Fischbach Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Louven seit 1.10.2024 | Geschäftsführer |
Danny Fischbach seit 8.12.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klaus Fischbach GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Grundlagen des Unternehmens Die Klaus Fischbach GmbH ist ein mittelständisches Bauunternehmen, das im Jahre 1914 gegründet wurde und heute in der vierten Generation geführt wird. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Willy-Brandt-Allee 316 in Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Fischbach Holding GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Auch das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch die nachhallenden Wirkungen der Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Einflüsse. Zudem belastete der Ukraine-Konflikt die wirtschaftliche Gesamtlage beachtlich. Im Jahr 2022 wuchs das Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt) laut den Angaben des statistischen Bundesamtes um 1,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die Reallöhne sanken in diesem Zeitraum um -4,0%. Die Verbraucherpreise stiegen hingegen um +6,9%. Zusätzlich stellte der Mangel an qualifizierten Fachkräften die Unternehmen vor große Herausforderungen. Nach einem realen Umsatzrückgang der Bauwirtschaft im Jahr 2021 von 6,0% prognostizierte man für das Jahr 2022 ein reales Wachstum des Bauhauptgewerbes von 1,5%. Bedingt durch den Ukraine-Konflikt und die damit im Zusammenhang stehenden Energiepreiserhöhungen sowie weitere Materialpreisanpassungen und die Erhöhung des Leitzinses konnte die Bauwirtschaft in 2022 jedoch keine Steigerung erreichen und blieb vielmehr weit hinter den Prognosen zurück. Dies zeigt sich deutlich bei den Zahlen der Baugenehmigungen für den Wohnungsbau. Der Bedarf an Wohnraum ist weiter ungebrochen und die Zahlen der Genehmigungen sollten demnach steigen, jedoch zeigt die Realität das Gegenteil. So wurden im Jahr 2022 bei MFH rund 6.000 Wohneinheiten weniger genehmigt als im Vorjahr. Bei den EFH hat sich die Lage gleichermaßen verschlechtert. Wurden im Jahr 2021 noch 78.209 Einheiten genehmigt, sind es im Jahr 2022 nur noch 72.500 Wohneinheiten. Im Geschäftsjahr 2022 zeigte sich eine zunehmende Spreizung zwischen der nominalen und der realen, preisbereinigten Entwicklung. Die starken Preissteigerungen bei Baumaterialien haben zu einem deutlichen Anstieg der Preise für Leistungen des Bauhauptgewerbes 2022 von +15,0% geführt. Die Finanzierungsbedingungen haben sich im Geschäftsjahr 2022, bedingt durch Leitzins-Erhöhungen in vier Stufen von 0,0% bis auf 2,5%, erheblich verschlechtert. 3. Geschäftsverlauf 3.1. Allgemeine Angaben Unsere Gesellschaft ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: • Generalunternehmerleistungen - Dachaufstockung - Serielles Bauen - Ganzheitliche Sanierungsleistungen • Technische Gebäudeausstattung (TGA) - Fachbereich Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) - Fachbereich Elektrik • Modernisierung - Fachbereich Wärmedämmverbundsystem - Fachbereich Betonsanierung - Fachbereich Kellerdeckendämmung - Fachbereich Malerarbeiten-/ Lackierarbeiten innen/außen • Leerwohnungssanierung In allen Bereichen konnte im Geschäftsjahr 2022 ein Ausbau bzw. eine Stabilisierung des Geschäftsvolumens erreicht werden. Die wirtschaftliche Lage unserer Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2022 weiterhin durch die gute Auftragslage geprägt. Der Bereich der Leerwohnungssanierung, welcher im Jahr 2021 neu geschaffen wurde, konnte im Jahr 2022 die Erwartungen und Prognosen voll erreichen. Es bestehen auch hier positive Aussichten, sodass man kurz- bis mittelfristig von einer guten bis sehr guten Geschäftsentwicklung ausgehen und planen kann. 3.2. Lage des Unternehmens 3.2.1. Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Gesellschaft wird durch das kurzfristig gebundene Vermögen dominiert. Im Jahr 2022 erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag die teilfertigen Arbeiten abrechnungsbedingt um TEUR 3.788 auf TEUR 25.369. Bei einer unterproportionalen Erhöhung der unter Inanspruchnahme des Wahlrechtes gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen abgesetzten erhaltenen Anzahlungen ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.121 erhöhter Nettoausweis des Vorratsvermögens in Höhe von TEUR 5.926. Die übrigen kurzfristig gebundenen Vermögensgegenstände zeigen insbesondere einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 2.312, dem rückläufige Forderungen im Verbundbereich gegenüberstehen. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände betrifft insbesondere Bonusvergütungen sowie Steuerforderungen. Die liquiden Mittel stiegen gegenüber dem Vorjahresstichtag um T€ 244. Das ausgewiesene Eigenkapital in Höhe von T€ 8.857 hat sich, trotz des im Geschäftsjahr 2022 erzielten Jahresgewinns, aufgrund des mit der Fischbach Holding GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages nicht verändert. Der im Geschäftsjahr 2022 erzielte Jahresgewinn in Höhe von T€ 2.300 wurde vertragsgemäß an die Muttergesellschaft abgeführt. 3.2.2. Finanzlage Zum Bilanzstichtag wird ein gegenüber dem Vorjahresstichtag um 0,2 Mill. € erhöhter Finanzmittelfonds in Höhe von 2,6 Mill. € ausgewiesen. Die Finanzlage war während des gesamten Geschäftsjahres stabil, so dass die Gesellschaft durchgängig in der Lage war, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Finanzierung der laufenden Geschäfte war jederzeit sichergestellt. Die Darlehensverbindlichkeiten konnten planmäßig zurückgeführt werden. 3.2.3. Ertragslage Der Rohertrag hat sich in den letzten drei Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:
Insgesamt konnte die Gesamtleistung, unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen, gegenüber dem Vorjahr um 13,8 % erhöht werden. Der Materialeinsatz hat sich in Relation zur Gesamtleistung auf 73,7 % (2021: 73,5 %) erhöht. Der Rohertrag 2022 liegt damit mit 26,2% der Gesamtleistung leicht unter dem Vorjahresniveau von 26,5. %. Absolut hat er sich um TEUR 1.537 auf TEUR 13.547 (2021: TEUR 12.010) verbessert. Insgesamt konnte das Geschäftsjahr 2022 mit einem Gewinn von TEUR 2.300 (2021: Jahresüberschuss nach Steuern TEUR 2.028) abgeschlossen werden, welcher aufgrund der für 2022 erstmalig bestehenden Gewinnabführungsverpflichtung an die Muttergesellschaft Fischbach Holding GmbH abgeführt wurde. Grundsätzlich hat sich damit der im Lagebericht der Vorperiode prognostizierte erfolgreiche Geschäftsverlauf 2022 mit Einschränkungen bestätigt. Das Jahresergebnis 2022 entspricht insgesamt unseren Erwartungen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang nach § 284 - § 288 HGB zum Geschäftsjahr 2022
A. Allgemeine Angaben und ErläuterungenDie Klaus Fischbach GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Für das Geschäftsjahr 2022 werden der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht entsprechend den Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat am 17. August 2022 mit der Fischbach Holding GmbH, Gelsenkirchen, einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Das Bestehen dieses Vertrages ist bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Ergebnisabführungsverpflichtung) entsprechend zu berücksichtigen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Fischbach Holding GmbH, Gelsenkirchen, einbezogen. Die Offenlegung dieses Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Das Geschäftsjahr 2022 umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich bestimmten Anhang-Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 284 HGB sowie die sonstigen Pflichtangaben gemäß § 285 HGB. B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- undVerlustrechnung I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss 2022 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die Schätzung der individuellen Nutzungsdauer erfolgte im Wesentlichen unter Berücksichtigung von Art und Bestandsdauer der erworbenen Vermögensgegenstände sowie der branchenbezogenen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden mit den Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert bewertet. Das allgemeine latente Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % berücksichtigt. Bei zweifelhaften Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Liquide Mittel sind zum Nominalwert ausgewiesen. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei wurden durch Ansatz des notwendigen Erfüllungsbetrages alle zurzeit erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechtes gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB wurden erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt. II. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz zum 31. Dezember 2022 AnlagevermögenZur Darstellung des Anlagevermögens wird auf den zu diesem Anhang beigefügten Brutto-Anlagenspiegel, aus dem die Entwicklung des Anlagevermögens 2022 ersichtlich ist, verwiesen. ForderungenEs bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 416 (2021: T€ 0,2). Sonstige RückstellungenEs wurden in einem für die Gesellschaft nicht unerheblichen Umfang Verbindlichkeitsrückstellungen gebildet für
Angaben zu Verbindlichkeiten(1) zu § 285 Ziffer 1 HGB Zur laufzeitbezogenen Aufgliederung des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten wird auf den zu diesem Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 4.345 (2021: T€ 0). (2) zu § 285 Ziffer 3 a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt für die vertragliche Laufzeit T€ 4.201 und setzt sich wie folgt zusammen:
Von den Verpflichtungen entfallen T€ 3.442 auf verbundene Unternehmen. III. Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 2022 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 ist wie in den Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgebaut. C. Haftungsverhältnisse Es bestehen Haftungsverhältnisse aufgrund von Bürgschaften für Bankdarlehen verbundener Unternehmen in Höhe von T€ 280 (Vorjahr T€ 345). Zudem bestehen Verpflichtungen in Höhe von T€ 3.780 (Vorjahr T€ 3.506) aufgrund von Schuldbeitritten für Darlehen verbundener Unternehmen. Die Verpflichtungen sind nicht zu passivieren, da die Kreditnehmer bisher alle fälligen Verpflichtungen planmäßig erfüllt haben bzw. die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich durch den Hauptschuldner erfüllt werden können. Mit einer Inanspruchnahme unserer Gesellschaft ist daher nicht zu rechnen. D. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB 1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres und danach wurden die Geschäfte durch die folgenden Kaufleute geführt: Danny Fischbach, Krefeld Lukas Heise, Essen Dr. Maurizio Lindemann, Essen (ab 16. Dezember 2022) 2. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
3. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Gelsenkirchen, den 30. November 2023 Klaus Fischbach GmbH Danny Fischbach Lukas Heise Dr. Maurizio Lindemann Anlagenspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Bericht des Aufsichtsratskein Aufsichtsrat erforderlich sonstige BerichtsbestandteileDer Jahresabschluss wird verkürzt offengelegt. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss.
gez. Lukas Heise gez. Danny Fischbach Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Klaus Fischbach GmbH, Gelsenkirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Klaus Fischbach GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Klaus Fischbach GmbH, Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gelsenkirchen, den 20. Dezember 2023 TREUHAND
WEST GMBH
Heyng, Wirtschaftsprüfer |
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