Chronos Beteiligungen GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aareal Estate AGWiesbadenJahresabschluss zum 31. Dezember 2022Bilanz zum 31. Dezember 2022A K T I V A
P A S S I V A
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang 2022Die Aareal Estate AG hat ihren Sitz in Wiesbaden, Paulinenstr. 15. Sie ist am Amtsgericht Wiesbaden im Handelsregister unter HRB 12806 eingetragen. Der Jahresabschluss der Aareal Estate AG, Wiesbaden, (nachstehend Gesellschaft genannt) ist zum 31. Dezember 2022 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.Die Bilanz der Aareal Estate AG ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde unter Anwendung der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Das Anlagevermögen wurde zu fortgeführten Anschaffungskosten, d.h. vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die Nutzungsdauer und erforderlichenfalls außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Für die einzelnen Anlagengegenstände wird hierbei individuell eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen drei und dreizehn Jahren angenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf die nach dem 31.12.2007 angeschafften Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a S. 2 EStG angewendet. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 Euro liegen, werden mit Erwerb sofort abgeschrieben. Das Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Vorauszahlung von sonstigen Leistungen, die in den Folgejahren in Anspruch genommen werden. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode angewandt. Den Berechnungen wurden die Richttafeln Heubeck 2018 G sowie eine Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,25 %, Rentensteigerungen von jährlich 2,25%, eine Fluktuation in Höhe von ca. 3 % p.a. und ein Rechnungszinsfuß von 1,78 % zugrunde gelegt. Die Abzinsung erfolgt nach § 253 Abs. 6 HGB
verpflichtend mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und
bekanntgegeben wird. Für dessen Ermittlung wird eine
Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.
Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen saldiert ausgewiesen. Der zum Stichtag beizulegende Wert ergibt sich aus Börsen- und Marktwert. Bei der Bildung von sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen; sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird nach den Vorschriften des § 250 Abs. 2 HGB gebildet. Dabei handelt es sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung: Zum Abschlussstichtag werden die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs gem. den Vorschriften des §256a HGB umgerechnet. Der Bilanzansatz der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt jedoch unter der Beachtung des Niederst- bzw. Höchstwertprinzips ggf. mit den fortgeführten historischen Anschaffungskosten. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen gegenüber der Westdeutsche Immobilien Servicing AG (nachfolgend "WIS") aus dem Ergebnisabführungsvertrag TEUR 715 (VJ: TEUR -589), sonstigen Forderungen gegenüber der Aareal Bank AG, die für die Aareal Estate AG ein Gehaltskonto bei der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, führt in Höhe von TEUR 418 (VJ: TEUR 112), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 331 (VJ: TEUR 316) und sonstigen Forderungen aus Umsatzsteuervoranmeldungen aufgrund der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft von TEUR 16 (VJ: TEUR 14). Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögengegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Es handelt sich um Bankguthaben gegenüber Kreditinstituten, die gleichzeitig verbundene Unternehmen sind. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.500.100 und ist eingeteilt in 2.500.100 Inhaberstückaktien. Die
Kapitalrücklage von EUR 336.296,54 resultiert
aus der Verschmelzung der Aareal Bau-, Verwaltungs- und
Controlling GmbH, Wiesbaden, mit Wirkung zum 01.01.2005.
