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3,0 % ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellung wurde aufgrund einer vertraglichen Pensions- Versorgungszusage gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) als Barwert der bis zum Bilanzstichtag verdienten Rentenanwartschaft. Zum Bilanzstichtag erfolgte die Bewertung der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Danach wurde die Pensionsverpflichtung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren in Höhe von 1,82 % (Vorjahr: 1,87%) p. a. abgezinst. Entsprechend den Pensionsverträgen werden keine Gehalts- oder Rentensteigerungen berücksichtigt. Aufgrund der Neufassung der Rechnungsgrundlagen wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz anzuwendenden Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewandt. Die sich hieraus ergebenden Wertveränderungen wurden in voller Höhe im Berichtsjahr 2018 berücksichtigt. Eine Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 HGB der Pensionsrückstellungen mit dem Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherungen ist nicht vorzunehmen. Die Rückdeckungssumme wurde bereits ausbezahlt. Der Auszahlungsbetrag aus der Rückdeckungsversicherung ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dient ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen entsprechen dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt der Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst, soweit die hieraus resultierenden Abzinsungsbeträge wesentlich sind. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zur BilanzDie Wertansätze in der Bilanz der Jung Spedition GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Anlagevermögen Sachanlagen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) gem. § 284 Abs. 3 HGB dargestellt, der der zu veröffentlichen Bilanz nicht angehängt ist. Finanzanlagen Die Gesellschaft hält die folgenden Beteiligungen (Beteiligungsanteil unter 1%):
Unter den übrigen sonstigen Finanzanlagen sind erworbene Edelmetallen (T€ 500) ausgewiesen. Umlaufvermögen Vorräte Unter den Vorräten sind zum Bilanzstichtag 31.12.2023 die Bestände an Heizöl und Schmierstoffen lt. Inventur in Höhe von T€ 13 (Vorjahr (T€ 17) ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 172 (Vorjahr T€ 190). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr T€ 0) stellen Forderungen gegen die Besitzfirma Eugen Jung. Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von T€ 59 (Vorjahr T€ 54) stellen Forderungen gegen die 3 Beteiligungsgesellschaften (SVG Autohöfe) aus thesaurierten Gewinnen dar. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 42 (Vorjahr T€ 30) werden im Wesentlichen sonstige Forderungen in Höhe von T€ 11 Forderungen aus Vorsteuerbeträgen, welche im Folgejahr abziehbar sind in Höhe von T€ 2 sowie Steuerrückforderungen in Höhe von T€ 23 ausgewiesen. Es sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit unter einem Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten Die unter dem Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag in Höhe von T€ 18 (Vorjahr T€ 13) sind insgesamt Aufwand des Folgejahres. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt T€ 255.645,94 und ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung beträgt T€ 819. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem Zehn- und dem Siebenjahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 4. In Höhe des Unterschiedsbetrages der Pensionsrückstellung besteht gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB entsprechen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für zu gewährende Urlaubsansprüche, für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von € 102.000 für 2024. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren gem. §§ 267 Abs. 5 und 285 Nr. 7 HGB im Unternehmen 18 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich die Geschäftsführung unverändert wie folgt zusammen: Herr Eugen Jung, Geschäftsführer, Kassel, Herr Harald Neumann, Geschäftsführer, Baunatal. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und Ihnen wurde zugleich Alleinvertretungsbefugnis erteilt.
Kassel, den 30.11.2024 Eugen Jung Harald Neumann Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2024. |
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