Servo360° GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Schäfer seit 31.8.2022 | Prokura |
Hermann Hoffmann seit 31.8.2022 | Prokura |
Helmut Günther Alfred John seit 31.8.2022 | Prokura |
Wolfgang Frey seit 14.4.2021 | Prokura |
Philipp Utz seit 17.1.2018 | Vorstandsmitglied |
Julian Utz seit 17.1.2018 | Vorstandsmitglied |
Johannis Dr. Tsalos seit 13.1.2016 | Prokura |
Heinz Leibundgut seit 13.1.2016 | Vorstandsmitglied |
Florian Dr. Neymeyer seit 13.1.2016 | Prokura |
Uwe Ritter seit 31.3.2006 | Prokura |
Werner Stetter seit 31.3.2006 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Uzin Utz AktiengesellschaftUlmJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bericht des AufsichtsratsAllgemein Die Uzin Utz Group hat im Geschäftsjahr 2019 die höchsten Umsatz- und Ergebniswerte in der Unternehmensgeschichte erreicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Umsatz von 345,7 Millionen Euro auf 372,4 Million Euro gesteigert werden. Dies bedeutet eine prozentuale Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert um 7,7%. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist überproportional von 21,3 Millionen Euro auf 30,2 Million Euro im Geschäftsjahr 2019 gestiegen. Dies ist ein Zuwachs von 42,1%. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich schließlich auf 29,7 Millionen Euro nach 20,9 Millionen Euro im Vorjahr. Ein profitables Umsatzwachstum sowie gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Ergebnissicherung und Effizienzsteigerung trugen zu dieser positiven Entwicklung bei. Daneben darf auch der ergebnisbelastende Sondereffekt in 2018 nicht außer Acht gelassen werden. Die für das Jahr 2019 gesetzten Unternehmensziele konnten mit annähernd allen Marken und in fast allen Landesgesellschaften erreicht werden. Dies verschafft uns eine gute Ausgangsbasis, um die zukünftigen Investitionen im Zusammenhang mit der neuen Strategie "Passion 2025" zu verwirklichen, die Vorstand und Aufsichtsrat neu verabschiedet haben. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zur weltweiten Pandemie, ist die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Folge der bevorstehenden Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens für die Uzin Utz Group für das Geschäftsjahr 2020 allerdings kaum absehbar. Auf der Hauptversammlung am 14. Mai 2019 wurde der Aufsichtsrat um zwei Mitglieder auf sechs Mitglieder vergrößert. Frau Amelie Klußmann und Herr Timm Wiegmann wurden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als weitere Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Im Vorstand kam es im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 zu keinen personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat entsprechend den aktienrechtlichen Regelungen den Vorstand überwacht und stand ihm bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend, in mündlicher und schriftlicher Form, über die Geschäftslage und -politik, grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalpolitik sowie über die Rentabilität und die Risikosituation der Uzin Utz AG und des Konzerns informiert. Die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats erfolgte auf der Grundlage dieser ausführlichen, in mündlicher und schriftlicher Form erstatteten, Berichte des Vorstands über die Geschäftslage der Uzin Utz AG und des Konzerns. Dem Aufsichtsrat wurden zudem monatlich Statusberichte zur Verfügung gestellt, die sowohl pro Monat als auch kumuliert über Umsatz und Ertragslage mit Plan/Ist-Abweichung und aktuellem Forecast informieren. Die Berichte dokumentieren die wichtigsten Kennzahlen für die einzelnen Gesellschaften. Je nach Bedarf bzw. aktuellen Schwerpunktthemen wurden tiefergehende Details zur Verfügung gestellt. Alle zustimmungspflichtigen Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat vor der Zustimmung ausführlich mit dem Vorstand. Über Vorhaben, die von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand informiert. Daneben stand der Aufsichtsrat über seinen Vorsitzenden in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand der Gesellschaft. Er holte vom Vorstand kontinuierlich Informationen über die aktuelle Entwicklung, die Geschäftslage und wichtige Einzelvorgänge ein. Über außergewöhnliche Ereignisse, die für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns von erheblicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Anhand der Berichte und Auskünfte des Vorstands überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat vergewisserte sich durch Befragen des Vorstands und des Abschlussprüfers, dass die Anforderungen an das Risikomanagementsystem bei der Uzin Utz AG und im Konzern erfüllt wurden. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen Im Jahr 2019 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, an denen jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. Neben den vier ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats fand eine schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren statt. Außerordentliche Sitzungen wurden im Jahr 2019 nicht abgehalten. Gegenstand jeder Sitzung des Aufsichtsrats waren die Erörterung des aktuellen Geschäftsverlaufs der Uzin Utz Group und der Planung durch den Vorstand mit den Schwerpunkten Umsatz-, Kosten- und Ergebnisentwicklung sowie Finanzlage. Der Vorstand beantwortete umfassend die eingehenden Fragen der Aufsichtsratsmitglieder, die sich aus den regelmäßig vorgelegten schriftlichen Berichten und Präsentationen sowie den mündlichen Ausführungen im Rahmen der Sitzungen ergaben. Die Beratungen und Prüfungen des Aufsichtsrats bezogen sich in den Aufsichtsratssitzungen vor allem auf folgende Gegenstände: In der Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 26. März 2019 standen die Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des Konzerns einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung nach § 315 c HGB für das Geschäftsjahr 2018 durch den Aufsichtsrat im Fokus. Dabei stellte der Aufsichtsrat, neben seiner eigenen Prüfungstätigkeit im Rahmen der Vorbereitung der Bilanz-Aufsichtsratssitzung, in der Sitzung zahlreiche Fragen an die persönlich anwesenden Wirtschaftsprüfer, die diese mit ihm erörterten. Der Aufsichtsrat stellte den Jahresabschluss der Uzin Utz AG fest, billigte den Konzernabschluss und stimmte dem Gewinnverwendungsvorschlag zu. Weiterhin verabschiedete der Aufsichtsrat in dieser Sitzung den Bericht des Aufsichtsrats, die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance-Kodex sowie die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 14. Mai 2019. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Markt -und Geschäftslage. Erörtert wurden insbesondere die positive Ergebnisentwicklung im ersten Quartal 2019 sowie die Geschäftsentwicklung in den Tochtergesellschaften der Pajarito-Gruppe sowie im Ausland. Weitere Themen waren die Umstrukturierung des niederländischen Großhandelsgeschäfts, der Aufbau eines Technologiemanagements, der Strategieprozess 2025 sowie ein Austausch zu aktuellen Entwicklungen im M & A Markt und allgemeinen Markttrends. In der Sitzung am 15. Mai 2019 bilanzierte der Aufsichtsrat die vorangegangene Hauptversammlung. Diskutiert wurde ferner die aktuelle Markt- und Geschäftslage. Darüber hinaus waren insbesondere die Entwicklung der Auslandsgesellschaften, der Strategieprozess 2025, der Aufbau eines zweiten Werks in den USA sowie die Produktionserweiterung für Silanklebstoffe Beratungsgegenstände. In der Sitzung am 9. September 2019 befasste sich der Aufsichtsrat erneut ausführlich mit der Markt- und Geschäftslage. Weitere Themen waren die zukünftige Strategie ..Passion 2025", der Bau eines zweiten Werkes in den USA, die Schaffung neuer Produktionskapazitäten von Silanklebstoffen, die bevorstehende Aktualisierung der Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), die Rechtslage betreffend Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen und entsprechende Genehmigungsprozesse, die geplante Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie eine mögliche Verschmelzung von Tochtergesellschaften. In der Sitzung am 10. Dezember 2019 wurde abermals über die Markt- und Geschäftslage beraten. Zudem wurde über die Planung des Gesamtkonzerns und einiger Tochtergesellschaften sowie über die Planungsprämissen für das Geschäftsjahr 2020 berichtet. Der Aufsichtsrat stimmte der vorgeschlagenen Planung für das Geschäftsjahr 2020 einstimmig zu. In der Sitzung wurde eine umfassende mittelfristige 5-Jahres-Planung für die Uzin Utz Group vom Vorstand vorgestellt. Weitere Themen waren die Finanzierungsplanung des zweiten Werks in den USA, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bezüglich der Produktion von Silanklebstoffen sowie die Verabschiedung verschiedener Dokumente zur Corporate Governance. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat u.a. beschlossen, einen Personal- sowie einen Prüfungsausschuss einzurichten, die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat zu aktualisieren sowie den Personalausschuss mit den Mitgliedern Herrn Dr. Kögel (Vorsitzender), Herrn Dr. Utz und Herrn Dreisörner sowie den Prüfungsausschuss mit Herrn Bauder (Vorsitzender), Herrn Dr. Kögel und Herrn Wiegmann zu besetzen. Des Weiteren wurden die gegenwärtigen und zukünftigen Abweichungen der Uzin Utz Group von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex diskutiert. In die Beurteilung wurden auch die aktualisierten Kodex-Empfehlungen ab 2020 einbezogen. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat mit der Compliance der Uzin Utz Group. Jahres- und Konzernabschluss 2019 Die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss der Uzin Utz AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie die Lageberichte für die AG und den Konzern unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Risikomanagement wurde durch den Abschlussprüfer ebenfalls einer Prüfung unterzogen. Dieser bestätigte, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen und ein Überwachungssystem eingerichtet hat, das Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft oder einzelner Konzerngesellschaften gefährden, frühzeitig erkennbar macht. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhielt vom Abschlussprüfer ein Exemplar des Prüfungsberichts. Die Jahresabschlussunterlagen inklusive der vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt, um eine sorgfältige und gründliche Prüfung durch den Aufsichtsrat zu gewährleisten. Am 24. März 2020 fand die erste Sitzung des 2020 neu gebildeten Prüfungsausschusses statt. An dieser nahmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie der Abschlussprüfer der Gesellschaft teil. Die Teilnahme erfolgte aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus fernmündlich. In der Sitzung des Prüfungsausschusses wurden der Jahresabschluss der Uzin Utz AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, die Lageberichte für die AG und den Konzern sowie die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über den Verlauf seiner Prüfung und deren wesentliche Ergebnisse. Der Aufsichtsrat führte die bilanzfeststellende Sitzung am 30. März 2020 der Gesellschaft durch. An dieser nahmen alle Aufsichtsräte teil. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Durchführung herrschenden Situation in Bezug auf das Corona-Virus nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats per Videokonferenz an der Sitzung teil. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, die Lageberichte für die AG und den Konzern sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Gegenstand der Prüfung durch den Aufsichtsrat war auch die nichtfinanzielle Erklärung des Uzin Utz Konzerns für das Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände erhoben und sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Uzin Utz AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Zustimmung des Aufsichtsrats für die Lageberichte der AG und des Konzerns, insbesondere für die Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung und die Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a und 315 Abs. 2, 315a HGB, ist erfolgt. Der im Corporate Governance Bericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat ebenfalls zugestimmt. Dem vom Vorstand unterbreiteten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Entsprechenserklärung Der Aufsichtsrat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 30. März 2020 mit der Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Entsprechenserklärung wurde erstmals auf der Basis der am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten vollständigen Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 abgegeben und wird den Aktionärinnen und Aktionären auf der Internetseite https://de.uzin-utz.com/investor-relations/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht. Die Unternehmensführung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Uzin Utz AG und ihrer Tochtergesellschaften haben im Berichtsjahr erneut einen besonderen persönlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe geleistet. Für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft dankt der Aufsichtsrat allen Beschäftigten und den Vorstandsmitgliedern.
Ulm, den 30. März 2020 Dr. H. Werner Utz Vorsitzender des Aufsichtsrats KONZERN-LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019DES UZIN UTZ KONZERNSIm Zuge der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit wird im Geschäftsbericht ausschließlich der Konzern-Lagebericht veröffentlicht. 1. GRUNDLAGEN DES KONZERNSGeschäftsmodell des Uzin Utz Konzerns Die Uzin Utz Group unterstützt als weltweit agierender Komplettanbieter im Bereich Boden mit ihren sieben Marken den professionellen Bodenleger in all seinen Aufgabenbereichen. Die klare Fokussierung auf die Kernkompetenz Boden ist das Alleinstellungsmerkmal der Uzin Utz Group. So ist es für die Uzin Utz Group möglich, umfassende Systemlösungen zu entwickeln, ohne dabei Kompromisse eingehen zu müssen. Das Unternehmen bietet seinen Kunden von bauchemischen Produktsystemen und Oberflächenveredelungen bis hin zu Maschinen ein breit aufgestelltes Sortiment für die Bodenbearbeitung an. Nahezu alle angebotenen Produkte werden dabei von der Uzin Utz Group selbst entwickelt und spiegeln den hohen Qualitätsanspruch, von der Herstellung bis zum Vertrieb an den Kunden, wider. Das übergeordnete Ziel der Uzin Utz Group ist es, auf den Kunden optimal angepasste Produkte auf dem aktuellen Stand der Marktbedürfnisse zu entwickeln und dabei nachhaltig sowie wachstumsorientiert zu handeln. Um dies zu gewährleisten, steht die Uzin Utz Group im ständigen Austausch mit Bodenlegern und anderen Verarbeitern ihrer Produkte. Die Uzin Utz Group versteht sich als Partner des Handwerks und als Innovationsmotor der Branche. Deshalb kommt der Forschung und Entwicklung ein hoher Stellenwert innerhalb der Uzin Utz Group zu. Im Fokus steht hierbei die Entwicklung von wohngesunden und umweltfreundlichen Bauprodukten. Hierbei antizipiert die Uzin Utz Group Trends und bereitet sich aktiv auf die Zukunft des Bodens vor. Die Uzin Utz Group ist in 51 Ländern aktiv, davon in 21 Ländern mit eigenen Produktions- und/oder Vertriebsgesellschaften (Stand März 2020). Die Kern- und Wachstumsmärkte des Unternehmens befinden sich in Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien sowie den USA. An der Spitze der Konzernstruktur steht die Uzin Utz Aktiengesellschaft (nachfolgend: Uzin Utz AG) mit Sitz in Ulm, welche die Aufgaben der Konzernführung wahrnimmt. Damit kommt dem Unternehmen neben der Forschung, Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von umweltfreundlichen und nachhaltigen Bauprodukten eine zentrale Führungs- und Verwaltungsfunktion zu. In jährlichen internationalen Planungsgesprächen sowie internationalen Managermeetings werden strategische und nachhaltige Entscheidungen gemeinsam mit den Tochtergesellschaften besprochen und ermöglichen der Konzernleitung somit eine fundierte Entscheidungsfindung. Strukturell werden die Gesellschaften der Group je nach Funktion in Produktions-, Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaften untergliedert. Eine detaillierte Ansicht mit den Beteiligungsverhältnissen aller Gesellschaften des Konzerns kann im Konzern-Anhang eingesehen werden. Mit den sieben Marken UZIN, WOLFF, PALLMANN, Arturo, codex, RZ und Pajarito bietet der Uzin Utz Konzern seinen Kunden ein über Jahrzehnte am internationalen Markt aufgebautes Boden-Know-how für die Neuverlegung, Renovierung und Werterhaltung von Bodenbelägen aller Art.
Der Fokus für das Jahr 2020 liegt auf unserer "Leidenschaft". Durch unsere weltweiten Mitarbeiter und Investitionen schaffen wir nachhaltiges und gesundes Wachstum. Unsere unternehmensinternen Erfolgsfaktoren beruhen auf folgenden vier Stoßrichtungen (4 P's):
Unser Ziel ist es, in jedem dieser Bereiche das volle Potenzial auszuschöpfen, um auch in Zukunft unsere Kunden und uns zum Erfolg zu führen. Unsere Mitarbeiter wollen wir durch Förderungen und Weiterentwicklungsmaßnahmen motivieren und weiterbilden, um sie danach entsprechend ihrer Stärken im Unternehmen einsetzen zu können. Hierbei werden wir in zunehmend internationalen Teams die Voraussetzungen für ein innovatives Arbeitsumfeld schaffen. Transparente Abläufe und der Austausch von Wissen über Länder- und Markengesellschaften hinweg sind hierbei wesentlich. Zusätzlich sind auch die Beziehungen zu unseren Kunden und Partnern ein zentraler Bestandteil dieser Stoßrichtung, um auch weiterhin nutzenorientierte Produkte und Dienstleistungen entwickeln zu können, welche unsere Kunden begeistern. Die Uzin Utz Group ist ein international ausgerichtetes Unternehmen, daher werden unsere Kunden weltweit von unseren lokalen Vertriebsteams betreut und unterstützt. Nur durch die enge Zusammenarbeit mit den Handwerkern ist es uns möglich, die genannten maßgeschneiderten Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden anzubieten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur der Uzin Utz Group ist die Nachhaltigkeit. Hierbei werden die Themen Ressourcen und Umwelt näher in den Fokus gerückt. Das Ziel der Uzin Utz Group ist es, stetig einen noch größeren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten und innerhalb ihrer Branche eine Vorbildfunktion einzunehmen. Neben unseren Kern- und Wachstumsmärkten wollen wir auch außerhalb dieser Regionen kontinuierlich wachsen und Marktanteile gewinnen, um unser geplantes Umsatzziel von mehr als 550 Mio. EUR im Jahr 2025 zu erreichen. Dieses Ziel ist Teil der neuen Unternehmensstrategie Passion 2025. Unser Fokus liegt hierbei jedoch nicht auf kurzfristiger Umsatzmaximierung, sondern auf nachhaltigem und gesundem Wachstum. Interne Organisation und Entscheidungsfindung Direkte Entscheidungswege und möglichst flache Hierarchien sind der Grundsatz der internen Konzernorganisation. Alle wesentlichen Entscheidungen werden in Abteilungs- und Bereichsgremien vorbereitet und mit einer Entscheidungsempfehlung an den jeweiligen Geschäftsführer bzw. Vorstand weitergegeben. Der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft bespricht daraufhin die Entscheidungsempfehlung mit dem Vorstand der Uzin Utz Group. Alle zustimmungspflichtigen Vorgänge werden vom Vorstand der Uzin Utz Group an den Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgetragen. Internes Steuerungssystem Die Uzin Utz Group möchte nachhaltig wachsen und erfolgreich wirtschaften. Um den Entscheidungsträgern und den verantwortlichen Personen die Kontrolle und Steuerung der Gesellschaften zu ermöglichen, wird im Konzern ein internes Steuerungssystem verwendet. Anhand dieser betrieblichen Kennzahlen werden Budget- und Unternehmensziele festgelegt. Der Vorstand überwacht die Entwicklung im Konzern anhand eines monatlichen Berichtswesens, welches ihm ermöglicht auf aktuelle Geschäftsentwicklungen direkt zu reagieren. Über alle Bereiche hinweg stehen für die Uzin Utz Group die folgenden Finanzgrößen und Kennzahlen:
Die Steuerungsgröße "Ergebnis gewöhnliche Geschäftstätigkeit (EGG)" wurde zur Herstellung der internationalen Vergleichbarkeit durch das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)" ersetzt. Über den Umsatz und das EBIT kann die Leistungsfähigkeit der Tochtergesellschaften innerhalb der Group analysiert werden. Die EBIT-Marge gibt das Verhältnis zwischen dem EBIT und dem Umsatz wieder. Sie weist aus, wieviel des erwirtschafteten Umsatzes letztendlich ins operative Ergebnis überführt werden konnte. Bei Abweichungen ermöglicht eine detaillierte Aufschlüsselung der Ertrags- sowie Aufwandspositionen eine Ursachenanalyse. So können entsprechende Gegenmaßnahmen gezielt eingeleitet werden. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit - auch operativer Cashflow genannt - verschafft einen Überblick über die durch die Geschäftstätigkeit erwirtschafteten liquiden Mittel. Mit Hilfe der Eigenkapitalrendite kann die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals berechnet werden. Sie berechnet sich aus dem Quotienten von EBIT und dem Anfangsbestand des Eigenkapitals des jeweiligen Berichtsjahres. Sie stellt eine wichtige Kennzahl für die Aktionäre dar, da sie den Anlegern ermöglicht, die Rentabilität des eingesetzten Kapitals zu beurteilen, und wird daher regelmäßig beobachtet. Die Eigenkapitalquote ist ein Indikator für das Risiko und die Bonität eines Unternehmens. Eine hohe Eigenkapitalquote verringert das Insolvenzrisiko aus Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmens, desto höher ist seine finanzielle Stabilität sowie die Unabhängigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhalten werden. Der Uzin Utz Konzern verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Das buchhalterische Kapital des Konzerns fungiert hierbei als passives Steuerungskriterium, während Umsatz und EBIT als aktive Steuerungsgrößen herangezogen werden. Der Anteil des Eigenkapitals beeinflusst die Eigenkapitalquote positiv und die Eigenkapitalrentabilität negativ, weshalb beide Kennzahlen regelmäßig an den Vorstand berichtet werden. Neben den finanziellen Kennzahlen werden im Konzern auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren verwendet.
Regelmäßig wird die Auslastung unserer Produktionsstandorte berechnet, um so die Leistungsfähigkeit zu analysieren. So können Optimierungen der Arbeitsabläufe geschaffen werden. Da sich die Uzin Utz Group als Innovator der Branche sieht, ist es für uns unerlässlich, unsere bestehenden Produkte weiterzuentwickeln, aber auch durch neue Produkte unseren Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu sichern. Aufgrund dieser gelebten Vorreiterposition stellt die Neuheitsquote eine essentielle Kennzahl für die Uzin Utz Group dar. Die Neuheitsquote berechnet sich anhand des Quotienten aus Umsätzen mit eigenen Erzeugnissen (EE), welche neuartige, noch nie dagewesene oder stark verbesserte Eigenschaften aufweisen, deren marketingtechnische Verwertung nachweisbar ist und die nicht älter als fünf Jahre sind, im Verhältnis zum Gesamtumsatz aller eigenen Erzeugnisse. Die Gesundheitsquote gibt einen Überblick über die geleisteten Arbeitstage unserer weltweiten Mitarbeiter. Sie wird mittels des Quotienten aus tatsächlich geleisteten Arbeitstagen und den Soll-Arbeitstagen ermittelt. Anhand der Gesundheitsquote kann zusätzlich ein Rückschluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit gezogen werden. Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren mit wesentlichem Einfluss auf die Weiterentwicklung der Uzin Utz Group Alle Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren mit wesentlichem Einfluss auf die Weiterentwicklung der Uzin Utz Group, die bereits im Jahr 2019 bekannt waren, sind im jeweils thematisch zugehörigen Teil dieses Berichts enthalten. Forschung und Entwicklung In der Bauchemiebranche sind Innovationen für die Wettbewerbsfähigkeit essentiell. Durch die Entwicklung von Innovationen können Trends im Hinblick auf Effizienz und Nachhaltigkeit gesetzt werden. Aus diesem Grund forschen unsere Produktionsgesellschaften weltweit kontinuierlich nach umweltschonenden und wohngesunden Produkten mit sich ständig verbessernden Eigenschaften. Hierbei kommt dem Forschung & Entwicklung Headquarter am Standort Ulm eine Leitungs- und Koordinierungsfunktion zu. Der Fokus unserer Entwicklungsabteilungen liegt hierbei konsequent auf den Ansprüchen und Anforderungen der Bodenleger und anderer Handwerker, welche die Produkte verarbeiten. Für die Uzin Utz Group muss für ein nachhaltiges Innovationsmanagement die gesamte Unternehmenskultur darauf ausgerichtet sein, Ideen und Innovationen positiv zu erkennen und zu fördern. Kennzahlen und Auswertungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung werden im Abschnitt Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erläutert. 2. WIRTSCHAFTSBERICHTRahmenbedingungen, Geschäftsverlauf und Geschäftstätigkeit
Laut dem Global Economic Outlook des Internationalen Währungsfonds hat die Weltwirtschaft in 2019 ein geschätztes globales Wirtschaftswachstum von 2,9 % erreicht. Die Weltkonjunktur hat sich somit weiter abgeschwächt. Dies lag hauptsächlich an der gesunkenen Produktion im Verarbeitenden Gewerbe in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Allerdings steht der schwächelnden Industrie nach wie vor eine robuste Dienstleistungs- und Konsumkonjunktur gegenüber. Ebenso hat sich der internationale Warenhandel, welcher seit 2018 rückläufig ist, etwas erholt. Der schwächere Anstieg des Weltbruttoinlandsprodukts war auf den handelspolitischen Konflikt zwischen den USA und China zurückzuführen. Dieser Handelskonflikt sorgte jedoch auch für Unsicherheiten in anderen Regionen der Welt. Nach ersten Schätzungen des Statistikamts Eurostat konnte das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum um 1,2 % gesteigert werden. In Anbetracht der vielen wirtschaftlichen Spannungen, wie dem Brexit und dem Handelskrieg zwischen den USA und China, welche für starke Verunsicherungen gesorgt haben, da Investitionen aufgeschoben und Aufträge storniert wurden, ist dieser Anstieg ein positives Zeichen. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnte die Uzin Utz Group einen Zuwachs von 7,7 % im Vergleich zum Vorjahr (16,9) bei den erwirtschafteten Umsatzerlösen realisieren. Die Konzern-Umsatzerlöse von 372.420 TEUR im Geschäftsjahr 2019 stellen somit erneut einen Höchstwert dar und bestätigen somit die Prognose des Vorjahres. Dank der konzernweiten Wachstumsstrategie, kontinuierlich Marktanteile in den weltweiten Fokusregionen zu realisieren, war es der Uzin Utz Group erneut möglich eine positive Umsatzentwicklung zu erreichen. Dies wirkte sich auch auf die im General Standard gelistete Aktie aus. Im Berichtsjahr konnte die Aktie ihren Kurs um 20,9 % steigern - im Verlauf der vergangenen fünf Jahre generierte die Aktie ein Plus von 106 %. Das EBIT des Konzerns lag im Berichtsjahr bei 30.204 TEUR (21.259), was einem Anstieg zum Vorjahr von rund 42,1 % entspricht. Dies stellt das höchste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte dar. Detailliertere Angaben hierzu können im Kapitel "Ertragslage" eingesehen werden. Die Uzin Utz Group ist stolz darauf, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv für die Erreichung unserer ambitionierten Ziele arbeiten und dabei sämtliche Prozesse unserer Wertschöpfungskette kontinuierlich verbessern und optimieren. Dadurch ist die Uzin Utz Group in der Lage, ihren Kunden auch in Zukunft den gewohnten Service und die übliche Qualität der Produkte zu gewährleisten. Uzin Utz sieht sich als Innovationsmotor und einen der führenden Anbieter innerhalb der Branche. Sie hat somit ein großes Interesse daran, bestehende Wachstumspotenziale auszubauen, um weiterhin weltweit erfolgreich wirtschaften zu können. Die Uzin Utz Group setzt dabei kontinuierlich auf ein gesundes und nachhaltiges Wachstum, um in ihren definierten Kern- und Wachstumsmärkten neue Marktanteile realisieren zu können. Ein essentieller Bestandteil hierbei sind Investitionen in die Forschung und Entwicklung an unseren weltweiten Standorten. Die Uzin Utz Group ist ein traditionelles Familienunternehmen, für welches nachhaltiges Handeln ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur ist. Neben ökonomischen und ökologischen Werten spielen auch soziale Aspekte innerhalb der Uzin Utz Group eine tragende Rolle. Diese gelebten Werte ermöglichen es Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Im Fokus steht hierbei der vertrauensvolle Umgang mit unseren Kunden und Partnern, um für diese einen relevanten Mehrwert schaffen zu können. Mehr Informationen über Nachhaltigkeit der Uzin Utz Group können in unserem Nachhaltigkeitsbericht eingesehen werden.
Laut dem Statistischen Bundesamt hat sich der Umsatz im Bauhauptgewerbe in Deutschland zum Stand Oktober 2019 um 5,9 % erhöht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen die Auftragseingänge in den ersten elf Monaten des Berichtsjahrs 2019 um 9,1 %. Das Bauhauptgewerbe entwickelt sich somit im zehnten Jahr in Folge positiv. Auch die Anzahl der Beschäftigten zum Stand Oktober 2019 konnte sich im Vergleich zur Vorjahresperiode um 2,0 % verbessern. Es hat sich gezeigt, dass die Bauwirtschaft trotz offen ausgetragenen Handelskonflikten sowie globalen politischen Risiken weiter zulegen konnte. Zwar sind die Preise für Bauleistungen im vierten Quartal 2019 leicht gesunken, weisen aber weiterhin für das gesamte Geschäftsjahr mit 4,5 % Anstieg ein positives Wachstum aus. Ein sehr starkes drittes Quartal bescherte der Bauwirtschaft einen deutlichen Aufschwung im Gesamtjahr. Die Bauwirtschaft bleibt somit eine Konjunkturstütze der deutschen Wirtschaft. Die wichtigste Stütze für die Bauwirtschaft war hierbei der Wohnungsbau. Sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen profitierte die Baukonjunktur von den niedrigen Zinsen, der guten Arbeitsmarktsituation sowie von politischen Maßnahmen wie dem Baukindergeld. Der öffentliche Bau hat mit einem Wachstum von mehr als 10 % ebenfalls zur positiven Baukonjunktur beigetragen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Baubranche in Deutschland standen im Berichtsjahr 2019 demnach gut und ermöglichten es der Uzin Utz Group ein positives Umsatz- und Ergebniswachstum zu generieren. Im Berichtsjahr konnte der Euroraum nach der ersten Schätzung von Eurostat ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,2 % (1,9) verzeichnen. Die Gründe für den Rückgang waren erneut die Probleme in den großen Volkswirtschaften Frankreich und Italien sowie internationale Spannungen im Zusammenhang mit den weltweiten Handelskonflikten. Die Wirtschaftsschwäche zeigt sich hauptsächlich beim Außenhandel und den Bruttoanlageinvestitionen wohingegen sich der private Konsum weiterhin als Konjunkturstütze erwies. Die Weltwirtschaft ist im Berichtsjahr laut einer ersten Schätzung des Global Economic Outlooks lediglich um 2,9 % gewachsen. Dies lag hauptsächlich an den handelspolitischen Konflikten zwischen den USA und China, welche auch große Unsicherheiten für andere Regionen der Welt mit sich brachten. Das weltwirtschaftliche Klima war somit im Berichtsjahr 2019 deutlich angespannt und konnte daher ein vergleichbar geringeres Wirtschaftswachstum als in den vergangenen Jahren verzeichnen.
Es konnten im Berichtsjahr im Konzern erneut Preis- und Absatzmengenerhöhungen erzielt werden. Detaillierte Informationen zu diesen Angaben sind im Abschnitt Ertragslage dargestellt.
Im Trockenmörtelwerk wurde die Folienschrumpfanlage zur Ladungssicherung durch eine neue Haubenstretchanlage ersetzt. In diesem Zug wurde auch die Palettenfördertechnik ausgetauscht und der gesamte Anlagenbereich in die bestehende Prozessleittechnik integriert. Weiterhin wurden an einer der beiden Hauptmischanlagen eine neue Abfüllanlage und eine neue Palettieranlage eingebaut. Am Standort Ulm wurden Büroräumlichkeiten für die Abteilungen Projektierung & Technik, Produktionsleitung Werk 1 sowie Produktion International umgebaut und modernisiert. Dabei wurde auch Raum für die notwendige personelle Aufstockung in diesen Abteilungen geschaffen und die Arbeitsplatzgestaltung wurde an die aktuellen ergonomischen sowie funktionalen Anforderungen und Bedürfnisse angepasst. In direkter räumlicher Nähe zum Hauptstandort wurde ein 2.500 m 2 großes Grundstück einschließlich der darauf befindlichen Gebäude erworben. Dieses Areal wird vorläufig durch die Anwendungstechnik sowie die SAP-Abteilung genutzt. Längerfristig bietet dieses Areal die Möglichkeit, in der Nähe der Unternehmenszentrale weitere Räumlichkeiten für das angestrebte Wachstum zu realisieren. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Standortentwicklungsplanung durch ein externes Planungsbüro durchgeführt. Im Jahr 2019 hatte die Uzin Utz Group keine größeren Schwierigkeiten hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten. Die intern getroffenen Maßnahmen, einer rechtzeitigen Bevorratung, haben gegriffen und einen ruhigen Produktionsablauf gewährleistet. Es wurden vereinzelte Lieferantenwechsel aus Preisgründen durchgeführt und neue Alternativlieferanten wurden aus Gründen der Versorgungssicherheit aufgebaut. Das Thema Nachhaltigkeit, im Speziellen die CO 2 Reduzierung, stand im Jahr 2019 verstärkt bei Lieferantengesprächen im Fokus. Einige vielversprechende Aspekte wurden diskutiert und werden eventuell 2020 Einfluss auf unser Materialspektrum haben. Im Verpackungsbereich konnte mit der Umstellung bei Kunststoffkanistern von Neuware auf Rezyklatkunststoff ein großer Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit geleistet werden. Das Thema Nachhaltigkeit wirkt sich auch im Beschaffungsbereich durch deutlich steigende Preise aufgrund der Bepreisung von CO 2, strengere und kostenintensivere Umweltauflagen sowie steigende Fracht- und Energiekosten aus. Das sehr gute Ergebnis des externen Audits in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und DIN ISO 14001 der letzten Jahre hat auch im Jahr 2019 weiterhin Bestand. Die Uzin Utz AG und die WOLFF GmbH & Co. KG wurden bis 2021 für DIN ISO 9001:2015 in Überwachungsaudits zertifiziert. Zweck dieses systematischen Qualitätsmanagements ist die stetige Verbesserung der Unternehmensleistung, welche den auditierten Gesellschaften wiederum vollumfänglich attestiert wurde. In der Uzin Utz Group spielt Nachhaltigkeit auch beim Thema Entsorgung weiterhin eine entscheidende Rolle. Durch eine eigene Entsorgungsabteilung bei der Uzin Utz AG wird der Anspruch nach ökonomischer Effizienz, verbunden mit ökologischer und sozialer Verantwortung, gewährleistet. In digitalen Schulungen werden Mitarbeiter am Standort Ulm für den fachgerechten und nachhaltigen Umgang im Bereich Entsorgung geschult. Diese Standards werden an verbundene Konzernunternehmen weitergegeben. Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Konzern an den Produktionsstandorten in Ulm, Würzburg, Ilsfeld, Mettmann, Buochs (Schweiz), Sursee (Schweiz), Haaksbergen (Niederlande), Dover (USA), Legnica (Polen), Soissons (Frankreich), Shanghai (China), Ljubljana (Slowenien) und Jakarta (Indonesien) produziert. Die Gesamtauslastung aller Uzin Utz Werke lag bei rund 80,3 % und fiel somit um rund 1,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (81,9 %). Dies lag hauptsächlich an dem neuen Trockenmörtelwerk der codex GmbH & Co. KG, wodurch innerhalb der Uzin Utz Group Kapazitäten aufgebaut wurden.
Die Anzahl der Mitarbeiter im gesamten Konzern ohne Auszubildende stieg im Jahresdurchschnitt auf 1.318 (1.268). Davon arbeiteten 687 (658) im Inland und 631 (611) im Ausland. Zusätzlich wurde 49 (50) jungen Menschen eine Ausbildung ermöglicht. Damit konnte unser Ausbildungsangebot erneut auf einem hohen Niveau gehalten und jungen Menschen eine Zukunftsperspektive geboten werden. Zugleich bietet die unternehmensinterne Ausbildung die Chance, Fachpersonal selbst zu entwickeln und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen hat der Vorstand am Standort Ulm Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. In der ersten Führungsebene (Bereichsleiter) wurde ein Anteil von 0 % (Zielquote: 15 %), in der zweiten Ebene (Abteilungsleiter) ein Anteil von 19,05 % (Zielquote: 23,2 %) erreicht. Die Zielquote für die erste und zweite Führungsebene wurde folglich nicht erreicht. Die Zielquote für den Vorstand wurde auf 0% bis zum 30. Juni 2022 festgesetzt. Für den Aufsichtsrat wurde vom Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 15 % bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Diese wurde mit der Einberufung von Amelie Klußmann in den Aufsichtsrat erreicht.
Im Berichtsjahr 2019 ergaben sich durch den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr u. a. im Konzern-Anlagevermögen. Weitere Angaben hierzu können im Konzernanhang eingesehen werden. Dr. Heinz Werner Utz erwarb im Januar 2019 an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen 3.748 Aktien der Uzin Utz AG. Das Gesamtvolumen der zwischen dem 21. Januar 2019 und 23. Januar 2019 getätigten Aktienkäufe betrug 183.920 EUR. Aufgrund seiner Position als Aufsichtsratsvorsitzender der Uzin Utz AG erfolgte gemäß Art. 19 MAR eine Meldung der Eigengeschäfte von Führungskräften. Durch den Kauf wurde keiner der in § 33 WpHG genannten Schwellenwerte überschritten. Zum 28. Dezember 2019 erfolgte der Verkauf, der von der Uzin Utz AG gehaltenen Anteile an der Arendicom GmbH. Mit einer Beteiligungsquote von 35 % besaß die Uzin Utz AG maßgeblichen Einfluss auf die Arendicom GmbH welches somit als assoziiertes Unternehmen einbezogen wurde. Die Konsolidierung erfolgte bis zum Verkauf nach der Equity-Methode. Der Verkauf der Beteiligung an der Arendicom GmbH erfolgte, da die Beteiligung nicht mehr zu der langfristigen Investitionsstrategie der Uzin Utz AG passte. Es wurde ein Kaufpreis von 249.981,43 EUR erzielt. Im Jahr 2019 wurde die schwedische Vertriebsgesellschaft Uzin Utz Sverige AB erstmalig in den Konsolidierungskreis miteinbezogen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wurde am 04. Januar 2019 aufgenommen. Mit der Gründung werden die Kompetenzen der Uzin Utz Group im skandinavischen Raum erweitert. Die Uzin Utz Sverige AB vertreibt bauchemische Produktlösungen für das Verlegen von Bodenbelägen sowie Maschinen für die Bodenbearbeitung. Am 26. Februar 2019 wurde bei der niederländischen Handelskammer, der Kamer van Koophandel, ein Antrag auf Fusionierung der Großhändler Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V. eingereicht. Nach Antragsfreigabe erfolgte die Fusionierung zum 01. April 2019. Die Gesellschaft agiert seitdem unter der Firmierung INTR. B.V. und wird dadurch zukünftig in der Lage sein, Kundenbedürfnisse noch besser zu erfüllen. Mit der Vereinheitlichung wird die Marktposition in den Niederlanden weiter ausgebaut und das Dienstleistungsangebot der Großhändler optimiert. Synergien sollen vor allem in den Bereichen Sortimentsmanagement, Effizienzsteigerung in der Logistik und in der Optimierung der Online-Services genutzt werden. Die Konsolidierung der INTR. B.V. wurde rückwirkend zum ersten Quartal 2019 durchgeführt. Nachdem die Gesellschaft INTR B.V. gegründet wurde, wurden die Gesellschaften Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V. auf diese verschmolzen. Da es sich hierbei um eine konzerninterne Transkation handelte, hatte diese keinerlei Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz-, oder Ertragslage des Konzerns. Lage des Konzerns Die Berichterstattung erfolgt in TEUR. Durch die Erstellung des Konzernabschlusses in TEUR kann es zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelposten auf Zahlen in EUR basieren.
