Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 21597
Eingetragen
13.8.2009
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen, insbesondere von Immobilien- und Einzelhandelsunternehmen sowie die Übernahme der Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft und insbesondere in einer Kommanditgesellschaft in Firma COLION GmbH & Co. Verlags KG.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Seifert
seit 3.8.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Wolfgang Seifert
Essen
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

COLION GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 18.05.2016

Bilanz zum 18. Mai 2016

Aktivseite

18.05.2016 18.05.2016 31.12.2015
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   2,00 2,00
II. Sachanlagen      
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung   1,00 1,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte      
1. fertige Erzeugnisse und Waren   0,00 135.037,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43,40   0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 9,58 52,98 160,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   2.696,42 341,31
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag   4.152,07 0,00
SUMME AKTIVA   6.904,47 135.543,12

Passivseite

     
  18.05.2016 18.05.2016 31.12.2015
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Kapitalanteil Kommanditisten      
1. Haftkapital   270.000,00 270.000,00
2. variables Kapital   -244.152,07 -121.555,25
3. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen   -30.000,00 -30.000,00
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag   4.152,07 0,00
B. Rückstellungen      
1. sonstige Rückstellungen   1.212,50 1.177,50
C. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.650,17   15.818,64
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 3.650,17 (15.818,64)      
2. sonstige Verbindlichkeiten 2.041,80 5.691,97 102,23
- davon aus Steuern in EUR: 1.739,82 (0,00)      
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 2.041,80 (102,23)      
SUMME PASSIVA   6.904,47 135.543,12

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 52,98   160,99  

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 5.691,97 5.691,97 15.920,87 15.920,87

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Wolfgang Seifert.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Düsseldorf, 16.10.2017

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