GFS Boss
Gesellschaft für schlüsselfertige Bauten mbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.450,40 |
15.972,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.450,40 |
15.972,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.819,23 |
22.620,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.174,48 |
16.002,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.644,75 |
6.617,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.269,63 |
38.592,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
74.147,76 |
36.942,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.057,49 |
10.341,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
37.205,25 |
-2.716,43 |
| B.
Rückstellungen |
12.587,57 |
1.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.534,30 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.534,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.269,63 |
38.592,51 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 ist unter Beachtung
der Bilanzierungsvorschriften des HGB aufgestellt worden.
Steuerliche Anpassungen wurden durch entsprechende
Überleitungsrechnungen im Rahmen der jeweiligen
Steuererklärungen vorgenommen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB, die
Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275
Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Die angewandten Bewertungsmethoden
entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
(§ 252 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 HGB) sind beachtet worden.
Für die Bilanzierung wurde die Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben.
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden unter
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung aller
Umstände im Einzelfall gebildet und sichern erkennbare
Risiken in ausreichender Höhe ab.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Laufzeiten aller in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen sind geringer als ein Jahr.
b) Haftungsverhältnisse
Auszuweisende Haftungsverhältnisse bestanden
nach Auskunft der Geschäftsführung zum
Bilanzstichtag nicht.
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren geführt.
5. Sonstige Angaben
a. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch:
| • |
Herrn Peter Boss, Dipl.
Ingenieur
|
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
b) Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterversammlung wird beschließen,
den Jahresüberschuss mit den bestehenden
Verlustvorträgen zu verrechnen und den verbleibenden
Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 15.08.2011
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt.
|