SRH Bildung GmbH
Selbe AdresseOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ákos Király seit 25.10.2024 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SRH Holding (SdbR) | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SRH Higher Education GmbHHeidelbergJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
AnhangA. Allgemeine Erläuterungen zum JahresabschlussDie Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen: Firmenname: SRH Higher Education GmbH Firmensitz: Heidelberg Registergericht: Mannheim Handelsregister-Nummer: HRB 725188 Der Jahresabschluss der SRH Higher Education GmbH ist nach den Vorschriften des Handels-gesetzbuchs (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH Gesetzes in den aktuell gültigen Fassungen aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein. Weitergehende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag existieren nicht. Die Gliederungen der Bilanz entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Folgende Nutzungsdauern werden dabei zu Grunde gelegt:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 (netto) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Der Wertansatz der Finanzanlagen erfolgt generell zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert, wobei das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet wird. Im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Im Berichtsjahr erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.325 (Vorjahr TEUR 1.000). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Das Eigenkapital wurde gemäß § 272 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO). Sie ist gemäß der §§ 51 ff. AO von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt und grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG) befreit. Soweit wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betrieben werden, erfolgt eine partielle Besteuerung. Auf Grund der nur unwesentlichen Unterschiede zwischen handelsrechtlichem und steuerrecht-lichem Wertansatz von Vermögensgegenständen und Schulden wurde auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. C. Erläuterungen zur BilanzDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 3.705 (VJ: TEUR 2.609) Forderungen aus Cash-Pooling gegenüber dem Gesellschafter. Sämtliche Verbindlichkeiten verfügen über eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie bereits im Vorjahr im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (§ 265 Abs. 3 HGB). Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dienstleistungs-, Miet- und Leasingverträgen von TEUR 662. Von den Verpflichtungen entfallen TEUR 589 auf verbundene Unternehmen. Zu außerbilanziellen Geschäften: Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Transaktionen getätigt, die dauerhaft keinen Eingang in die Bilanz finden oder einen dauerhaften Abgang von Vermögensgegenständen oder Schulden nach sich ziehen. D. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9 Angestellte beschäftigt. Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Christian Gerard, Diplom-Kaufmann Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg M. Winterberg, Diplom-Volkswirt (bis 31. Januar 2023) Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SRH Holding (SdbR), Heidelberg, einbezogen. Diese Einbeziehung befreit die Gesellschaft gemäß § 291 Abs. 2. HGB von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Die Angabe des Abschlussprüferhonorars erfolgt im Konzernabschluss der SRH Holding (SdbR).
Heidelberg, den 10. April 2024 gez. Christian Gerard, Geschäftsführer - FeststellungsbeschlussDer Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 2024 festgestellt. |
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