* Vorjahr als angepasst dargestellt, aufgrund Korrekturen bei den Immateriellen Vermögenswerten ** Nutzungsrechte resultieren aus Erstanwendung von IFRS 16 Die Forderungen gegenüber Kunden sanken leicht von 31.179 TEUR auf 28.986 TEUR. Nach wie vor setzte der Konzern auf ein stringentes Forderungsmanagement. Die durchschnittliche Außenstandsdauer sank daher auf 30 Tage (35). Durch bewusste Bevorratung zur Absicherung des Risikos steigender Preise und um die Lieferfähigkeit zu gewährleisten, nahmen die Vorräte leicht zu und stiegen um 2.131 TEUR von 49.683 TEUR auf 51.814 TEUR. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sanken im Berichtsjahr deutlich von 8.768 TEUR auf 5.572 TEUR. Maßgeblich für diesen Rückgang waren die Anlagen im Bau bei der Sifloor AG, welche 2018 unter dem Posten sonstige kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen wurden. Nach Inbetriebnahme im Berichtsjahr 2019 wird das neue Logistikzentrum im Anlagevermögen dargestellt. Der Anteil des Konzern-Anlagevermögens stieg leicht auf 59,9 % (56,8), das restliche Vermögen liegt somit bei 40,1 % (43,2) der Bilanzsumme. Absolut erhöhte sich das Anlagevermögen um 19.434 TEUR. Die Sachanlagen stiegen deutlich um 12.655 TEUR auf 136.608 TEUR (123.953). Dies resultierte maßgeblich aus den Investitionen in ein neues Logistikzentrum der Sifloor AG. Im Berichtsjahr betrugen die gesamten Investitionen des Konzerns 22.559 TEUR (22.404). Die Nutzungsrechte beliefen sich im Berichtsjahr 2019 auf 7.923 TEUR (0). Diese ergaben sich aus der Erstanwendung von IFRS 16, in Folge dessen alle Leasingverträge bilanziell erfasst werden und eine Unterscheidung in Finance- und Operateleasingverträgen beim Leasingnehmer entfällt. Weitere Angaben zur Erstanwendung von IFRS 16 können dem Anhang im Kapitel Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" entnommen werden. Bis auf die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien bei der Uzin Utz AG, der Sifloor AG, der Pallmann GmbH, der WOLFF GmbH & Co. KG sowie der Uzin Utz United Kingdom Ltd. stellt das komplette Vermögen nach wie vor betrieblich notwendige Werte dar. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente wurden eingesetzt und betrafen überwiegend Miet- und Leasingverträge.
Im Segment Verlegesysteme Deutschland ist der hohe Rückgang auf 8.549 TEUR darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr der Bau des neuen Trockenmörtelwerks der codex GmbH & Co. KG. enthalten war. Im aktuellen Berichtsjahr beinhaltet das Segment hauptsächlich Investitionen in diverse Betriebsanlagen wie beispielweise eine Abfüll- und Palettieranlage am Standort der Uzin Utz AG in Ulm. Die Erhöhung im Segment Niederlande Verlegesysteme resultiert aus Investitionen in die Betriebsanlagen unserer Tochtergesellschaft Uzin Utz Nederland B.V. Der Anstieg in den sonstigen Segmenten ergibt sich hauptsächlich aus Investitionen der Sifloor AG in ein neues Logistikzentrum in der Schweiz.
* Vorjahr angepasst dargestellt, aufgrund Korrekturen beim Eigenkapital sow ie passive Latente Steuern Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Uzin Utz Group stiegen um insgesamt 1.722 TEUR auf 66.821 TEUR. Haupteinfluss hatten die gestiegenen Rückstellungen insbesondere für Tantiemen sowie für ausstehende Bonigutschriften und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung des IFRS 16. Die Finanzverbindlichkeiten der Uzin Utz Group verringerten sich um 3.061 TEUR von 26.140 TEUR auf 23.079 TEUR. Dies ist auf einen Rückgang des kurzfristigen Fremdkapitals der Uzin Utz AG zurückzuführen. Aufgrund des gesunkenen Forderungsvolumens, der wertmäßig reduzierten Vorräte sowie des positiven Finanzierungseffektes durch den hohen Jahresüberschuss, konnte auf eine Beanspruchung von Kontokorrentkrediten bei der Uzin Utz AG verzichtet werden. Der Anteil der gesamten langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme sank von 25,3 % im Vorjahr auf 23,9 % in 2019. Absolut sanken die gesamten langfristigen Verbindlichkeiten um rund 222 TEUR von 74.772 TEUR auf 74.551 TEUR. Der Anstieg der langfristigen Leasingverbindlichkeiten resultiert wiederum aus der Erstanwendung von IFRS 16. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sanken deutlich um 6.593 TEUR von 56.515 TEUR auf 49.922 TEUR. Grund hierfür war die planmäßige Reduzierung der mittel- und langfristigen Bankdarlehen der Uzin Utz AG. Der Konzern erwarb im Jahr 2015 die restlichen 10 % der Anteile an der ehemaligen Ufloor Systems Inc., wodurch sich der Anteil des Konzerns auf 100 % erhöhte. Im Rahmen des Erwerbs der 10 % an der ehemaligen Ufloor Systems Inc. ist der Konzern verpflichtet, dem Veräußerer jeweils 2 % des jährlich zusätzlichen Nettoumsatzes für die Folgejahre bis 2019 zu zahlen. Der ursprüngliche Betrag von 819 TUSD reduzierte sich zum Stichtag auf 172 TUSD und stellt somit den geschätzten beizulegenden Zeitwert dieser Verpflichtung dar. Der Höchstbetrag dieser Zahlungen ist unbegrenzt. Der Berechnung nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren liegt ein risikobereinigter Abzinsungssatz von 5 % zu Grunde. Der Konzern hat zum 31. Dezember 2019 Investitionsverpflichtungen in Höhe von 2.400 TEUR (5.847), welche hauptsächlich aus dem laufenden Cash-Flow oder durch Fremdmittel finanziert werden. Es wurden mit Lieferanten Rahmenverträge abgeschlossen, um günstige Bezugspreise für die Zukunft zu sichern. Aus diesen Verträgen bestehen Verpflichtungen für das Jahr 2020 in Höhe von 4.375 TEUR (4.483) und für die Jahre 2021 - 2023 in Höhe von 615 TEUR (337 für die Jahre 2020 - 2026). Das Eigenkapital (inkl. Anteile fremder Dritter) beträgt 170.972 TEUR (155.796) und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 15.177 TEUR. Der Anteil an der Bilanzsumme lag bei 54,7 % (52,7). Diese Steigerung ist auf den sehr deutlichen Anstieg des EBIT im Berichtsjahr zurückzuführen. Weiterhin liegt die Eigenkapitalquote des Uzin Utz Konzerns weit über dem Branchendurchschnitt. Grundsatz und gleichermaßen Intention des Finanzmanagements im Uzin Utz Konzern ist es nach wie vor, jederzeit eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten bei einer gleichzeitig hohen, weit über dem Branchendurchschnitt liegenden Eigenkapitalquote. Auch im Jahr 2019 konnte diese Anforderung erfüllt werden. Das Gesamtkreditvolumen im Konzern betrug zum 31. Dezember 2019 81.226 TEUR nach 82.857 TEUR im Vorjahr. Hiervon hatten rund 26.622 TEUR eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (26.209), 45.475 TEUR eine Restlaufzeit zwischen einem bis fünf Jahren (40.576) und 9.129 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (16.071). Diese Darlehen sind größtenteils mit einem festen Zinssatz abgeschlossen. Die Liquidität war stets gewährleistet, Kreditlinien wurden zu keinem Zeitpunkt in voller Höhe beansprucht. Kreditlinien wurden konzernweit zum Abschlussstichtag zu ca. 6,1 % (11,1) ausgenutzt. Darüber hinaus werden fallweise zur Absicherung feststehender Zahlungen oder bei bedeutenden Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die detaillierte Entwicklung der Liquidität wird in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Konzernabschluss dargestellt. Ertragslage Die Steuerungsgröße Ergebnis gewöhnliche Geschäftstätigkeit (EGG) wurde aufgrund der internationalen Vergleichbarkeit durch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ersetzt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend an die neue Kennzahl angepasst. Die Betrachtung der Ertragslage wurde an die Konzernsteuerungsgröße (EBIT) angepasst. In Folge dessen erfolgte eine Umgliederung der Sonstigen Steuern in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
* Vorjahr als angepasst dargestellt, auf Grund Umgliederung "Sonstige Steuern" in Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" Die Umsatzerlöse des Konzerns stiegen im Jahr 2019 erheblich von 345.747 TEUR auf 372.420 TEUR. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 7,7 %. Dazu trugen vor allem die positiven Umsatzentwicklungen der Uzin Utz Nederland B.V., der Uzin Utz North America Inc. sowie der codex GmbH & Co. KG bei. Die wesentlichen Ergebnisquellen des Konzerns können im Abschnitt Segmentberichterstattung im Anhang eingesehen werden. Der gesamte Konzernauslandsumsatz stieg auf rund 232.263 TEUR (215.281). Der Auslandsanteil stieg um rund 0,1 Prozentpunkte auf 62,4 % (62,3). Nach wie vor ist der Konzern bestrebt, Umsatzwachstum neben Deutschland auch in seinen Kern- und Wachstumsmärkten zu realisieren. Der Anteil der Umsätze, die nicht in Euro fakturiert wurden, stieg auf rund 32,2 % (30,4). Die Entwicklung der für den Konzern relevanten Währungen außerhalb des Euro-Raumes kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Der gesamte Währungskurseinfluss auf den Konzernumsatz lag bei 0,9 % (-0,7). Den größten Effekt hatten dabei der US-Dollar, der Schweizer Franken sowie das Britische Pfund. Die Absatzmengen im Konzern konnten im Jahr 2019 um 3,9 % gesteigert werden. Auch die Absatzpreise konnten im Durchschnitt um rund 2,3 % verbessert werden. Im Berichtsjahr gab es keine Verschiebungen des Produktmix, welche einen wesentlichen Einfluss auf Veränderungen des Umsatzes und des Ergebnisses hatten. Aufgrund der auf Chargenproduktion ausgerichteten Fertigung und der üblicherweise sehr kurzen Zeit zwischen Bestellung und Lieferung wird generell für einen anonymen Markt produziert. Die Lieferung erfolgt aus dem Lagerbestand, der konzernweit aufgrund der derzeitigen Gegebenheiten regelmäßig rund 1,7 Monatsumsätze (1,7) beträgt und damit auf demselben Niveau wie im Vorjahr liegt. Es wird stets versucht, den Lagerbestand den Rahmenbedingungen anzupassen. Ausführungen zum Auftragsbestand sind somit nicht aussagekräftig. Im Konzern wurden die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen deutlich aufgebaut, um 1.249 TEUR (265). Die Gesamtleistung stieg deutlich um 8,0 % auf 373.669 TEUR (346.012), vor allem aufgrund der deutlichen Steigerung der Umsatzerlöse. Die Materialeinsatzquote im Konzern nahm leicht ab. Sie sank von 44,4 % auf 43,7 %. Der Anteil der Personalkosten an der Gesamtleistung stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 26,7 % (26,5). Absolut stiegen die Personalkosten von 91.608 TEUR auf 99.731 TEUR an. Der Anstieg ergab sich vor allem durch die Einstellung von neuem Fachpersonal. Im Vergleich zur Gesamtleistung sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um rund 3,8 Prozentpunkte auf 70.260 TEUR (73.028). Die Abschreibungen stiegen um 32,3 % von 10.698 TEUR auf 14.157 TEUR. Dies ist hauptsächlich auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen, welche die Aktivierung von Nutzungsrechten und dessen planmäßige Abschreibung vorsieht. Weitere Angaben zu IFRS 16 könnten im Anhang im Kapitel Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" eingesehen werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) lag mit 30.204 TEUR überproportional über dem Vorjahr (21.259). Nachdem das Ergebnis im Vorjahr von einem einmaligen Sondereffekt beeinflusst wurde, konnte durch gezielte Maßnahmen im Hinblick auf profitables Umsatzwachstum und nachhaltige Ergebnissicherung eine sehr positive Entwicklung des EBIT erzielt werden. Details zu den Jahresüberschüssen und dem Eigenkapital der einzelnen Beteiligungen können der Darstellung "Konzerngesellschaften" im (Konzern-) Anhang entnommen werden.
Die Außenumsätze konnten im Berichtsjahr in jedem Segment gesteigert werden. Das Umsatzwachstum in den sonstigen Segmenten ergab sich vorwiegend aus den Steigerungen der Uzin Utz North America Inc. sowie der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG. Nachfolgend wird die Wertschöpfung des Konzerns dargestellt:
* Vorjahr als angepasst dargestellt, aufgrund Umgliederung "Sonstige Steuern" in Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" Die Unternehmensleistung berechnet sich aus der Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Wie bereits im Abschnitt "Internes Steuerungssystem" beschrieben, werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung folgende, für die Steuerung des Konzerns, wesentliche Schlüsselkennzahlen verwendet:
Im Konzern ergaben sich im Berichtsjahr die folgenden Kennzahlen:
* Vorjahreswerte angepasst aufgrund der Umstellung von EGG zu EBIT Wie prognostiziert konnte der Uzin Utz Konzern seine Umsätze erneut steigern. Der Uzin Utz Group ist es dabei gelungen, die Erwartungen mit einem Wachstum von 7,7 % im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu übertreffen. Die Details zur Analyse des Umsatzes können im Abschnitt Ertragslage eingesehen werden. Im Konzernlagebericht 2018 wurde für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit für das Jahr 2019 eine moderate Steigerung prognostiziert. Hier konnten die Erwartungen deutlich übertroffen werden. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg im Berichtsjahr beträchtlich von 20.854 TEUR auf 29.664 TEUR, was einer Steigerung von 42,2 % entspricht. Bei der im Berichtsjahr neu definierten Steuerungskennzahl EBIT konnte die Uzin Utz Group ebenfalls ein überproportionales Wachstum von 42,1 % erreichen. Der Grund hierfür waren die erneut gute Umsatzentwicklung und der Wegfall des Sondereffekts im letzten Berichtsjahr. Des Weiteren trug unser EBIT+ Programm auch in 2019 dazu bei, unsere Umsätze positiv ins Ergebnis zu überführen. Die EBIT-Marge stieg im Berichtsjahr aufgrund des Anstiegs des EBIT um 2,0 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr und konnte somit die leichte prognostizierte Zunahme erreichen. Entgegen der Prognose im Vorjahr (leichtes Wachstum) stieg der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit deutlich. Hauptgrund dafür war der deutliche Anstieg des EBIT sowie die Erstanwendung von IFRS 16. Weitere Ausführungen hierzu können im Anhang im Kapitel Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" eingesehen werden. Die Eigenkapitalrendite stieg im Berichtsjahr um 4,8 Prozentpunkte. Dies kann vor allem auf den starken Anstieg des EBIT im Vergleich zum Vorjahr zurückgeführt werden. Die Prognose aus dem Vorjahr konnte daher insgesamt übertroffen werden. Entgegen der Prognose einer gleichbleibenden Eigenkapitalquote konnte die Kennzahl im Berichtsjahr um 2,0 Prozentpunkte gesteigert werden. Grund hierfür war der Anstieg des EBIT in der Berichtsperiode. Neben den finanziellen Leistungsindikatoren werden im Konzern auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren verwendet.
Die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Konzern ergaben sich wie folgt:
Die Auslastung im Uzin Utz Konzern ist im Berichtsjahr wie prognostiziert leicht gesunken. Dies lag hauptsächlich an der Erhöhung der Kapazitäten durch den neuen Produktionsstandort der codex GmbH & Co. KG. Die Neuheitsquote ist im Berichtsjahr leicht von 38,8% auf 35,9 % gefallen und ist somit entgegen der Prognose leicht gesunken. Der Wegfall des Umsatzes von Produkten älter als fünf Jahre konnte nicht durch den Umsatz der neuen Produkte kompensiert werden. Die Gesundheitsquote innerhalb der Uzin Utz Group sank leicht um 0,6 Prozentpunkte und entspricht somit der Prognose aus dem Vorjahr und ist damit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. 3. PROGNOSE-, CHANCEN- und RISIKOBERICHTPrognosebericht Im Prognosebericht wird auf die erwartete Entwicklung im Konzern im kommenden Jahr eingegangen. Der Prognosehorizont beträgt dabei ein Jahr. Im Folgenden werden die künftigen Rahmenbedingungen für den Uzin Utz Konzern erläutert und auf die erwartete Entwicklung der Leistungsindikatoren eingegangen. Die Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 auf die Uzin Utz Group werden in der Gesamtaussage für den Konzern behandelt. Für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen zum Erstellungszeitpunkt dieses Berichts keine zuverlässigen Quellen vor, da die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen derzeit nur schwer quantitativ und qualitativ zu beurteilen sind.
Im Folgenden wird auf die erwartete Entwicklung der für die Uzin Utz Group wesentlichen Kern- und Wachstumsmärkte eingegangen: Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2020 eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,1 %. Dabei wird zu Jahresbeginn die konjunkturelle Dynamik zwar verhalten bleiben, im weiteren Verlauf des Jahres wird die Wirtschaft jedoch wieder an Fahrt aufnehmen. Hierbei wird die deutsche Wirtschaft weiterhin zweigeteilt bleiben, nämlich bestehend aus der robusten Binnenwirtschaft, welche durch steigende Einkommen, steuerliche Entlastungen und dynamische Staatsausgaben gestützt wird. Demgegenüber steht die konjunkturelle Schwäche der exportorientierten Industrie. Im Laufe des kommenden Jahres wird sich aber auch die Industrie wieder langsam erholen. Somit wird sich auch die konjunkturelle Dynamik der deutschen Wirtschaft spürbar erhöhen. Auch die Investitionen in Bauten werden solide zunehmen, werden jedoch durch zunehmende Kapazitätsengpässe ausgebremst. Dennoch wird das Bauhauptgewerbe auch im Jahr 2020 eine wichtige Stütze der deutschen Konjunktur bleiben. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe geht von einem Umsatzwachstum von 5,5 % im Bauhauptgewerbe für 2020 aus. Hierdurch ergeben sich für die Uzin Utz Group in ihrem wichtigsten Absatzmarkt Chancen und Potenziale. Das Chief Investment Office GWM der UBS erwartet für das Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum von 1,1 % für die Schweiz. Die Schweizer Wirtschaft wird somit unter Potenzial wachsen, was hauptsächlich an den sinkenden Exporten und Investitionen aufgrund der handelspolitischen Unsicherheiten auf dem Weltmarkt und innerhalb Europas zurückzuführen ist. Der starke private Konsum wird jedoch weiterhin ein deutlicher Konjunkturstabilisator bleiben. Die Bauwirtschaft wird 2020 in der Schweiz weiterhin eine Konjunkturstütze bleiben, was vor allem an den Negativzinsen liegt. In Frankreich ist die Entwicklung der Baukonjunktur für das Jahr 2020 mit großer Unsicherheit verbunden. Zwar werden günstige Finanzierungsbedingungen und eine robuste Kaufkraftentwicklung den Wohnungsbau 2020 weiter stützen, jedoch werden sich äußere Faktoren wie der Brexit, Handelskonflikte und unsichere Wirtschaftsentwicklungen auf das Wirtschaftswachstum und vor allem auf den Wirtschaftsbau auswirken. Ab 2020 wird auch der schrittweise vollzogene Wegfall der Steuervergünstigung hinsichtlich Diesel für Bauunternehmen die Margen in der Bauwirtschaft leicht belasten. Gemäß Germany Trade & Invest befindet sich die niederländische Baubranche weiterhin im Aufwind und wird im Jahr 2020 um ca. 3,5 % wachsen. Im Wohnungsbau wird die Dynamik nach zweistelligen Wachstumswerten zwar zurückgehen, die Produktion im Wirtschafts- und Infrastrukturbau wird jedoch anziehen. Dieses Wachstum wird lediglich durch Kapazitätsengpässe im Bereich Personal und Materialien gebremst. Hieraus resultieren steigende Einkaufspreise und Verzögerungen bei Bauprojekten. Im Wohnungsbau werden im Jahr 2020 ca. 65.000 Immobilien fertiggestellt, was eine leichte Abschwächung im Vergleich zum Vorjahr mit 66.000 Neubauten darstellt. Dieser Effekt wird auch 2020 anhalten, da die Bauflächen in Ballungsräumen in den Niederlanden knapp werden. Großes Potenzial für deutsche Firmen wird auch im kommenden Jahr der private Bausektor bieten, da es in den Niederlanden nicht genug Fachbetriebe gibt, um die Nachfrage zu bedienen. Für die Vereinigten Staaten erwarten Analysten ein Wirtschaftswachstum von knappen 2 %. Die Impulse der Steuersenkungen aus 2017 werden wie erwartet auch weiterhin an Kraft verlieren. Lediglich der private Konsum ist weiterhin eine tragende Säule des US-Wirtschaftswachstums. Der Rückgang des Konjunkturwachstums in den USA ist aber auch maßgeblich auf den Protektionismus des Präsidenten zurückzuführen, welcher weltweit die Handelskonflikte aufrechterhält. Es bleibt abzuwarten wie sich der von den USA ausgehende Protektionismus im kommenden Berichtsjahr entwickeln wird. In Großbritannien wird die Wirtschaft im kommenden Berichtsjahr im Median lediglich um ca. 1 % wachsen. Aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten in Bezug auf den Brexit und dessen Auswirkungen haben die Bruttoanlageinvestitionen und die Auslandsnachfrage nachgelassen. Lediglich der private und öffentliche Konsum bieten Wachstumspotentiale. Doch nicht nur die Unklarheit bezüglich des Brexits wird die Wirtschaft negativ beeinflussen, sondern ebenfalls die internationalen Handelskonflikte belasteten die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Künftige Entwicklung der Uzin Utz Group Es ist auch in Zukunft das Ziel der Uzin Utz Group, ihre Potenziale auszunutzen und somit erfolgreich zu wirtschaften. Innerhalb des Konzerns wird kontinuierlich daran gearbeitet, nachhaltiges und erfolgreiches Wachstum zu generieren. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche maßgeblich an unserem Erfolg beteiligt sind. Durch motivierte und disziplinierte Mitarbeiter ist der Uzin Utz Konzern in der Lage, die ambitionierten Ziele zu erreichen. Dabei setzt die Uzin Utz Group auf die 4 P's: Profit, Product & Services, People und Planet. Diese Eckpfeiler bilden in Zukunft den strategischen Rahmen für unseren Erfolg. Unserem Kernkunden, dem professionellen Handwerker, wollen wir maßgeschneiderte Produkte und Produktlösungen zur Bodenbearbeitung zur Verfügung stellen. Täglich lernen wir aus der engen Beziehung zu unseren Geschäftspartnern. So können wir die Produkte und unsere Kernkompetenz, Produktlösungen für den Boden, weiter optimieren und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der internationalen Märkte eingehen. Dabei ist es uns wichtig, Trends früh zu erkennen und weiterhin Innovationen voranzutreiben. Nur so ist es möglich, die Qualität unserer Produkte ständig zu verbessern. Den Kunden werden nutzenoptimierte und differenzierte Produkte sowie einmaliger Service angeboten. Zu diesem Zweck wird die Uzin Utz Group konsequent effiziente Produktsysteme und Dienstleistungen entwickeln, die ihren Kunden im Premium- und Standardsegment einen Mehrwert bieten. Aus heutiger Sicht und nach heutigem Wissensstand erscheint die folgende Einschätzung zur Entwicklung der Leistungsindikatoren realistisch: Finanzielle Leistungsindikatoren Auf Konzernebene werden folgende Entwicklungen der Schlüsselkennzahlen erwartet:
Die Prognosen für die Kern- und Wachstumsmärkte des Uzin Utz Konzerns lesen sich durchwachsen. Weltweit kühlt sich das Wirtschaftswachstum ab und speziell mit dem Euroraum und den Vereinigten Staaten beeinflusst diese Entwicklung direkt die Kern- und Wachstumsmärkte der Uzin Utz Group. Dennoch ist der Uzin Utz Konzern davon überzeugt, in diesem Umfeld ein deutliches Umsatz- und Ergebniswachstum zu erzielen. Die ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der neuen Unternehmensstrategie Passion werden in Zukunft dafür sorgen, dass die Uzin Utz Group weiterhin ein positives Umsatzwachstum generiert und diese Umsätze auch erfolgreich ins Ergebnis überführt werden. Die weltweiten Unsicherheiten auf den globalen Märkten sorgen zwar für schwierige Rahmenbedingungen, dennoch ist der Uzin Utz Konzern davon überzeugt, diese Herausforderungen zu meistern. Daher geht die Uzin Utz Group im kommenden Jahr von einer leicht steigenden EBIT-Marge sowie einem moderaten Wachstum des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit aus. Hierbei wird auch die Eigenkapitalrendite leicht steigen. Die Eigenkapitalquote wird im kommenden Jahr auf einem ähnlich hohen Niveau wie in 2019 prognostiziert. Neben den oben genannten Steuerungsgrößen investiert die Uzin Utz Group für das Wachstum weiterhin in ihre weltweiten Standorte und plant daher für das kommende Jahr Investitionen in Höhe von 29.089 TEUR. Diese betreffen hauptsächlich Investitionen in unser neues Trockenmörtelwerk in den USA, neue Abfüllanlagen an unseren Produktionsstandorten der Uzin Utz AG in Ulm sowie in den Niederlanden. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Auf Konzernebene wird die folgende Entwicklung der nicht-finanziellen Kennzahlen erwartet:
Die produzierten Mengen innerhalb des Konzerns werden sich in 2020 erneut leicht erhöhen. An nahezu allen Produktionsstandorten der Uzin Utz Group werden moderate Mengensteigerungen erwartet. Den größten Beitrag wird die Tochtergesellschaft in den USA leisten. Am Standort in Ulm ergeben sich durch den neuen Produktionsstandort der codex GmbH & Co. KG, welcher seit 2019 voll in Betrieb ist, neue Kapazitäten, welche im kommenden Berichtsjahr weiter genutzt werden. Die Uzin Utz Group geht somit von moderaten Mengensteigerungen aus, weshalb mit einem leichten Anstieg der konzernweiten Auslastung gerechnet wird. Durch die neu geschaffenen Kapazitäten am Standort Ulm sieht sich der Uzin Utz Konzern für diese Herausforderung gut vorbereitet. Für die Neuheitsquote des Konzerns wird im kommenden Berichtsjahr ein gleichbleibendes Niveau erwartet. Die Gesundheitsquote der Uzin Utz Group liegt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Hier wird auch für das kommende Jahr keine nennenswerte Veränderung erwartet. Chancen- und Risikoberichterstattung Beschreibung des Risikomanagementsystems Als international agierendes Unternehmen unterliegt die Uzin Utz Group einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen, die das Erreichen von finanziellen und nichtfinanziellen Zielen in wesentlichem Maße beeinflussen können. Erfolgreiches und zielgerichtetes Chancen- und Risikomanagement sind daher integrale Bestandteile der Unternehmenssteuerung. Die Uzin Utz Group verfügt hierzu über ein System zur Identifizierung, Erfassung, Bewertung und Kontrolle von gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen und finanziellen Risiken. Gleichwohl handelt es sich hierbei um ein System, das im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung einem permanenten Optimierungsprozess unterliegt. Die Elemente des Risikomanagementsystems sind:
Vorstand / Aufsichtsrat Der Vorstand der Uzin Utz Group trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem. Er berichtet dem Aufsichtsrat mindestens einmal pro Jahr detailliert über das Risikomanagementsystem. Dabei hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Vorstand, bestandsgefährdenden Risiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie die Angemessenheit und Funktionsweise des Risikomanagementsystems zu überprüfen und so den Risiken entgegenzusteuern. Zentrales Controlling Diese Abteilung, welche direkt an den Finanzvorstand berichtet, ist für die operative Ausführung und Koordinierung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Sie sammelt alle Risk-Maps der Beteiligungsgesellschaften und bewertet diese auf Konzernebene, ob bestandsgefährdende Risiken vorliegen. Aufbauend auf dieser Risikoanalyse erstellt sie das Risikoreporting an den Vorstand und Aufsichtsrat. Landesgesellschaften Die Verantwortung für Identifikation, Bewertung, und Berichterstattung von Risiken liegt bei den operativen Gesellschaften. Diese identifizieren ihre Risiken mit Hilfe des konzernweiten Risikokatalogs und bewerten die identifizierten Risiken in einer konzernweit einheitlichen Risk-Map, welche bspw. Kriterien wie den Schadenserwartungswert oder die Eintrittswahrscheinlichkeit enthält. Diese Risk-Map wird an das Zentrale Controlling reportet. Kontroll- und Überwachungssysteme Durch den Risikomanagementprozess, der gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtet ist, ist es der Uzin Utz Group möglich, alle wesentlichen und / oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Dies wird durch einheitliche Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung der Risikoidentifizierung im Konzern gesetzt. Das gesamte Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern sowie die Erreichung der geschäftlichen Ziele abzusichern. Die Grundsätze, Richtlinien, Prozesse und Verantwortlichkeiten des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind definiert und etabliert. Im Wesentlichen umfasst das Risikomanagementsystem die folgenden Risikogruppen:
Neben risikoindividuellen Bewältigungsmaßnahmen gelten eine sicherheitsorientierte kaufmännisch-vorsichtige Unternehmensführung, ein angemessener Versicherungsschutz und unternehmensweit gültige Richtlinien und Anweisungen als Basis des risikobewussten Handelns. Für den Bereich der Finanzinstrumente gelten die Ausführungen in den Teilen "Finanzlage" und "Finanzwirtschaftliche Risiken" dieses Berichts. Darüber hinaus sind die Ergebnis- und Liquiditätsrisiken der Finanzanlagen in Form eines Früherkennungssystems abgebildet. Die Hauptelemente hierbei sind ein detailliertes Monatsberichtswesen über alle wesentlichen GuV-Positionen und ein quartalsweiser Report der Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich der Entwicklung des allgemeinen Umfelds, dem Forderungs- und Vorratsrisiko sowie der Liquiditäts- / Finanzierungssituation. Regelmäßige Auditgespräche vor Ort in den Beteiligungsgesellschaften, ein konzernweit gültiges Organisationshandbuch sowie verpflichtende, direkte Kommunikationswege der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand der Uzin Utz AG in allen wesentlichen Angelegenheiten, stellen die restlichen Hauptelemente dar. Compliance Aufgrund unserer herausragenden Stellung am Markt, die nicht nur gehalten, sondern immer weiter ausgebaut werden soll, steigt der Grad der Verantwortung, den die Uzin Utz Group gegenüber den Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeitern, aber auch gegenüber der Allgemeinheit übernimmt. Um diesem Anspruch auch vor dem Hintergrund eines immer schwieriger werdenden regulatorischen Umfelds gerecht zu werden, wurden entsprechende Compliance-Richtlinien entwickelt, die zusammen mit den auf ihr basierenden Verhaltensregeln, nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Orientierung bieten. Die Compliance-Richtlinien enthalten die grundlegenden und verbindlichen Regeln für das Verhalten innerhalb der Uzin Utz Group sowie gegenüber Geschäftspartnern, Aktionären und der Allgemeinheit. Prozessunabhängige Überwachung Der Abschlussprüfer der Uzin Utz Group - als unabhängige externe Instanz im Rahmen der Jahresabschlussprüfung - überprüft das Risikomanagementsystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG auf seine Angemessenheit zur Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und hinsichtlich des Risikoreportings. Chancen- und Risikolage Vergleichbare Chancen und Risiken aus unterschiedlichen Konzernbereichen werden unter den nachfolgenden Kategorien gegebenenfalls zusammengefasst berichtet. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Kategorien.
Die Grundlage für die Einschätzung der Chancen und Risiken von Umfeld und Branche ergeben sich aus dem Abschnitt "Künftige Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Uzin Utz Group" des Prognoseberichts.
Die Prognosen für die Kern- und Wachstumsmärkte bilden die Basis für die Chancen und Risiken der Uzin Utz Group. In fast allen Kern- und Wachstumsmärkten des Konzerns lesen sich die Prognosen für die allgemeine Wirtschaftsentwicklung sowie für die Baukonjunktur durchwachsen. Dennoch sieht die Uzin Utz Group weiterhin große Chancen in ihren Kern- und Wachstumsmärkten. Die Wirtschaft in Deutschland ist zwar im Berichtsjahr 2019 langsamer gewachsen, wird sich jedoch im kommenden Berichtsjahr wieder erholen. Die weiterhin gute Baukonjunktur bietet der Uzin Utz Group jedoch weiterhin Chancen und Möglichkeiten, um weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum zu realisieren. Auch in den USA lässt das Wachstum zwar nach, ist aber noch weit entfernt von einer Rezession. Durch die geplanten Investitionen in den USA als einer der Wachstumsmärkte wird dort auch im kommenden Berichtsjahr erfolgreich gewirtschaftet. Auch in den anderen Kern- und Wachstumsmärkten wie den Niederlanden, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien sieht die Uzin Utz Group weiterhin große Potenziale und Chancen und wird diese erfolgreich nutzen. Abschließend kann für den Uzin Utz Konzern gesagt werden, dass die Chancen und Möglichkeiten in den Kern- und Wachstumsmärkten die Risiken deutlich übertreffen und die Uzin Utz Group davon ausgeht, auch im kommenden Berichtsjahr ihre Ziele im Hinblick auf die neue Unternehmensstrategie Passion 2025 zu erreichen. Außerordentliche Einflussfaktoren Im Hinblick auf die aktuelle Lage bezüglich des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde bei der Uzin Utz Group ein Stufenplan von Vorstand und Bereichsleitern erarbeitet sowie mehrere Informationsseiten im Intranet eingerichtet. Vorwiegend geht es darum, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Thema zu sensibilisieren. Es werden den Mitarbeitern Handlungsempfehlungen im Hinblick auf Hygienemaßnahmen gegeben, um eine Verbreitung möglichst zu verhindern. Zusätzlich gibt es das Angebot des mobilen Arbeitens im "Homeoffice" vorwiegend für den Verwaltungsbereich. Des Weiteren wurden alle Mitarbeiter, welche sich in Risikogebieten aufgehalten haben, angewiesen, 14 Tage den Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Die Reisetätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde eingeschränkt. Messen und Kundenschulungen wurden auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Ferner wird in der Produktion auf einen isolierten Schichtbetrieb, auch werksübergreifend, gesetzt, um im Falle einer Quarantäne die Produktion aufrechtzuerhalten. Des Weiteren wurden die Bestände in den Lägern der Uzin Utz Group aufgebaut, um bei aufkommenden Logistikschwierigkeiten in Bezug auf Grenzschließungen die Lieferfähigkeit weiterhin zu gewährleisten. Die Uzin Utz Group geht im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von negativen Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns aus. Eine genaue Einschätzung ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aufgrund der politischen sowie wirtschaftlichen Unsicherheiten nicht möglich. Die Uzin Utz Group wird die Situation im Rahmen der Coronavirus-Pandemie weiterhin aktiv verfolgen und gegebenenfalls ihre Maßnahmen anpassen. Über die künftigen Auswirkungen wird in der Quartalsberichtserstattung informiert. Produkte Die zukünftige Entwicklung des Uzin Utz Konzerns hängt in ganz besonderem Maße davon ab, innovative Produkte zu entwickeln und bestehende Rezepturen zu optimieren. Es werden daher alle Anstrengungen unternommen, die Entwicklungsarbeiten voranzutreiben und Produktbedürfnisse und Trends anhand von Benchmarks und Wettbewerbsanalysen frühzeitig zu erkennen, um das Eintreten eines technologischen Rückstands gegenüber dem Wettbewerb zu vermeiden. Eine potenzielle Schadenshöhe kann hierbei nicht genau beziffert werden. Ebenso wie das Eintreten eines technologischen Rückstands stellt das Auftreten von Produktmängeln ein Risiko für den Konzern dar. Mit angemessenen Entwicklungsaufwendungen, kontinuierlichen Eigenentwicklungen und internen Qualitätssicherungskontrollen wird versucht, Produktmängel gar nicht erst entstehen zu lassen, um dem Anspruch von qualitativ hochwertigen und fehlerfreien Produkten des Uzin Utz Konzerns gerecht zu werden. Dennoch sind eventuell auftretende Schäden durch einen umfangreichen länderübergreifenden Versicherungsschutz, zu dem auch eine Produkthaftpflichtversicherung gehört, abgedeckt. Die üblichen operativen Risiken sind durch kaufmännisch vorsichtig gebildete Rückstellungen abgedeckt. Es ändern sich nicht nur die Anforderungen von Kunden, sondern speziell in der Chemiebranche werden stetig neue Gesetze vorgelegt. Durch das Verbot oder die eingeschränkte Nutzung von bestimmten Chemikalien oder Gefahrstoffen ist es für den Uzin Utz Konzern unerlässlich, neue Rezepturen zu entwickeln, die diesen Anforderungen entsprechen und dabei die Produktqualität beizubehalten oder zu verbessern. Seit dem 01. Dezember 2010 gilt im Rahmen von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) eine Notifizierungspflicht für Importeure von Rohstoffen aus dem Nicht-EU-Ausland, die gefährliche oder registrierungspflichtige Stoffe importieren. Um in Zukunft die Versorgungssicherheit und größere Unabhängigkeit von Lieferanten zu ermöglichen, forschen wir kontinuierlich nach Substitutionsrohstoffen. Dabei soll die Qualität der Produkte nicht beeinträchtigt werden. Die Risiken, die die Produkte betreffen, sind daher insgesamt als gering einzustufen.