Sie stellt eine Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1
HGB dar.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhalten Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen von TEUR 742 sowie Rückstellungen für Entgeltumwandlung der Mitarbeiter von TEUR 1.012. Der Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt TEUR 706 und wird mit den Pensionsrückstellungen saldiert ausgewiesen. Das durch die HSBC Trinkhaus & Burkhardt AG, Frankfurt am Main, treuhändisch verwaltete Vermögen (Deckungsvermögen) in Höhe von T€ 706 wird gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen saldiert. Die damit einhergehenden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen in Bezug auf Pensionsverpflichtungen und deren Deckungsvermögen werden saldiert unter den Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen mit TEUR 26 gezeigt. Der Unterschiedsbetrag von TEUR 135 aus der Verzinsung der Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzins von sieben Jahren (1,44%) gegenüber einem durchschnittlichen Rechnungszins für Altersversorgungsverpflichtungen über zehn Jahre (1,78%) ist mit einer Ausschüttungssperre belegt. Eine korrespondierende Abführungssperre besteht nach § 301 AktG nicht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus Rückstellungen für Sondervergütungen TEUR 942, für Langzeitkonten TEUR 121, für Jahresabschlusskosten TEUR 33, für noch ausstehende Rechnungen TEUR 13 und für Urlaub TEUR 15. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (VJ: TEUR 600). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 34 und Verbindlichkeiten aus Mietkaution von TEUR 1 zusammen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 149 handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der Verpflichtung nach IFRS und dem handelsbilanziellen Ansatz aus der Übertragung von Altersversorgungsverpflichtungen, die zu passivieren und über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufzulösen sind. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus Beratungs- und Dienstleistungsverträgen TEUR 2.900 und Provisionen aus Verkäufen von Immobilien TEUR 639. Sonstige betriebliche Erträge Im Geschäftsjahr 2022 setzen sich die sonstigen betrieblichen Erträge aus der Erstattung von Umsatzsteuer 2020 TEUR 23 sowie aus realisierten Währungsgewinnen TEUR 14 und unrealisierten Währungsgewinnen TEUR 43 zusammen. Materialaufwand Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Personalaufwand Löhne und Gehälter fielen für das Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 1.978 an, auf die Belegschaft entfielen soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 321. Sonstige betriebliche Aufwendungen Es entfielen auf diese Position Aufwendungen in Höhe von TEUR 745, die sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für folgende Kostenarten zusammensetzen:
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsaufwand setzt sich im Wesentlichen aus dem
Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen zusammen.
C. Sonstige Angaben Anzahl der Mitarbeiter In der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich neun Arbeitnehmer beschäftigt. Beteiligungsstruktur Die Beteiligungsstruktur der Aareal Estate AG, Wiesbaden, stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für Immobilien besteht ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Mietvertrag. Die Miete für 3 Monate, welcher man sich aufgrund der Kündigungsfrist nicht entziehen kann, beträgt TEUR 28. Im Rahmen von Leasingverträgen bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 22. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 Abs. 1 HGB. Konzernabschluss Die Aareal Estate AG, Wiesbaden, wird in den Konzernabschluss der Aareal Bank AG, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 13184), einbezogen. Der Konzernabschluss der Aareal Bank AG bildet den größten und kleinsten Konsolidierungskreis. Der Konzernabschluss der Aareal Bank AG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Allgemeine Situation Unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Krieges sind für das Berichtsunternehmen und den Abschluss nicht gegeben; auch für die geplanten weiteren Geschäftstätigkeiten sind keine Effekte erkennbar. D. Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Der Vorstand der Aareal Estate AG bestand im Berichtsjahr aus Herr Dominik Dürschlag, Vorstandsmitglied der Aareal Estate AG und Managing Director im Bereich Work Out der Aareal Bank AG, Dipl.-Volkswirt und Ref. Jur., Wiesbaden Herr Marcus Adler, Vorstandsmitglied, Dipl.-Kfm., Viernheim Der Aufsichtsrat der Aareal Estate AG bestand im Berichtsjahr aus Frau Nina Babic, Bereichsleiterin der Aareal Bank AG, Wiesbaden, Mitglied Herr Christof Winkelmann, Mitglied des Vorstands der Aareal Bank AG, Wiesbaden, Vorsitzender Herr Ronny Hahn, Bereichsleiter der Aareal Bank AG, Wiesbaden, Mitglied
Wiesbaden, den 17.04.2023 Aareal Estate AG Dominik Dürschlag Marcus Adler Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Aareal Estate AG zum 31. Dezember 2022 wurde am 23. Mai 2023 festgestellt. |
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