Dextrum GmbH
98mTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yasmin Susanne Horvat seit 25.3.2026 | Vorstandsmitglied |
Davor Horvat seit 18.11.2013 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Honorarfinanz AGKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
ANHANGI. Angaben zur Form der Darstellung und zur Gliederung des Jahresabschlusses Die Honorarfinanz AG mit dem Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 718221, ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WplG und hat gem. § 340 Abs. 4a HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung gem. §§ 340 ff. HGB anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Wertpapierinstitutsgesetzes (WplG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Abweichungen in der Form der Darstellung oder in der Gliederung sind nicht vorgekommen. Änderungen gegenüber dem Vorjahr hat es nicht gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben und Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses 1. Grundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht vorgekommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen erfahren. Auf fremde Währung lautende Posten sind nicht enthalten. 2. Forderungen Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. Im Geschäftsjahr eingetretene Forderungsverluste i.H.v. TEUR 11 sind direkt abgeschrieben worden. Darüber hinaus waren keine Einzelwertberichtigungen erforderlich, da in den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen keine erkennbaren Ausfallrisiken enthalten waren. Pauschalwertberichtigungen wurden ebenfalls nicht vorgenommen, da ein allgemeines Ausfallrisiko nicht ersichtlich war. 3. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 wurden jeweils im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die im Finanzanlagevermögen unter den Beteiligungen ausgewiesenen Genossenschaftsanteile wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, der dem Nennbetrag der Anteile sowie ihrem tatsächlichen Wert entspricht. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich, stille Reserven oder stille Lasten sind nicht enthalten. 4. Anlagenverzeichnis
5. Sonstige Vermögensgegenstände und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben, die erst nach dem Stichtag als Aufwand zu erfassen sind. 6. Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen Sonstige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 7. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Es setzt sich aus dem satzungsmäßigen Grundkapital zuzüglich der Kapitalrücklage und des Bilanzgewinns zusammen. 8. Gewinn- und Verlustrechnung Da die Honorarfinanz AG keine sich erheblich voneinander unterscheidenden Tätigkeitsbereiche betreibt und alle Umsätze in Deutschland erzielt werden, war keine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen oder geografisch bestimmten Märkten vorzunehmen. Außerordentliche oder periodenfremde Erträge oder Aufwendungen von wesentlichem Umfang sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. Künftige Belastungen aus solchen Positionen ergeben sich nicht. III. Fristengliederung gem. § 9 RechKredV
IV. Vorschlag über die Verwendung des BilanzgewinnsDer Bilanzgewinn zum 31.12.2023 ermittelt sich wie folgt:
Gem. § 170 Abs. 2 AktG legt der Vorstand folgenden Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns vor:
V. Sonstige Pflichtangaben 1. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 besteht eine Avalverbindlichkeit für eine Mietkaution bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, i.H.v. EUR 22.135. Andere Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nur im Rahmen der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Verwaltungskosten (Miet-, Leasing, Versicherungsverträge). 2. Grundkapital und Aktien Das Grundkapital beträgt EUR 50.000 und ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Alle Aktien haben die gleichen Gewinnbezugs- und Stimmrechte (Stammaktien). Vorzugsaktien oder Genussrechte wurden nicht ausgegeben. Genehmigtes Kapital ist in der Satzung nicht enthalten. 3. Vorstand Vorstand ist zum 31.12.2023 unverändert seit Gründung der Gesellschaft:
Auf die Angabe der Bezüge des Vorstands wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an den Vorstand wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten des Vorstands wurden nicht eingegangen. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben. 4. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 an:
Vergütungen an den Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2023 nicht gezahlt. Ebenso wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden nicht eingegangen. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben. 5. Personal Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2023 neben dem Vorstand durchschnittlich fünf Mitarbeiter. 6. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft hält keine Anteile an verbundenen Unternehmen und keine Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5% der Stimmrechte überschreiten. Vorstand und Mitarbeiter nehmen keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften wahr und halten keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5% der Stimmrechte überschreiten. 7. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 11.640 und entfällt i.H.v. EUR 7.500 auf die Prüfung des Jahresabschlusses, i.H.v. EUR 3.800 auf die Prüfung nach § 89 WpHG und i.H.v. EUR 340 auf sonstige Leistungen. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken.