Das Volumen finanzwirtschaftlicher Risiken ist in der aktuellen Situation weiterhin schwierig einzuschätzen. Aufgrund möglicher Unsicherheiten auf den Finanzmärkten gilt es, sinnvolle Absicherungen für währungskursrisikobehaftete Umsätze zu treffen, immer unter der Abwägung von Kosten und Nutzen. Die Entwicklung der für den Konzern relevanten Währungen wird im Teil "Ertragslage" dieses Berichts dargestellt. Durch ein konzernweites, straffes Forderungs- und Liquiditätsmanagement wird eine Optimierung der freiverfügbaren Mittel sichergestellt. Der Fokus hierbei liegt auf einer permanenten Bonitätsprüfung der Kunden. Zusätzlich ist ein Großteil der Kundenforderungen kreditversichert. Alle wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind grundsätzlich mittel- bis langfristig mit festen Zinssätzen finanziert bzw. durch einen Zinsswap gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert. Die wesentlichen durch die Uzin Utz Group verwendeten Finanzierungsinstrumente umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Leasing-Verhältnisse und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzierungsinstrumente ist die Sicherung bzw. Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit. Außerdem verfügt der Konzern über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die zur Verbesserung bzw. Stärkung der Liquidität beitragen. Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken hat der Uzin Utz Konzern in geringem Umfang derivative Sicherungsinstrumente abgeschlossen, die aus der Geschäftstätigkeit der Uzin Utz Group und ihrer Finanzierungsquellen resultieren. Zukünftige eventuell starke Währungs- und Zinsschwankungen haben immer ein gewisses Restrisiko. In 2013 trat eine konzernweite Treasury-Richtlinie in Kraft, die eine Unterstützung für das professionelle Risikomanagement bietet und eine Optimierung der Finanztransaktionen sowie eine Reduzierung der Währungs- und Zinsrisiken zum Ziel hat. In der Abteilung Treasury wurde außerdem der Aufbau eines digitalisierten Cashmanagementtools beschlossen, welches die Liquiditätsvorschau verbessert und den kurzfristigen Planungsprozess unterstützt sowie teilweise manuelle Erfassungen mit dem Zahlungsverkehrstool automatisiert. Außerdem können mit diesen Tools Veränderungen durch Echtzeitdaten schneller erkannt werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der finanzwirtschaftlichen Risiken ist aus den genannten Gründen als gering einzustufen.
In den Produktionsbereichen der einzelnen Werke wird die Wahrscheinlichkeit eines nicht optimalen Betriebs der Fertigungsanlagen durch permanente Instandhaltung, Brandschutz- und andere Vorsorgemaßnahmen weitgehend reduziert. Für Elementarschäden und hieraus eventuell resultierende Betriebsunterbrechungen wurden entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Die sich ergebenden Risiken sind nicht quantifizierbar. Chancen ergeben sich für den Konzern durch die ständige Optimierung der Produktionsprozesse und weitere Investitionen in moderne Anlagen. So soll die Produktivität der Produktionsgesellschaften weltweit kontinuierlich erhöht werden. Die immer stärkere Vernetzung der internationalen Standorte und das stringente Qualitätsmanagement erlauben es außerdem, die Produktion konzernweit immer weiter zu verbessern. Die Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation des Uzin Utz Konzerns basieren zunehmend auf Informationstechnologien. Eine wesentliche Störung oder gar ein Ausfall der globalen und regionalen Geschäftssysteme kann zu einem Datenverlust und einer Beeinträchtigung der Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. Die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls prozesskritischer Informationssysteme wird durch entsprechende technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken, die die Produktion betreffen, ist als sehr gering anzusehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken, die IT-gestützte Prozesse betreffen, ist als moderat einzustufen.
Risiken, die aus wesentlichen Investitionen resultieren, werden durch vorhergehende Analysen bewertet und müssen vom Vorstand der Uzin Utz Group freigegeben werden. Im Bedarfsfall werden hierbei externe Berater hinzugezogen. Mögliche Akquisitionen werden grundsätzlich mit externer Unterstützung analysiert, vom Vorstand bewertet und vom Aufsichtsrat freigegeben. Durch Investitionen wird Potenzial für das künftige Wachstum der Gruppe geschaffen. So ergeben sich immer neue Chancen, um Umsatzerlöse zu erhöhen und das Ergebnis der Gruppe zu steigern.
Die Uzin Utz Group betreibt seit Jahren eine Mehr-Lieferanten-Strategie, um die Abhängigkeit von diversen Lieferanten so gering wie möglich zu halten und diese bei Bedarf wechseln zu können. Des Weiteren werden Rahmenverträge mit Lieferanten abgeschlossen, um Preiserhöhungen weitestgehend abzufangen. Durch die kontinuierliche Forschung nach Substitutionsrohstoffen innerhalb unserer Forschung und Entwicklungsabteilungen wird ebenfalls versucht, die Abhängigkeit von Lieferanten oder bestimmten Rohstoffen so gering wie möglich zu halten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, die Beschaffungs-, Lieferanten- und Rohstoffpreisrisiken betrifft, ist durch unsere getroffenen Maßnahmen als moderat einzustufen.
Alle oben aufgeführten Risiken stellen derzeit keine Bestandsgefährdung dar. Andere bestandsgefährdende Risiken für den Uzin Utz Konzern sind zurzeit nicht erkennbar. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Ein wesentlicher Punkt zur Vermeidung von Risiken, besonders in der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung, ist das interne Kontrollsystem. Dieses umfasst folgende Merkmale:
Das Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist so konzipiert, dass eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Geschäftsprozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und die daraus resultierenden Änderungen umgehend in den konzerninternen Richtlinien und Systemen angepasst. Die Steuerung des Prozesses der Konzernrechnungslegung erfolgt bei der Uzin Utz AG durch den Zentralbereich Konzern-Controlling. Die Konzerngesellschaften erstellen ihre Abschlüsse lokal und übermitteln sie über ein konzernweit einheitlich definiertes Datenmodell. Die Daten werden von den einzelnen Landesgesellschaften direkt in der Business Warehouse Plattform eingegeben. Die Konzerngesellschaften sind für die Einhaltung der konzernweit gültigen Konzernbilanzierungsrichtlinien und Verfahren sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme verantwortlich. Im gesamten Rechnungslegungsprozess werden die lokalen Gesellschaften durch zentrale Ansprechpartner unterstützt. Auf Basis der Daten, der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen, werden die konsolidierten Rechenwerke zentral erstellt. Während dieses Prozesses werden durch das Konzern-Controlling laufend manuelle Prüfungen durchgeführt, um die Plausibilität der übermittelten und der konsolidierten Daten sicherzustellen. Durch interne Revisionen werden regelmäßig Geschäftsprozesse sowohl der Tochtergesellschaften als auch der Zentralbereiche auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sicherheit geprüft. Die Revisionsergebnisse werden direkt an den Vorstand berichtet. Intention des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems ist die Sicherstellung der Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit und Ordnungsmäßigkeit mit den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Die meisten der beschriebenen Risiken bieten dem Konzern auch gleichzeitig Chancen. Aufgrund seiner Größe, der Marktstellung und den bereits beschriebenen internen Erfolgsfaktoren kann und wird der Konzern auch weiterhin jede sich bietende, kaufmännisch sinnvolle Marktchance nutzen, um weitere Marktanteile zu gewinnen. Chancen für strategisch sinnvolle Unternehmensübernahmen werden hierbei natürlich ebenfalls genau geprüft und gegebenenfalls realisiert. Insbesondere die Bereiche
boten und bieten aufgrund ihrer Gültigkeit für alle Marktteilnehmer in Verbindung mit den hohen Standards des Konzerns in den Bereichen Produktqualität, Service- und Logistikkonzept hervorragende Möglichkeiten, die Beziehungen zu bestehenden Kunden auszubauen sowie neue Kunden hinzuzugewinnen, um die Marktstellungen in den jeweiligen Ländern auszuweiten. Eine hohe technische Beratungskompetenz sowie nahezu europaweite Lieferungen innerhalb von 48 Stunden sind, neben der erwähnten hohen Qualität der hergestellten Produkte, die Grundpfeiler eines nachhaltigen Erfolgs und einer optimalen Nutzung sich bietender Chancen. So kann sich die Uzin Utz Group mit Qualität und Innovation auf dem Markt platzieren und sich von ihren Konkurrenten unterscheiden. Hinsichtlich weiterer Chancen und Risiken des Uzin Utz Konzerns wird auch auf den Prognosebericht verwiesen. 4. SONSTIGE ANGABENBerichterstattung nach § 315a Abs. 1 HGB
Das gezeichnete Kapital der Uzin Utz AG in Höhe von 15.133 TEUR ist eingeteilt in 5.044.319 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere die gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Stückaktie entspricht einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 3 EUR.
Es bestehen weder gesetzliche noch satzungsmäßige Bestimmungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken. Zwischen Herrn Dr. Utz, seinen Kindern sowie seiner Schwester und deren Kinder besteht ein Poolvertrag. Über die Aktien der Poolmitglieder (2.709.472 Aktien bzw. 53,7 % der Stimmrechte) kann nur einheitlich verfügt und das Stimmrecht an der Hauptversammlung nur einheitlich ausgeübt werden. Neben dem genannten Vertrag sind dem Vorstand keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Am Grundkapital der Uzin Utz AG bestehen nach Kenntnis des Vorstands und auf Grundlage der bei der Gesellschaft eingegangenen wertpapierrechtlichen Mitteilungen direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten. Weitere Einzelheiten hierzu sind im (Konzern)-Anhang unter "Angaben nach § 160 Abs. 1 AktG" erläutert.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand der Uzin Utz Group besteht aus einer oder mehreren Personen; dies gilt unabhängig von der Höhe des Grundkapitals. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG. Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist bei Erstbestellungen die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Die Änderung der Satzung folgt den Vorschriften des § 179 AktG sowie des § 18 der Satzung. Demnach ist der Aufsichtsrat zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf es dabei nicht. Dies gilt insbesondere für Satzungsänderungen nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals.
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 13. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 3.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu insgesamt 1.000.000 neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 09. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder - in Teilbeträgen - mehrfach um bis zu insgesamt 4.000 TEUR durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre insbesondere für folgende Fälle auszuschließen: Für die aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge Für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt Für eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, in Höhe von bis zu insgesamt 10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 12. Mai 2015 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 11. Mai 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben, wobei auf die erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen dürfen. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft ganz oder in Teilen ausgeübt werden; bei Ausübung in Teilen kann von der Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die vorstehend dargestellten Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien aus den Genehmigten Kapitalien I und II sollen den Vorstand in die Lage versetzen, zeitnah, flexibel und kostengünstig einen etwa auftretenden Kapitalbedarf zu decken und je nach Marktlage attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Durch die Möglichkeit, im Einzelfall auch den Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an den Veräußernden zu bezahlen, kann die Gesellschaft eine Expansion ohne Belastung ihrer Liquidität durchführen. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermöglicht es der Gesellschaft, insbesondere auch institutionellen oder anderen Investoren, Aktien der Gesellschaft anzubieten und/oder den Aktionärskreis der Gesellschaft zu erweitern sowie die erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zu begeben. Es handelt sich bei den Genehmigten Kapitalien und der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien um Regelungen, die bei mit der Gesellschaft vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich sind und nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche dienen.
Es bestehen keine Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen sind. Im Berichtszeitraum gab es für den Vorstand keinen Anlass, sich mit Fragen einer Übernahme oder mit Besonderheiten bei den nach dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz zu machenden Angaben zu befassen. Weitere Erläuterungen über die vorstehenden Angaben und die Angaben im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht hinaus, sind aus Sicht des Vorstands deswegen nicht erforderlich. Vergütungsbericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB Vergütung des Vorstands: Das Vergütungssystem der Uzin Utz AG basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und repräsentiert eine Unternehmenskultur von Leistung und Gegenleistung. Die Gesamtvergütung des Vorstands umfasst erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Bestandteile. Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus Fixum und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile enthalten jährlich wiederkehrende, an das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGG) gemäß IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft gebundene Komponenten und variable, langfristig ausgerichtete Komponenten. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds, sowie die Üblichkeit der Vergütungshöhe und der Vergütungsstruktur gemessen am Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen sowie anderer Unternehmen vergleichbarer Größe und Branche. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten hinsichtlich eines wesentlichen Teils der variablen Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und Regelungen, wonach eine angemessene Herabsetzung der Bezüge zulässig ist, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass eine Fortgewährung der Bezüge unbillig wäre. Die langfristigen erfolgsorientierten Vergütungsbestandteile sind auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Für die kurzfristigen erfolgsorientierten Vergütungsbestandteile fehlt bei dem Vorstandsmitglied Heinz Leibundgut eine separierte Höchstbetragsregelung nach kurz- und langfristig. Es existiert jedoch eine Regelung für die variable Vergütung insgesamt. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 betrug insgesamt 1.534 TEUR (1.955), davon fix 789 TEUR (897) und 745 TEUR (1.057) erfolgsabhängig. Die langfristige Tantieme von Heinz Leibundgut wurde um ein Jahr bis zum Jahr 2020 verlängert. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder haben für ihre volle Vertragslaufzeit von 2018 - 2021 Anspruch auf die variable Vergütung. Die Nebenleistungen bestehen im Wesentlichen aus der Erstattung von Auslagen, der Stellung eines Dienstwagens und aus Versicherungsprämien für eine Rechtschutz- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung). Für die D&O-Versicherung der Vorstandsmitglieder ist ein Selbstbehalt im Sinne von § 93 Abs. 2 AktG vereinbart. Für zukünftige Pensionsverpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Vorstand wurde im Einzelabschluss eine Rückstellung in Höhe von 1.101 TEUR (1.021) gebildet. Der Zeitwert der verrechneten Aktivwerte beträgt 82 TEUR (86). Zudem erhält das ehemalige Vorstandsmitglied Beat Ludin Zahlungen aus einer Unterstützungskasse, die durch Entgeltumwandlungen während seiner aktiven Tätigkeit dotiert wurden. Früheren Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2019 Ruhegehälter in Höhe von 75 TEUR (73) gezahlt. Die nachfolgenden Tabellen beinhalten die Vorstandsvergütungen entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex:
Der Betrag von 300.000€ stellt den Maximalwert der variablen Vergütung dar
Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist in § 11 der Satzung der Uzin Utz AG geregelt, die letztmals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 geändert wurde. Die Vergütung setzt sich hiernach aus einer festen und zwei variablen Bestandteilen zusammen. Die feste jährliche Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf 9 TEUR, der Vorsitzende erhält das 2,5-fache. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Tantieme von 100 EUR je 0,01 EUR Dividende, die über 0,50 EUR je Stückaktie hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird sowie eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 200 EUR je 50.000 EUR des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGG) nach dem IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft, das im Durchschnitt des abgelaufenen und der zwei vorangehenden Geschäftsjahre ("Vergleichszeitraum") ein EGG von 10.000.000 EUR übersteigt. Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Dividende erhält der Aufsichtsrat die folgende Vergütung:
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die feste Vergütung ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbar, die variable Vergütung ist zahlbar am Tag nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung für das jeweilige Geschäftsjahr. Des Weiteren gewährt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern einen angemessenen Versicherungsschutz gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme einschließlich der jeweiligen Kosten der Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Mandate; hierzu ist zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abgeschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der auf ihre Vergütung und Auslagen etwa zu entrichtenden Umsatzsteuer. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat haben Aktienoptionen oder vergleichbare Vergütungsbestandteile erhalten. Der Anwaltssozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats an. Der Sozietät wurden für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 109 TEUR (223) bezahlt. Die Gesellschaft nutzte die langjährige Erfahrung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Utz als Beratungsleistung. Es wurden marktübliche Sätze für derartige Beratungsdienstleistungen in Rechnung gestellt und die Summe in Höhe von 87 TEUR (116) war gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen fällig und zu bezahlen. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG haben die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung kann im Corporate Governance Bericht oder auf unserer Internetseite www.uzin-utz.com (Investor Relations - Corporate Governance - Entsprechenserklärung 2020) abgerufen werden. Der Vorstand der Uzin Utz AG leitet die Gesellschaft und den Konzern in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und hat im Sinne der Gesellschaften zu handeln. Außerdem orientiert er sich am Vorhaben der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Als internationales Unternehmen ist sich die Uzin Utz AG der Verantwortung bewusst, im Einklang mit rechtlichen, sozialen und ethischen Belangen unternehmerisch tätig zu sein. Die nach §§ 289a und 315 Abs. 5 HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung wird im Corporate Governance Bericht dargelegt. Der Corporate Governance Bericht ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung. Diese finden sie auf unserer Internetseite www.uzin-utz.com (Investor Relations). Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) im Konzern beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 10.257 TEUR (10.125). Durchschnittlich waren 117 (115) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich F&E tätig, die gemeinsam zu einer Produkt-Neuheitsquote aller Entwicklungsstandorte der Uzin Utz Group von 35,9 % (38,8 %) beitrugen (erstmalig 2019 inkl. Wolff GmbH & Co. KG.). Die disziplinarische Führung der lokalen F&E-Abteilungen obliegt den jeweiligen Geschäftsführern der Landesgesellschaften. Das zentrale F&E-Headquarter in Ulm verantwortet die fachliche Führung und koordiniert weltweit die Richtlinienkompetenz für die weiteren 10 F&E-Labore (ohne Wolff GmbH & Co. KG. und ohne Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG.) innerhalb der Uzin Utz Group. Die Aufwendungen für F&E bei der Uzin Utz AG betrugen im Jahr 2019 4.762 TEUR (4.826). Hierbei haben die in der AG beschäftigten durchschnittlich 50 (48) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berichtsjahr 2019 für die Marke Uzin eine AG-Neuheitsquote von 49,5 % (47,0%) erzielt. Als "neu" werden Produkte mit noch nie dagewesenen oder stark verbesserten Eigenschaften klassifiziert, deren marketingtechnische Verwertung nachweisbar ist und die nicht älter als fünf Jahre sind. Die von der Uzin Utz AG am Hauptentwicklungsstandort Ulm entwickelten Produkte weisen eine Blauer Engel-/Emicode EC1 Plus-Quote von 96,6 % (95,2 %) bezogen auf den Umsatz auf. Diese Quote unterstreicht wiederum deutlich das Nachhaltigkeitsbestreben innerhalb der Uzin Utz Group. Die F&E-Kennzahlen des Konzerns (ohne Korbach GmbH & Co. KG) stellen sich im tabellarischen Überblick 2019 wie folgt dar:
Die Berichterstattung "Spezial Mittelstand" aus der WirtschaftsWoche (Ausgabe 44) veröffentlichte in der Ausgabe Oktober 2019, dass die Uzin Utz Group zu den TOP 100 der innovativsten deutschen Mittelständer 2019 zählt. Hierbei wurde der 29. Rang belegt und es konnte damit eine Spitzenposition im Ranking von 3.500 mittelständischen Unternehmen eingenommen werden. Um die Innovationschampions im deutschen Mittelstand zu küren, hat hierbei die Münchener Beratung Munich Strategy (MSG) im Auftrag der WirtschaftsWoche mittelständische Unternehmen in den Bereichen Innovationstätigkeit, Wettbewerbsposition und Performance analysiert. Dazu wurden unter anderem Jahresabschlüsse und Präsentationen ausgewertet sowie Kunden, Marktbegleiter und Führungskräfte befragt und dann aus den Angaben ein Innovationsscore errechnet. Umsatz- und Gewinnentwicklung spielten ebenso eine Rolle wie die Erneuerungskraft, die ebenfalls zu Buche schlug. Ein Zitat von Munich Strategy lautete: "Uzin Utz zeigt, wie man eine Organisation durch und durch auf Innovation einstellt. Schlagkräftige, kleine Units mit einer besonders großen Marktnähe zeigen einen agilen Umgang mit neuen Themen und Trends. Diese Aufstellung in Kombination mit einer hohen Technologiekompetenz machen das Unternehmen zum Innovationsmotor der Branche, der neue Entwicklungen vorantreibt." Folglich wurde Uzin Utz mit dem exklusiven Qualitätssiegel "Deutschlands innovativste Mittelständler 2019" ausgezeichnet. Beschreibung des Produktprogramms Die Innovationskraft der Uzin Utz AG wird durch die insgesamt 14 (Vorjahr: 20) neuen Produkte, die in 2019 für die Markteinführung für die Marke Uzin vorbereitet wurden, dokumentiert. Zu diesem "neuen" Produkt-Programm gehören sowohl inkrementelle Innovationen bzw. Weiterentwicklungen als auch radikale Innovationen mit bisher noch nicht dagewesenen Produkt-Eigenschaften. Stellvertretend wird an dieser Stelle ein Produkt in Kurzform vorgestellt. Mit Uzin PE 650 wurde eine schnell trocknende, zementäre einkomponentige Spachtelgrundierung für dichte und glatte sowie fugenreiche Renovierungs-Untergründe entwickelt. Das Besondere an diesem multifunktionalen und flexiblen Produkt ist, dass es füllt und in einem Arbeitsgang glättet. Durch die zusätzlichen "hart-elastischen" Eigenschaften nimmt das Produkt sehr gut Bewegungen von fugenhaltigen Holzuntergründen auf. Ein derartiges Anwendungsspektrum konnte bis dato nur von zweikomponentigen Grundierungen abgedeckt werden. Es ist nicht mehr notwendig der zementären Pulver-Komponente 1 eine flüssige Dispersions-Komponente 2 zuzugeben, um das Produkt im Anwendungsfall zu verarbeiten, sondern es ist ausreichend das "einkomponentige" Pulver-Produkt auf der Baustelle mit Wasser anzumischen, um die gewünschte Ziel-Performance zu erzielen. Bei diesem konsequenten nächsten Entwicklungsschritt ist es gelungen die Polymer-Bestandteile in "Trockenform" in einer einzigen Komponente zu vereinen und Kunden zusätzlich eine nachhaltige Verpackungslösung in Form eines Papiersacks zur Verfügung zu stellen. Hierdurch können zukünftig sowohl die bisher notwendige Kunststoffkanister-Lagerkapazität für die "flüssige" Dispersions-Komponente eingespart werden, als auch noch durch das geringere Gewicht die entsprechenden Kosten für den Transportweg auf die Baustelle optimiert werden. Des Weiteren wird das Ganze noch durch den um ca. 20 % reduzierten Verbrauch auf der Baustelle übertroffen. Dieser explizit erzielte Nachhaltigkeits-Effekt führt zu einer Reduktion des Treibhauspotentials und Primärenergie-Bedarfs um jeweils ca. 40 %. Die wichtigsten weiteren Uzin Utz AG-Aktivitäten der F&E-Abteilungen in Zusammenarbeit mit bereichsübergreifenden Ressorts und den standortübergreifenden Beteiligungslabors für die Marke Uzin werden im Folgenden in einem tabellarischen Überblick stichwortartig kurz beschrieben:
Nichtfinanzielle Erklärung nach § 315c HGB Die Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 315c HGB wird im Rahmen unseres jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichts abgegeben. Neben einer Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells werden dort unter anderem die Themen Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Bestechung und Korruption behandelt. Der Nachhaltigkeitsbericht der Uzin Utz Group kann auf unserer Website www.uzin-utz.com (Über Uns - Nachhaltigkeit) abgerufen werden. Bestehende Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, Repräsentanzen Die Beteiligungsstruktur und die Standorte der Beteiligungsgesellschaften im Konzern können der Darstellung "Konzerngesellschaften" im Konzernanhang entnommen werden. Die Uzin Utz AG verfügt über ein Service-Center. Dies ist ein Schulungs- und Kommunikationszentrum für Handwerker, Handel und Objekteure an dem strategisch wichtigen Standort Dresden. In Neapel, Italien, besteht eine Betriebsstätte. Die französische Beteiligungsgesellschaft am Standort Soissons, Frankreich betreibt in Paris ein Vertriebsbüro. Die Schweizer Beteiligungsgesellschaft Uzin Utz Schweiz AG verfügt in Villars-Ste-Croix über ein Abhollager mit eigener Werkstatt und Schulungsräumen. Die slowenische Beteiligungsgesellschaft betreibt eine Betriebsstätte in Bukarest, Rumänien. Besonderheiten Konzern-Lagebericht Alle nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind für den Konzernabschluss von unwesentlicher Bedeutung.
Ulm, 20. März 2020 Der Vorstand Uzin Utz AG, Ulm (Donau)Konzern-Gesamtergebnisrechnung
* Vorjahr als angepasst dargestellt, aufgrund Umgliederung "Sonstige Steuern" in Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" >> Erläuterungen siehe Anhang. Konzern-BilanzUzin Utz AG, Ulm (Donau)
* Vorjahr als angepasst dargestellt, aufgrund Korrekturen bei den Immateriellen Vermögenswerten, beim Eigenkapital sowie passive Latente Steuern >> Erläuterungen siehe Anhang
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Konzern - Kapitalflussrechnung
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019DES UZIN UTZ KONZERNSSEGMENTBERICHTERSTATTUNGDie Steuerungsgröße Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGG) wurde aufgrund der internationalen Vergleichbarkeit durch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ersetzt. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" in 2019, hat Auswirkungen auf die Positionen Abschreibungen, Segmentnettovermögen und Segmentschulden.
** auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte; ab 2019 auch Nutzungsrechte enthalten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16
* angepasst (Segmentnettovermögen und -schulden) - Korrekturen bei passiven latenten Steuern sowie immateriellen Vermögenswerten Nähere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel "Angaben zur Konzernbilanz > Immaterielle Vermögenswerte > Geschäfts- oder Firmenwert" ** auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte; ab 2019 auch Nutzungsrechte enthalten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16
* angepasst (Segmentnettovermögen und -schulden) - Korrekturen bei passiven latenten Steuern sowie immateriellen Vermögenswerten. Nähere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel "Angaben zur Konzernbilanz > Immaterielle Vermögenswerte > Geschäfts- oder Firmenwert" ** auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte; ab 2019 auch Nutzungsrechte enthalten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 Überleitungen Die Überleitungen der Summe der Segmentgrößen auf die jeweiligen in den Abschlüssen enthaltenen Größen ergeben sich wie folgt:
* angepasst (Segmentnettovermögen und -schulden) - Korrekturen bei passiven latenten Steuern sowie immateriellen Vermögenswerten Nähere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel "Angaben zur Konzernbilanz > Immaterielle Vermögenswerte > Geschäfts- oder Firmenwert" Informationen über wichtige Kunden Im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Uzin Utz Konzerns getätigt. Umsatzerlöse mit externen Kunden nach Produkten/Dienstleistungen
Umsatzerlöse mit externen Kunden nach geografischen Regionen
Langfristige Vermögenswerte nach geografischen Regionen
* angepasst (Segmentnettovermögen und -schulden) - Korrekturen bei passiven latenten Steuern sowie immateriellen Vermögenswerten Nähere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel "Angaben zur Konzernbilanz > Immaterielle Vermögenswerte > Geschäfts- oder Firmenwert" Erläuterungen zur Segmentberichterstattung finden Sie unter "Erläuterungen zur Konzern-Segmentberichterstattung" auf Seite 93. ALLGEMEINE ANGABENDie Uzin Utz AG ist an der Frankfurter Börse im Segment General Standard gelistet. Die Konzernmuttergesellschaft ist die Uzin Utz Aktiengesellschaft (im Folgenden auch Uzin Utz AG) mit Sitz in Ulm, Dieselstr. 3, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 3499 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Das Geschäftsjahr des Uzin Utz Konzerns (im Folgenden auch Uzin Utz Group) entspricht dem Kalenderjahr. Als Komplettanbieter des Handwerks widmet sich der Uzin Utz Konzern persönlich und zuverlässig der Erfüllung der lokalen und internationalen Anforderungen und Bedürfnisse seiner Kunden. Das Unternehmen bietet seinen Kunden von bauchemischen Produktsystemen und Oberflächenveredelungen bis hin zu Maschinen ein aus seiner Sicht einzigartiges Sortiment für die Bodenbearbeitung an. Annähernd alle angebotenen Produkte werden dabei vom Konzernunternehmen selbst entwickelt und spiegeln den hohen Premiumanspruch, von der Herstellung bis zum Vertrieb an den Kunden, wider. Die Uzin Utz Group ist in 51 Ländern vertreten, davon in 21 Ländern mit Produktions- und/oder Vertriebsgesellschaften. Die Geschäftsschwerpunkte sind in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz. Diese Länder bilden die Kernmärkte des Uzin Utz Konzerns. Wachstumsmärkte befinden sich in den USA, Großbritannien und Frankreich. Aufstrebende Märkte, welche sich schrittweise zu einem Wachstums- oder Kernmarkt entwickeln können sind unter anderem im europäischen Raum wie beispielsweise Belgien und Polen. Die Steuerungsgröße Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGG) wurde aufgrund der internationalen Vergleichbarkeit durch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ersetzt. In Folge dessen erfolgte eine Umgliederung der Sonstigen Steuern, die zuvor separat dargestellt wurden, in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im betroffenen Kapitel im Anhang "Angaben zur Gesamtergebnisrechnung > 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen" wurden die Vorjahreswerte als angepasst dargestellt. Die Berichterstattung erfolgt in TEUR. Durch die Erstellung des Konzernabschlusses in TEUR kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelposten auf Zahlen in EUR basieren. Alle Vorjahreszahlen sind in Klammern gesetzt. Der Vorstand der Uzin Utz AG hat den Konzernabschluss am 20. März 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Anwendung der International Financial Reporting Standards Der Konzernabschluss für das Jahr 2019 wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag in der Europäischen Union verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) und den Auslegungen des Standing Interpretations Committee (SIC), des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Konzernabschluss der Uzin Utz AG die folgenden bzw. überarbeiteten und für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Standards und Interpretationen angewandt, die im Geschäftsjahr erstmalig verbindlich anzuwenden waren:
Nähere Erläuterungen zum Standard IFRS 16 befinden sich unter "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze > Leasing", "Angaben zur Gesamtergebnisrechnung", "Angaben zur Konzernbilanz" und "sonstige Angaben" > Leasing". Die Anwendung der restlichen Standards und deren Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Uzin Utz Group zur Folge. Folgende Standards und Interpretationen sind zum 31. Dezember 2019 veröffentlicht, aber im Konzernabschluss der Uzin Utz AG noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde bisher und wird auch voraussichtlich zukünftig kein Gebrauch gemacht. Die Auswirkung der zum 31. Dezember 2019 veröffentlichten und im Geschäftsjahr 2019 im Konzern noch nicht angewendeten Standards und deren Interpretationen, wird zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschluss als nicht wesentlich eingeschätzt. Der Konzernabschluss wurde nach dem Prinzip der funktionalen Währung gemäß IAS 12 in Euro aufgestellt. Die Gesamtergebnisrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren. KONSOLIDIERUNGSMETHODENKonsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss des Mutterunternehmens Uzin Utz AG und derjenigen Gesellschaften, bei denen das Mutterunternehmen das Beteiligungsunternehmen beherrscht. Es beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn es die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, es den schwankenden Renditen aus einem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Diese beherrschten Gesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Entfällt die Beherrschung durch das Mutterunternehmen, erfolgt eine Entkonsolidierung des betreffenden Tochterunternehmens. Nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der einbezogenen Gesellschaften in Abhängigkeit von der Art der Konsolidierung.
