Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 725188
Eingetragen
24.6.2016
Branche
Organisationen der Bildung, Wissenschaft und ForschungManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1,3,4,7,9,10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die SRH Higher Education GmbH verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen, durch die Begleitung wissenschaftlicher Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen, durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und durch die Unterstützung von körperlich oder wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO in der jeweiligen Fassung. Zur Zweckverwirklichung können insbesondere folgende Dienstleistungen erbracht werden: - der akademischen Bildung, - der beruflichen und schulischen Bildung, - der Fort- und Weiterbildung, - der Forschung, Lehre, Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. 3. das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1) administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2) Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3) Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4) Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5) Betriebsführungsdienstleistungen 6) Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7) Hol-, Bring-,Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8) Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9) Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10) IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14) Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie kann diese Leistungen durch abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1 AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen" genannt) oder zusammen mit Dritten erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 5. Die SRH Higher Education GmbH kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs. 1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung übernehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ákos Király
seit 25.10.2024
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
SRH Holding (SdbR)
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

SRH Holding (SdbR)
Germany
250.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SRH Higher Education GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V S E I T E 31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.743,00 10.789,00
II. Sachanlagen 28.046,00 35.295,00
III. Finanzanlagen 22.566.211,99 21.216.211,99
22.601.000,99 21.262.295,99
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.754.187,18 2.641.179,95
3.754.187,18 2.641.179,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 33.776,62 26.337,64
26.388.964,79 23.929.813,58
P A S S I V S E I T E 31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Kapitalrücklage 32.685.000,00 32.685.000,00
III. Bilanzverlust -   7.144.776,65 -        9.391.156,93
25.790.223,35 23.543.843,07
B. Rückstellungen 223.006,08 219.931,40
C. Verbindlichkeiten 371.447,54 166.039,11
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr € 371.447,54 (166.039,11)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.287,82 0,00
26.388.964,79 23.929.813,58

Anhang

A. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:

Firmenname: SRH Higher Education GmbH

Firmensitz: Heidelberg

Registergericht: Mannheim

Handelsregister-Nummer: HRB 725188

Der Jahresabschluss der SRH Higher Education GmbH ist nach den Vorschriften des Handels-gesetzbuchs (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH Gesetzes in den aktuell gültigen Fassungen aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein. Weitergehende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag existieren nicht.

Die Gliederungen der Bilanz entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Folgende Nutzungsdauern werden dabei zu Grunde gelegt:

Nutzungsdauer

Anlage

in Jahren

Betriebs- und Geschäftsausstattung

  3 bis 15

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 (netto) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Der Wertansatz der Finanzanlagen erfolgt generell zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert, wobei das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet wird. Im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Im Berichtsjahr erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.325 (Vorjahr TEUR 1.000).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

Das Eigenkapital wurde gemäß § 272 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO). Sie ist gemäß der §§ 51 ff. AO von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt und grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG) befreit. Soweit wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betrieben werden, erfolgt eine partielle Besteuerung.

Auf Grund der nur unwesentlichen Unterschiede zwischen handelsrechtlichem und steuerrecht-lichem Wertansatz von Vermögensgegenständen und Schulden wurde auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 3.705 (VJ: TEUR 2.609) Forderungen aus Cash-Pooling gegenüber dem Gesellschafter.

Sämtliche Verbindlichkeiten verfügen über eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie bereits im Vorjahr im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (§ 265 Abs. 3 HGB).

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dienstleistungs-, Miet- und Leasingverträgen von TEUR 662. Von den Verpflichtungen entfallen TEUR 589 auf verbundene Unternehmen.

Zu außerbilanziellen Geschäften: Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Transaktionen getätigt, die dauerhaft keinen Eingang in die Bilanz finden oder einen dauerhaften Abgang von Vermögensgegenständen oder Schulden nach sich ziehen.

D. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9 Angestellte beschäftigt.

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:

       Christian Gerard, Diplom-Kaufmann

       Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg M. Winterberg, Diplom-Volkswirt (bis 31. Januar 2023)

Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SRH Holding (SdbR), Heidelberg, einbezogen. Diese Einbeziehung befreit die Gesellschaft gemäß § 291 Abs. 2. HGB von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts.

Die Angabe des Abschlussprüferhonorars erfolgt im Konzernabschluss der SRH Holding (SdbR).

 

Heidelberg, den 10. April 2024

gez. Christian Gerard, Geschäftsführer -

Feststellungsbeschluss

Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 2024 festgestellt.

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