Maco
Germany GmbH
Hamburg
(vormals:
Emmerich am Rhein)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
450,00 |
12.377,00 |
| I.
Sachanlagen |
450,00 |
12.377,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
282.648,45 |
1.233.146,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.940,13 |
1.229.674,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.708,32 |
3.472,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.780,69 |
2.500,14 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
180.151,89 |
54.855,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
466.031,03 |
1.302.879,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
79.855,99 |
21.688,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
125.295,90 |
58.167,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
180.151,89 |
54.855,99 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
14.215,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
463.031,03 |
1.288.664,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
466.031,03 |
1.302.879,94 |
Anhang
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011 der Firma
Maco Germany GmbH
mit Sitz Winterhuder Weg 29, in 22085 Hamburg wurde
unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben und
Erläuterungen nach den handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Hamburg.
Registergericht ist das Amtsgericht Hamburg, eingetragen
unter der Nummer B 122264. Das Stammkapital beträgt
€ 25.000,00 und wurde zum Bilanzstichtag gehalten
von der Maco Netherlands B.V..
Gegenstand der Gesellschaft ist Abwicklung von
Zollmodalitäten
Geschäftsführer ist Herr Maessen.
Herr Maessen ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
III. Jahresabschluss
1. Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewandt.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze
angewandt:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu den
handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
und außerplanmäßiger Abschreibungen.
Die Abschreibungen werden entsprechend der aufgrund
steuerlicher Vorschriften festgelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Gemäß § 253 Abs. 3 S. 2 HGB werden
Wirtschaftsgüter mit einer dauernden Wertminderung auf
ihren niedrigeren Zeitwert abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt, sofern keine außerplanmäßigen
Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder
Wertminderung erforderlich sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
2. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung:
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist aus dem
Anlageverzeichnis zu ersehen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt
sowie gegen die Gesellschafterin.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für
Abschlussarbeiten.
IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB sind nicht erhebbar und liegen
laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht
vor.
2. Geschäftsführung
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz.
3. Konzernabschluss:
Die Berichtsfirma ist in einen Konzernabschluss
einzugliedern.
4. Angaben zum Anteilsbesitz:
Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an
anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach
Auskunft der Geschäftsführung nicht vor.
5. Angaben zum Wertansatz und der bilanziellen
Überschuldung
Nach dem vorliegenden handelsrechtlichen
Jahresabschluss zum 31.12.2011 ergibt sich bei der
Gesellschaft rechnerisch eine bilanzielle
Überschuldung.
Diese wird durch einen entsprechenden
Rangrücktritt Rechnung getragen.
6. Verwendung des Jahresergebnisses:
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
26.04.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2012
festgestellt.
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