Änderungen im Konsolidierungskreis Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich folgende Änderungen des Konsolidierungskreises (Angabe der Beteiligungsquote in Klammern):
zu (a) Im Jahr 2019 wurde die schwedische Vertriebsgesellschaft Uzin Utz Sverige AB erstmalig in den Konsolidierungskreis miteinbezogen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wurde am 04. Januar 2019 aufgenommen. Mit der Gründung werden die Kompetenzen der Uzin Utz Group im skandinavischen Raum erweitert. Die Uzin Utz Sverige AB vertreibt bauchemische Produktlösungen für das Verlegen von Bodenbelägen sowie Maschinen für die Bodenbearbeitung. Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Rechnungsfakturierung über die Uzin Utz AG. Die Uzin Utz Sverige AB erzielte im Geschäftsjahr 2019 sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 488 TEUR und ein Jahresergebnis von 15 TEUR. zu (b) Am 26. Februar 2019 wurde bei der niederländischen Handelskammer, der Kamer van Koophandel, ein Antrag auf Fusionierung der Großhändler Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V. eingereicht. Nach Antragsfreigabe erfolgte die Fusionierung zum 01. April 2019. Die Konsolidierung der INTR. B.V. wurde rückwirkend zum ersten Quartal 2019 durchgeführt. Nachdem die Gesellschaft INTR B.V. gegründet wurde, wurden die Gesellschaften Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V. auf diese verschmolzen. Da es sich hierbei um eine konzerninterne Transkation handelte, hatte diese keinerlei Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz-, oder Ertragslage des Konzerns. Die Gesellschaft agiert seit der Verschmelzung unter der Firmierung INTR. B.V. Mit der Vereinheitlichung wird die Marktposition in den Niederlanden weiter ausgebaut und das Dienstleistungsangebot der Großhändler optimiert. Synergien sollen vor allem in den Bereichen Sortimentsmanagement, Effizienzsteigerung in der Logistik und der Optimierung der Online-Services genutzt werden. zu (c) Zum 28. Dezember 2019 erfolgte der Verkauf, der von der Uzin Utz AG gehaltenen Anteile an der Arendicom GmbH. Mit einer Beteiligungsquote von 35 % besaß die Uzin Utz AG maßgeblichen Einfluss auf die Arendicom GmbH, welche somit als assoziiertes Unternehmen einbezogen wurde. Die Konsolidierung erfolgte bis zum Verkauf nach der Equity-Methode. Der Verkauf der Beteiligung an der Arendicom GmbH erfolgte, da die Beteiligung nicht mehr zu der langfristigen Investitionsstrategie der Uzin Utz AG passte. Es wurde ein Kaufpreis von 250 TEUR erzielt. Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftlich geführte Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bei einer Beteiligungsquote ab 20 %, es sei denn dies kann eindeutig widerlegt werden. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Ein Gemeinschaftsunternehmen wird als eine gemeinsame Vereinbarung definiert, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Unternehmens haben, an dem sie beteiligt sind. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Unternehmung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses erfolgt die Einbeziehung der P.T. Uzin Utz Indonesia, Indonesien, die mit 49,0 % der Anteile dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist sowie der artiso solutions GmbH, Deutschland, an der das Mutterunternehmen direkt 50,0 % der Anteile hält, als assoziierte Unternehmen anhand der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen an Stelle des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens leistet. Nicht einbezogene Gesellschaften Gesellschaften, die einzeln sowie auch in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind und eine Einbeziehung unter Beachtung des cost-benefit-constraint (der sogenannten "Kosten-Nutzen-Abwägung") nicht zu rechtfertigen ist, werden nicht konsolidiert. Sie werden grundsätzlich mit den jeweiligen Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Zeitwerten im Konzernabschluss bilanziert. Die Umsatzerlöse pro nicht einbezogener Gesellschaft liegen unter 1,0 % des Konzernumsatzes. Die Summe der Vermögenswerte pro nicht einbezogener Gesellschaft liegt unter 1,0 % der Konzernbilanzsumme. Bei den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen handelt es sich um folgende Gesellschaften:
Die Objekteure im Forum Verwaltungsgesellschaft mbH wurde zum 01. Oktober 2019 auf die Utz Beteiligungs GmbH verschmolzen. Grund für die Anwachsung waren die Austritte aller Kommanditisten aus der Objekteure im Forum GmbH & Co. KG, durch die sich die Haftungsfunktion der Objekteure im Forum Verwaltungsgesellsaft mbH erübrigte. Die Austritte der Kommanditisten aus der Objekteure im Forum GmbH & Co. KG haben außerdem zur Folge, dass die von der Gesellschaft gehaltenen 50 % der Anteile an der Netzwerk Boden GmbH an die Objekteure im Forum Verwaltungsgesellschaft mbH übergingen. Nach der Verschmelzung der Objekteure im Forum Verwaltungsgesellschaft mbH auf die Utz Beteiligungs GmbH hält die Utz Beteiligungs GmbH 50 % der Anteile an der Netzwerk Boden GmbH. Die Netzwerk Boden GmbH wird nicht in den Konzernabschluss miteinbezogen. Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der Konzerngesellschaften befindet sich im Abschnitt "sonstige Angaben" unter dem Unterpunkt "Konzerngesellschaften". KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDer Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Abschlüssen der Uzin Utz AG und der einbezogenen Tochterunternehmen. Sofern es erforderlich war, wurden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst. Grundlage für die Anpassungen waren die vom Mutterunternehmen erarbeiteten Bilanzierungsrichtlinien. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (Purchase Method) gemäß IFRS 3.4 ff. für alle Unternehmenszusammenschlüsse nach dem Übergang auf IFRS zum 01. Januar 2004. Danach werden die Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Der die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden übersteigende Teil der Anschaffungskosten der Beteiligung wird als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) bilanziert. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten (Partial-Goodwill-Methode). Negative Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Beurteilung und Bewertung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden gemäß IFRS 3.34 erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital von Tochterunternehmen werden innerhalb des Konzern-Eigenkapitals als "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Konzerngesellschaften werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse erfolgswirksam eliminiert. Auf Konsolidierungsvorgänge werden entsprechend IAS 12 latente Steuern gebildet. WÄHRUNGSUMRECHNUNGDie Umrechnung der in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse einbezogener Auslandsgesellschaften erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung (IAS 21). Die funktionale Währung ist die Währung, in der eine ausländische Gesellschaft überwiegend ihre Mittel erwirtschaftet und Zahlungen leistet. Im Uzin Utz Konzern ist dies bei nahezu allen Auslandsgesellschaften die jeweilige Landeswährung. Da die Gesellschaften ihre Geschäfte selbstständig betreiben, sind die Posten der Bilanz, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes, zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge der Gesamtergebnisrechnung mit gewichteten Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Gemäß IAS 21.27 ff. werden Umrechnungsdifferenzen je nach Sachverhalt im sonstigen Ergebnis bzw. ergebniswirksam dargestellt. Die Übernahme des Gesamtergebnisses in die Bilanz erfolgt zu den in der Gesamtergebnisrechnung ermittelten Werten. Eine Anpassung der Rechnungslegung gemäß den Regelungen des IAS 29 in Verbindung mit IFRIC 7 war nicht notwendig, da es im Uzin Utz Konzern keine Tochtergesellschaften mit Sitz in Hochinflationsländern gibt. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt und abgebildet. In den einbezogenen Einzelabschlüssen werden Fremdwährungstransaktionen mit den zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Devisenkursen erfasst. Daraus resultierende Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs bewertet. Die sich aus der Bewertung oder Abwicklung der Fremdwährungsposten ergebenden Kursgewinne oder Kursverluste werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Sich ergebende Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung nicht in Euro bilanzierender Konzerngesellschaften werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die für den Uzin Utz Konzern wesentlichen Währungskurse haben sich wie folgt entwickelt:
Der gesamte Währungskurseinfluss auf den Konzernumsatz lag bei 0,9 % (-0,7). Allgemeine Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von Gegenständen des Anlagevermögens, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, u. a. für Pensionen, Diskontierungszinssätze sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich wäre, würden in den jeweiligen Unterpunkten erläutert werden. Im Geschäftsjahr konnten keine derartigen wesentlichen Risiken festgestellt werden. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Wenn die tatsächliche von der erwarteten Entwicklung abweicht, werden die Prämissen und - soweit erforderlich - die Buchwerte der relevanten Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Die zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen unterliegen gewissen Risiken, die sich in erster Linie aus der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen, wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Umsatzerlöse Erlöse aus Verträgen mit Kunden Umsatzerlöse werden in der Uzin Utz Group durch den Verkauf von Gütern an Großhändler, Handwerker und Objekteure, durch Lizenzvergabe und durch die Erbringung von Dienstleistungen erzielt. Übergreifend für alle Arten der Umsatzerlöse gilt, dass keine Finanzierungskomponente erfasst wird. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt in keinem Fall vor, da keine Zahlungsziele existieren, die eine Laufzeit von einem Jahr überschreiten. Aus diesem Grund wurde das Wahlrecht gemäß IFRS 15.63 genutzt, wodurch auf das Erfassen einer Finanzierungskomponente verzichtet werden kann. Des Weiteren wird für alle Arten der praktische Behelf gemäß IFRS 15.121 genutzt. Dieser gestattet, dass die Höhe des Transaktionspreises, der den Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird, die zum Jahresende noch nicht erfüllt wurden, nicht angegeben werden muss. Möglich ist dies, da keine Verträge mit Kunden vorliegen, die einen Zeitraum von einem Jahr überschreiten. Verkauf von Gütern an Großhändler, Handwerker und Objekteure Der Konzern produziert und vertreibt Produkte und Maschinen zur Neuverlegung, Renovierung und Werterhaltung von Bodenbelägen aller Art. Die Produkte werden im Wesentlichen für den anonymen Markt produziert und anschließend auf diesem vertrieben. Abnehmer der Produkte sind Großhändler, Handwerker und Objekteure. Der Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt an den Kunden übergeht ist entscheidend für die Erlösrealisierung. Die Verfügungsgewalt geht beim Verkauf von Gütern an den Kunden über, nachdem die Lieferung gemäß der vereinbarten Lieferbedingung erfolgte. Die Erlösrealisierung erfolgt, je nach Landesgesellschaft, zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Sobald die Umsatzerlöse erfasst werden, wird eine entsprechende Forderung eingebucht. Die Forderung kann innerhalb des auf der Rechnung genannten Nettozahlungsziels vom Kunden ausgeglichen werden. Am stärksten ist ein Nettozahlungsziel von 30 Tagen im Konzern verankert. Am zweithäufigsten ist eine sofortige Zahlung vereinbart. Rang 3 und 4 der wesentlichsten Zahlungsbedingungen sind ein Nettozahlungsziel von 14 Tagen und 45 Tagen. Die restlichen Umsätze verteilen sich auf eine Vielzahl von Zahlungszielen, die jedoch nur einen geringen Anteil am Umsatz der Uzin Utz Group ausmachen. In den meisten Gesellschaften werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Ware das Lager verlässt. Dabei wird nicht danach unterschieden, welche Lieferbedingung dem Vertrag zugrunde liegt. Die Erlösrealisierung entspricht in diesem Fall aufgrund der folgenden Sachverhalte IFRS 15. Für Auslandssendungen mit längeren Lieferzeiten wird hauptsächlich die Lieferbedingung EXW (Ex Works) verwendet. Innerhalb der Länder, in denen die Landesgesellschaften ansässig sind, können häufig kurze Lieferzeiten zwischen einem und drei Tagen gewährleistet werden. Zusätzlich werden in einem Großteil der Gesellschaften letzte Verlade- bzw. Versanddaten festgelegt. Je nach Gesellschaft findet der letzte Versand zwischen einer und zwei Wochen vor Ende des Geschäftsjahres statt. Aufgrund der erläuterten Tatsachen befinden sich zum Bilanzstichtag, wenn überhaupt, nur Waren, denen im Vergleich zum Jahresumsatz ein unwesentlicher Betrag zugeordnet wird, auf dem Weg zum Kunden. Bei den restlichen Landesgesellschaften ist das auf dem Lieferschein aufgeführte Lieferdatum ausschlaggebend für die Erlösrealisierung. Dieses wird, ausgehend vom Versanddatum, ermittelt und bezieht die regulären Lieferzeiten zu den Kunden mit ein. Auch bei der Methode der Erlösrealisierung liegen hauptsächlich kurze Lieferzeiten vor. Eine Landesgesellschaft erfasst Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden erst dann, wenn die Ware bereits an den Kunden ausgeliefert wurde. Vor allem Kunden mit großen Abnahmevolumen erhalten am Jahresende Boni, die auf dem Abnahmevolumen des gesamten Geschäftsjahres basieren. Umsatzerlöse dürfen nur erfasst werden, wenn deren Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt höchstunwahrscheinlich ist. Um voraussichtlich gewährte Boni in den realisierten Erlösen zu berücksichtigen, werden während des Jahres auf Erfahrungswerten basierende Bonirückstellungen gebildet. Bei der Ermittlung der ausgewiesenen Nettoumsatzerlöse werden diese um die Rückstellungen bereinigt. Dadurch werden die Umsatzerlöse in der Höhe erfasst, in der es höchstwahrscheinlich ist, dass keine signifikante Stornierung eintritt. Lizenzerlöse Lizenzerlöse werden in Form von nutzungsabhängigen Lizenzgebühren erzielt. Es wurde eine Lizenz für die Produktion von vertraglich festgelegten Produkten vergeben. Pro Produkt wurde in der Vereinbarung die Lizenzgebühr für ein produziertes Stück festgelegt. Die Höhe der Lizenzgebühren pro Quartal leitet sich, neben einem vertraglich vereinbarten Mindestbetrag pro Quartal, von der Höhe der Produktion der jeweiligen Produkte ab. Gemäß IFRS 15.B63 sind nutzungsabhängige Lizenzgebühren zu dem Zeitpunkt zu erfassen, zu dem die Lizenz genutzt wurde. Dies ist der Fall, wenn ein Produkt, für das die Lizenz erteilt wurde, produziert wurde. Die Anzahl der produzierten Produkte je Quartal wird der Uzin Utz Group vom Lizenznehmer übermittelt. Aktuell liegt keine andere Datenbasis vor, durch die Kenntnis über die Anzahl der produzierten Mengen erlangt werden kann. Allerdings wird anhand der Menge der vom Lizenznehmer bei der Uzin Utz Group bezogenen Vormischungen und Rohstoffe, die zur Produktion der Lizenzprodukte benötigt werden, eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Anschließend erfolgt, auf Grundlage der vom Lizenznehmer übermittelten Produktionsmengen, die Realisierung der Lizenzerlöse im Konzern. Im gleichen Schritt wird eine entsprechende Forderung gegenüber dem Lizenznehmer erfasst, die in der Regel innerhalb von 120 Tagen zahlbar ist. Erbringen von Dienstleistungen Zu den Dienstleistungen, die im Konzern erbracht werden, zählt die Wartung und Reparatur von Maschinen zur Bodenbelagsentfernung, -verlegung und Untergrundvorbereitung. Hierbei handelt es sich um eine Leistungserfüllung zu einem Zeitpunkt. Die Leistung des Konzerns wurde erfüllt, wenn die Wartung durchgeführt wurde bzw. die Maschine repariert wurde. Zu diesem Zeitpunkt wird der Umsatzerlös erfasst und eine Forderung eingebucht. Der Ausgleich der Forderung erfolgt je nach ausführender Gesellschaft entweder zu einem allgemein gültigen Zahlungsziel von 14 Tagen oder orientiert sich am hinterlegten Zahlungsziel des Kunden. In diesem Fall sind die Forderungen aus Reparaturen und Wartungen von Maschinen im Wesentlichen nach 30 Tagen zu begleichen. Neben der Wartung und Reparatur von Maschinen erbringen einige wenige Landesgesellschaften Dienstleistungen auf Baustellen, bei denen alle Tätigkeiten übernommen werden, die in Zusammenhang mit der Verlegung eines neuen Bodenbelages stehen. Hier ist zu prüfen, ob eine Leistungserfüllung über einen Zeitraum hinweg vorliegt. Diese würde dazu führen, dass zu den Stichtagen ermittelt werden müsste, welcher Teil der Leistungsverpflichtung bereits erfüllt wurde und somit Umsatzerlöse realisiert werden. Im Fall der Dienstleistungen auf Baustellen kann anhand der bisher erbrachten Arbeitsleistung festgestellt werden, inwieweit die Leistungserbringung bereits erfüllt wurde und in welcher Höhe Umsatzerlöse zum Stichtag erfasst werden. Wird die Leistung vor einem Stichtag erfasst, erfolgt die Erlösrealisierung, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Als Nachweis hierfür dient die Bestätigung vom Projektverantwortlichen auf Seiten des Kunden. Erst nachdem der Kunde das Projekt abgenommen und die vollständige Erbringung der Dienstleistung bestätigt hat, werden die Umsätze realisiert. Im gleichen Schritt wird eine Forderung eingebucht, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Folgende Angaben betreffen alle Arten von Umsatzerlösen, die erläutert wurden. Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten, Forderungen Bei einem Vertragsvermögenswert handelt es sich um einen Rechtsanspruch auf Gegenleistung für an einen Kunden übertragene Güter oder Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Vertragsvermögenswerte liegen beispielsweise vor, wenn für das Vorliegen eines Rechtsanspruchs nicht die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung ausreicht, sondern erst eine weitere Leistungsverpflichtung erfüllt werden muss. Rechtsansprüche auf Gegenleistung für an einen Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen existieren in den Landesgesellschaften der Uzin Utz Group. Sie basieren aber immer auf dem Zeitablauf. Erst nach Ablauf des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels kann der Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. Folglich handelt es sich bei den im Konzern vorliegenden Rechtsansprüchen um Forderungen. Die Salden der Forderungen können der Konzern-Bilanz entnommen werden. Der Eröffnungssaldo entspricht dem Schlusssaldo des Vorjahres. Die Wertminderungsaufwendungen ergeben sich aus Einzelwertberichtigungen und den Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 und können dem Gliederungspunkt "Kreditrisiken" entnommen werden. Eine Vertragsverbindlichkeit wird definiert als Verpflichtung eines Unternehmens, einem Kunden Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, für die es bereits eine Gegenleistung empfangen hat. Vertragsverbindlichkeiten liegen in der Uzin Utz Group in Form von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen vor. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lagen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 93 TEUR (36) vor. Von dem zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesenen Betrag in Höhe von 36 TEUR wurden im Jahr 2019 36 TEUR als Umsatzerlöse erfasst. Der Zeitraum zwischen Erhalt der Anzahlung und Erbringung der Leistung liegt in der Uzin Utz Group bei durchschnittlich 1,8 Tagen (1,7). Ebenfalls besitzt der Anteil der Zahlungsbedingung "Vorauskasse" an den gesamten Umsatzerlösen einen Einfluss auf die Höhe der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen und somit auf die Vertragsverbindlichkeiten. Im Jahr 2019 wurde bei 1,9 % (1,1) der Umsatzerlöse der Uzin Utz Group die Zahlungsbedingung Vorauskasse genutzt. Die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten ergab sich vor allem aus einer erhaltenen Anzahlung auf eine Bestellung in der tschechischen Vertriebsgesellschaft. Das gewünschte Lieferdatum des Kunden wurde auf Januar 2020 festgelegt. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Forschungs- und Entwicklungskosten Nach IAS 38 besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein selbsterstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase ergibt, wird bei Erfüllung bestimmter, genau bezeichneter Kriterien aktiviert. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn durch die Entwicklungstätigkeit voraussichtlich ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen und Finanzmittelzuflüsse erzielt werden, welche über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojekts oder des zu entwickelnden Projekts bzw. Verfahrens verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind im Uzin Utz Konzern überwiegend nicht gegeben, da die Art und die Dimension der charakteristischen Forschungs- und Entwicklungsrisiken dazu führen, dass das Funktions- und Wirtschaftsrisiko bei in der Entwicklung befindlichen Produkten regelmäßig erst dann mit hinreichender Zuverlässigkeit abgeschätzt werden kann, wenn
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung des Konzerns im Jahr 2019 betrugen 10.257 TEUR (10.125). Steuern Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Steuern werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall werden auch die entsprechenden latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis gebucht. Die ausgewiesenen laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen im Inland Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bei den Auslandsgesellschaften handelt es sich im Wesentlichen um erfolgsabhängige Steuern, die nach den für die einzelnen Gesellschaften maßgeblichen nationalen Steuervorschriften ermittelt werden. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufenden und früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattungen bzw. -zahlungen erfolgt auf Basis der geltenden Steuersätze und Steuergesetze zum Bilanzstichtag. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode aus zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten von Vermögenswerten und Schulden sowie deren Wertansätzen im Konzernabschluss. Abweichend davon werden gemäß IAS 12.21 für Geschäfts- oder Firmenwerte, die nicht mit steuerlicher Wirkung abgeschrieben werden können, keine latenten Steuern angesetzt. Darüber hinaus werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße latente Steuern erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Der Buchwert der aktiven latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang wertberichtigt, soweit eine Realisierung der erwarteten Vorteile aus den Verlustvorträgen nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Die dabei vorgenommene Einschätzung kann im Zeitablauf Änderungen unterliegen, die in Folgeperioden zu einer Auflösung der Wertberichtigung führen kann. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die nach dem geltenden Recht zu dem Zeitpunkt Gültigkeit haben werden, zu dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren bzw. zu dem die Verlustvorträge voraussichtlich genutzt werden können. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden im Einklang mit IAS 12 miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTEImmaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten, aktiviert. Die Abschreibungen werden aufgrund der bestimmbaren Nutzungsdauern linear über die jeweiligen Nutzungsdauern aufwandswirksam erfasst. Die Abschreibungsdauer für gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen sowie Produkt-Know-how beträgt maximal 20 Jahre. Die Anschaffungskosten für neue Software und die Kosten für die Implementierung werden aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden in Übereinstimmung mit IAS 38 erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden mit dem Betrag bewertet, der sich als Überschuss der Anschaffungskosten über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Unternehmens ergibt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden im Einklang mit IAS 36 nicht planmäßig, sondern nur, sofern ein Wertminderungsbedarf festgestellt wird, außerplanmäßig abgeschrieben. Für Zwecke des Wertminderungstests werden die Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die die niedrigsten Ebenen innerhalb des Unternehmens darstellen, auf welchen die Geschäfts- oder Firmenwerte für die Unternehmenssteuerung intern überwacht werden und die nicht größer als ein operatives Segment i. S. v. IFRS 8 sind, welches für den Zweck der Segmentberichterstattung noch nicht mit anderen Segmenten vereint wurde. Sachanlagen Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung - abzüglich planmäßiger kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Die Herstellungskosten werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich eventueller Einfuhrzölle und im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende nicht vergütete Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand und an den Standort seiner erstmaligen Verwendung zu bringen. Rabatte, Skonti und vergleichbare Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Im Bau befindliche Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich erfasster Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Entgelte für Fremdleistungen und bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten, die nach den Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns aktiviert werden. Diese Vermögenswerte werden mit Fertigstellung und Erreichen des betriebsbereiten Zustands in eine sachgerechte Kategorie innerhalb der Sachanlagen eingeordnet. Die Abschreibung dieser qualifizierten Vermögenswerte beginnt auf der gleichen Grundlage wie bei anderen Sachanlagen mit dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer:
Grundstücke und Anlagen im Bau werden nicht planmäßig abgeschrieben. Eine Sachanlage wird bei Abgang oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Die aus dem Abgang von Vermögenswerten resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Periode des Abgangs erfolgswirksam erfasst. Impairment Die Buchwerte der Vermögenswerte des Uzin Utz Konzerns mit Ausnahme der Vorräte (siehe Vorräte), der aktiven latenten Steuern (siehe Steuern vom Einkommen und Ertrag) sowie der finanziellen Vermögenswerte (siehe Finanzanlagen, Forderungen, Wertpapiere und Derivate) werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Die Buchwerte von Geschäfts- oder Firmenwerten bzw. von nicht abnutzbaren immateriellen Vermögenswerten sind mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Zudem ist gemäß IAS 36.9 i.V.m. IAS 36.12 zu jedem Stichtag mittels bestimmter Anhaltspunkte (triggering events) auf Wertminderungsbedarf zu prüfen. Bei Anzeichen möglicher Wertminderungen des Vermögenswerts ist trotz des jährlichen obligatorischen Tests auch ein ereignisbezogener Werthaltigkeitstest vorzunehmen. Im Rahmen des Impairment Tests wird der Buchwert eines Vermögenswerts mit dessen erzielbarem Betrag verglichen, um den Vermögenswert auf Werthaltigkeit hin zu prüfen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus dem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert geschätzter zukünftiger Zahlungsströme aus fortgesetzter Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit anschließender ewiger Verrentung der Zahlungsströme. Die Ermittlung des Nutzungswerts hat verpflichtend mittels eines Barwertkalküls zu erfolgen. Falls weder der Marktwert abzüglich der Veräußerungskosten noch der Nutzungswert die Höhe des Buchwerts erreichen, ist eine erfolgswirksame Abschreibung des Vermögenswerts in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Bei zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert ist vorrangig dieser abzuwerten. Die Buchwerte der einzelnen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden entsprechend ihrer Buchwerte um den Abschreibungsbetrag bzw. Rest-Abschreibungsbetrag (bei zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert) anteilig abgeschrieben und die Bilanzpositionen somit verringert. Bei Wegfall des Grunds für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt - mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts - eine Wertaufholung bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Konzeption des Impairment Tests bezieht sich vorrangig auf den Grundsatz der Einzelbewertung. Aufgrund bestehender Verbundeffekte und somit nicht unabhängiger Zahlungsströme wird der erzielbare Betrag für die Uzin Utz Group auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen grundsätzlich die rechtlichen Einheiten des Konzernabschlusses dar. Bei der Uzin Utz Group entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Basis für die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sind die Daten aus der detaillierten Unternehmensplanung für jede einzelne zahlungsmittelgenerierende Einheit. Diese Unternehmensplanungen beziehen sich auf die Geschäftsjahre 2020 bis 2024. Im Anschluss an diesen fünfjährigen Planungszeitraum erfolgt ein Wechsel zu einer ewigen Verrentung. Die Fortschreibung der Prognosen - betreffend Marktpotenzial und Kaufverhalten - erfolgt unter Berücksichtigung des vorangegangenen Geschäftsverlaufs und zukünftig erwarteten Entwicklungen. Zur Ermittlung des Barwertes der Cashflows erfolgt eine Diskontierung der Cashflows auf den Zeitpunkt der Überprüfung der Werthaltigkeit mit risikoäquivalenten Kapitalisierungszinssätzen zwischen 2,6 % (2,6) und 4,8 % (15,2). Im Kapitalisierungszinssatz ist ein Wachstum von 1,0 % unterstellt. Basis für die Berechnung der Kapitalisierungszinssätze ist ein Betafaktor von 0,7 (0,5). Es handelt sich um Vorsteuerzinssätze. In Bezug auf die der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzunsicherheiten. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Schätzung der Wachstumsannahmen und der Abzinsungssätze. Insbesondere die Wachstumsannahmen und damit die voraussichtlichen Umsätze werden auf der Basis von Erfahrungswerten und unter individueller Einschätzung der jeweiligen Chancen in den jeweiligen Märkten geschätzt. Unter den momentanen gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten unterliegen diese Schätzungen erhöhten Unsicherheiten. Sollten sich diese Annahmen und Schätzungen nicht bestätigen, könnte dies dazu führen, dass es bei einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten künftig zu Wertberichtigungen kommen kann. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden im Uzin Utz Konzern Werthaltigkeitstests gem. IAS 36 auf Basis des Nutzungswerts von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Stichtag 30. September 2019 für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Finanzinstrumente "IFRS 9 Finanzinstrumente" erfordert die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen. Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Dazu gehören sowohl originäre Finanzinstrumente (z. B. Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), derivative Finanzinstrumente (z. B. Termingeschäfte zur Absicherung gegen Wertänderungsrisiken) als auch derivative Finanzinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung (z. B. Devisenterminkauf bei Fremdwährungsverbindlichkeiten). Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Eine Saldierung erfolgt nur dann, wenn ein Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und es beabsichtigt ist, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Falls eine Reklassifizierung stattfindet, müssen alle betroffenen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt, angepasst werden. In der Uzin Utz Group werden im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte in Form von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert, die mit Erfüllung der Geschäftsmodell- (Halten)- und Zahlungsstrombedingung weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Dasselbe gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Erträge werden bei finanziellen Vermögenswerten auf Basis der Effektivverzinsung erfasst. Davon ausgenommen sind solche Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden. Wertminderung Der Standard IFRS 9 verlangt ein Wertminderungsmodell, welches auf eine angemessene Risikovorsorge zur Sicherstellung von erwarteten Verlusten abstellt. Im Uzin Utz Konzern ist die Anwendung eines Wertminderungsmodells nach IFRS 9 nur für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erforderlich. Der Uzin Utz Konzern verfügt über keine Finanzgarantien sowie aktive Vertragsposten (contract assets) gem. IFRS 15, welche unter die Anwendung des IFRS 9 fallen. In der Regel sind Leasingforderungen im Uzin Utz Konzern kurzfristiger Natur. Diese werden bei Bedarf auf Einzelwertminderung geprüft. Wertminderungen gemäß IFRS 9 werden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten " sonstige betriebliche Aufwendungen" gezeigt. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Uzin Utz Konzern kurzfristig sind und somit keine wesentliche Zinskomponente enthalten, erfolgt die Bewertung anhand dem vereinfachten Wertminderungsmodell (simplified approach) (IFRS 9.5.5.15f.). Nach diesem vereinfachten Ansatz müssen die Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt werden. Für Kreditrisiken wird - sofern erforderlich - eine Einzelwertminderung vorgenommen. Mögliche Risiken im Zusammenhang mit Kreditzusagen werden unter "Kreditrisiken" näher erläutert. Stattdessen wird sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Ausfallrisiken erfasst. Erläuterungen zur Wertminderungsmatrix und der damit verbundenen Ausfallrisiken gemäß IFRS 9, finden sich ebenfalls unter Gliederungspunkt "Kreditrisiken" wieder. Erläuterungen zum Finanzrisikomanagement finden sich sowohl unter dem entsprechenden Punkt im Konzernanhang, als auch in der Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht. IAS 36 dagegen regelt die Bilanzierung von Wertminderungen von Vermögenswerten. Der Konzern beurteilt, ob der Buchwert eines Vermögenswertes seinen Zeitwert übersteigt und ermittelt die Auswirkungen von Zu- oder Abschreibungen von Vermögenswerten auf die Gesamtergebnisrechnung. Bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten kann im Rahmen des Impairment Tests (Wertminderungstest) ein Wertminderungsaufwand erforderlich sein. Das Mindestmaß an Faktoren, anhand derer überprüft wird, ob Abwertungspotenzial gegeben ist, finden sich in IAS 36.12 a) - g). Ein Unternehmen hat mindestens an jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Liegt ein Hinweis auf die Wertminderung eines Vermögenswertes vor, muss der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt werden (IAS 36.9). Der erzielbare Betrag gemäß IAS 36.18 ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Sollte einer dieser Werte den Buchwert des Vermögenswerts übersteigen, gilt dieser nicht als wertgemindert und es ist nicht notwendig den anderen Wert zu schätzen (IAS 36.19). Wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht ermittelt werden kann, ist der erzielbare Betrag der Nutzungswert des Vermögenswerts (IAS 36.20). Für Vermögenswerte, die zur Veräußerung stehen und die keinen Grund zur Annahme geben, dass der Nutzungswert den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten wesentlich übersteigt, kann der erzielbare Betrag als der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten betrachtet werden (IAS 36.21). Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird stets in ausreichender Höhe Rechnung getragen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder eine Übertragung der finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen oder Risiken erfolgt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Nettogewinne und -verluste umfassen im Wesentlichen im operativen Ergebnis erfasste Effekte aus Wertminderungen und Fremdwährungsbewertung sowie im Finanzergebnis erfasste Zinsaufwendungen und -erträge. Langfristige finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Die Position "Langfristige finanzielle Vermögenswerte" weist u. a. die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen aus, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Für die Unternehmen, für die die beizulegenden Zeitwerte nicht verlässlich ermittelt werden können, findet eine Bilanzierung mit den Anschaffungskosten statt. Die Bewertung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen richtet sich nach IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen". Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wird nach dem FiFo-Verfahren (first-in-first-out-Verfahren) vorgenommen. Bestandteil der Herstellungskosten der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse sind gemäß IAS 2 "Vorräte" - neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen - anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung einschließlich der Abschreibungen auf Fertigungsanlagen sowie fertigungsbezogene Sozialkosten. Fremdkapitalzinsen werden bei den Vorräten nicht aktiviert. Abwertungen für wesentliche Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird stets beachtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet und angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel aufgrund der Klassifizierung in die Bewertungskategorie fortgeführte Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Unter der Position "Übrige Vermögenswerte" werden finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente ausgewiesen. Die finanziellen Vermögenswerte - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente - werden der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung von direkt zuordenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Die nicht finanziellen Vermögenswerte werden zum Nennbetrag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Vorräte und latenten Steueransprüche - werden jährlich auf mögliche Anhaltspunkte für Wertminderungen überprüft. Zu weiteren Einzelheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Impairmenttests verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Punkt "Impairment". Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Unter dieser Position werden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden der Kategorie "fortgeführte Anschaffungskosten" nach IFRS 9 zugewiesen und im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung von direkt zuordenbaren Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Fremdwährungsbestände werden mit dem am Bilanzstichtag geltenden Stichtagskurs bewertet. Langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Die unter dieser Position ausgewiesenen originären Finanzinstrumente umfassen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie derivative Finanzinstrumente. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 bei der erstmaligen Erfassung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten werden direkt zurechenbare Transaktionskosten berücksichtigt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Sicherungsbeziehungen werden gemäß dem Wahlrecht auch nach der Anwendung von IFRS 9 weiterhin nach IAS 39 bewertet. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente nur als Sicherungsinstrument ab. Diese Sicherungsgeschäfte werden zur Steuerung von Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt und dienen der Verminderung von Ergebnisvolatilitäten. Für Handelszwecke werden keine Derivate gehalten. Derivate, die die Voraussetzungen von IAS 39 für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen, sind der Kategorie "zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente" zuzuordnen. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist und als finanzielle Verbindlichkeit, sofern ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Bei ihrem Abschluss werden derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten, die im Allgemeinen ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen, angesetzt. In den Folgejahren werden sie ebenfalls zu ihren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Kategorie "zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente" werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen von IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, werden als Cashflow Hedging klassifiziert, da es sich um die Absicherung des Risikos von Schwankungen der Zahlungsströme aus einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion handelt. Die aus dem wirksamen Cashflow Hedge resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte im sonstigen Ergebnis erfasst. Resultieren Gewinne und Verluste aus ineffektiven Teilen des Sicherungsgeschäfts, so werden diese erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst bzw. "recycelt". Das Recycling in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam oder der Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Gemäß IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" werden Rückstellungen dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenem Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung dieser Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist. Langfristige Rückstellungen sind abzuzinsen, wenn der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Gewinnrücklagen und werden nicht mehr in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:
Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Ergebnisrechnung im Posten "Personalaufwand" aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand erfasst. Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Pensionsähnliche Verpflichtungen der ausländischen Gesellschaften werden analog bewertet. Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich den mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen in der Regel unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet und angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel aufgrund der Klassifizierung in die Bewertungskategorie fortgeführte Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Leasing Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" In der Uzin Utz Group wird IFRS 16 seit dem 01. Januar 2019 angewendet. Der Übergang fand unter Anwendung des modifiziert rückwirkenden Ansatzes statt, folglich wurde keine Anpassung der in diesem Geschäftsbericht aufgeführten Vergleichsinformationen aus den Vorjahren vorgenommen. Durch die Erstanwendungen des Standards ergaben sich vor allem Änderungen für die Leasingverhältnisse, bei denen die Uzin Utz Group als Leasingnehmer agiert. In Hinblick auf Leasingverhältnisse, bei denen die Uzin Utz Group als Leasinggeber handelt, gab es keine nennenswerten Änderungen. Investment Properties werden weiterhin gemäß IAS 40 bilanziert. Die zu passivierenden Verbindlichkeiten wurden ermittelt, indem die zum 01. Januar 2019 bestehenden Vertragsverhältnisse über die verbleibende Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen diskontiert wurden. Der für die Diskontierung verwendete Zinssatz lag bei 2,5 % p.a. Dieser Zinssatz wurde unter Berücksichtigung aller in den Einzelgesellschaften verwendeten Zinssätze ermittelt. Die Gewichtung erfolgte anhand der Höhe der Leasingverbindlichkeiten Die ermittelten Verbindlichkeiten stellten die Grundlage für die Berechnung des zu aktivierenden Nutzungsrechts dar. Zusätzlich flossen in das Nutzungsrecht Kosten ein, die den Verträgen direkt zugeordnet werden konnten. Der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Gesamtergebnisrechnung kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Bilanz kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Vor der Erstanwendung von IFRS 16 wurden lediglich Leasingverhältnisse, die als Finance Leasing klassifiziert wurden, in der Bilanz erfasst. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Wert des geleasten Anlagevermögens 287 TEUR. Das geleaste Anlagevermögen war in der Bilanz in der Position Sachanlagen enthalten. Des Weiteren lagen zum 31. Dezember 2019 133 TEUR langfristige und 69 TEUR kurzfristige Leasingverbindlichkeiten vor, die in den Finanzverbindlichkeiten enthalten waren. Der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Kapitalflussrechnung kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
In der Kapitalflussrechnung fand eine Umgliederung vom Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit statt. Vor der Erstanwendung von IFRS 16 wurden alle Zahlungen aus operate Leasingverhältnissen als Aufwand erfasst und im operativen Cashflow abgebildet. Gemäß IFRS 16 besteht aus einer Leasingzahlung ein Zins - und Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit. Der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen wird im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt. Die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten sind, wie alle Zinsen im Konzern, im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Aus verschiedenen Gründen können die zum 01. Januar 2019 erfassten Verbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, die nach IAS 17 als Operate Leasing erfasst wurden, von den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Operate Leasingverhältnissen abweichen. Eine Ursache kann beispielsweise die Nutzung der Ausnahmeregelung sein, die es gestattet, Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten im Aufwand zu erfassen. In den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Verpflichtungen aus Operate Leasingverhältnissen sind diese Verträge enthalten, in den zum 01. Januar 2019 erfassten Verbindlichkeiten für Leasingverhältnisse jedoch nicht. Der folgenden Überleitungsrechnung können weitere Gründe für Abweichungen zwischen den nach IFRS 16 zum 01. Januar 2019 erfassten Verbindlichkeiten für Leasingverhältnisse und dem zum 31. Dezember 2018 nach IAS 17 erfassten Verbindlichkeiten aus Operate Leasingverhältnissen entnommen werden.