Karlsruhe, 22. März 2024 Davor Horvat, Vorstand LAGEBERICHT1. Wirtschaftsbericht 1.1. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis 1.1.1. Ergebnisentwicklung Die Honorarfinanz AG hat im Geschäftsjahr 2023 Einnahmen i.H.v. TEUR 2.537 erzielt. Diesen standen Ausgaben i.H.v. TEUR 2.473 gegenüber. Daraus ergab sich ein Jahresüberschuss i.H.v. TEUR 64. 1.1.2. Ergebniskomponenten Die Honorarfinanz AG betätigt sich in den Geschäftsbereichen Anlageberatung, Anlagevermittlung, Finanzplanung, Altersvorsorgeberatung und betriebswirtschaftliche Beratung auf Honorarbasis. Darüber hinaus werden Finanz- und Versicherungsprodukte gegen Honorar vermittelt und Erlöse als Tippgeber für die Vermittlung von Immobilien erzielt. Die Leistungserbringung erfolgt auf Honorarbasis, das monatlich oder quartalsweise über Servicepauschalen abgerechnet wird. Weitere Einnahmen werden durch die gebührenpflichtige Vergabe von Lizenzen an Franchisepartner erzielt. Diese Dienstleistungsbereiche stellen die wesentlichen Ergebniskomponenten dar, aus denen im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 2.457 erzielt wurden. 1.1.3. Kapitalausstattung Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 509 und setzt sich zusammen aus dem Grundkapital i.H.v. TEUR 50, der Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 57 und dem Bilanzgewinn zum 31.12.2023 i.H.v. TEUR 402. Die Kapitalrücklage entstand aus Einzahlungen des Aktionärs in das Eigenkapital der Gesellschaft, die in den Jahren 2013 und 2014 zur Stärkung der Kapitalausstattung geleistet worden sind. Fremdkapital wurde nicht aufgenommen. Verbindlichkeiten und Risiken der Gesellschaft sind aus dem vorhandenen Vermögen gedeckt. 1.1.4. Liquidität Zur Sicherstellung der benötigten Liquidität wurden Grundkapital und Kapitalrücklagen vollständig eingezahlt. Nennenswerte Liquiditätsabflüsse hat es im Geschäftsjahr 2023 nicht gegeben. Die Mittel sind auf den Geschäftskonten der Gesellschaft täglich verfügbar. Kurzfristig nicht benötigte liquide Mittel werden als Liquiditätsvorsorge ertragsorientiert auf einem Tagesgeldkonto angelegt. 1.1.5. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zu den nicht finanziellen Leistungsindikatoren der Honorarfinanz AG gehören
1.2. Lage zum Bilanzstichtag Da sich die Ertragslage der Gesellschaft zufriedenstellend entwickelt hat und das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, stellen sich Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag stabil dar. Mit dem erzielten Ergebnis i.H.v. TEUR 64 wurde bezogen auf die Honorareinnahmen eine Umsatzrendite i.H.v. 2,6% erreicht. 2. Prognosebericht 2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Ertragslage Nach dem derzeitigen Stand rechnen wir im Folgejahr mit weiter steigenden Einnahmen im Vergleich zu 2023. Grund dafür ist die wachsende Zahl der gebundenen Vermittler. Geplant ist, im Geschäftsjahr 2024 bis zu zehn neue Vermittler an die Honorarfinanz AG anzuschließen. Dadurch werden zusätzliche Lizenzgebühren (laufende Lizenzgebühren und Umsatzanteile) zufließen. Die Zahl der gebundenen Vermittler würde somit auf ca. 40 bis 50 steigen. 2.2. Voraussichtliche Entwicklung der Vermögenslage Investitionen in marketingstrategische Maßnahmen (Internetmarketing) werden konstant getätigt und aus eigenen Mitteln finanziert. Minderungen der Eigenkapitalausstattung oder Aufnahme von Fremdkapital sind nicht zu erwarten. 2.3. Voraussichtliche Entwicklung der Finanzlage Abflüsse liquider Mittel, die nicht aus Zuflüssen gedeckt werden können, sind nach den derzeitigen Planungen nicht zu erwarten. Es bestehen keine größeren Verbindlichkeiten, die kurzfristig aus den verfügbaren Mittel gedeckt werden müssten. Abflüsse, wie z.B. Gewinnausschüttungen oder größere Investitionen, sind nicht geplant. Zuflüsse werden vollständig der Gesellschaft zur Verfügung stehen. 2.4. Zusammenfassende Prognose Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft voraussichtlich stabil entwickeln wird. Die Prognosen basieren auf Ertrags- und Liquiditätsplanungen, die auf der Basis der derzeitigen Ertragsquellen und bestehenden Verträge nach dem Vorsichtsprinzip ohne Einbeziehung erwarteter Zuwachsraten ermittelt wurden. 3. Risikobericht 3.1. Risiken aus Markt- und Umfeldbedingungen / Branchenrisiken Risiken ergeben sich aus der Unsicherheit der Entwicklung der internationalen Finanzmärkte und ihren Auswirkungen auf Kapitalmarktentwicklung, Realwirtschaft und Finanzdienstleistungsbranche. Dies sind insbesondere:
Diesen Risiken kann nur durch ständige Anpassung und Flexibilität der Geschäftsstrategie, durch Verbreiterung der Geschäftsbereiche sowie durch Ausweichen auf alternative Strategien und Produkte begegnet werden. Soweit dies kurzfristig zu Lasten der Ertragsfähigkeit geht, ist die langfristige Wirkung abzuwägen. 3.2. Risikomanagementziele und -methoden Risikomanagement und Controlling erfolgen, indem das betriebswirtschaftliche Ergebnis und die liquiden Mittel permanent überwacht, die Auswertungen kontrolliert und Soll-Ist-Vergleichen zugrunde gelegt werden. Für Ertrags- und Liquiditätsplanungen können aus den bestehenden Verträgen die zu erwartenden Einnahmen relativ genau prognostiziert und den bekannten Ausgaben gegenübergestellt werden. Bei Unterdeckung könnten aufgrund der hohen Entscheidungsflexibilität sofort Maßnahmen eingeleitet werden. Es werden jährliche Ertrags- und Liquiditätsplanungen über dafür entwickelte Excel-Tableaus erstellt, die mit den monatlichen Geschäften und Neuabschlüssen in einem Soll-Ist-Vergleich überprüft werden. Differenzen, die sich dabei ergeben, werden analysiert und ggf. Maßnahmen, wie z.B. Kostenstrukturprüfung oder Akquisestrategien eingeleitet. Das Risikomanagement zielt auf Risikofrüherkennung und rechtzeitige Gegensteuerung ab. Ergebnis sollte möglichst die Risikovermeidung bzw. -reduzierung sein. Methoden dazu bestehen in der konsequenten Einleitung effektiver Maßnahmen zum Schutz des Instituts.
Karlsruhe, 8. Mai 2024 Davor Horvat, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Honorarfinanz AG Amalienbadstraße 41 76227 Karlsruhe VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Honorarfinanz AG, Karlsruhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Honorarfinanz AG, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks.
Frankfurt am Main, 7. Juni 2024 PetraMosebach, Wirtschaftsprüferin ANDERE BERICHTSBESTANDTEILE Bericht des Aufsichtsrats über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.20231. Prüfungsunterlagen und Auskünfte Der Vorstand der Honorarfinanz AG hat dem Aufsichtsrat folgende Unterlagen vorgelegt und ergänzende Auskünfte dazu erteilt:
2. Prüfung der Rechnungslegung Der Aufsichtsrat hat - seiner Funktion der Überwachung der Geschäftsführung folgend - die Rechnungslegung des Vorstands auf ihre Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Jahresabschluss, Lagebericht und Ergebnisverwendungsvorschlag wurden vom Aufsichtsrat als ordnungsgemäß, rechtmäßig und zweckmäßig beurteilt. 3. Prüfung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der vom Vorstand erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen laufend überwacht. Im Ergebnis ist er zu der Beurteilung gekommen, dass die Geschäftsführung durch den Vorstand den gesetzlichen Vorschriften sowie den wirtschaftlichen Erfordernissen der Gesellschaft entspricht. 4. Prüfungsurteil Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Ergebnisverwendungsvorschlags und der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat wurden keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat dem Jahresabschluss zugestimmt.
Eyk Nowak, Aufsichtsratsvorsitzender Feststellung: Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss wurde am 19. Juni 2024 durch den Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Beschluss über die Ergebnisverwendung: Beschluss über die Ergebnisverwendung der Honorarfinanz AGDer Bilanzgewinn zum 31.12.2023 ermittelt sich wie folgt:
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 soll wie folgt verwendet werden:
Der Aufsichtsratsvorsitzende bat den Aktionär um Zustimmung zu diesem Ergebnisverwendungsbeschluss, die dieser erteilte. Daraufhin stellte der Aufsichtsratsvorsitzende fest, dass der Beschluss einstimmig gefasst wurde und die Hauptversammlung somit beschlossen hat, den Bilanzgewinn zum 31.12.2023 in voller Höhe auf neue Rechnung in das Folgejahr vorzutragen und dort in den Posten "Gewinnvortrag aus dem Vorjahr" einzustellen. |
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