In dieser Überleitungsrechnung wurde die Währungsumrechnung mit Hilfe der Stichtagskurse vom 31. Dezember 2018 durchgeführt. Da sich zwischen den Stichtagskursen vom 31. Dezember 2018 und zum 01. Januar 2019 kaum Differenzen ergeben, wurde auf eine Darstellung der Wechselkurseinflüsse verzichtet. In den Anpassungen wurden alle Abweichungen festgehalten, die sich nicht aus der Nutzung einer Anwendungserleichterung, aus Service-Komponenten oder aus Verträgen, die gemäß IFRS 16 nicht als Leasingverträge klassifiziert werden, ergaben. Diese Unterschiede stammen hauptsächlich aus Mietverträgen für Immobilien, deren Laufzeit bei der Erstanwendung von IFRS 16 anders eingeschätzt wurde, als für die Ermittlung der operativen Leasingverpflichtungen. Beispielsweise wurde in der belgischen Landesgesellschaft 2019 ein neues Bürogebäude angemietet, wodurch sich die ursprünglich angenommene Laufzeit des alten Bürogebäudes stark verkürzte. Des Weiteren wurden in die operativen Leasingverpflichtungen Ende des Jahres 2018 Verpflichtungen für Leasingverträge miteinbezogen, deren Laufzeit erst im Laufe des Jahres 2019 begann. Gemäß IFRS 16 wurden für diese Verträge erst zu Vertragsbeginn Leasingverbindlichkeiten realisiert und nicht zum 01. Januar 2019. Zusätzlich ergaben sich durch die exakte Betrachtung der Einzelverträge für PKW gemäß IFRS 16 niedrigere Leasingverbindlichkeiten als zum Ende des Jahres 2018 kalkuliert. Der Konzern als Leasingnehmer Leasingverhältnisse liegen vor, wenn zwei Definitionsmerkmale erfüllt werden. Zum einen muss einem Vertrag ein identifizierter Vermögenswert zugrunde liegen. Dies ist der Fall, wenn der Vermögenswert im Vertrag spezifiziert wird und der Leasinggeber während der Vertragslaufzeit kein substanzielles Recht auf den Austausch des Vermögenswertes besitzt. Des Weiteren muss der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht zur Kontrolle der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts übertragen. Der Leasingnehmer besitzt das Recht der Nutzung eines Vermögenswertes, wenn er während der gesamten Nutzungsdauer die Verwendung des Vermögenswertes bestimmen kann. Zusätzlich muss es dem Leasingnehmer möglich sein, direkt oder indirekt, den im Wesentlichen gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögenswert zu ziehen. Handelt es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16, muss das Leasingverhältnis bilanziell erfasst werden. Zur Ermittlung der zu passivierenden Verbindlichkeit wird zu Beginn der Laufzeit des Vertrags die über die Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen diskontiert. Kann auf Grundlage des Vertrags kein Zinssatz ermittelt werden, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zur Diskontierung verwendet. Gleichzeitig mit der Passivierung der Verbindlichkeit erfolgt eine Aktivierung des sogenannten Nutzungsrechts. Die Grundlage für den zu aktivierenden Betrag bildet der Barwert der über die Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen. Zusätzlich fließen in das Nutzungsrecht Kosten ein, die dem Vertrag direkt zugeordnet werden können. Im Anschluss an die erstmalige Erfassung in der Bilanz wird die passivierte Verbindlichkeit durch die Leasingzahlungen getilgt und das aktivierte Nutzungsrecht linear abgeschrieben. Werden an den bestehenden Leasingverträgen Anpassungen vorgenommen, beispielsweise die Laufzeit verlängert oder die Leasingrate erhöht, erfolgt eine Anpassung der Verbindlichkeit und des Nutzungsrechts. Dazu werden die ab der Veränderung zu leistenden Zahlungen diskontiert und mit der unmittelbar vor der Veränderung vorliegenden Verbindlichkeit verglichen. Je nachdem, ob es durch die Vertragsveränderung zu einer Reduktion oder zu einer Erhöhung der Verbindlichkeit kommt, erfolgt auch eine entsprechende Anpassung des Nutzungsrechts. Zukünftige Steigerungen der Leasingrate, die sich gemäß des Leasingvertrags aus der Änderung eines Indexes ergeben, werden beim Ansatz der Verbindlichkeit und des Nutzungsrechts nicht berücksichtigt. Erst nachdem sich der ausschlaggebende Index verändert hat, werden das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit angepasst. Bei der erstmaligen Erfassung des Leasingvertrags ist deshalb die zu diesem Zeitpunkt geltende Leasingrate ausschlaggebend. Die Uzin Utz Group hat sich für die Nutzung des für Leasingverhältnisse von geringfügigem Wert (4.500,00 EUR) oder kurzfristiger Leasingdauer (bis zu zwölf Monate) bestehenden Wahlrechts entschieden. Dadurch werden Leasingverträge über Gegenstände von geringfügigem Wert und Leasingverträge von kurzfristiger Leasingdauer nicht in der Bilanz erfasst. Zahlungen für diese Verträge fließen in voller Höhe in Form von Aufwendungen in die Gesamtergebnisrechnung ein. Weitere Wahlrechte in Zusammenhang mit IFRS 16 werden nicht genutzt. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) zuzurechnen sind, werden gemäß IAS 23 bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung bereit sind, zu den Kosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirtschaftete Erträge aus der zeitweiligen Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierte Vermögenswerte, werden von den aktivierbaren Kosten dieser Vermögenswerte abgezogen. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Der Uzin Utz Konzern bilanziert Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 "Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand" nur bei Bestehen einer angemessenen Sicherheit, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam erfasst und zwar in den Perioden, in welchen die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, anfallen. Dem Konzern wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Eine der Zuwendungen, die er im Jahr 2015 erhielt, beläuft sich auf 289 TEUR und ist an die Bedingung gebunden, dass auf dem Grundstück ein produzierendes Unternehmen für 15 aufeinander folgende Jahre aktiv ist. Die Produktionsstätte wurde Mitte 2015 operativ tätig. Zusätzlich wurde im Jahr 2018 ein Beschäftigungszuschuss in Höhe von 129 TEUR unter der Bedingung gewährt, dass zwischen dem 15. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2023 18 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden. Der Zuschuss wurde als sonstiger Ertrag verbucht und muss zurück erstattet werden, falls die zugrundeliegende Bedingung nicht erfüllt wird. Der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz wird wie eine Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt und mit der Differenz zwischen den erhaltenen Zahlungen und dem beizulegenden Zeitwert eines Darlehens zum Marktzins bewertet. Es sind im Konzern diverse KfW-Darlehen in Anspruch genommen worden. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Darlehen von der codex GmbH & Co. KG in Höhe von 8,2 Mio. EUR aufgenommen, von dem im Jahr 2018 4 Mio. EUR und im Jahr 2019 4,2 Mio. EUR abgerufen wurden. Es handelt sich hierbei um ein KfW Energieeffizienzprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren (276)", was einem Subventionswert gemäß De-minimis Verordnung in Höhe von 200 TEUR entspricht. Unter Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten wurde von einer getrennten Bilanzierung des Subventionswerts abgesehen. Ferner weist der Uzin Utz Konzern eine erstklassige Bonität auf, was sich im Impairmenttest in einem niedrigen Betafaktor und in niedrigen Zinssätzen für laufende Kontokorrentkredite widerspiegelt. Somit wird die Darlehenssumme gemäß ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und im März 2019 um den De-minimis Subventionswert von 200 TEUR reduziert. Durch die Ausschöpfung des De-minis-Subventionshöchstwertes von 200 TEUR kann der Uzin Utz Konzern erst wieder im Jahr 2021 eine erneute Förderung beantragen. Zusätzlich wurde in 2019 ein ERP-Digitalisierungs- und Innovationsprogramm der KfW für die codex GmbH & Co. KG in Höhe von 5,2 Mio. EUR abgerufen. Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden werden in der Bilanz nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, außer wenn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Aufwand sehr unwahrscheinlich ist. Eventualforderungen werden in der Bilanz nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag liefern (berücksichtigungspflichtige Ereignisse), werden im Abschluss bilanziell berücksichtigt. Nicht bilanziell zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang, soweit sie wesentlich sind, angegeben. ANGABEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNGDie Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. >1 UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse werden in den Regionen erfasst, in denen sie tatsächlich realisiert werden. Die Regionen sind somit als Realisierungszentren der Umsatzerlöse zu betrachten und besitzen in dieser Funktion einen wesentlichen Einfluss auf die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall, die Unsicherheiten und die korrespondierenden Zahlungsströme. Aus diesem Grund werden die Umsatzerlöse nach Regionen kategorisiert.
Weitere Aufgliederungen der Umsatzerlöse sind in der Segmentberichterstattung dargestellt. >2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE / ERTRÄGE AUS ALS FINANZINVESTITIONEN GEHALTENE IMMOBILIEN
Währungskursgewinne sind vorwiegend durch den positiven Jahresverlauf des Schweizer Franken und des US Dollars sowie auf deren Bewertungen zum Bilanzstichtag zurückzuführen. Saldiert mit den Kursverlusten (siehe 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen, Position Kursverluste) ergab sich ein Währungskursgewinn in Höhe von 89 TEUR (215). Der Restbetrag setzt sich aus einer Vielzahl kleinerer Beträge zusammen. Die Erträge aus als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien resultieren aus der Bilanzierung von Anlageimmobilien zum beizulegenden Zeitwert auf Basis von beobachtbaren Daten und nicht beobachtbaren Daten. Im Berichtsjahr ergaben sich Erträge in Höhe von 0 TEUR (10). >3 MATERIALAUFWAND
>4 PERSONALAUFWAND/MITARBEITER
Im Jahresdurchschnitt wurden im Uzin Utz Konzern beschäftigt:
Die Ermittlung der Mitarbeiterzahl erfolgt unter anteiliger Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigten und repräsentiert somit keine Mitarbeiterköpfe, sondern prozentuale Angaben (Vollzeitäquivalent). Derzeit gibt es keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme für Mitarbeiter. >5 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
* Die sonstigen Steuern wurden im Geschäftsjahr 2019 in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert. Aus diesem Grund wurden die Vorjahreswerte angepasst Währungskursverluste sind besonders durch schwächere skandinavische Währungen und die starken Kursschwankungen des britischen Pfunds entstanden. Diese haben sich in Folge von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Brexit ergeben. Die Verringerung der Vertriebskosten ist vor allem auf eine Senkung des KFZ-Aufwands in Höhe von 2.393 TEUR zurückzuführen. Diese resultierte hauptsächlich aus der Erstanwendung von IFRS 16. Diese führte ebenfalls zu einer Reduzierung der Miet- und Mietnebenkosten. Nähere Informationen hierzu befinden sich unter "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze > Leasing", unter "Angaben zur Konzernbilanz" und unter "sonstige Angaben" > Leasing". Der Restbetrag setzt sich aus einer Vielzahl kleinerer Beträge zusammen. >6 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Die P.T. Uzin Utz Indonesia wurde 2007 gegründet und im Geschäftsjahr 2008 erstmals at equity in den Konzernabschluss einbezogen. Die Arendicom GmbH wurde am 18. Januar 2008 gegründet und im Geschäftsjahr 2013 erstmalig at equity konsolidiert. Die artiso solutions GmbH gehört seit 1999 zum Uzin Utz Konzern und wurde erstmals im Geschäftsjahr 2014 rückwirkend at equity konsolidiert. Der Abschluss der at equity Gesellschaften erfolgt nach IFRS. Bei der artiso solutions GmbH und der Arendicom GmbH handelt es sich um innovative IT-Unternehmen. Die P.T. Uzin Utz Indonesia produziert und vertreibt bauchemische Produkte unter der Marke UZIN. Die Buchwerte der at equity bewerteten Beteiligung an der P.T. Uzin Utz Indonesia, der Arendicom GmbH und der artiso solutions GmbH stellen sich im Geschäftsjahr wie folgt dar: Die folgenden Tabellen zeigen die Gesamtergebnisrechnung sowie die Bilanz der at equity bewerteten Beteiligungen zunächst summarisch und anschließend pro Gesellschaft:
Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Arendicom GmbH verkauft. Nähere Informationen zum Verkauf können dem Kapitel Allgemeine Angaben >Konsolidierungsmethoden > Änderungen im Konsolidierungskreis > Abschnitt C) entnommen werden.
>7 FINANZERGEBNIS
* Beim Vorjahreswert handelt es sich um die Aufwendungen für Finance-Leasingverträge. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 werden ab dem 01. Januar 2019 Zinsaufwendungen auf alle Leasingverträge erfasst Für langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Berichtsjahr Zinsen in Höhe von 598 TEUR (119) als Aufwand erfasst. Im Berichtsjahr wurden keine Zinsen im Rahmen der Herstellung von Sachanlagen aktiviert (38 TEUR). Da keine Zinsen aktiviert wurden, liegt auch kein gewichteter durchschnittlicher Finanzierungskostensatz der aktivierten Zinsen vor, im Vorjahr betrug dieser 0,5 %.
>8 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG/ LATENTE STEUERN Der Ausweis der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrifft im Inland Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Im Ausland handelt es sich um erfolgsabhängige Steuern, die auf der Basis nationaler Steuervorschriften ermittelt wurden. Die Zusammensetzung des Steueraufwands im Konzern ergibt sich wie folgt:
Beim Ansatz latenter Steuern wurde grundsätzlich von dem für die jeweilige Gesellschaft geltenden bzw. beschlossenen Steuersatz ausgegangen. Bei der Berechnung der latenten Steuern auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen wurde vereinfachend der kombinierte Steuersatz des Mutterunternehmens von 30,0 % zugrunde gelegt. Für die Ermittlung der latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde der Steuersatz des jeweiligen Sitzstaates des Unternehmens herangezogen. Danach wurden für inländische Gesellschaften zuordenbare Steuersätze für die Gewerbesteuer von 12,6 % und für die Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 15,8 % verwendet. Künftig in Deutschland zu zahlende Dividenden der Uzin Utz AG haben keinen Einfluss auf die Steuerbelastung des Konzerns. Der Steueraufwand auf Basis des Ergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von 28.834 TEUR (19.935) und des für die des Uzin Utz Konzerns in Deutschland ansässigen Gesellschaften vereinfacht ermittelten kombinierten Steuersatzes von 30,0 % (theoretischer Steueraufwand), wird auf den tatsächlichen Steueraufwand wie folgt übergeleitet:
Der effektive Steuersatz beträgt 25,5 % (30,7). Der tatsächliche Steueraufwand liegt um 1.293 TEUR unter dem zu erwartenden Steueraufwand, der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Muttergesellschaft ergeben würde. Die Veränderung der latenten Steuern führt im Geschäftsjahr zu einem Einfluss auf den Steueraufwand von -849 TEUR (-830). 2018 fand in den deutschen Gesellschaften die Betriebsprüfung für die Geschäftsjahre 2014 - 2016 statt. Aus der Betriebsprüfung ergaben sich im Vorjahr für alle geprüften Gesellschaften Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 262 TEUR. >9 SONSTIGE STEUERN Die sonstigen Steuern setzten sich im Wesentlichen aus Grundsteuern und KFZ-Steuern zusammen. Aufgrund der Umstellung auf die Steuerungsgröße EBIT werden diese Beträge unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" umgegliedert. >10 NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE Die Ergebnisanteile der Minderheitsgesellschafter betreffen die Fremdanteile der Uzin Utz België N.V., der Uzin Utz Magyarország Kft. und der Neopur GmbH. Die Minderheitsanteile dieser Gesellschaften sind für die Uzin Utz AG unwesentlich, da nicht mehr als 20 % von anderen Anteilseignern gehalten werden. Der Minderheitsanteil der COFOBO Holding B.V. beträgt 30 %, die Uzin Utz Nederland B.V. hält 70 %. Die im Jahr 2018 erworbenen Großhändler Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V., die im Jahr 2019 zur INTR. B.V. fusionierten, wurden über die Cofobo Holding B.V. erworben. Deshalb werden auch 70 % der Anteile an der INTR. B.V. von der Uzin Utz Nederland B.V. gehalten. Die folgenden Tabellen enthalten Finanzinformationen der Gesellschaften, an denen wesentliche Anteile von Dritten gehalten werden.
* 2019 fand die Verschmelzung der Gesellschaften Bosgoed Groothandel BV und Forinn BV zur INTR. B.V. statt. Um Vergleichswerte aus dem Vorjahr darstellen zu können, wurden eine Konsolidierung der Einzelwerte der beiden Gesellschaften durchgeführt. Die in Zusammenhang mit der Fusionierung der Bosgod Groothandel B.V. und der Forinn B.V. zur INTR B.V. entstandenen Integrationskosten waren hauptverantwortlich für die Reduzierung des EBIT im Vergleich zu den konsolidierten Vorjahreswerten. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ>11 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Die Veränderung des Postens "Immaterielle Vermögenswerte" ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Es handelt sich dabei, bis auf die Geschäfts- oder Firmenwerte, um Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer. Die immateriellen Vermögenswerte ohne die Geschäftsoder Firmenwerte belaufen sich auf insgesamt 6.615 TEUR (7.647). Der Vorjahreswert wurde aufgrund der finalen Purchase Price Allocation der Korbach Compagnie GmbH & Co. KG. angepasst, diese kann dem Kapitel "Geschäfts- oder Firmenwerte" entnommen werden. Die planmäßige Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts. Die Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen und unter dem Posten "Abschreibungen" in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software und Patente sowie Warenzeichen und andere Lizenzen, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag wurden Verpflichtungen im Konzern aus begonnenen Investitionsvorhaben für Softwareprojekte in Höhe von 49 TEUR (224) eingegangen. Hauptsächlich beziehen sich diese Verpflichtungen auf Softwareprojekte bei der Uzin Utz AG
Geschäfts- oder Firmenwerte Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 31.005 TEUR (31.152) wurden in 2019 zur Überprüfung auf Wertminderung nachfolgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die sich grundsätzlich an den folgenden rechtlichen Strukturen orientieren:
* 2019 erfolgte die Fusionierung der Bosgoed Groothandel B.V. und der Forinn B.V. zur INTR. B.V. ** Die Werte der Uzin Utz South Pacific Ltd. und der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH % Co. KG. wurden angepasst. Die Gründe für die Anpassungen können dem folgenden Fließtext entnommen werden Die Tabelle stellt die Bruttowerte der Geschäfts- oder Firmenwerte dar. Die Zunahme des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts bei der Uzin Utz Schweiz AG um 103 TEUR (Im Vorjahr Zunahme 99) auf 2.785 TEUR (2.683) resultiert aus der Umrechnung des ausgewiesenen Buchwerts zum Stichtagskurs. Aus dem jährlichen Werthaltigkeitstest der Compotan Polymer B.V. ergab sich ein Wertminderungsbedarf. Deshalb erfolgte eine Abschreibung in Höhe von 250 TEUR, wodurch der Buchwert auf 0 TEUR (250) reduziert wurde. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Fusionierung der Bosgoed Groothandel B.V. und der Forinn B.V. zur INTR. B.V. Durch die Verschmelzung ergibt sich für die INTR B.V. ein Firmenwert von 2.250 TEUR. Nähere Informationen zur Verschmelzung können dem Kapitel Allgemeine Angaben > Konsolidierungsmethoden > Konsolidierungskreis > Änderungen im Konsolidierungskreis entnommen werden. Im Geschäftsjahr 2018 wurde im Rahmen des sukzessiven Erwerbs der restlichen 10 % der Anteile an der Uzin Utz South Pacific Ltd. ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 146 TEUR erfasst. Da der Standard IFRS 10.23 hier unzutreffend interpretiert wurde, wurde rückwirkend für das Geschäftsjahr 2018 der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert korrigiert. Bei der im Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2018 enthaltenen Darstellung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden der Pajarito Warenhandelsgesellschaft mbH und der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG handelte es sich um eine vorläufige Darstellung. Grund hierfür war, dass für die Pensionsrückstellungen der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG kein IFRS Gutachten zum Erwerbszeitpunkt vorlag. Bei dem Pensionsgutachten, das für die im Geschäftsbericht 2018 dargestellten Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden herangezogen wurde, handelte es sich um ein Gutachten gemäß HGB. Die Veränderungen, die sich durch den Einbezug des IFRS Gutachtens ergeben hat, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Die im Geschäftsbericht 2018 dargestellte Verteilung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden der Pajarito Warenhandelsgesellschaft mbH unterliegt keinen Veränderungen. Deswegen wird auf die erneute Darstellung in diesem Geschäftsbericht verzichtet. Nähere Informationen zu den Auswirkungen der Veränderung der Geschäfts- oder Firmenwerte der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG und der Uzin Utz South Pacific Ltd. können dem Eigenkapitalspiegel entnommen werden. >12 A SACHANLAGEN Das Investitionsvolumen beträgt im Berichtsjahr 20.623 TEUR (19.062). Vorwiegend wurde in den Ausbau der Anlagen und Maschinen der Produktionsgesellschaften an den Standorten Ulm, Niederlande und Schweiz investiert. Die Abschreibungen in Höhe von 7.711 TEUR (7.125) wurden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Abschreibungen" ausgewiesen. Neubewertungen nach IAS 16 wurden nicht vorgenommen. Die Buchwerte der Immobilien, die mit Grundschulden zur Sicherung von Finanzverbindlichkeiten belastet sind, betrugen zum 31. Dezember 2019 18.737 TEUR (20.690). Vermögenswerte, die im Wege von Finance Leasingverträgen genutzt werden, waren im Vorjahr in den bilanzierten Sachanlagen mit 109 TEUR enthalten. Hauptsächlich handelt es sich bei diesen Vermögenswerten um Firmenwagen. Zum 31. Dezember 2018 betrugen die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Finance Leasingverträgen 202 TEUR. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 ab dem 01. Januar 2019 werden alle Leasingverträge bilanziell erfasst und für den Leasingnehmer entfällt die Unterscheidung zwischen Finance und Operate Leasingverträgen. Nähere Informationen zur IFRS 16 und den Auswirkungen der Erstanwendung des Standards können hauptsächlich den Kapiteln "Allgemeine Angaben > Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze > Leasing", "Angaben zur Konzernbilanz > 12 B Nutzungsrechte" und "sonstige Angaben > Leasing" entnommen werden. Zum Bilanzstichtag wurden Verpflichtungen im Konzern aus begonnenen Investitionsvorhaben über den Kauf von Sachanlagen in Höhe von 2.351TEUR (5.624) eingegangen. Hauptsächlich beziehen sich diese Verpflichtungen auf Investitionen in die Anlagentechnik und die Gebäudeausstattung bei der Uzin Utz AG.
>12 B NUTZUNGSRECHTE Das Nutzungsrecht für Leasingverhältnisse wird in die folgenden vier Kategorien gegliedert:
Da hauptsächlich PKW und LKW sowie Grundstücke und Gebäude geleast werden, wird diesen Kategorien im Konzern der Großteil der Nutzungsrechte zugeordnet. Die Buchwerte der jeweiligen Kategorien zu Beginn des Jahres, zum Ende des Jahres und die Veränderung der Buchwerte während des Geschäftsjahres können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear. Im Normalfall wird die Abschreibungsdauer durch die Laufzeit des Vertrags festgelegt. Lediglich beim Vorliegen einer Kaufoption, die höchstwahrscheinlich nach Ablauf des Leasingvertrags genutzt wird, ist die tatsächliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes anzusetzen.
Da der Standard IFRS 16 ab dem 01. Januar 2019 erstmalig angewandt wurde, liegen keine Vorjahreswerte vor. >13 LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Unter der Position "Langfristige finanzielle Vermögenswerte" sind u. a. die Anteile der nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte umfassen außerdem Ausleihungen in Höhe von 2.957 TEUR (2.789). Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, da der beizulegende Zeitwert, als Folge der fehlenden Marktnotierung, nicht verlässlich ermittelt werden kann. Eine Veräußerung dieser Finanzanlagen ist aktuell nicht geplant. Weitere Angaben zu den Finanzinstrumenten finden sich unter dem Kapitel "Sonstige Angaben". >14 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN (INVESTMENT PROPERTIES) Ein Grundstück, welches die Uzin Utz Group im Jahr 2018 als Investment Property erworben hat, grenzt an den Standort der WOLFF GmbH & Co. KG. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2019 erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, der auf der Basis von beobachtbaren Daten abgeleitet wurde. Die lokalen Verwaltungsbehörden stellten diese für das Grundstück zur Verfügung. Ferner gibt es ein bebautes Grundstück - angrenzend zum Standort der Pallmann GmbH - mit der Absicht auf Eigennutzung der Geschäftsräume. Seit dem Kauf der Immobilie werden die Geschäftsräume vermietet. Der Mietvertrag wäre erstmalig am 31. Dezember 2016 kündbar gewesen. Nachdem keine Kündigung ausgesprochen wurde, ist der Vertrag nun auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten geschlossen. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2019 erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten, da zu diesem Bilanzstichtag - genau wie im Vorjahr - keine verlässlichen Bewertungsdaten vorlagen. Der Effekt für den Konzernabschluss ist unwesentlich. Es wird eine Immobilie unserer englischen Beteiligungsgesellschaft als Investment Property ausgewiesen. Die Immobilie wird seit 01. Oktober 2017 als Investment Property geführt. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2019 erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, der auf der Basis von beobachtbaren Daten abgeleitet wurde. Das Gutachten wurde von einem lokalen Makler ausgestellt. Des Weiteren beinhalten die Investment Properties eine zusätzliche Immobilie, die von der Uzin Utz AG gehalten wird. Die Immobilie wurde im Jahr 2018 erworben. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2019 erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, der auf der Basis von beobachtbaren Daten abgeleitet wurde. Im Vergleich zum Vorjahr wurde ein unbebautes Grundstück, welches die damalige Unihem d.o.o. in Slowenien im Geschäftsjahr 2013 als Gegenleistung für eine Forderung erhielt, verkauft. Dieses wurde bis dahin als eine Finanzinvestition gehaltene Immobilie bilanziert. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Umgliederung eines Investment Properties, welches sich in der Schweiz befindet, nach IAS 16 vorgenommen. Das Grundstück wird nun unter Sachanlagen geführt. Die Umbuchung in Höhe von 1.113 TEUR ist in der Position Umbuchungen auf Sachanlagen enthalten. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2019 erfolgte zum beizulegenden Zeitwert.
Nachfolgend sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen (nach IFRS 13) der beizulegenden Zeitwerte der Investment Properties des Konzerns zum 31. Dezember 2019 dargestellt:
>15 LATENTE STEUERN Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt gemäß dem "temporary-concept" des IAS 12 "Income Taxes". Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. beschlossenen Steuersätze Anwendung. Die Posten beinhalten zum 31. Dezember 2019 aktive latente Steuern in Höhe von 4.229 TEUR (2.982) und passive latente Steuern in Höhe von 11.611 TEUR (11.470). Zum 31. Dezember 2019 wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 581 (152) verbucht. Die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge betragen zum 31. Dezember 2019 3.717 TEUR (4.545), wovon auf 3.144 TEUR (3.843) keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Bis 2021 verfallen aufgrund begrenzter Nutzungsdauer Verlustvorträge in Höhe von 0 TEUR (0), für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden. Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern ist folgenden Posten zuzuordnen:
* Die passiven latenten Steuern wurden aufgrund von Korrekturen bei den immateriellen Vermögenswerten angepasst. Nähere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel "Angaben zur Konzernbilanz > Immaterielle Vermögenswerte > Geschäfts- oder Firmenwert" Die Bilanzansätze der aktiven latenten Steuern wurden wertberichtigt, soweit mit einer Realisierung der darin enthaltenen Steuervorteile nicht mehr gerechnet werden konnte. Soweit aktive latente Steuern auf Verlustvorträge ausgewiesen werden, wird von einer Nutzung dieser Steuerminderungspotenziale durch zu versteuernde Einkünfte in den nächsten Jahren ausgegangen, die aufgrund der Planung der Gesellschaften als wahrscheinlich gelten. >16 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte, soweit es sich um finanzielle Vermögenswerte handelt, sind gemäß IFRS 9 als Kategorie "Kredite und Forderungen" klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der Bestand der Forderungen kann nachstehender Tabelle entnommen werden:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben konzernweit eine durchschnittliche Laufzeit von 30 Tagen (35). Es bestehen zum Stichtag keine wesentlichen Forderungen gegen verbundene, nicht einbezogene Unternehmen. Zur Absicherung des Forderungsrisikos wurde eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben abhängig von den landestypisch sehr unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten sehr unterschiedliche Laufzeiten. Die Laufzeiten liegen jedoch überwiegend im landestypischen Durchschnitt der Zahlungsmodalitäten. >17 VORRÄTE
Die Vorräte wurden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Vertriebs- und Herstellungskosten bewertet. Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 1.311 TEUR (1.112) vorgenommen. Das FiFo-Prinzip (First In - First Out) wird konzernweit angewandt. Der im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit angefallene Aufwand für Vorräte wurde während des Jahres i. H. v. 160.455 TEUR (153.451) aufwandswirksam erfasst. Es wurden mit Lieferanten Rahmenverträge abgeschlossen, um günstige Bezugspreise für die Zukunft zu sichern. Aus diesen Verträgen bestehen Verpflichtungen für das Jahr 2020 in Höhe von 4.375 TEUR (4.483) und für die Jahre 2021 - 2023 in Höhe von 615 TEUR (337 für die Jahre 2020 - 2026). >18 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Neben täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten sind in diesem Posten Schecks und Kassenbestände ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsbestände sind zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet. Im Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Schecks in Höhe von 838 TEUR (967), Kassenbestände in Höhe von 43 TEUR (61) und Bankguthaben in Höhe von 25.456 TEUR (26.269) enthalten. Im Uzin Utz Konzern werden bei Bedarf höhere Bankguthaben ausschließlich bei Kreditinstituten mit einer Bonität im "Investment Grade Bereich" gehalten. Wesentliche Zinsänderungsrisiken und Ausfallrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht. Außerdem werden zur Risikominimierung bilaterale Betriebsmittellinien mit mehreren Kernbanken verhandelt und abgestimmt. >19 EIGENKAPITAL/EIGENE AKTIEN/NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Uzin Utz AG beträgt zum 31. Dezember 2019 15.133 TEUR und ist in 5.044.319 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag von 3 EUR eingeteilt. Alle bis zum 31. Dezember 2019 ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt einen gleichrangigen Dividendenanspruch. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 13. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 3.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu insgesamt 1.000.000 neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 09. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder - in Teilbeträgen - mehrfach um bis zu insgesamt 4.000 TEUR durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre insbesondere für folgende Fälle auszuschließen:
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. Kapitalrücklagen Unter den Kapitalrücklagen sind die bei der Aktienausgabe erzielten Aufgelder von 12.271 TEUR, vermindert um die für Zwecke der in 2000 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendeten Beträge in Höhe von 1.774 TEUR, ausgewiesen. Zudem wurden die Aufgelder aus den in 2005 neu ausgegebenen Aktien (268.271 Stück) in Höhe von 3.127 TEUR unter den Kapitalrücklagen erfasst. Ferner sind unter den Kapitalrücklagen die Aufgelder aus der in 2011 erfolgten Kapitalerhöhung (776.048 Stück neu ausgegebene Aktien) in Höhe von 13.193 TEUR erfasst. Weiterhin sind die Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von 43 TEUR sowie der Erlös aus Hingabe der eigenen Aktien an die damalige Løkken AS mit 54 TEUR zu berücksichtigen. Durch die Hingabe der eigenen Aktien für den Erwerb der verbleibenden 10 % an die damalige Ufloor Systems Inc. ergab sich eine Erhöhung von 135 TEUR. Somit beträgt die Kapitalrücklage im Konzern 26.962 TEUR (26.962). Kapitalsteuerung Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value u. a. eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhalten wird. Der Uzin Utz Konzern verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Das buchhalterische Kapital des Konzerns fungiert hierbei als passives Steuerungskriterium, während Umsatz und EBIT als aktive Steuerungsgrößen herangezogen werden. Zum 31. Dezember 2019 liegt die Eigenkapitalquote bei 54,7 % (52,7). Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten folgende Positionen:
Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften zum Jahresbeginn und zum Jahresende mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Jahres sowie Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Die Entwicklung dieser Position ist in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt. Eigene Anteile Mit Anwendung des IAS 32 werden eigene Anteile als Korrekturposten zum Eigenkapital ausgewiesen und zu den Anschaffungskosten bewertet. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 12. Mai 2015 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 11. Mai 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben, wobei auf die erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen dürfen. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft ganz oder in Teilen ausgeübt werden; bei Ausübung in Teilen kann von der Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Zum 31. Dezember 2019 werden keine eigenen Anteile gehalten. Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile werden in der "Entwicklung des Konzerneigenkapitals" dargestellt. >20 RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Im Uzin Utz Konzern stammen die wesentlichen Pensionsverpflichtungen aus der Uzin Utz AG, Deutschland, der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG., Deutschland, Uzin Utz France SAS, Frankreich und den Schweizer Gesellschaften Uzin Utz Schweiz AG, Sifloor AG und DS Derendinger AG. Altersversorgungspläne a) Beitragsorientierte Pläne In den deutschen Gesellschaften gibt es einen beitragsorientierten Plan. Die Aufwendungen für diesen werden in Kapitel 4 "Personalaufwand/Mitarbeiter" unter "davon für Altersversorgung" dargestellt. Die restlichen Altersversorgungspläne für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer des Uzin Utz Konzerns sind leistungsorientiert. b) Leistungsorientierte Pläne Anspruchsberechtigten Personen des Uzin Utz Konzerns werden Rentenzahlungen bei Erreichen des Ruhestandsalters, welches zwischen 62 - 67 Jahren liegt, gewährt. Die Höhe der Zahlungen der leistungsorientierten Pläne bemisst sich an den Entgeltzahlungen an die Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Lohn- und Rentenerhöhungen, der Lebenserwartung sowie von Austrittswahrscheinlichkeiten. Die leistungsorientierten Pläne werden von der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, der Mercer Deutschland GmbH, Düsseldorf sowie der Swiss Life, Zürich verwaltet. Aufgrund der Kosten-Nutzen-Abwägung wird die Berechnung der Pensionsverpflichtungen von der französischen Gesellschaft eigenständig vorgenommen. Die leistungsorientierten Pläne sind entsprechend der Verträge teilweise rückgedeckt. Ein potenzielles Ausfallrisiko resultiert für den Konzern aus einer etwaigen Insolvenz des Versicherungsunternehmens. Eine solche wird nicht erwartet. Die letzte versicherungsmathematische Bewertung der Vermögenswerte des Plans sowie des Barwertes des leistungsorientierten Plans wurde zum 31. Dezember 2019 durch die verwaltenden Versicherungsgesellschaften durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Pläne, der laufende Leistungsaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden mit Hilfe der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Neben Annahmen zur Lebenserwartung - in Deutschland nach den so genannten Heubeck-Richttafeln 2018 G - liegen der Berechnung der Pensionsverpflichtungen folgende versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:
Gemäß IAS 19.120 (c) werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Zinsaufwand bzw. die Zinserträge ergeben sich aus den Nettozinsen auf die leistungsorientierte Nettoschuld bzw. dem leistungsorientierten Nettovermögenswert. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der eine Planänderung erfolgt. Die Aufteilung des Pensionsaufwands in der Gesamtergebnisrechnung des Uzin Utz Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
Unter Neubewertungen (Remeasurements) fallen
Neubewertungen werden direkt über das sonstige Ergebnis (OCI) im Eigenkapital erfasst.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung entwickelte sich wie folgt:
Der Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich wie folgt:
Die Nettoschuld entwickelte sich wie folgt:
Wesentliche Anlagekategorien: Deutschland Von einer detaillierten Aufstellung der beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens zu wesentlichen Anlagekategorien wird abgesehen, da das Planvermögen in Deutschland aus Sicht des Versicherers als eigenständiges Finanzinstrument zu behandeln ist. Übrige Das bei der Swiss Life AG eingezahlte Vermögen befindet sich im dortigen Kollektiv-Leben Portfolio und ist wie folgt investiert:
Sensitivitätsanalysen: Die Sensitivitätsanalysen wurden unter Berücksichtigung der Hochrechnung von realistischen Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung erstellt. Diese beruhen auf einer Änderung einer wichtigen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Die Werte basieren auf Schätzungen, da es unwahrscheinlich ist, dass alle Änderungen der Annahmen eintreten. Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz, erwartete Gehaltserhöhungen und die Lebenserwartung. Swiss Life (Uzin Utz Schweiz, Sifloor AG, DS Derendinger AG) Wenn der Abzinsungssatz um 0,5 Prozentpunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 8,24 % vermindern (um 9,52 % erhöhen). Wenn die erwartete Gehaltserhöhung 0,5 % höher (niedriger) ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 0,53 % erhöhen (um 0,54 % vermindern). Wenn die Lebenserwartung für Männer und Frauen um ein Jahr steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 1,89 % erhöhen (um 1,96 % sinken). Allianz (Uzin Utz AG) Wenn der Abzinsungssatz um 0,5 Prozentpunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 4,71 % vermindern (um 5,09 % erhöhen). Wenn die erwartete Gehaltserhöhung 0,5 % höher (niedriger) ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung nicht verändern. Wenn die Lebenserwartung für Männer und Frauen um ein Jahr steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 5,30 % erhöhen (um 5,21 % vermindern). Mercer (Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG) Wenn der Abzinsungssatz um 0,5 Prozentpunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 4,55 % vermindern (um 4,94 % erhöhen). Wenn die erwartete Gehaltserhöhung 0,5 % höher (niedriger) ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung nicht verändern. Wenn die Lebenserwartung für Männer und Frauen um ein Jahr steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 6,88 % erhöhen (um 6,69 % vermindern). Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen dürften nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sein, da es als unwahrscheinlich anzusehen ist, dass Abweichungen von den getroffenen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. Aufgrund der Kosten-Nutzen-Abwägung wird die Sensitivitätsanalyse von der französischen Gesellschaft eigenständig vorgenommen. Wenn der Abzinsungssatz um 0,5 Prozentpunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 6,62 % vermindern (um 7,20 % erhöhen). Wenn die erwartete Gehaltserhöhung 0,5 % höher (niedriger) ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 0,50 % erhöhen (um 0,50 % vermindern). Wenn die Lebenserwartung für Männer und Frauen um ein Jahr steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 0,40 % erhöhen (um 0,38 % vermindern). Die Auswirkungen der strategischen Anlagenpolitik hinsichtlich des Ertrags- und Risikoprofils werden aufgrund der externen Verwaltung des Pensionsvermögens nicht analysiert. Die pensionsberechtigten Arbeitnehmer der Schweizer Gesellschaften zahlen altersabhängig einen festen Anteil zwischen 4,0 % - 10,5 % des versicherten Lohns. Die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und Summe der Beiträge aller Arbeitnehmer wird von den jeweiligen Gesellschaften übernommen. Die Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung am 31. Dezember 2019 beträgt zwischen 9,6 und 20,3 Jahren. Für das kommende Geschäftsjahr erwartet der Konzern einen Betrag i. H. v. 1.081 TEUR in den leistungsorientierten Plan einzubezahlen. Die Veränderung der Rückstellungen für Pensionen ergibt sich wie folgt:
Sonstige Rückstellungen Gem. IAS 37 werden Rückstellungen für gegenwärtige Verpflichtungen (rechtlicher oder faktischer Natur) angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Die nicht einzeln aufgeführten sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Verpflichtungen aus Altlasten, ausstehende Bonifikationsgutschriften und Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. Mit Ausnahme der Rückstellung für Pensionen und für Altlasten haben die Rückstellungen voraussichtliche Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Rückstellungen für Gewährleistungen werden für gesetzlich vorgeschriebene, für vertraglich vereinbarte und für faktisch entstandene Gewährleistungsverpflichtungen bei Produkten gebildet. Der Konzern erwarb im Jahr 2015 die restlichen 10 % der Anteile an der Ufloor Systems Inc., wodurch sich der Anteil des Konzerns auf 100 % erhöhte. Im Rahmen des Erwerbs der 10 % an der damaligen Ufloor Systems Inc. ist der Konzern verpflichtet, dem Veräußerer jeweils 2 % des jährlich zusätzlichen Nettoumsatzes für die Folgejahre bis einschließlich 2019 zu zahlen. Der ursprüngliche Betrag von 819 TUSD reduzierte sich zum Stichtag auf 172 TUSD und stellt somit den geschätzten beizulegenden Zeitwert dieser Verpflichtung dar. Der Höchstbetrag dieser Zahlungen ist unbegrenzt. Der Berechnung nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren liegt ein risikobereinigter Abzinsungssatz von 5 % zu Grunde. Des Weiteren erwarb der Konzern im Jahr 2018 die restlichen 10 % der Anteile an der Uzin Utz South Pacific Ltd., wodurch sich der Anteil des Konzerns auf 100 % erhöhte. Im Rahmen des Erwerbs der 10 % ist der Konzern über eine Periode von drei Jahren zu Zahlungen an den Veräußerer verpflichtet. Als Kalkulationsbasis für die Zahlungen dient ein Basisbetrag. Befindet sich der Return-on-Sales der neuseeländischen Vertriebsgesellschaft innerhalb eines festgelegten Rahmens, wird der Basisbetrag ausgezahlt. Bei Über- bzw. Unterschreitungen des festgelegten Rahmens, wird der Basisbetrag prozentual erhöht bzw. verringert. Ferner wurden Ober- bzw. Untergrenzen für die Zahlungen festgelegt. Da zum 31. Dezember 2018 noch Unsicherheiten bezüglich der Zahlung vorlagen, erfolgte keine bilanzielle Berücksichtigung. Zum 31. Dezember 2019 wurde eine Rückstellung in Höhe von 79 TEUR gebildet. Die Rückstellungen für Personalkosten wurden im Wesentlichen für Urlaubsrückstände, pensionsähnliche Verpflichtungen, Gleitzeitguthaben, Prämien und Tantiemen gebildet. Die Uzin Utz AG bezahlt seit 2010 entsprechend dem "Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie" der chemischen Industrie jährlich einen festgelegten Demografiebetrag. In 2019 waren dies 750 Euro pro Mitarbeiter (750). Die Mittel aus dem Demografiefonds werden zur Finanzierung sogenannter Wertkonten für die teilnehmenden Mitarbeiter verwendet. Neben dem Demografiefonds und den Beiträgen des Unternehmens fördert die Uzin Utz AG auch, dass Mitarbeiter selbst zusätzlich Guthaben in Form von Urlaubstagen, Überstunden oder Entgeltumwandlung auf ihrem Wertkonto ansparen. Die Konten ermöglichen u. a. einen vorgezogenen Übergang in den Ruhestand oder Freistellung für beispielsweise ein Sabbatical-Jahr. Es resultieren Rückstellungen in Höhe von 2.687 TEUR (2.304) aus dieser Regelung. In derselben Höhe liegen Erstattungsansprüche gegenüber einem Versicherungsunternehmen vor, bei dem die angesparten Guthaben einbezahlt werden. In nachfolgender Tabelle sind die Veränderungen aller Rückstellungen (einschließlich Rückstellungen für Pensionen) zusammenfassend dargestellt. Rückstellungen kurz- und langfristig 2019
Rückstellungen kurz- und langfristig 2018
* Der Vorjahreswert wurde aufgrund der finalen Purchase Price Allocaation der Korbach Compagnie GmbH & Co. KG. angepasst, diese kann dem Kapitel "Geschäfts- oder Firmenwerte" entnommen werden >21 VERBINDLICHKEITEN Die Zusammensetzung inklusive der Fälligkeiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
* Beim Vorjahreswert handelt es sich um Finance-Leasingverträge. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 werden ab dem 01. Januar 2019 alle Leasingverträge erfasst Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Zinsswaps) belaufen sich auf 81.226 TEUR (82.857), wovon 18.737 TEUR (20.690) durch Grundschulden abgesichert sind. Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten zudem Verbindlichkeiten aus variabel verzinslichen Darlehen in Höhe von 18.146 TEUR (22.539) sowie Kontokorrentverbindlichkeiten in Höhe von 5.237 TEUR (8.708) enthalten sind. Die bestehenden Kreditlinien erlauben die Aufnahme weiterer Mittel. Diese sind im Umfang von 81.266 TEUR (69.986) zum Ende der Berichtsperiode ungenutzt. Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten des Weiteren Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen bezüglich IFRS 16 in Höhe von 8.225 TEUR (202). Im Vorjahr wurden die Werte aus Finanzierungsleasing dargestellt. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sonstige Steuern in Höhe von 5.969 TEUR (5.220) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 328 TEUR (303). Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.818 TEUR (5.104) setzen sich im Wesentlichen aus kreditorischen Debitoren in Höhe von 1.406 TEUR ((1.289) zusammen. Die Beträge sind in der Regel kurzfristig, nicht verzinslich und entsprechen im Wesentlichen ihren beizulegenden Zeitwerten. >22 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr von 13.765 TEUR auf 12.029 TEUR gesunken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden nicht verzinst und unterliegen demzufolge keinen Zinsänderungsrisiken. Im Übrigen entsprechen die Buchwerte im Wesentlichen den fortgeführten Anschaffungskosten. SONSTIGE ANGABENFINANZRISIKOMANAGEMENT UND DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
* at equity Beteiligung in Höhe von 1.446 ** bzgl. IFRS 16 - VJ nur Finanzierungsleasing
* at equity Beteiligung in Höhe von Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente wurde mit Ausnahme des beizulegenden Zeitwerts der "derivativen Finanzinstrumente", durch die Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der "derivativen Finanzinstrumente" wurde auf der Basis von Marktwerten ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der aufgeführten Vermögenswerte und Schulden der Stufe 2 basieren u. a. auf Marktpreisnotierungen, die anhand von Bewertungsmultiplikatoren unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind. Für die at equity Beteiligungen kann kein verlässlicher Fair Value ermittelt werden, aufgrund fehlender Marktwerte, daher erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die wesentlichen durch den Uzin Utz Konzern verwendeten Finanzinstrumente - mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente - umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Leasingverhältnisse und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Uzin Utz Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Des Weiteren verfügt der Uzin Utz Konzern in begrenztem Umfang über derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps und Devisentermingeschäften. Zweck dieser Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Zinsänderungs- und Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Uzin Utz Konzerns und seinen Finanzierungsquellen resultieren. RISIKEN AUS FINANZINSTRUMENTEN Typische Risiken aus Finanzinstrumenten sind das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktrisiken. Das Risikomanagementsystem des Uzin Utz Konzerns wird im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt. Auf Basis der nachfolgend dargestellten Informationen kann davon ausgegangen werden, dass keine expliziten Risikokonzentrationen aus Finanzrisiken bestehen. Marktrisiken Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die beizulegenden Zeitwerte oder zukünftigen Zahlungsströme eines originären oder derivativen Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Risikofaktoren schwanken. Die wesentlichen Marktrisiken, denen der Uzin Utz Konzern ausgesetzt ist, sind das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko. Aus diesen Risiken können Ergebnis-, Eigenkapital- und Cashflow-Schwankungen resultieren. Die nachstehend beschriebene Analyse sowie die mit Hilfe von Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische, zukunftsorientierte Angaben dar, die sich aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen an den Finanzmärkten von den tatsächlichen Ereignissen unterscheiden können. Zudem sind hier keine Risiken berücksichtigt, die nichtfinanzieller Natur oder nicht quantifizierbar sind, wie zum Beispiel Geschäftsrisiken. Währungsrisiken Unter Währungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder die zukünftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursänderungen schwanken. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung bilanziert werden. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen von Tochterunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Der Konzern unterliegt Währungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese resultieren aus Käufen und Verkäufen von operativen Einheiten in einer anderen Währung als der funktionalen Währung dieser Einheiten. Rund 32,2 % (30,4) der Umsätze werden außerhalb des Euro-Raums getätigt. Der Uzin Utz Konzern begegnet diesem Risiko u. a. durch die Konzernstruktur mit bestehenden Produktionsstandorten in verschiedenen Währungszonen. Zudem werden die Währungsrisiken verringert, indem ausländische verbundene Unternehmen ihren Finanzbedarf primär im jeweiligen Sitzstaat decken. Die Wechselkursrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen können aufgrund der verhältnismäßig kurzen Zahlungsziele in den meisten Fällen als unbedeutend betrachtet werden. Darüber hinaus werden fallweise, zur Absicherung der Schwankungen bei der Umrechnung ausländischer Geschäftseinheiten in Euro, feststehende Zahlungen oder bedeutende Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten, Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen getätigt. Grundsätzlich erfolgt dies unter Abwägung von Kosten und Nutzen, abhängig vom jeweiligen Volumen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden Sicherungsbeziehungen für 2,2 % (2,9) der Fremdwährungsumsätze des Konzerns. Die Zahlungsströme der ausländischen Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft erfolgen überwiegend monatlich in der jeweiligen Landeswährung. Die Devisentermingeschäfte werden in der Regel mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten abgeschlossen. Die Übersicht zu den erwarteten Zahlungsströmen der derivativen Finanzinstrumente finden Sie im Kapitel "Liquiditätsrisiken". Zum Bilanzstichtag bestehen darüber hinaus langfristige Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Form von Net Investments. Währungskursrisiken werden bei der Uzin Utz AG zum 31. Dezember 2019 durch Sicherungsbeziehungen in GBP, USD, CZK und PLN fakturierten Umsätzen abgesichert. Zur Absicherung im Rahmen von Cashflow Hedges dienen Devisentermingeschäfte. Zudem ist geplant, klassische Devisenoptionen zu nutzen. Bei den anderen Konzerngesellschaften ergeben sich keine Fremdwährungsrisiken aus Sicherungsbeziehungen. Wenn der Euro gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Währungskursänderung des britischen Pfunds, des amerikanischen Dollars, der tschechischen Krone und des polnischen Zloty zum 31. Dezember 2019 um 10 % stärker bzw. schwächer gewesen wäre, wäre der Fair Value der Sicherungsgeschäfte um 216 TEUR (284) höher bzw. -330 TEUR (-331) niedriger gewesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Bewertungsgewinn in Höhe von 4 TEUR (-7) in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Zinsrisiken Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Der Zinssatz von variabel verzinslichen Finanzinstrumenten wird in Abständen von weniger als einem Jahr angepasst. Finanzinstrumente mit fester Verzinsung, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos sind die finanziellen Schulden gemäß IAS 32 grundsätzlich in solche mit fester und solche mit variabler Zinsbindung zu unterteilen. Bei festverzinslichen Finanzinstrumenten wird über die gesamte Laufzeit ein Marktzinssatz vereinbart. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten wird der Zinssatz zeitnah angepasst und entspricht somit in etwa dem jeweiligen Marktzinssatz. Das Risiko der Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz. Durch eine Sensitivitätsanalyse der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten mit einem um +/- 100 Basispunkte schwankenden Marktzinssatz, hätte sich für das Geschäftsjahr 2019 eine hypothetische Auswirkung auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von +/- 309 TEUR (134) ergeben. In 2012 wurde ein Zinsswap mit einem anfänglichen Nominalvolumen von 4.000 TEUR zu einem gesicherten Zinssatz von 2,25 % p. a. zzgl. Bankmarge bis zum 01. Juli 2022 abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 reduzierte sich das Nominalvolumen des Zinsswaps durch eine vertragliche Regelung auf 1.600 TEUR. Der Zinsswap verpflichtet den Uzin Utz Konzern, über die Laufzeit und das abgeschlossene Volumen einen festen Zins zu zahlen. Als Ausgleich bekommt der Uzin Utz Konzern vom Kontrahenten des Zinsswaps eine Zahlung des aktuellen kurzfristigen Zinssatzes (1-Monats-Euribor). Hiermit sichert sich der Uzin Utz Konzern das Zinsniveau in Höhe des abgesicherten Zinssatzes von 2,25 % p. a. Im Jahr 2014 wurde ein weiterer Zinsswap mit einem anfänglichen Nominalvolumen von 10.000 TEUR zu einem gesicherten Zinssatz von 0,8975 % p. a. zzgl. Bankmarge bis zum 28. Juni 2024 abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag reduzierte sich das Nominalvolumen des Zinsswaps durch vertragliche Regelung auf 4.500 TEUR. Die variablen Zinsverpflichtungen aus den Darlehen werden durch den Zinsswap in Verpflichtungen zu einem Festzinssatz umgewandelt. Somit ist das Unternehmen vor steigenden Zinsen geschützt, profitiert aber im Gegenzug nicht von fallenden Zinsen. Da die Sicherungsbeziehungen als hochwirksam eingestuft werden, wird nach den Vorgaben des IAS 39 ein Cashflow Hedge bilanziert. Die beizulegenden Zeitwerte, die sich aus der Bewertung zu Marktpreisen ergeben, betragen zum Bilanzstichtag -143 TEUR (-183). Die sich daraus ergebenden Wertänderungen werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Marktpreise ergeben sich aus entsprechenden Quotierungen von Kreditinstituten. Kreditrisiken Das maximale Ausfallrisiko ist durch den in der Bilanz angesetzten Buchwert jedes finanziellen Vermögenswerts ersichtlich. Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind diese Risiken überwiegend durch Warenkreditversicherungen abgedeckt. Darüber hinaus versucht der Uzin Utz Konzern das Ausfallrisiko originärer Finanzinstrumente durch Handelsauskünfte, Kreditlimits, Debitorenmanagement einschließlich Mahnwesen und Inkasso zu verringern. Generell beschränkt sich das maximale Ausfallrisiko auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Summe anderer kurzfristiger Vermögenswerte, abzüglich der zum Bilanzstichtag berücksichtigten Wertminderungen sowie auf Forderungen, die nicht durch Warenkreditversicherungen gedeckt sind. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beläuft sich auf 19.414 TEUR (20.257). Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der Uzin Utz Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Dieses Risiko wird dadurch minimiert, dass nur Geschäfte mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen werden. Weitere finanzielle Risiken bestehen in diesem Zusammenhang nicht. Nachstehend ist die Entwicklung des Wertberichtigungskontos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach IFRS 9 dargestellt.
In nachstehender Tabelle wird die Ermittlung der Wertberichtigung gemäß IFRS 9 für 2019 dargestellt.
Mit der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente ist eine Wertminderung bereits zum Zeitpunkt der Einbuchung einer Forderung zu erfassen und nicht erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Überfälligkeit. Zur Bemessung der Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden vergangenheitsbezogene, gegenwärtige und zukunftsgerichtete Informationen (forwardlooking information) herangezogen. Durch die Anwendung des vereinfachten Ansatzes bei der Ermittlung der erwarteten Verluste, werden diese über die Restlaufzeit als pauschale Prozentsätze in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit bestimmt. Die zugrunde gelegte historische Basis der Ausfallquoten beruht auf nicht fälligen Zahlungsprofilen, welche mit den dazugehörigen Ausfällen im zeitlichen Ablauf betrachtet und in Überfälligkeitsklassen zusammengefasst werden. Die zugrunde gelegte Periode erstreckt sich auf 24 Monate vor dem 31. Dezember 2019 bzw. dem 01. Januar 2019. Bei der Prognose zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse werden makroökonomische Informationen durch das Berücksichtigen von Länderrisikoprämien miteinbezogen. Entsprechend der getätigten Umsätze im Berichtsjahr erfolgt die Gewichtung der Länderrisikoprämien. Die ermittelten historischen Ausfallquoten werden ergänzt um den zukunftsbezogenen Länderrisikoprämienfaktor und auf den Bruttoforderungsbestand im aktuellen Berichtsjahr - abhängig von der Überfälligkeitsklasse - angewandt. Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden, bis auf die Genossenschaftsanteile bei den Volksbanken, grundsätzlich nicht verzinst und unterliegen daher keinem Zinsänderungsrisiko. Wesentliche Forderungen werden individuell auf Wertminderungsbedarf untersucht. Eine Forderung wird wertberichtigt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, alle fälligen Beträge entsprechend den vertraglichen Bedingungen zu vereinnahmen. Der Betrag dieser Wertberichtigungen beträgt zum 31. Dezember 2019 1.516 TEUR. Die angegebenen Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Liquiditätsrisiken Der Konzern stellt im Folgenden alle nach IFRS 7 erforderlichen wichtigen Zahlungsströme dar. Es handelt sich hierbei um die finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich geschätzter Zinszahlungen am Abschlussstichtag. Die Auswirkungen von Verrechnungen werden nicht dargestellt. Das Liquiditätsrisiko des Unternehmens kann so am besten beurteilt werden.
* in 2018 noch Finanzierungsleasing In den Zu- und Abflüssen, die in den vorherigen Tabellen dargestellt werden, werden die undiskontierten Zahlungsströme im Zusammenhang mit derivaten finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen, welche normalerweise nicht vor vertraglicher Fälligkeit ausgeglichen werden. Diese werden zu Risikomanagementzwecken gehalten. Grundsatz eines professionellen Liquiditätsmanagements ist es, jederzeit eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten, bei einer gleichzeitig hohen, weit über dem Branchendurchschnitt liegenden Eigenkapitalquote. Ziel dabei ist, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Darlehen, Finance Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen zu gewährleisten. Die Ziele des Cash- bzw. Liquiditätsmanagements sind wie folgt beschrieben:
Auch im Jahr 2019 konnten diese Anforderungen weiterhin erfüllt werden. In der Abteilung Treasury wurde der Aufbau eines digitalisierten Cashmanagementtools beschlossen, welches die Liquiditätsvorschau verbessert und den kurzfristigen Planungsprozess unterstützt, sowie teilweise manuelle Erfassungen mit dem Zahlungsverkehrstool automatisiert. Außerdem können mit diesen Tools Veränderungen durch Echtzeitdaten schneller erkannt werden. Die Liquidität war stets gewährleistet, Kreditlinien wurden zu keinem Zeitpunkt in voller Höhe beansprucht. Dies wurde unter anderem durch das im Jahr 2018 in der Abteilung "Treasury" eingeführte Zahlungsverkehrstool gewährleistet, dass die Digitalisierung im Finanz- und Rechnungswesen weiter ausbaut und die ausländischen Tochtergesellschaften einbezieht. Des Weiteren wurden die Betriebsmittellinien der Kernbanken aufgrund des gestiegenen Umsatzvolumens nach oben angepasst. Im Jahr 2019 wurden Finanzierungsmaßnahmen für einige Ausbau- und Ersatzinvestitionen für bestehende Produktionsanlagen und Neubauten sowie für Eigenmittelausstattungen bei neu gegründeten Tochtergesellschaften getätigt. Das Gesamtkreditvolumen inkl. Leasingverbindlichkeiten im Konzern betrug im Jahr 2019 81.226 TEUR, nach 82.797 TEUR im Vorjahr. Im Vorjahr enthalten waren hierbei auch Nachrangkapitaltranchen der Uzin Utz AG in Höhe von 133 TEUR, die aus dem Programm "ERP-Innovationsprogramm FuE Phase" der Kreditanstalt für Wiederaufbau stammten. Die Bank trat mit ihren Forderungen aus diesem Darlehen unwiderruflich hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Gläubiger in den Rang vor die Forderungen auf Rückgewähr des kapitalersetzenden Darlehens eines Gesellschafters oder gleichgestellte Forderungen zurück. Das Darlehen wurde im Geschäftsjahr 2019 vollkommen getilgt. Weitere Details zu der Zusammensetzung und den Fälligkeiten sind dem Kapitel "21 Verbindlichkeiten" zu entnehmen. LEASINGDer Konzern als Leasingnehmer Die Uzin Utz Group ist hauptsächlich als Leasingnehmer tätig. Leasingverträge werden hauptsächlich für Immobilien und Kraftfahrzeuge abgeschlossen. Die Laufzeiten der Verträge variieren je nach Gesellschaft. Leasingverträge für Kraftfahrzeuge werden für eine Laufzeit zwischen eineinhalb Jahren und neun Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit der Leasingverträge von Immobilien variiert ebenfalls je nachdem, von welcher Gesellschaft der Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Dabei liegen Laufzeiten zwischen zwei Jahren und 28 Jahren vor. Bei mehreren Immobilien wurden Verträge mit einer unbefristeten Laufzeit abgeschlossen, die mit Fristen zwischen zwei und sechs Monaten gekündigt werden können. Teilweise ist die Kündigungsfrist an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden, das heißt dass eine Kündigung beispielsweise nur möglich ist, wenn mindestens sechs Monate vor Jahresende gekündigt wird. Bei der Ermittlung der Laufzeit dieser Verträge wird abgewogen, wie sicher es ist, dass die Kündigungsoption zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft in Anspruch genommen wird. Ausschlaggebend für die Beurteilung sind alle Faktoren, aus denen sich ein wirtschaftlicher Anreiz zur Nutzung einer Kündigungsoption ergibt. Gleiches gilt für die Verlängerungsoptionen, zu denen die Uzin Utz Group gemäß einigen Leasingverträgen für Immobilien berechtigt ist. Bei der Festlegung der Leasinglaufzeit wird in Betracht gezogen, ob Faktoren vorliegen, die die Nutzung der Verlängerungsoption attraktiv gestalten. Für die Ermittlung der Leasinglaufzeit wird außerdem die jährliche Planung berücksichtigt, der Planungshorizont beträgt konzernweit fünf Jahre. Folgende Werte wurden im Zusammenhang mit IFRS 16 in der Gesamtergebnisrechnung erfasst:
Die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten können dem Kapitel "Angaben zur Gesamtergebnisrechnung > 7 Finanzergebnis" entnommen werden, nähere Angaben zu den Abschreibungen auf Nutzungsrechte befinden sich im Kapitel "Angaben zur Konzernbilanz > 12 B Nutzungsrechte". Angaben zu den in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträgen: Bei einer Landesgesellschaft weicht der Bestand der kurzfristigen Leasingverhältnisse zum Jahresende von dem Bestand der kurzfristigen Leasingverhältnisse ab, durch die die Aufwendungen in Höhe von 224 TEUR entstanden sind. Der Mietvertrag dieser Gesellschaft endete im Jahr 2019, somit ergeben sich für diesen Vertrag für das Jahr 2019 keine Leasingverbindlichkeiten. Im Konzern werden Erträge aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten erzielt. Diese ergeben sich zum einen aus dem Leasing eines Bürogebäudes inklusive Lagerfläche und Parkplätzen. Für ein einzelnes Büro, einen Teil der Lagerfläche sowie zwei Parkplätze wurde über neun Jahre ein Unterleasingvertrag mit einem fremden Dritten abgeschlossen, der am 01. Juni 2019 begonnen hat. Das Unterleasingverhältnis kann vom Mieter erstmalig nach drei Jahren gekündigt werden, wenn die Kündigung sechs Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin eingeht. Danach ist eine Kündigung erst wieder nach dem Ablauf des Zeitraums von drei Jahren möglich. Durch das Unterleasing wurde im Jahr 2019 ein fixer Ertrag von 4 TEUR erzielt. Gemäß des Unterleasingvertrages ist die monatliche Miete an den Verbraucherpreisindex gebunden. Dadurch können sich zukünftige Änderungen der Erträge aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten ergeben. Des Weiteren liegen Erträge aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten aus der Vermietung eines Teils einer angemieteten Lagerhalle vor. Der Unterleasingvertrag läuft am 28. Februar 2021 aus. Im Geschäftsjahr 2019 wurde durch das Unterleasing ein Ertrag von 27 TEUR erzielt. Im Geschäftsjahr 2019 flossen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen insgesamt 4.290 TEUR Zahlungsmittel ab. Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelabflusses kann folgender Tabelle entnommen werden:
Eine Fälligkeitsanalyse der vertraglichen Zahlungsströme aus Leasingverhältnissen kann der Tabelle vertragliche Zahlungsströme im Kapitel Sonstige Angaben > Liquiditätsrisiken entnommen werden. Die Aufteilung der Leasingverbindlichkeiten gemäß Restlaufzeit befindet sich in der Tabelle im Kapitel Angaben zur Konzernbilanz > 21 Verbindlichkeiten. Künftige Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden, werden in Höhe von 81 TEUR erwartet. In dieser Summe wurden Leasingverhältnisse berücksichtigt, die bereits abgeschlossen wurden aber zum 31. Dezember 2019 nicht begonnen haben. Künftige Zahlungsmittelabflüsse für variable Leasingzahlungen, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sowie Restwertgarantien, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt wurden, lagen zum Geschäftsjahresende 2019 nicht vor. Der Konzern als Leasinggeber Ein mit einem fremden Dritten abgeschlossener Mietvertrag bezieht sich auf die Geschäftsräume eines Investment Property, das sich im Eigentum des Uzin Utz Konzerns befindet. Der Vertrag ist mit einer Frist von 12 Monaten zum 30. Juni eines jeden Jahres, erstmalig zum 30. Juni 2018 kündbar, der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2019 2.080 TEUR. Die Mieteinnahmen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 155 TEUR (162). Ein weiterer, mit einem fremden Dritten abgeschlossener, Mietvertrag bezieht sich auf eine Immobilie eines Investment Properties, welches sich im Eigentum des Konzerns befindet. Der Mietvertrag ist auf 12 Monate abgeschlossen und war erstmalig zum 17. Oktober 2018 mit einer Frist von zwei Monaten kündbar. Der Buchwert weist zum 31. Dezember 2019 eine Höhe von 229 TEUR aus. Die Mieteinnahmen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7 TEUR (9). Außer weiterbelastbaren Mietnebenkosten gab es keine weiteren betrieblichen Aufwendungen, die den vermieteten Immobilien direkt zurechenbar sind. Nachfolgend die Darstellung der künftigen Mindestleasingzahlungen aus Untermietverhältnissen als Gesamtbetrag und für jede der folgenden Perioden zum Abschlussstichtag:
ERGEBNIS JE AKTIE
* bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des MU zuzurechnende Ergebnis nach Steuern Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus dem Ergebnis nach Steuern und der gewichteten Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien. Zurückgekaufte Aktien gehen zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befunden haben, in die Bewertung ein. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,30 EUR pro gewinnberechtigter Stückaktie. Im Berichtsjahr 2019 ergaben sich keine Verwässerungseffekte. Der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf das Ergebnis nach Steuern je Aktie lag bei 0,03 EUR. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Segmente werden grundsätzlich nach ihrer internen Organisations- und Berichtsstruktur und den rechtlichen Einheiten ausgewiesen, wobei diese unter Berücksichtigung regionaler Verantwortungsbereiche zusammengefasst werden. Die nach der at equity-Methode in den Konzern einbezogenen Gesellschaften finden in der Segmentberichterstattung keine Beachtung. Alle ausgewiesenen Angaben der Segmente richten sich nach dem Sitz der jeweiligen Landesgesellschaft/en. Segmente werden zusammengefasst, wenn sie ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen. Neben der Produktstruktur bzw. des Produktsortimentes sowie der Art von Kunden, werden auch der Deckungsbeitrag sowie die Umsatzrendite bei dieser Analyse herangezogen. Dabei werden historische Daten, Daten des Berichtsjahres sowie zukunftsbezogene Daten zugrunde gelegt. Hierdurch ergibt sich folgende Segmentierung:
Erlöse zwischen den Segmenten werden zu Preisen berechnet, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden. Segmentposten umfassen Transfers zwischen den einzelnen Segmenten, die in der Überleitungsrechnung eliminiert werden. Die außerplanmäßigen Wertminderungen von 2018 resultieren aus der Abschreibung eines Investment Properties sowie aus Abschreibungen von Finanzanlagen im Segment "Verlegesysteme", welches unter "Deutschland" ausgewiesen wird. In 2019 gab es keine außerplanmäßige Wertminderung. Grundlage für die Verteilung der langfristigen Vermögenswerte auf einzelne Länder ist der Sitz der verkaufenden Einheit bzw. der Standort des Vermögens. Latente Steuern sowie Finanzanlagen werden dabei nicht berücksichtigt. Als Finanzanlage gehaltene Immobilien, Investment Properties, sind dagegen enthalten. Das Segmentergebnis wird als EBIT und somit als Ergebnis vor Zinsen und Steuern ausgewiesen. Die Informationen zu Segmentinvestitionen umfassen die immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäftswerte) sowie die Sachanlagen und Investment Properties. Bei den Umsatzerlösen nach geografischen Regionen richten sich die Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden. Hierdurch ist keine Vergleichbarkeit zu den Außenumsatzerlösen der Segmente möglich. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Kapitalflussrechnung wurde gemäß IAS 7 "Cashflow Statements" unter Anwendung der indirekten Methode für den Cashflow aus der operativen Tätigkeit, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung ist in die drei Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Der Finanzmittelbestand ist definiert als der Saldo aus den liquiden Mitteln sowie sämtlicher Wertpapiere mit einer zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Restlaufzeit von drei Monaten. Hiervon sind die in den kurzfristigen Finanzschulden enthaltenen Verbindlichkeiten aus Kontokorrentverhältnissen abzuziehen, die Bestandteil des konzernweiten Cash-Managements sind. Als Finanzschulden im Sinne der Finanzierungsrechnung werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie verzinsliche Darlehen, die von Lieferanten gewährt wurden, bezeichnet. Kreditlinien wurden konzernweit zum Abschlussstichtag zu ca. 6,1 % (11,1), absolut ca. 5.237 TEUR (8.708) ausgenutzt. Es bestanden bei rund einem Viertel der Konzerngesellschaften fest vereinbarte Kreditlinien. Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Hierzu werden die Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit spezifiziert (IAS 7 Cashflow Statements). Der Betriebs-Cashflow, korrigiert um die zahlungsunwirksamen Ströme und unter Einbeziehung der Zahlungsströme aus erhaltenen Dividenden, Zinsen und Steuern, die aufgrund der Unmöglichkeit der Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen in voller Höhe hier ausgewiesen werden sowie der Veränderungen der betrieblichen Aktiva und Passiva, ergibt den Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beinhaltet den Zahlungsmittelabfluss für Investitionen, den Zahlungsmittelzufluss aus Desinvestitionen sowie Zahlungsmitteländerungen im Zusammenhang mit Änderungen des Konsolidierungskreises. In der Veränderung der betrieblichen Aktiva sind die Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte der operativen Geschäftstätigkeit enthalten. Die Veränderung der betrieblichen Passiva beinhaltet kurzfristige Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten aus der operativen Geschäftstätigkeit. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten Der Uzin Utz Konzern unterliegt außerdem möglichen Verpflichtungen aus Verfahren und geltend gemachten Ansprüchen. Schätzungen bzgl. möglicher zukünftiger Aufwendungen sind zahlreichen Unsicherheiten unterworfen. Hieraus werden jedoch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche bzw. finanzielle Situation des Konzerns erwartet. Gegenüber einer ehemaligen at equity konsolidierten Gesellschaft wurden im Vorjahr Darlehen in Höhe 59 TEUR gewährt, wobei die Uzin Utz AG mit ihrem Rückzahlungsanspruch im Rang hinter sämtliche andere Forderungen auf Rückgewährung zurücktritt. Das Darlehen wurde 2019 zurückgezahlt. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmungen Als "related parties" im Sinne des IAS 24 "Related Party Disclosures" kommen neben dem Vorstand grundsätzlich der Aufsichtsrat, verbundene Unternehmen sowie die Anteilseigner in Betracht. Die verbundenen Unternehmen werden in der Aufstellung zum Anteilsbesitz der Konzerngesellschaften dargestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung in Höhe von 427 TEUR (295). Im Einzelnen wird dies im Abschnitt "Gesamtbezüge und Anteilsbesitz" dargestellt. Die Bezüge des Vorstands belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 1.534 TEUR (1.955). Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist, dargestellt. Zwischen den in den Konzern einbezogenen Unternehmen und nicht in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen vorgenommene Transaktionen werden nachstehend erläutert. Die Netzwerk Boden GmbH, Artiso AG, codex Verwaltungs GmbH, die Pajarito Werkzeug GmbH, die Servo 360° GmbH und die WOLFF Verwaltungs GmbH sind nahestehende Unternehmen, weil direkt und indirekt Anteile zwischen 50 % und 100 % des Stammkapitals durch die Uzin Utz AG gehalten werden. Diese Unternehmen wurden nicht in den konsolidierten Konzernabschluss miteinbezogen, weil die konzerninternen Geschäftsvorfälle unter 1 % des Konzernvolumens liegen. In der Regel finden mit diesen Unternehmen keine wesentlichen Transaktionen statt, die das operative Geschäft betreffen. Eventuell ausstehende Forderungen sind ungesichert. Es werden weder Garantien gegeben noch erhalten. Es ergaben sich folgende wesentliche Geschäftsvorfälle mit Personen in Schlüsselpositionen und nahestehenden Unternehmen (UN):
Der Konzern nutzte die langjährige Erfahrung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden als Beratungsleistung. Es wurden marktübliche Sätze für derartige Beratungsdienstleistungen in Rechnung gestellt und die Rechnungsbeträge waren gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen fällig und zu bezahlen. Der Aufsichtsrat war stets informiert Der Konzern erwarb verschiedene Warenlieferungen von der Alberdingk Boley GmbH, welche über Polyshare Anteilseigner bei der Uzin Utz AG ist. Die Käufe entsprachen den marktüblichen Bedingungen. Außerdem wurden in unserer ungarischen Tochtergesellschaft (Uzin Utz Magyarorszag Kft.) Geschäfte mit einem Großhändler als nahestehender Person zu marktüblichen Preisen durchgeführt. Die ausstehenden Beträge werden als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eingestuft. Der Sozietät eines Aufsichtsratsmitglieds wurden für Beratungsleistungen im Berichtsjahr 109 TEUR (223) bezahlt. Geschäftsvorfälle zwischen den Konzerngesellschaften wurden durch die Konsolidierung eliminiert und werden daher in diesem Anhang nicht erläutert. KONZERNGESELLSCHAFTEN(Zahlenangaben laut IFRS vor Konsolidierung)
Nicht einbezogene Gesellschaften(Zahlenangaben laut IFRS vor Konsolidierung)
*) at Equity bewertete Beteiligungen **) Konzernzugehörigkeit seit 2019, deshalb Ergebnis von 0 TEUR ***) Daten liegen noch nicht vor ORGANE DER UZIN UTZ AKTIENGESELLSCHAFTVorstand: Heinz Leibundgut Kaufmann Eidg. Diplom-Verkaufsleiter Diplom Unternehmensentwicklung (FH) 4614 Hägendorf (CH) Ressorts: Finanzen & Controlling, Führung der Beteiligungsgesellschaften, Compliance, Risikomanagement und Investor Relations Julian Utz Diplom-Volkswirt 89073 Ulm Ressorts: Produktion, Forschung & Entwicklung, Personal und Recht, Unternehmensentwicklung Philipp Utz Diplom-Kaufmann 81475 München Ressorts: Marketing, Vertrieb, Logistik und Einkauf, IT, Unternehmensentwicklung Von den Mitgliedern des Vorstands bestehen zum 31. Dezember 2019 folgende weitere Mitgliedschaften in Aufsichts- und Beiräten: Philipp Utz:
Aufsichtsrat: Dr. H. Werner Utz - Vorsitzender - Diplom-Kaufmann 89584 Ehingen Frank-W. Dreisörner - stellvertretender Vorsitzender - Diplom-Ökonom, Diplomingenieur 47815 Krefeld Dr. Rainer Kögel Rechtsanwalt / Partner der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart 70597 Stuttgart Paul-Hermann Bauder Beirat und Gesellschafter der Paul Bauder GmbH & Co. KG, Stuttgart 70499 Stuttgart Amelie Klußmann Diplom Kulturwirtin, Diplomatin 10965 Berlin Timm Wiegmann Diplom Ingenieur, CEO und Gesellschafter Alberdingk Boley GmbH, Krefeld 47800 Krefeld Der Aufsichtsrat verfügt über zwei Ausschüsse. Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder an: Paul-Hermann Bauder (Vorsitzender), Dr. Rainer Kögel, Timm Wiegmann. Der Personalausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. Rainer Kögel (Vorsitzender), Dr. H. Werner Utz, Frank-W. Dreisörner. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen zum 31. Dezember 2019 folgende weitere Mitgliedschaften in Aufsichts- und Beiräten: Dr. H. Werner Utz:
Dr. Rainer Kögel:
Von vorstehenden Aufsichts- und Beiräten ist lediglich der Aufsichtsrat der Scherr + Klimke AG, Ulm, ein gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat nach §100 Abs. 2 Nr. 1 AktG. Frank-W. Dreisörner:
GESAMTBEZÜGE UND ANTEILSBESITZ Die Vergütung des Vorstands der Uzin Utz AG im Geschäftsjahr 2019 betrug 1.534 TEUR (1.955), davon fix 789 (897) beziehungsweise erfolgsabhängig 745 TEUR (1.057). Zur näheren Erläuterung siehe Vergütungsbericht im Konzernlagebericht. Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Dividende erhält der Aufsichtsrat die folgende Vergütung:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der auf ihre Vergütung und Auslagen etwa zu entrichtenden Umsatzsteuer. Für zukünftige Pensionsverpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Vorstand wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.101 TEUR (1.021) gebildet. Früheren Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2019 Ruhegehälter in Höhe von 75 TEUR (73) gezahlt. Per 31. Dezember 2019 umfasste der Anteilsbesitz des gesamten Vorstands direkt oder indirekt 2.709.472 (2.705.504) Aktien. Der gesamte Aufsichtsrat besitzt direkt oder indirekt 2.709.867 (2.705.899) Aktien des Unternehmens. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat haben Aktienoptionen oder vergleichbare Vergütungsbestandteile. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Unternehmens-Homepage zugänglich gemacht. Dort sind auch die Entsprechenserklärungen der letzten fünf Jahre zu finden. OFFENLEGUNG Die nachfolgend aufgeführten deutschen Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft beziehungsweise Personengesellschaft machen von den Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB Gebrauch und verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts sowie die Offenlegung im Bundesanzeiger:
Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der Uzin Utz AG der befreiende Konzernabschluss. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger publiziert. ANGABEN NACH § 160 ABS. 1 AKTG Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an der Uzin Utz AG erreicht, überschreitet oder unterschreitet, ist verpflichtet dies unserer Gesellschaft nach § 21 WpHG mitzuteilen. Der Uzin Utz AG obliegt es diese Mitteilungen gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen. Folgende Mitteilungen liegen der Uzin Utz AG vor:
HONORAR FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG Das im Aufwand des Geschäftsjahres 2019 enthaltene Honorar des Abschlussprüfers verteilt sich auf die folgenden erbrachten Leistungen:
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Nach dem Bilanzstichtag kam es weltweit zu einer verstärkten Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Bei der Uzin Utz Group wurde von Vorstand und Bereichsleitern dazu ein Stufenplan erarbeitet sowie mehrere Informationsseiten im Intranet eingerichtet. Höchste Priorität hat hierbei die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Nähere Informationen hierzu können dem Konzern-Lagebericht entnommen werden. DIVIDENDENVORSCHLAGDer Jahresabschluss nach HGB der Uzin Utz AG zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 51.486.724,25 EUR (41.141.598,39) aus. Der Vorstand bittet den Aufsichtsrat um Beschlussfassung über folgenden Ergebnisverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung: Ausgehend von einem Jahresüberschuss nach HGB von 16.902.740,56 EUR (8.799.007,23) ergibt sich zuzüglich eines Gewinnvortrags in Höhe von 34.583.983,69 EUR (32.342.591,16) ein Bilanzgewinn von 51.486.724,25 EUR (41.141.598,39). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss nach HGB ausgewiesenen Bilanzgewinn von 51.486.724,25 EUR (41.141.598,39) wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 1,30 EUR (1,30) je Stückaktie, insgesamt 6.557.614,70 EUR (6.557.614,70) auf das Grundkapital von 15.132.957,00 EUR (15.132.957,00). Die Differenz von 44.929.109,55 EUR (34.583.983,69) sowie der Betrag, der auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre und der gemäß § 71b AktG von der Ausschüttung auszuschließen ist, sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Basierend auf den Entwicklungen der Corona-Krise in den nächsten Wochen und den daraus abzuleitenden Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Uzin Utz AG werden Vorstand und Aufsichtsrat diesen Vorschlag bis zum Termin der Hauptversammlung laufend überprüfen und der Hauptversammlung gegebenenfalls eine aktualisierte Empfehlung unterbreiten.
Ulm, 20. März 2020 Uzin Utz Aktiengesellschaft Der Vorstand Heinz Leibundgut Julian Utz Philipp Utz GLOSSAR
8.8 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Uzin Utz Aktiengesellschaft, Ulm Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Uzin Utz Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der Uzin Utz Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, den Corporate Governance-Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die nichtfinanzielle Konzernerklärung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht bedeutsamsten Prüfungssachverhalte dar: Werthaltigkeit der im Konzernabschluss ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte Beschreibung des Sachverhalts Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Konzern-Anhang im Abschnitt "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Angaben zur Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie zu durchgeführten Wertminderungstests finden sich im Konzern-Anhang unter den Angaben "Geschäfts- oder Firmenwerte" und "Impairment". Im Konzernabschluss der Uzin Utz AG werden zum 31. Dezember 2019 unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum 30. September des Geschäftsjahres sowie anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (dem so genannten "Impairment Test") unterzogen. Im Rahmen des Impairment Test wird der Buchwert von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche grundsätzlich die rechtlichen Einheiten des Konzernabschlusses darstellen, mit deren erzielbaren Betrag verglichen. Bei der Uzin Utz AG entspricht dieser Betrag regelmäßig dem Nutzungswert, der mittels eines Bewertungsmodells nach dem "Discounted-Cashflow-Verfahren" ermittelt wird. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie den verwendeten Kapitalkosten abhängig und die Bewertung daher mit einer erheblichen Schätzungsunsicherheit behaftet. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Minderungen der Werthaltigkeit nicht oder zu spät erkannt werden. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den Prozess zur Durchführung des Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte analysiert und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Wir haben uns von der Angemessenheit des dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Bewertungsmodells überzeugt, insbesondere hinsichtlich der zur Anwendung gelangten Bewertungsgrundsätze sowie der formalen und rechnerischen Richtigkeit des Berechnungsschemas. Gesondert haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsströme überzeugt, indem ein Abgleich mit den aktuellen Daten aus der von der Uzin Utz AG erstellten fünfjährigen Unternehmensplanung sowie eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen erfolgte. Wir haben uns mit den zugrunde gelegten Annahmen und Parametern einschließlich der risikoäquivalenten Kapitalisierungszinssätze auseinandergesetzt. Ferner haben wir ergänzend geprüft, inwieweit eine für möglich gehaltene Änderung von der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen, welche auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen können, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Konzerns liegen, einen möglichen Wertminderungsbedarf begründen könnte. Periodenabgrenzung der ausgewiesenen Umsatzerlöse Beschreibung des Sachverhalts Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Konzern-Anhang im Abschnitt "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Angaben zu Umsatzerlösen finden sich im Konzern-Anhang unter den Unterabschnitten "Umsatzerlöse" und unter den Angaben zu "Angaben zur Gesamtergebnisrechnung". Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf EUR 372 Mio. Der Konzern erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Produkten, wenn die Voraussetzungen zur Umsatzrealisierung nach IFRS 15 gegeben sind. Entscheidend dafür ist die Verfügungsgewalt des Kunden an den Gütern bzw. Dienstleistungen. Kerngeschäft des Konzerns liegt in Europa. Die Erlösrealisierung erfolgt, je nach Landesgesellschaft, zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Es besteht demnach das erhöhte Risiko für den Konzernabschluss, dass die ausgewiesenen Umsatzerlöse und die damit verbundenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unzutreffend ausgewiesen werden. Prüferisches Vorgehen Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzrealisierung haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen im Bezug auf Warenausgang, die Rechnungsstellung und die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse insbesondere durch Nachweise von Dritten für ausgewählte zum Stichtag noch nicht ausgeglichene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beurteilt. Die Prüfung erfolgt auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben. Für einen festgelegten Zeitraum vor und nach dem Abschlussstichtag haben wir Umsatzbuchungen auf ihre periodengerechte Zuordnung beurteilt. Um Auffälligkeiten in der Umsatzrealisierung und den zugehörigen Materialaufwendungen zu erkennen, haben wir ferner datenanalytische Verfahren eingesetzt. Bilanzierung von Leasing Verhältnissen nach IFRS 16 Beschreibung des Sachverhalts Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die "Allgemeinen Angaben" im Konzern-Anhang unter dem Abschnitt "Anwendung der International Financial Reporting Standards". Allgemeine Erläuterungen zu IFRS 16 sowie Auswirkungen der Erstanwendung sind im Konzern-Anhang unter "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Abschnitt "Leasing" dargestellt. In den sonstigen Angaben des Konzern-Anhangs unter "Leasing" sowie unter "Nutzungsrechte" werden zusätzlich spezifische Erläuterungen der bilanzierten Werte des Geschäftsjahres vorgenommen. Es finden sich zudem Angaben im Konzern-Lagebericht und dem Abschnitt "Wirtschaftsbericht". Bei der Muttergesellschaft und ihren Tochtergesellschaften werden Vermögensgegenstände bilanziert, die die Voraussetzungen für den Ansatz und die Bewertung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 erfüllen. Aus unserer Sicht sind diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sowohl der Ansatz als auch die Bewertung dieser Posten, insbesondere aufgrund der erstmaligen verpflichtenden Anwendung des IFRS 16, bedeutsame Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaften haben. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns auf Konzernebene sowie bei den bilanzierenden Konzerngesellschaften mit dem Prozess zu Ansatz und Bewertung von Leasingverhältnissen auseinandergesetzt, insbesondere hinsichtlich des korrekten Ansatzes und einer konzerneinheitlichen Bewertung. Mit der Kenntnis, dass mit der Erstanwendung des IFRS 16 bedeutsame Änderungen in der Bilanzierung einhergehen, besteht aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung. Dementsprechend haben wir die Angemessenheit der Wertansätze anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen und Berechnungen beurteilt. Weiterhin haben wir die Auswirkung der Überleitung nach der modifiziert retrospektiven Methode im Eigenkapital sowie den korrekten Ausweis und die Bewertung der resultierenden Posten der Gesamtergebnisrechnung geprüft. Wir haben die entsprechenden Angaben im Konzern-Anhang und die Darstellung der Auswirkungen auf die Lage des Konzerns im Konzern-Lagebericht geprüft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren bzw. die Absicht den Geschäftsbetrieb einzustellen oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzer n-Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Konzernabschlussprüfer der Uzin Utz Aktiengesellschaft, Ulm, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Kristin Güra.
München, den 23. März 2020 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
gez. Peter Knop Wirtschaftsprüfer gez. Kristin Güra Wirtschaftsprüferin UZIN UTZ AKTIENGESELLSCHAFT, ULM (DONAU) VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ulm, den 20. März 2020 Der Vorstand LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019DER UZIN UTZ AKTIENGESELLSCHAFTIm Zuge der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit wird im Geschäftsbericht ausschließlich der Konzern-Lagebericht veröffentlicht. 1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENSGeschäftsmodell der Uzin Utz AG Die Uzin Utz Aktiengesellschaft (AG) unterstützt als weltweit agierender Komplettanbieter im Bereich Boden den professionellen Bodenleger in all seinen Aufgabenbereichen. Die klare Fokussierung auf die Kernkompetenz Boden ist das Alleinstellungsmerkmal der Uzin Utz AG. So ist es für die Uzin Utz AG möglich, umfassende Systemlösungen zu entwickeln, ohne dabei Kompromisse eingehen zu müssen. Das Unternehmen bietet seinen Kunden von bauchemischen Produktsystemen und Oberflächenveredelungen bis hin zu Maschinen ein breit aufgestelltes Sortiment für die Bodenbearbeitung an. Nahezu alle angebotenen Produkte werden dabei von der Uzin Utz AG selbst entwickelt und spiegeln den hohen Qualitätsanspruch, von der Herstellung bis zum Vertrieb an den Kunden, wider. Das übergeordnete Ziel der Uzin Utz AG ist es, auf den Kunden optimal angepasste Produkte auf dem aktuellen Stand der Marktbedürfnisse zu entwickeln und dabei nachhaltig sowie wachstumsorientiert zu handeln. Um dies zu gewährleisten, steht die Uzin Utz AG im ständigen Austausch mit Bodenlegern und anderen Verarbeitern ihrer Produkte. Die Uzin Utz AG versteht sich als Partner des Handwerks und als Innovationsmotor der Branche. Deshalb kommt der Forschung und Entwicklung ein hoher Stellenwert innerhalb des Unternehmens zu. Im Fokus steht hierbei die Entwicklung von wohngesunden und umweltfreundlichen Bauprodukten. Hierbei antizipiert die Uzin Utz AG Trends und bereitet sich aktiv auf die Zukunft des Bodens vor. Die Uzin Utz AG mit ihrem Sitz in Ulm bildet die Spitze der Konzernstruktur der zugehörigen Uzin Utz Group und nimmt gleichzeitig die Aufgaben der Konzernführung wahr. Damit kommt dem Unternehmen neben der Forschung, Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von umweltfreundlichen und nachhaltigen Bauprodukten eine zentrale Führungs- und Verwaltungsfunktion zu. In jährlichen internationalen Planungsgesprächen sowie internationalen Managermeetings werden strategische und nachhaltige Entscheidungen gemeinsam mit den Tochtergesellschaften besprochen und ermöglichen der Konzernleitung somit eine fundierte Entscheidungsfindung. Die Unternehmensgruppe ist in 51 Ländern aktiv, davon in 21 Ländern mit eigenen Produktions- und/oder Vertriebsgesellschaften (Stand März 2020). Die Kern- und Wachstumsmärkte der Gruppe befinden sich in Deutschland, der Niederlande, Schweiz, Frankreich, Großbritannien sowie den USA. Strukturell werden die Gesellschaften der Gruppe je nach Funktion in Produktions-, Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaften untergliedert. Eine detaillierte Ansicht mit den Beteiligungsverhältnissen aller Gesellschaften kann im Anhang der Uzin Utz AG eingesehen werden. Unternehmensinterne Erfolgsfaktoren Der Fokus für das Jahr 2020 liegt auf unserer "Leidenschaft". Durch unsere weltweiten Mitarbeiter und Investitionen schaffen wir nachhaltiges und gesundes Wachstum. Unsere unternehmensinternen Erfolgsfaktoren beruhen auf folgenden vier Stoßrichtungen (4 P's):
Unser Ziel ist es, in jedem dieser Bereiche das volle Potenzial auszuschöpfen, um auch in Zukunft unsere Kunden und uns zum Erfolg zu führen. Unsere Mitarbeiter wollen wir durch Förderungen und Weiterentwicklungsmaßnahmen motivieren und weiterbilden, um sie danach entsprechend ihrer Stärken im Unternehmen einsetzen zu können. Hierbei werden wir in zunehmend internationalen Teams die Voraussetzungen für ein innovatives Arbeitsumfeld schaffen. Transparente Abläufe und der Austausch von Wissen über Länder- und Markengesellschaften hinweg sind hierbei wesentlich. Zusätzlich sind auch die Beziehungen zu unseren Kunden und Partnern ein zentraler Bestandteil dieser Stoßrichtung, um weiterhin nutzenorientierte Produkte und Dienstleistungen entwickeln zu können, welche unsere Kunden begeistern. Die Uzin Utz AG ist ein international ausgerichtetes Unternehmen, daher werden unsere Kunden weltweit von unseren lokalen Vertriebsteams betreut und unterstützt. Nur durch die enge Zusammenarbeit mit den Handwerkern ist es uns möglich, die genannten maßgeschneiderten Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden anzubieten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur der Uzin Utz AG ist die Nachhaltigkeit. Hierbei werden die Themen Ressourcen und Umwelt näher in den Fokus gerückt. Das Ziel der Uzin Utz AG ist es, stetig einen noch größeren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten und innerhalb ihrer Branche eine Vorbildfunktion einzunehmen. Neben unseren Kern- und Wachstumsmärkten wollen wir auch außerhalb dieser Regionen kontinuierlich wachsen und Marktanteile gewinnen, um unser geplantes Umsatzziel im Konzern von mehr als 550 Mio. EUR im Jahr 2025 zu erreichen. Dieses Ziel ist Teil der neuen Unternehmensstrategie Passion 2025. Unser Fokus liegt hierbei jedoch nicht auf kurzfristiger Umsatzmaximierung, sondern auf nachhaltigem und gesundem Wachstum. Interne Organisation und Entscheidungsfindung Direkte Entscheidungswege und möglichst flache Hierarchien sind der Grundsatz der internen Unternehmensorganisation. Alle wesentlichen Entscheidungen werden in Abteilungs- und Bereichsgremien vorbereitet und mit einer Entscheidungsempfehlung an den jeweiligen Bereichsleiter bzw. Vorstand weitergegeben. Alle zustimmungspflichtigen Vorgänge werden vom Vorstand der Uzin Utz AG an den Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgetragen. Internes Steuerungssystem Die Uzin Utz AG möchte nachhaltig wachsen und erfolgreich wirtschaften. Um den Entscheidungsträgern und den verantwortlichen Personen die Kontrolle und Steuerung der Gesellschaften zu ermöglichen, wird im Unternehmen ein internes Steuerungssystem verwendet. Anhand dieser betrieblichen Kennzahlen werden Budget- und Unternehmensziele festgelegt. Der Vorstand überwacht die Entwicklung im Unternehmen anhand eines monatlichen Berichtswesens, welches ihm ermöglicht auf aktuelle Geschäftsentwicklungen direkt zu reagieren. Über alle Bereiche hinweg stehen für die Uzin Utz AG die folgenden Finanzgrößen und Kennzahlen:
Die Steuerungsgröße Ergebnis gewöhnliche Geschäftstätigkeit (EGG) wurde zur Herstellung der internationalen Vergleichbarkeit durch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ersetzt. Über den Umsatz und das EBIT kann die Leistungsfähigkeit analysiert werden. Die EBIT-Marge gibt das Verhältnis zwischen dem EBIT und dem Umsatz wieder. Sie weist aus, wieviel des erwirtschafteten Umsatzes letztendlich ins operative Ergebnis überführt werden konnte. Bei Abweichungen ermöglicht eine detaillierte Aufschlüsselung der Ertrags- sowie Aufwandspositionen eine Ursachenanalyse. So können entsprechende Gegenmaßnahmen gezielt eingeleitet werden. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit - auch operativer Cashflow genannt - verschafft einen Überblick über die durch die Geschäftstätigkeit erwirtschafteten liquiden Mittel. Mit Hilfe der Eigenkapitalrendite kann die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals berechnet werden. Sie berechnet sich aus dem Quotienten von EBIT und dem Anfangsbestand des Eigenkapitals des jeweiligen Berichtsjahres. Sie stellt eine wichtige Kennzahl für die Aktionäre dar, da sie den Anlegern ermöglicht, die Rentabilität des eingesetzten Kapitals zu beurteilen, und wird daher regelmäßig beobachtet. Die Eigenkapitalquote ist ein Indikator für das Risiko und die Bonität eines Unternehmens. Eine hohe Eigenkapitalquote verringert das Insolvenzrisiko aus Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmens, desto höher ist seine finanzielle Stabilität sowie die Unabhängigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhalten werden. Der Uzin Utz AG verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Das buchhalterische Kapital des Unternehmens fungiert hierbei als passives Steuerungskriterium, während Umsatz und EBIT als aktive Steuerungsgrößen herangezogen werden. Der Anteil des Eigenkapitals beeinflusst die Eigenkapitalquote positiv und die Eigenkapitalrentabilität negativ, weshalb beide Kennzahlen regelmäßig an den Vorstand berichtet werden. Neben den finanziellen Kennzahlen werden innerhalb des Unternehmens auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren verwendet.
Regelmäßig wird die Auslastung unserer Produktionsstandorte berechnet, um so die Leistungsfähigkeit zu analysieren. So können Optimierungen der Arbeitsabläufe geschaffen werden. Da sich die Uzin Utz AG als Innovator der Branche sieht, ist es für uns unerlässlich, unsere bestehenden Produkte weiterzuentwickeln, aber auch durch neue Produkte unseren Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu sichern. Aufgrund dieser gelebten Vorreiterposition stellt die Neuheitsquote eine essentielle Kennzahl für die Uzin Utz AG dar. Die Neuheitsquote berechnet sich anhand des Quotienten aus Umsätzen mit eigenen Erzeugnissen (EE), welche neuartige, noch nie dagewesene oder stark verbesserte Eigenschaften aufweisen, deren marketingtechnische Verwertung nachweisbar ist und die nicht älter als fünf Jahre sind, im Verhältnis zum Gesamtumsatz aller eigenen Erzeugnisse. Über die Gesundheitsquote erhalten wir einen Überblick über die geleisteten Arbeitstage unserer Mitarbeiter. Sie wird mittels des Quotienten aus tatsächlich geleisteten Arbeitstagen und den Soll-Arbeitstagen ermittelt. Anhand der Gesundheitsquote kann zusätzlich ein Rückschluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit gezogen werden. Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren mit wesentlichem Einfluss auf die Weiterentwicklung der Uzin Utz AG Alle Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren mit wesentlichem Einfluss auf die Weiterentwicklung der Uzin Utz AG, die bereits im Jahr 2019 bekannt waren, sind im jeweils thematisch zugehörigen Teil dieses Berichts enthalten. Forschung und Entwicklung In der Bauchemiebranche sind Innovationen für die Wettbewerbsfähigkeit essentiell. Durch die Entwicklung von Innovationen können Trends im Hinblick auf Effizienz und Nachhaltigkeit gesetzt werden. Aus diesem Grund forschen unsere Produktionsgesellschaften weltweit kontinuierlich nach umweltschonenden und wohngesunden Produkten mit sich ständig verbessernden Eigenschaften. Hierbei kommt dem Forschung & Entwicklung Headquarter am Standort Ulm eine Leitungs- und Koordinierungsfunktion zu. Der Fokus unserer Entwicklungsabteilungen liegt hierbei konsequent auf den Ansprüchen und Anforderungen der Bodenleger und anderer Handwerker, welche die Produkte verarbeiten. Für die Uzin Utz AG und auch gruppenweit muss für ein nachhaltiges Innovationsmanagement die gesamte Unternehmenskultur darauf ausgerichtet sein, Ideen und Innovationen positiv zu erkennen und zu fördern. Kennzahlen und Auswertungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung werden im Abschnitt Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erläutert. 2. WIRTSCHAFTSBERICHTRahmenbedingungen, Geschäftsverlauf und Geschäftstätigkeit
Laut dem Global Economic Outlook des Internationalen Währungsfonds hat die Weltwirtschaft in 2019 ein geschätztes globales Wirtschaftswachstum von 2,9 % erreicht. Die Weltkonjunktur hat sich somit weiter abgeschwächt. Dies lag hauptsächlich an der gesunkenen Produktion im verarbeitenden Gewerbe in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Allerdings steht der schwächelnden Industrie nach wie vor eine robuste Dienstleistungs- und Konsumkonjunktur gegenüber. Ebenso hat sich der internationale Warenhandel, welcher seit 2018 rückläufig ist, etwas erholt. Der schwächere Anstieg des Weltbruttoinlandsprodukts war auf den handelspolitischen Konflikt zwischen den USA und China zurückzuführen. Dieser Handelskonflikt sorgte jedoch auch für Unsicherheiten in anderen Regionen der Welt. Nach ersten Schätzungen des Statistikamts Eurostat konnte das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum um 1,2 % gesteigert werden. In Anbetracht der vielen wirtschaftlichen Spannungen, wie dem Brexit und dem Handelskrieg zwischen den USA und China, welche für starke Verunsicherungen gesorgt haben, da Investitionen aufgeschoben und Aufträge storniert wurden, ist dieser Anstieg ein positives Zeichen. Herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgten dafür, dass der reduzierte Umsatz aufgrund der in der Ertragslage genauer erläuterten Produktionsverlagerungen zur codex GmbH & Co. KG nicht vollumfänglich durch gesteigerte Umsatzerlöse sowohl im restlichen Intercompanybereich als auch im Geschäft mit fremden Dritten kompensiert werden konnte. Dies führte im Vergleich zum Vorjahr im Gesamtumsatz zu einem geringfügigen Rückgang in Höhe von -1,5 % (+3,1 %). Die Umsatzerlöse belaufen sich damit auf 145.144 TEUR (147.318). Das EBIT des Unternehmens lag im Berichtsjahr bei 6.221 TEUR (-624), was einem Anstieg zum Vorjahr von mehr als 100 % entspricht. Detailliertere Angaben hierzu können im Kapitel "Ertragslage" eingesehen werden. Die außerordentliche Ergebnissteigerung ist vor allem auf folgende Punkte zurückzuführen. Zum einen ist dieser das Resultat der unternehmensweiten Wachstumsstrategie, mittels dieser kontinuierlich Marktanteile in den weltweiten Fokusregionen realisiert werden sollten. Zum anderen wirkte sich die Inbetriebnahme des Werkes der codex GmbH & Co. KG in deren Folge die Kapazitäten zur Verfügung standen, die Herstellung der Produkte an Kundenzuordnung und Zielmärkten auszurichten, ebenfalls positiv auf Materialeinsatz und Ergebnis aus. Des Weiteren schlägt im Vorjahresvergleich auch das Wegfallen des einmaligen Sondereffekts aus Jahr 2018 deutlich positiv zu Buche. Diese Entwicklung wirkte sich auch auf die im General Standard gelistete Aktie aus. Im Berichtsjahr konnte die Aktie ihren Kurs um 20,9 % steigern - im Verlauf der vergangenen fünf Jahre generierte die Aktie ein Plus von 106 %. Die Uzin Utz AG ist stolz darauf, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv für die Erreichung unserer ambitionierten Ziele arbeiten und dabei sämtliche Prozesse unserer Wertschöpfungskette kontinuierlich verbessern und optimieren. Dadurch ist die Uzin Utz AG in der Lage, ihren Kunden auch in Zukunft den gewohnten Service und die übliche Qualität der Produkte zu gewährleisten. Die Uzin Utz AG sieht sich als Innovationsmotor und einen der führenden Anbieter innerhalb der Branche. Sie hat somit ein großes Interesse daran, bestehende Wachstumspotenziale auszubauen, um weiterhin weltweit erfolgreich wirtschaften zu können. Die Uzin Utz AG setzt dabei kontinuierlich auf ein gesundes und nachhaltiges Wachstum, um in ihren definierten Kern- und Wachstumsmärkten neue Marktanteile realisieren zu können. Ein essentieller Bestandteil hierbei sind Investitionen in die Forschung und Entwicklung an unseren weltweiten Standorten. Die Uzin Utz AG ist ein traditionelles Familienunternehmen, für welches nachhaltiges Handeln ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur ist. Neben ökonomischen und ökologischen Werten spielen auch soziale Aspekte innerhalb des Unternehmens eine tragende Rolle. Diese gelebten Werte ermöglichen es Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Im Fokus steht hierbei der vertrauensvolle Umgang mit unseren Kunden und Partnern, um für diese einen relevanten Mehrwert schaffen zu können. Mehr Informationen hinsichtlich des Aspektes der Nachhaltigkeit können in unserem Nachhaltigkeitsbericht eingesehen werden.
Laut dem Statistischen Bundesamt hat sich der Umsatz im Bauhauptgewerbe in Deutschland zum Stand Oktober 2019 um 5,9 % erhöht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen die Auftragseingänge in den ersten elf Monaten des Berichtsjahrs 2019 um 9,1 %. Das Bauhauptgewerbe entwickelt sich somit im zehnten Jahr in Folge positiv. Auch die Anzahl der Beschäftigten zum Stand Oktober 2019 konnte sich im Vergleich zur Vorjahresperiode um 2,0 % verbessern. Es hat sich gezeigt, dass die Bauwirtschaft trotz offen ausgetragenen Handelskonflikten sowie globalen politischen Risiken weiter zulegen konnte. Zwar sind die Preise für Bauleistungen im vierten Quartal 2019 leicht gesunken, weisen aber weiterhin für das gesamte Geschäftsjahr mit 4,5 % Anstieg ein positives Wachstum aus. Ein sehr starkes drittes Quartal bescherte der Bauwirtschaft einen deutlichen Aufschwung im Gesamtjahr. Die Bauwirtschaft bleibt somit eine Konjunkturstütze der deutschen Wirtschaft. Die wichtigste Stütze für die Bauwirtschaft war hierbei der Wohnungsbau. Sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen profitierte die Baukonjunktur von den niedrigen Zinsen, der guten Arbeitsmarktsituation sowie von politischen Maßnahmen wie dem Baukindergeld. Der öffentliche Bau hat mit einem Wachstum von mehr als 10 % ebenfalls zur positiven Baukonjunktur beigetragen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Baubranche in Deutschland standen im Berichtsjahr 2019 demnach gut und ermöglichten es der Uzin Utz AG ein positives Ergebniswachstum zu generieren. Im Berichtsjahr konnte der Euroraum nach der ersten Schätzung von Eurostat ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,2 % (1,9) verzeichnen. Die Gründe für den Rückgang waren erneut die Probleme in den großen Volkswirtschaften Frankreich und Italien sowie internationale Spannungen im Zusammenhang mit den weltweiten Handelskonflikten. Die Wirtschaftsschwäche zeigt sich hauptsächlich beim Außenhandel und den Bruttoanlageinvestitionen wohingegen sich der private Konsum weiterhin als Konjunkturstütze erwies. Die Weltwirtschaft ist im Berichtsjahr laut einer ersten Schätzung des Global Economic Outlooks lediglich um 2,9 % gewachsen. Dies lag hauptsächlich an den handelspolitischen Konflikten zwischen den USA und China, welche auch große Unsicherheiten für andere Regionen der Welt mit sich brachten. Das weltwirtschaftliche Klima war somit im Berichtsjahr 2019 deutlich angespannt und konnte daher ein vergleichbar geringeres Wirtschaftswachstum als in den vergangenen Jahren verzeichnen. Geschäftsverlauf
Es konnten im Berichtsjahr im Unternehmen erneut Preis- und Absatzmengenerhöhungen erzielt werden. Detaillierte Informationen zu diesen Angaben sind im Abschnitt Ertragslage dargestellt.
Im Trockenmörtelwerk wurde die Folienschrumpfanlage zur Ladungssicherung durch eine neue Haubenstretchanlage ersetzt. In diesem Zug wurde auch die Palettenfördertechnik ausgetauscht und der gesamte Anlagenbereich in die bestehende Prozessleittechnik integriert. Weiterhin wurden an einer der beiden Hauptmischanlagen eine neue Abfüllanlage und eine neue Palettieranlage eingebaut. Am Standort Ulm wurden Büroräumlichkeiten für die Abteilungen Projektierung & Technik, Produktionsleitung Werk 1 sowie Produktion International umgebaut und modernisiert. Dabei wurde auch Raum für die notwendige personelle Aufstockung in diesen Abteilungen geschaffen und die Arbeitsplatzgestaltung wurde an die aktuellen ergonomischen sowie funktionalen Anforderungen und Bedürfnisse angepasst. In direkter räumlicher Nähe zum Hauptstandort wurde ein 2.500 m 2 großes Grundstück einschließlich der darauf befindlichen Gebäude erworben. Dieses Areal wird vorläufig durch die Anwendungstechnik sowie die SAP-Abteilung genutzt. Längerfristig bietet dieses Areal die Möglichkeit, in der Nähe der Unternehmenszentrale weitere Räumlichkeiten für das angestrebte Wachstum zu realisieren. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Standortentwicklungsplanung durch ein externes Planungsbüro durchgeführt. Im Jahr 2019 hatte die Uzin Utz AG keine größeren Schwierigkeiten hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten. Die intern getroffenen Maßnahmen, einer rechtzeitigen Bevorratung, haben gegriffen und einen ruhigen Produktionsablauf gewährleistet. Es wurden vereinzelte Lieferantenwechsel aus Preisgründen durchgeführt und neue Alternativlieferanten wurden aus Gründen der Versorgungssicherheit aufgebaut. Das Thema Nachhaltigkeit, im Speziellen die CO 2-Reduzierung, stand im Jahr 2019 verstärkt bei Lieferantengesprächen im Fokus. Einige vielversprechende Aspekte wurden diskutiert und werden eventuell 2020 Einfluss auf unser Materialspektrum haben. Im Verpackungsbereich konnte mit der Umstellung bei Kunststoffkanistern von Neuware auf Rezyklatkunststoff ein großer Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit geleistet werden. Das Thema Nachhaltigkeit wirkt sich auch im Beschaffungsbereich durch deutlich steigende Preise aufgrund der Bepreisung von CO 2, strengere und kostenintensivere Umweltauflagen sowie steigende Fracht- und Energiekosten aus. Das sehr gute Ergebnis des externen Audits in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und DIN ISO 14001 der letzten Jahre hat auch im Jahr 2019 weiterhin Bestand. Die Uzin Utz AG wurde bis 2021 für DIN ISO 9001:2015 in einem Überwachungsaudit zertifiziert. Zweck dieses systematischen Qualitätsmanagements ist die stetige Verbesserung der Unternehmensleistung, welche durch die Auditierung wiederum vollumfänglich attestiert wurde. In der Uzin Utz Group spielt Nachhaltigkeit auch beim Thema Entsorgung weiterhin eine entscheidende Rolle. Durch eine eigene Entsorgungsabteilung bei der Uzin Utz AG werden wir unserem Anspruch nach ökonomischer Effizienz, verbunden mit ökologischer und sozialer Verantwortung, gerecht. In digitalen Schulungen werden Mitarbeiter am Standort Ulm für den fachgerechten und nachhaltigen Umgang im Bereich Entsorgung geschult. Diese Standards geben wir an verbundene Unternehmen weiter. Die Uzin Utz AG produzierte im Geschäftsjahr 2019 am Produktionsstandort in Ulm für die Marken UZIN und codex. Die Gesamtauslastung am Standort Ulm lag bei rund 88,6 % und sank somit um rund 6,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (95,1).
Die Anzahl der Mitarbeiter der Uzin Utz AG ohne Auszubildende und ohne Geschäftsführung stieg im Jahresdurchschnitt auf 406 (390). Zusätzlich wurde 25 (27) jungen Menschen eine Ausbildung ermöglicht. Durch dieses Ausbildungsangebot kann einer Vielzahl an jungen Menschen eine Zukunftsperspektive geboten werden. Zugleich bietet die unternehmensinterne Ausbildung die Chance, Fachpersonal selbst zu entwickeln und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Der Arbeitgeberverband Chemie verlieh uns auch für das Jahr 2019/2020 die Urkunde "Ausbildendes Unternehmen der chemischen Industrie - für besondere Ausbildungsleistungen". Die IHK Ulm überreichte der Uzin Utz AG die IHK Ausbildungsurkunde. Im Berichtsjahr haben unsere Mitarbeiter insgesamt 20 (55) Verbesserungsvorschläge eingereicht, wovon drei prämiert wurden. Dies entspricht nach Abzug der noch offenen Vorschläge einer Erfolgsquote von rund 37,5 % (37,8). Der Frauenanteil in der Uzin Utz AG lag bei 30 % (32) nach Köpfen. In Führungspositionen betrug der Frauenanteil 18 % (17) im Berichtsjahr; dieser bemisst sich nach Anzahl der Frauen in Team-, Abteilungs- und Bereichsleiterpositionen sowie im Vorstand. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen hat der Vorstand Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. In der ersten Führungsebene (Bereichsleiter) wurde ein Anteil von 0 % (Zielquote: 15 %), in der zweiten Ebene (Abteilungsleiter) ein Anteil von 19,05 % (Zielquote: 23,2 %) erreicht. Die Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene wurden folglich nicht erreicht. Die Zielquote für den Vorstand wurde auf 0 % bis zum 30. Juni 2022 festgesetzt. Für den Aufsichtsrat wurde vom Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 15 % bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Diese wurde mit der Einberufung von Amelie Klußmann in den Aufsichtsrat erreicht.
Dr. Heinz Werner Utz erwarb im Januar 2019 an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen 3.748 Aktien der Uzin Utz AG. Das Gesamtvolumen der zwischen dem 21. Januar 2019 und 23. Januar 2019 getätigten Aktienkäufe betrug 183.920 EUR. Aufgrund seiner Position als Aufsichtsratsvorsitzender der Uzin Utz AG erfolgte gemäß Art. 19 MAR eine Meldung der Eigengeschäfte von Führungskräften. Durch den Kauf wurde keiner der in § 33 WpHG genannten Schwellenwerte überschritten. Zum 28. Dezember 2019 erfolgte der Verkauf, der von der Uzin Utz AG gehaltenen Anteile an der Arendicom GmbH. Mit einer Beteiligungsquote von 35 % besaß die Uzin Utz AG maßgeblichen Einfluss auf die Arendicom GmbH. Der Verkauf der Beteiligung an der Arendicom GmbH erfolgte, da die Beteiligung nicht mehr zu der langfristigen Investitionsstrategie der Uzin Utz AG passte. Die Anteile wurden für 249.981,43 EUR an die übrigen Gesellschafter veräußert. Am 02. November 2018 wurde die schwedische Vertriebsgesellschaft Uzin Utz Sverige AB gegründet, die Geschäftstätigkeit wurde am 04. Januar 2019 aufgenommen. Mit der Gründung werden die Kompetenzen der Uzin Utz AG im skandinavischen Raum erweitert. Die Uzin Utz Sverige AB vertreibt bauchemische Produktlösungen für das Verlegen von Bodenbelägen sowie Maschinen für die Bodenbearbeitung. Am 26. Februar 2019 wurde bei der niederländischen Handelskammer, der Kamer von Koophandel, ein Antrag auf Fusionierung der Großhändler Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V. eingereicht. Nach Antragsfreigabe erfolgte die Fusionierung zum 01. April 2019. Die Gesellschaft agiert seitdem unter der Firmierung INTR. B.V. und wird dadurch zukünftig in der Lage sein, Kundenbedürfnisse noch besser zu erfüllen. Mit der Vereinheitlichung wird die Marktposition in den Niederlanden weiter ausgebaut und das Dienstleistungsangebot der Großhändler optimiert. Synergien sollen vor allem in den Bereichen Sortimentsmanagement, Effizienzsteigerung in der Logistik und in der Optimierung der Online-Services genutzt werden. Im Jahr 2019 fanden erneut Ausschüttungen bzw. Gewinnzuweisungen an die Uzin Utz AG statt. Im Detail schüttete die Uzin Utz Schweiz AG 1.818 TEUR (1.764), die Uzin Utz Nederland B.V. 2.000 TEUR (2.000), die Uzin Utz United Kingdom Ltd. 352 TEUR (508), die Uzin Utz France SAS 1.992 TEUR (1.465), die WOLFF GmbH & Co. KG 2.301 TEUR (2.177), die Pallmann GmbH 3.000 TEUR (1.500), die codex GmbH & Co. KG 800 TEUR (431), die Uzin Polska Produkty Budowlane Sp.zo.o. 800 TEUR (800), die Uzin Utz Česká republika s.r.o. 235 TEUR (309), die Uzin Utz Belgie nv 150 TEUR (150), die Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG 74 TEUR (228) und die artiso solutions GmbH 9 TEUR aus. In Summe führte dies zu Beteiligungserträgen in Höhe von rund 13.530 TEUR (11.332). Lage des Unternehmens Die Berichterstattung erfolgt in TEUR. Durch die Erstellung des Abschlusses in TEUR kann es zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelposten auf Zahlen in EUR basieren. Vermögenslage
Die Bilanzsumme sank um 1.027 TEUR auf 151.481 TEUR (152.508). Der Anteil des Anlagevermögens stieg auf 67,9 % (65,8). Das restliche Vermögen liegt somit bei 32,1 % (34,2) der Bilanzsumme. Wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen sowie nicht bilanzwirksame Geschäfte existieren nicht. Die Abschreibungsgrundsätze wurden nicht verändert. Die Uzin Utz AG investierte im Jahr 2019 insgesamt TEUR 6.914 (13.729) in Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und Anteile an verbundenen Unternehmen. Davon entfielen auf den Bereich der Sachanlagen 5.784 TEUR (2.867), auf die Finanzanlagen 202 TEUR (10.485) und auf die immateriellen Vermögensgegenstände 928 TEUR (377). Die immateriellen Vermögenswerte der Uzin Utz AG stiegen von 1.134 TEUR auf 1.506 TEUR. Dies resultiert vor allem aus Investitionen in Software in diversen Bereichen. Der Buchwert der Sachanlagen stieg um 2.995 TEUR auf 34.105 TEUR. Die Finanzanlagen sanken um 814 TEUR auf 67.288 TEUR (68.102). Maßgeblich für den Rückgang sind vor allem Tilgungen durch verbundene Unternehmen auf Ausleihungen sowie die Anteilsveräußerung der an der Arendicom GmbH gehaltenen Anteile. Gegenläufig erhöhten sich die Beteiligungsbuchwerte der Pajarito Warenhandelsgesellschaft mbH und der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG. Die Vorräte nahmen um 3.180 TEUR von 15.499 TEUR auf 12.319 TEUR ab. Den primären Einflussfaktor hierfür bildet die Produktionsverlagerung und die hiermit einhergehende Lagerhaltung bei der codex GmbH & Co. KG. Der Bestand an Rohstoffen und Verpackungen wurde auf dem Vorjahresniveau gehalten, um drohenden Lieferengpässen entgegenzuwirken, der Bestand an Fertigerzeugnissen wurde verringert. Die Forderungen gegenüber Kunden reduzierten sich auf 4.453 TEUR (6.164). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich stichtagsbezogen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verhielten sich leicht degressiv zum Vorjahreswert. Kausal für die degressive Entwicklung ist die bereits genannte Produktionsverlagerung zur codex GmbH & Co. KG und den damit einhergehenden geringeren Intercompany-Umsätzen. Zudem sanken die Forderungen gegenüber der Korbach Werkzeug Compagnie GmbH & Co. KG. Die sonstigen kurzfristigen Posten beinhalten vor allem Guthaben aus Steuervorauszahlungen, debitorische Kreditoren und ein zur Veräußerung vorgesehenes Grundstück. Finanzlage
Das Eigenkapital der Uzin Utz AG betrug zum 31. Dezember 2019 99.979 TEUR (89.634). Die Position erhöhte sich deutlich aufgrund des erwirtschafteten Jahresüberschusses. Die Eigenkapitalquote stieg in diesem Zuge auf 66 % (58,8), dieser Anstieg wurde durch die Reduktion des Fremdkapitals, insbesondere der Bankverbindlichkeiten um 10.224 TEUR begünstigt. Das kurzfristige Fremdkapital der Uzin Utz AG sank im Berichtsjahr um 5.301 TEUR auf 17.972 TEUR (23.273). Die kurzfristigen Bankschulden sanken gleichläufig mit 4.110 TEUR auf 6.154 TEUR (10.264). Aufgrund des gesunkenen Forderungsvolumens, der wertmäßig reduzierten Vorräte sowie des positiven Finanzierungseffektes durch den hohen Jahresüberschuss, konnte auf eine Beanspruchung von Kontokorrentkrediten verzichtet werden. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten lagen mit 2.085 TEUR leicht unter dem Vorjahr (2.189). Der Großteil der sonstigen Verbindlichkeiten besteht aus kreditorischen Debitoren, die sich aufgrund von noch nicht ausbezahlten Gutschriften an Kunden ergaben. Für weitere Darstellungen zur Zusammensetzung der Verbindlichkeiten wird auf den Anhang verwiesen. Die Haftungs- und Leasingverhältnisse sind im Anhang angegeben. Darüber hinausgehende außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente waren in 2019 nicht vorhanden. Grundsatz und gleichermaßen Intention des Finanzmanagements der Uzin Utz AG ist es, jederzeit eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten, bei einer gleichzeitig hohen, weit über dem Branchendurchschnitt liegenden Eigenkapitalquote. Die Liquidität war stets gewährleistet, Kontokorrent-Kreditlinien wurden zum Abschlussstichtag zu 0 % (8,8) beansprucht. Zum 31.12.2019 betrug das Gesamtkreditvolumen gegenüber Kreditinstituten 38.408 TEUR, nach 48.632 TEUR im Vorjahr. Hiervon hatten rund 6.154 TEUR eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (10.264), 25.723 TEUR eine Restlaufzeit zwischen 1-5 Jahren (28.587) und rund 6.531 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (9.781). Die mittel- und langfristigen Bankdarlehen der Uzin Utz AG reduzierten sich planmäßig im Berichtsjahr von 38.368 TEUR auf 32.254 TEUR. Die bisherige Nachrangkapitaltranche im Gesamtkapitalkreditvolumen ist im März des Berichtsjahres ausgelaufen und beläuft sich damit zum Schlussstichtag auf 0 EUR (133). In 2014 wurde ein variabel verzinsliches Darlehen aufgenommen. Hierfür wurde ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Der Nominalwert betrug 10.000 TEUR, der Zinssatz 0,8975 % p.a. zzgl. Bankmarge. Der aktuelle Nominalwert beträgt 4.500 TEUR (5.500). Darlehen und Zinssicherungsgeschäft bilden eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB. Aus begonnenen Investitionsvorhaben bestehen zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen in Höhe von 2.320 TEUR (404). Die Erhöhung der vertraglichen Verpflichtungen resultiert zum größten Teil aus Investitionen in Produktionsanlagen. Im Allgemeinen sollen nach unseren Finanzierungsgrundsätzen Investitionen über einen langen Zeitraum größtenteils mit festen Zinssätzen finanziert werden, wobei eine zeitliche Überbrückung durch die Betriebsmittellinie abgedeckt wird. Darüber hinaus versuchen wir öffentliche Fördermittel für langfristige Investitionen zu erhalten, wodurch gleichzeitig eine Zinssicherheit für das Unternehmen generiert wird. Um günstige Bezugspreise für die Zukunft zu sichern, wurden mit Lieferanten Rahmenverträge abgeschlossen. Aus diesen Verträgen bestehen Verpflichtungen für das Folgejahr 2020 in Höhe von 2.149 TEUR (2.297) und für den Zeitraum 2021 - 2022 in Höhe von 322 TEUR (242 für 2020 - 2022). Ertragslage Die Steuerungsgröße Ergebnis gewöhnliche Geschäftstätigkeit (EGG) wurde auf Grund der internationalen Vergleichbarkeit durch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ersetzt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend an die neue Kennzahl angepasst. Die Betrachtung der Ertragslage wurde different zum Anhang an die Konzernsteuerungsgröße (EBIT) angepasst. In Folge dessen erfolgt eine Umgliederung der Sonstigen Steuern.
Der Umsatz der Uzin Utz AG sank im Berichtsjahr geringfügig auf 145.144 TEUR und lag um 1,5 % unter dem Vorjahr (147.318). Im geographischen Vergleich gingen die Umsätze innerhalb Deutschlands gegenüber dem Vorjahr zurück. Mit einem Umsatz von 93.538 TEUR betrug der Rückgang 6,9 % im Vergleich zum Vorjahr (100.432). Hauptursächlich hierfür ist die bereits mehrfach genannte Produktionsverlagerung an die codex GmbH & Co. KG. Insofern werden verschiedene Artikel der Marke codex nicht mehr in der Uzin Utz AG gefertigt und an die codex GmbH & Co. KG verkauft. Die Auslandsumsätze lagen mit 51.606 TEUR deutlich über Vorjahresniveau (46.886). Der Anteil der Umsätze, der nicht in Euro fakturiert wurde, lag im Jahr 2019 mit 26.177 TEUR (20.831) bei rund 18 % (14,1). Daneben beeinflussten realisierte und unrealisierte Währungskursgewinne und -verluste von saldiert 60 TEUR (125) den Ertrag positiv. Ohne die Berücksichtigung des genannten Effekts in Bezug auf die Produktionsverlagerung auf die codex GmbH & Co. KG stiegen die Absatzmengen um rund 1,9 % und die Absatzpreise konnten um rund 3 % gesteigert werden. Aufgrund der auf Chargenproduktion ausgerichteten Fertigung und der üblicherweise sehr kurzen Zeit zwischen Bestellung und Lieferung, wird generell für einen anonymen Markt produziert. Ausführungen zum Auftragsbestand sind somit nicht aussagekräftig. Die Auslieferung erfolgt in der Regel länderspezifisch innerhalb von 24 beziehungsweise 48 Stunden ab Auftragseingang. Die Lieferung erfolgt aus dem Lagerbestand, der bei der Uzin Utz AG aufgrund der derzeitigen Gegebenheiten regelmäßig rund 1,0 Monatsumsätze beträgt (1,3). Die Gesamtleistung sank leicht um 2,18 % auf 144.329 TEUR (147.540) aufgrund der gesunkenen Umsätze und der Bestandsminderungen. Die Materialeinsatzquote sank deutlich von 57,9 % auf 52,9 %. Die Reduktion der Quote ist hauptsächlich auf Produktionsverlagerungen innerhalb der Uzin Utz Group zurückzuführen. Der absolute Materialaufwand lag mit rund 76.383 TEUR deutlich unter dem Vorjahr (85.366), u. a. aufgrund der reduzierten Gesamtleistung und der eben genannten Produktionsverlagerungen. Der Anteil der Personalkosten an der Gesamtleistung stieg im Vorjahresvergleich auf 22,9 % (20,9). Absolut stiegen die Personalkosten um rund 2.081 TEUR von 30.903 TEUR im Vorjahr auf 32.983. Die Steigerung ist auf Neueinstellungen und die Tariferhöhung im Oktober 2018 zurückzuführen, die 2019 im Vergleich zum Vorjahr das volle Geschäftsjahr beeinflusste. Das Abschreibungsvolumen lag mit 3.336 TEUR deutlich unter dem Vorjahresniveau (4.419), der deutliche Rückgang ist auf den Wegfall des im Vorjahr ausgewiesenen Sondereffekt zurückzuführen. Der Anteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen an der Gesamtleistung sank auf 18,3 % (19,2). Absolut reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1.902 TEUR von 28.284 TEUR auf 26.382 TEUR. Die Kostenreduktion ist hierbei hauptsächlich auf reduzierte Verwaltungskosten sowie den Wegfall des vorjährigen Sondereffektes zurückzuführen. Im Berichtsjahr 2019 ergab sich ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 6.221 TEUR, das mit 6.846 TEUR deutlich über dem Vorjahresergebnis liegt (-624). Die bisherige Steuerungsgröße Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 19.366 TEUR und liegt damit 9.812 TEUR über dem Vorjahreswert (9.553). Der Jahresüberschuss lag mit 16.903 TEUR rund 8.104 TEUR über dem Vorjahreswert (8.799). Der Vorstand der AG schlägt dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,30 EUR (1,30) je Aktie vor. Das Finanzergebnis ohne Erträge aus Beteiligungen lag mit -465 TEUR über dem Vorjahreswert (-1.233). Die positive Entwicklung ist vor allem auf die im Vorjahreswert enthaltene Abschreibung der Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 805 TEUR zurückzuführen. Die Gewinnausschüttungen bzw. Gewinnzuweisungen diverser Beteiligungsgesellschaften führten bei der Uzin Utz AG innerhalb des Finanzergebnisses zu Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von rund 13.530 TEUR (11.332). Das gesamte Finanzergebnis der Uzin Utz AG stieg auf 13.065 TEUR an (10.099). Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Wie bereits im Abschnitt "Internes Steuerungssystem" beschrieben, werden für die Steuerung des Unternehmens folgende wesentliche Schlüsselkennzahlen verwendet:
Für die Uzin Utz AG ergaben sich für die Schlüsselkennzahlen die folgenden Werte in TEUR bzw. Prozent:
In der Ertragslage wurde die Umstellung vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hin zur EBIT-Größe bereits beschrieben. Die Ermittlung der Ergebnisgröße des EBITs ist im Abschnitt Ertragslage bzw. im Abschnitt "internes Steuerungssystem" erläutert. Um der bisherigen Berichterstattung und Prognoseermittlung gerecht zu werden, wird ausschließlich auf die letztjährig ausgewiesenen Prognosewerte eingegangen. Die Uzin Utz AG erfuhr gemäß der letztjährigen Prognose einen geringfügigen Umsatzrückgang. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die bereits im letztjährigen Prognosebericht genannte Auslagerung der Produktion diverser Produkte hin zur codex GmbH & Co. KG zurückzuführen. Weitere Details hierzu können dem Abschnitt Ertragslage entnommen werden. Das prognostizierte moderat steigende Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Uzin Utz AG konnte entgegen der Prognose deutlich gesteigert werden. Grund hierfür war hauptsächlich der Wegfall des letztjährigen einmaligen Sondereffektes in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie den Abschreibungen und eine Reduktion in den Verwaltungskosten. Ferner wirkten die absolut wie relativ gesunkenen Materialaufwendungen positiv auf das Ergebnis. Ursächlich hierfür war vor allem die Inbetriebnahme des Werkes der codex GmbH & Co. KG in deren Folge die Kapazitäten zur Verfügung standen, die Herstellung der Produkte an Kundenzuordnung und Zielmärkten auszurichten. Weitere Details zu diesen Werten können dem Abschnitt Ertragslage entnommen werden. Als Folge der beschriebenen Entwicklung konnte die Umsatzrendite in 2019 um 4,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Demnach konnte die Prognose der gemäßigten Steigerung in positiver Weise durchbrochen werden. Aufgrund des gestiegenen EBITs hat die Eigenkapitalrendite der Uzin Utz AG die Prognose einer moderaten Steigerung übertroffen. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag ist abweichend von der Erwartung deutlich gestiegen, bedingt wurde dies im Wesentlichen durch den hohen Jahresüberschuss. Neben den finanziellen Leistungsindikatoren werden auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren erhoben.
Für die Uzin Utz AG ergeben sich die folgenden nicht-finanziellen Kennzahlen:
Für die Auslastung der Uzin Utz AG wurde für das Berichtsjahr eine konstante Auslastung erwartet. Die Verlagerung der Herstellung definierter Pulverprodukte an die codex GmbH & Co. KG konnte aufgrund einer zeitversetzten Rückführung aus europäischen Standorten nach Ulm nicht kompensiert werden. Die Neuheitsquote konnte entgegen der Prognose moderat gesteigert werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass wichtige Umsatzträger, welche in 2019 älter als 5 Jahre wurden, adäquat durch neue Produkte mit entsprechend hohem Umsatz ersetzt werden konnten. Die Gesundheitsquote verhielt sich entsprechend der Prognose gleichbleibenden für das Berichtsjahr. 3. PROGNOSE-, CHANCEN- und RISIKOBERICHTPrognosebericht Im Prognosebericht wird auf die erwartete Entwicklung in der Uzin Utz AG im kommenden Jahr eingegangen. Der Prognosehorizont beträgt dabei ein Jahr. Im Folgenden werden die künftigen Rahmenbedingungen für die Uzin Utz AG erläutert und auf die erwartete Entwicklung der Leistungsindikatoren eingegangen. Die Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 werden in der Gesamtaussage für die Uzin Utz AG behandelt. Für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen zum Erstellungszeitpunkt dieses Berichts keine zuverlässigen Quellen vor, da die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen derzeit nur schwer quantitativ und qualitativ zu beurteilen sind.
Im Folgenden wird auf die erwartete Entwicklung der für die Uzin Utz AG wesentlichen Kern- und Wachstumsmärkte eingegangen: Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2020 eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,1 %. Dabei wird zu Jahresbeginn die konjunkturelle Dynamik zwar verhalten bleiben, im weiteren Verlauf des Jahres wird die Wirtschaft jedoch wieder an Fahrt aufnehmen. Hierbei wird die deutsche Wirtschaft weiterhin zweigeteilt bleiben, nämlich bestehend aus der robusten Binnenwirtschaft, welche durch steigende Einkommen, steuerliche Entlastungen und dynamische Staatsausgaben gestützt wird. Demgegenüber steht die konjunkturelle Schwäche der exportorientierten Industrie. Im Laufe des kommenden Jahres wird sich aber auch die Industrie wieder langsam erholen. Somit wird sich auch die konjunkturelle Dynamik der deutschen Wirtschaft spürbar erhöhen. Auch die Investitionen in Bauten werden solide zunehmen, werden jedoch durch zunehmende Kapazitätsengpässe ausgebremst. Dennoch wird das Bauhauptgewerbe auch im Jahr 2020 eine wichtige Stütze der deutschen Konjunktur bleiben. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe geht von einem Umsatzwachstum von 5,5 % im Bauhauptgewerbe für 2020 aus. Hierdurch ergeben sich für die Uzin Utz AG in ihrem wichtigsten Absatzmarkt Chancen und Potenziale. Das Chief Investment Office GWM der UBS erwartet für das Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum von 1,1 % für die Schweiz. Die Schweizer Wirtschaft wird somit unter Potenzial wachsen, was hauptsächlich an den sinkenden Exporten und Investitionen auf Grund der handelspolitischen Unsicherheiten auf dem Weltmarkt und innerhalb Europas zurückzuführen ist. Der starke private Konsum wird jedoch weiterhin ein deutlicher Konjunkturstabilisator bleiben. Die Bauwirtschaft wird 2020 in der Schweiz weiterhin eine Konjunkturstütze bleiben, was vor allem an den Negativzinsen liegt. In Frankreich ist die Entwicklung der Baukonjunktur für das Jahr 2020 mit großer Unsicherheit verbunden. Zwar werden günstige Finanzierungsbedingungen und eine robuste Kaufkraftentwicklung den Wohnungsbau 2020 weiter stützen, jedoch werden sich äußere Faktoren wie der Brexit, Handelskonflikte und unsichere Wirtschaftsentwicklungen auf das Wirtschaftswachstum und vor allem auf den Wirtschaftsbau auswirken. Ab 2020 wird auch der schrittweise vollzogene Wegfall der Steuervergünstigung hinsichtlich Diesel für Bauunternehmen die Margen in der Bauwirtschaft leicht belasten. Gemäß Germany Trade & Invest befindet sich die niederländische Baubranche weiterhin im Aufwind und wird im Jahr 2020 um ca. 3,5 % wachsen. Im Wohnungsbau wird die Dynamik nach zweistelligen Wachstumswerten zwar zurückgehen, die Produktion im Wirtschafts- und Infrastrukturbau wird jedoch anziehen. Dieses Wachstum wird lediglich durch Kapazitätsengpässe im Bereich Personal und Materialien gebremst. Hieraus resultieren steigende Einkaufspreise und Verzögerungen bei Bauprojekten. Im Wohnungsbau werden im Jahr 2020 ca. 65.000 Immobilien fertiggestellt, was eine leichte Abschwächung im Vergleich zum Vorjahr mit 66.000 Neubauten darstellt. Dieser Effekt wird auch 2020 anhalten, da die Bauflächen in Ballungsräumen in den Niederlanden knapp werden. Großes Potenzial für deutsche Firmen wird auch im kommenden Jahr der private Bausektor bieten, da es in den Niederlanden nicht genug Fachbetriebe gibt, um die Nachfrage zu bedienen. Für die Vereinigten Staaten erwarten Analysten ein Wirtschaftswachstum von knappen 2 %. Die Impulse der Steuersenkungen aus 2017 werden wie erwartet auch weiterhin an Kraft verlieren. Lediglich der private Konsum ist weiterhin eine tragende Säule des US-Wirtschaftswachstums. Der Rückgang des Konjunkturwachstums in den USA ist aber auch maßgeblich auf den Protektionismus des Präsidenten zurückzuführen, welcher weltweit die Handelskonflikte aufrechterhält. Es bleibt abzuwarten wie sich der von den USA ausgehende Protektionismus im kommenden Berichtsjahr entwickeln wird. In Großbritannien wird die Wirtschaft im kommenden Berichtsjahr im Median lediglich um ca. 1 % wachsen. Aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten in Bezug auf den Brexit und dessen Auswirkungen haben die Bruttoanlageinvestitionen und die Auslandsnachfrage nachgelassen. Lediglich der private und öffentliche Konsum bieten Wachstumspotentiale. Doch nicht nur die Unklarheit bezüglich des Brexits wird die Wirtschaft negativ beeinflussen, sondern ebenfalls die internationalen Handelskonflikte belasteten die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Künftige Entwicklung der Uzin Utz AG Es ist auch in Zukunft das Ziel der Uzin Utz AG, ihre Potenziale auszunutzen und somit erfolgreich zu wirtschaften. Innerhalb der Gesellschaft wird kontinuierlich daran gearbeitet, nachhaltiges und erfolgreiches Wachstum zu generieren. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche maßgeblich an unserem Erfolg beteiligt sind. Durch motivierte und disziplinierte Mitarbeiter ist die Uzin Utz AG in der Lage, die ambitionierten Ziele zu erreichen. Dabei setzt die Uzin Utz AG auf die 4 P's: Profit, Product & Services, People und Planet. Diese Eckpfeiler bilden in Zukunft den strategischen Rahmen für unseren Erfolg. Unserem Kernkunden, dem professionellen Handwerker, wollen wir maßgeschneiderte Produkte und Produktlösungen zur Bodenbearbeitung zur Verfügung stellen. Täglich lernen wir aus der engen Beziehung zu unseren Geschäftspartnern. So können wir die Produkte und unsere Kernkompetenz, Produktlösungen für den Boden, weiter optimieren und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der internationalen Märkte eingehen. Dabei ist es uns wichtig, Trends früh zu erkennen und weiterhin Innovationen voranzutreiben. Nur so ist es möglich, die Qualität unserer Produkte ständig zu verbessern. Den Kunden werden nutzenoptimierte und differenzierte Produkte sowie einmaliger Service angeboten. Zu diesem Zweck wird die Uzin Utz AG konsequent effiziente Produktsysteme und Dienstleistungen entwickeln, die ihren Kunden im Premium- und Standardsegment einen Mehrwert bieten. Aus heutiger Sicht und nach heutigem Wissensstand erscheint die folgende Einschätzung zur Entwicklung der Leistungsindikatoren realistisch:
Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren der Uzin Utz AG wird wie folgt erwartet:
Die Prognosen für die Kern- und Wachstumsmärkte der Uzin Utz AG lesen sich durchwachsen. Weltweit kühlt sich das Wirtschaftswachstum ab und speziell mit dem Euroraum und den Vereinigten Staaten beeinflusst diese Entwicklung direkt die Kern- und Wachstumsmärkte der Gesellschaft. Dennoch ist die Uzin Utz AG davon überzeugt, in diesem schwierigen Umfeld einen moderaten Anstieg der Umsatzerlöse zu erzielen. Ungeachtet dessen wirkt die Unstetigkeit und weitere Investitionen in Wachstumspotenziale sowie in den Ausbau der Absatzmärkte auf die EBIT-Entwicklung, wodurch eine absinkende Tendenz prognostiziert wird. Die ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der neuen Unternehmensstrategie Passion sollen in Zukunft dafür sorgen, dass die Uzin Utz AG die zukünftigen Herausforderungen beherrschbar macht und dadurch wieder eine positive Geschäftsentwicklung aufweisen kann. Die weltweiten Unsicherheiten auf den globalen Märkten sorgen hierbei für schwierige Rahmenbedingungen. Daher geht die Uzin Utz AG im kommenden Jahr von einem deutlichen Rückgang der EBIT-Marge aus. Aufgrund der oben genannten Investitionen in die Zukunft, erwarten wir jedoch perspektivisch stärker davon zu profitieren. Hierbei wird auch die Eigenkapitalrendite deutlich sinken. Die Eigenkapitalquote wird im kommenden Jahr auf einem ähnlich hohen Niveau wie in 2019 verbleiben. Neben den oben genannten Steuerungsgrößen investiert die Uzin Utz AG für das Wachstum weiterhin in den Standort Ulm und plant daher für das kommende Jahr Investitionen in Höhe von 7.553 TEUR (6.664). Diese betreffen hauptsächlich Investitionen in den Bereichen Produktion, Standort & Technik, Logistik, IT und Forschung & Entwicklung.
Die künftige Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren der Uzin Utz AG wird wie folgt erwartet:
Für die Uzin Utz AG erwarten wir eine leicht rückläufige Auslastungsquote. Rückholungen aus anderen Werken der Uzin Utz Group, entsprechen nicht umfänglich den Mengen, welche zur codex GmbH & Co. KG im Laufe des Jahres 2019 verlagert wurden und in 2020 voll wirksam werden. Die Neuheitsquote der AG erwarten wir für das kommende Berichtsjahr deutlich ansteigend, da neuentwickelte Produkte in den Markt eingeführt werden, die von uns als umsatzstark prognostiziert werden. Die Gesundheitsquote bei der AG befindet sich bereits auf einem hohen Niveau, sodass für 2020 von einem Verbleib auf diesem Stand ausgegangen wird. Chancen- und Risikoberichterstattung Beschreibung des Risikomanagements Als international agierendes Unternehmen unterliegt die Uzin Utz AG einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen, die das Erreichen von finanziellen und nichtfinanziellen Zielen in wesentlichem Maße beeinflussen können. Erfolgreiches und zielgerichtetes Chancen- und Risikomanagement sind daher integrale Bestandteile der Unternehmenssteuerung. Die Uzin Utz AG verfügt hierzu über ein System zur Identifizierung, Erfassung, Bewertung und Kontrolle von gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen und finanziellen Risiken. Gleichwohl handelt es sich hierbei um ein System, das im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung einem permanenten Optimierungsprozess unterliegt. Die Elemente des Risikomanagementsystems sind:
Vorstand / Aufsichtsrat Der Vorstand der Uzin Utz AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem. Er berichtet dem Aufsichtsrat mindestens einmal pro Jahr detailliert über das Risikomanagementsystem. Dabei hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Vorstand, bestandsgefährdenden Risiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie die Angemessenheit und Funktionsweise des Risikomanagementsystems zu überprüfen und so den Risiken entgegenzusteuern. Zentrales Controlling Diese Abteilung, welche direkt an den Finanzvorstand berichtet, ist für die operative Ausführung und Koordinierung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Sie sammelt alle Risk-Maps der Beteiligungsgesellschaften und bewertet diese auf Konzernebene, ob bestandsgefährdende Risiken vorliegen. Aufbauend auf dieser Risikoanalyse erstellt sie das Risikoreporting an den Vorstand und Aufsichtsrat. Landesgesellschaften Die Verantwortung für Identifikation, Bewertung, und Berichterstattung von Risiken liegt bei den operativen Gesellschaften. Diese identifizieren ihre Risiken mit Hilfe des konzernweiten Risikokatalogs und bewerten die identifizierten Risiken in einer konzernweit einheitlichen Risk-Map, welche bspw. Kriterien wie den Schadenserwartungswert oder die Eintrittswahrscheinlichkeit enthält. Diese Risk-Map wird an das Zentrale Controlling reportet. Kontroll- und Überwachungssysteme Durch den Risikomanagementprozess ist es der Uzin Utz AG so möglich, gemäß § 91 Abs. 2 AktG, alle wesentlichen und / oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Dies wird durch einheitliche Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung der Risikoidentifizierung im Konzern gesetzt. Das gesamte Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern sowie die Erreichung der geschäftlichen Ziele abzusichern. Die Grundsätze, Richtlinien, Prozesse und Verantwortlichkeiten des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind definiert und etabliert. Im Wesentlichen umfasst das Risikomanagementsystem die folgenden Risikogruppen:
Neben risikoindividuellen Bewältigungsmaßnahmen gelten eine sicherheitsorientierte kaufmännisch-vorsichtige Unternehmensführung, ein angemessener Versicherungsschutz und unternehmensweit gültige Richtlinien und Anweisungen als Basis des risikobewussten Handelns. Für den Bereich der Finanzinstrumente gelten die Ausführungen in den Teilen "Finanzlage" und "Finanzwirtschaftliche Risiken" dieses Berichts. Darüber hinaus sind die Ergebnis- und Liquiditätsrisiken der Finanzanlagen in Form eines Früherkennungssystems abgebildet. Die Hauptelemente hierbei sind ein detailliertes Monatsberichtswesen über alle wesentlichen GuV-Positionen und ein quartalsweiser Report der Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich der Entwicklung des allgemeinen Umfelds, dem Forderungs- und Vorratsrisiko sowie der Liquiditäts- / Finanzierungssituation. Regelmäßige Auditgespräche vor Ort in den Beteiligungsgesellschaften, ein konzernweit gültiges Organisationshandbuch sowie verpflichtende, direkte Kommunikationswege der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand der Uzin Utz AG in allen wesentlichen Angelegenheiten, stellen die restlichen Hauptelemente dar. Compliance Aufgrund unserer herausragenden Marktposition, die nicht nur gehalten, sondern immer weiter ausgebaut werden soll, steigt der Grad der Verantwortung, den die Uzin Utz AG gegenüber den Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeitern, aber auch gegenüber der Allgemeinheit übernimmt. Um diesem Anspruch auch vor dem Hintergrund eines immer schwieriger werdenden regulatorischen Umfelds gerecht zu werden, wurden entsprechende Compliance-Richtlinien entwickelt, die zusammen mit den auf ihr basierenden Verhaltensregeln, nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Orientierung bieten. Die Compliance-Richtlinien enthalten die grundlegenden und verbindlichen Regeln für das Verhalten innerhalb der Uzin Utz AG sowie gegenüber Geschäftspartnern, Aktionären und der Allgemeinheit. Im Rahmen der ISO-Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001 finden jährliche externe Überwachungs- bzw. Zertifizierungsaudits statt, die die Einhaltung der Norm-Anforderungen überprüfen und somit u.a. zur Stabilität der Unternehmensprozesse beitragen. Prozessunabhängige Überwachung Der Abschlussprüfer der Uzin Utz AG - als unabhängige externe Instanz im Rahmen der Jahresabschlussprüfung - überprüft das Risikomanagementsystem auf seine grundsätzliche Eignung zur Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und hinsichtlich des Risikoreportings. Einzelchancen und -risiken Die Reihenfolge der nachfolgenden Kategorien impliziert keine Wertigkeit.
Die Grundlage für die Einschätzung der Chancen und Risiken von Umfeld und Branche ergeben sich aus dem Abschnitt "Künftige Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Uzin Utz AG" des Prognoseberichts.
Die Prognosen für die Kern- und Wachstumsmärkte bilden die Basis für die Chancen und Risiken der Uzin Utz AG. In fast allen Kern- und Wachstumsmärkten des Unternehmens lesen sich die Prognosen für die allgemeine Wirtschaftsentwicklung sowie für die Baukonjunktur durchwachsen. Dennoch sieht die Uzin Utz AG weiterhin große Chancen in ihren Kern- und Wachstumsmärkten. Die Wirtschaft in Deutschland ist zwar im Berichtsjahr 2019 langsamer gewachsen, wird sich jedoch im kommenden Berichtsjahr wieder erholen. Die weiterhin gute Baukonjunktur bietet der Uzin Utz AG jedoch Chancen und Möglichkeiten, um weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum zu realisieren. Auch in den USA lässt das Wachstum zwar nach, ist aber noch weit entfernt von einer Rezession. Durch die geplanten Investitionen in den USA als einer der Kernmärkte wird dort auch im kommenden Berichtsjahr durch die dortige Beteiligung erfolgreich gewirtschaftet. Auch in den anderen Kern- und Wachstumsmärkten wie den Niederlanden, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien sieht die Uzin Utz AG weiterhin große Potenziale und Chancen und wird diese erfolgreich nutzen. Abschließend kann für die Uzin Utz AG gesagt werden, dass die Chancen und Möglichkeiten in den Kern- und Wachstumsmärkten die Risiken deutlich übertreffen und die Gesellschaft davon ausgeht, auch im kommenden Berichtsjahr ihre Ziele im Hinblick auf die neue Unternehmensstrategie Passion 2025 zu erreichen. Außerordentliche Einflussfaktoren Im Hinblick auf die aktuelle Lage bezüglich des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde bei der Uzin Utz AG ein Stufenplan von Vorstand und Bereichsleitern erarbeitet sowie mehrere Informationsseiten im Intranet eingerichtet. Vorwiegend geht es darum, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Thema zu sensibilisieren. Es werden den Mitarbeitern Handlungsempfehlungen im Hinblick auf Hygienemaßnahmen gegeben, um eine Verbreitung möglichst zu verhindern. Zusätzlich gibt es das Angebot des mobilen Arbeitens im "Homeoffice" vorwiegend für den Verwaltungsbereich. Des Weiteren wurden alle Mitarbeiter, welche sich in Risikogebieten aufgehalten haben, angewiesen, 14 Tage den Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Die Reisetätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde eingeschränkt. Messen und Kundenschulungen wurden auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Ferner wird in der Produktion auf einen isolierten Schichtbetrieb, auch werksübergreifend, gesetzt, um im Falle einer Quarantäne die Produktion aufrechtzuerhalten. Des Weiteren wurden die Bestände in den Lägern der Uzin Utz AG aufgebaut, um bei aufkommenden Logistikschwierigkeiten in Bezug auf Grenzschließungen die Lieferfähigkeit weiterhin zu gewährleisten. Die Uzin Utz AG geht im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von negativen Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Unternehmens aus. Eine genaue Einschätzung ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aufgrund der politischen sowie wirtschaftlichen Unsicherheiten nicht möglich. Die Uzin Utz AG wird die Situation im Rahmen der Coronavirus-Pandemie weiterhin aktiv verfolgen und gegebenenfalls ihre Maßnahmen anpassen. Über die künftigen Auswirkungen wird in der Quartalsberichtserstattung des Konzerns informiert.
Die zukünftige Entwicklung der Uzin Utz AG hängt in ganz besonderem Maße davon ab, innovative Produkte zu entwickeln und bestehende Rezepturen zu optimieren. Es werden daher alle Anstrengungen unternommen, die Entwicklungsarbeiten voranzutreiben und Produktbedürfnisse und Trends anhand von Benchmarks und Wettbewerbsanalysen frühzeitig zu erkennen, um das Eintreten eines technologischen Rückstands gegenüber dem Wettbewerb zu vermeiden. Eine potenzielle Schadenshöhe kann hierbei nicht genau beziffert werden. Ebenso wie das Eintreten eines technologischen Rückstands stellt das Auftreten von Produktmängeln ein Risiko für das Unternehmen dar. Mit angemessenen Entwicklungsaufwendungen, kontinuierlichen Eigenentwicklungen und internen Qualitätssicherungskontrollen wird versucht, Produktmängel gar nicht erst entstehen zu lassen, um dem Anspruch von qualitativ hochwertigen und fehlerfreien Produkten der Uzin Utz AG gerecht zu werden. Dennoch sind eventuell auftretende Schäden durch einen umfangreichen länderübergreifenden Versicherungsschutz, zu dem auch eine Produkthaftpflichtversicherung gehört, abgedeckt. Die üblichen operativen Risiken sind durch kaufmännisch vorsichtig gebildete Rückstellungen abgedeckt. Es ändern sich nicht nur die Anforderungen unserer Kunden, sondern speziell in der Chemiebranche werden stetig neue Gesetze vorgelegt. Durch das Verbot oder die eingeschränkte Nutzung von bestimmten Chemikalien oder Gefahrstoffen ist es für die Uzin Utz AG unerlässlich, neue Rezepturen gemäß diesen Anforderungen zu entwickeln und dabei die Produktqualität beizubehalten oder zu verbessern. Seit dem 01. Dezember 2010 gilt im Rahmen von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) eine Notifizierungspflicht für Importeure von Rohstoffen aus dem Nicht-EU-Ausland, die gefährliche oder registrierungspflichtige Stoffe importieren. Um in Zukunft die Versorgungssicherheit und größere Unabhängigkeit von Lieferanten zu ermöglichen, forschen wir kontinuierlich nach Substitutionsrohstoffen. Dabei soll die Qualität der Produkte nicht beeinträchtigt werden. Die Risiken, die die Produkte betreffen, sind daher insgesamt als gering einzustufen.
Das Volumen finanzwirtschaftlicher Risiken ist in der aktuellen Situation weiterhin schwierig einzuschätzen. Auf Grund möglicher Unsicherheiten auf den Finanzmärkten gilt es, sinnvolle Absicherungen für währungskursrisikobehaftete Umsätze zu treffen, immer unter der Abwägung von Kosten und Nutzen. Die Einflüsse von Fremdwährungen werden im Teil "Ertragslage" dieses Berichts genannt. Durch ein unternehmensweites, straffes Forderungs- und Liquiditätsmanagement wird eine Optimierung der freiverfügbaren Mittel sichergestellt. Der Fokus hierbei liegt auf einer permanenten Bonitätsprüfung der Kunden. Zusätzlich ist ein Großteil der Kundenforderungen kreditversichert. Alle wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind grundsätzlich mittel- bis langfristig mit festen Zinssätzen finanziert bzw. durch einen Zinsswap gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert. Die wesentlichen durch die Uzin Utz AG verwendeten Finanzierungsinstrumente umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Leasing-Verhältnisse und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzierungsinstrumente ist die Sicherung bzw. Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit. Außerdem verfügt das Unternehmen über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die zur Verbesserung bzw. Stärkung der Liquidität beitragen. Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken hat die Uzin Utz AG in geringem Umfang derivative Sicherungsinstrumente abgeschlossen, die aus der Geschäftstätigkeit der Uzin Utz AG und ihrer Finanzierungsquellen resultieren. Zukünftige eventuell starke Währungs- und Zinsschwankungen haben immer ein gewisses Restrisiko. In 2013 trat eine konzernweite Treasury-Richtlinie in Kraft, die eine Unterstützung für das professionelle Risikomanagement bietet und eine Optimierung der Finanztransaktionen sowie eine Reduzierung der Währungs- und Zinsrisiken zum Ziel hat. In der Abteilung Treasury wurde außerdem der Aufbau eines digitalisierten Cashmanagementtools beschlossen, welches die Liquiditätsvorschau verbessert und den kurzfristigen Planungsprozess unterstützt sowie teilweise manuelle Erfassungen mit dem Zahlungsverkehrstool automatisiert. Außerdem können mit diesen Tools Veränderungen durch Echtzeitdaten schneller erkannt werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der finanzwirtschaftlichen Risiken ist aus den genannten Gründen als gering einzustufen.
In den Produktionsbereichen der einzelnen Werke wird die Wahrscheinlichkeit eines nicht optimalen Betriebs der Fertigungsanlagen durch permanente Instandhaltung, Brandschutz- und andere Vorsorgemaßnahmen weitgehend reduziert. Für Elementarschäden und hieraus eventuell resultierende Betriebsunterbrechungen wurden entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Die sich ergebenden Risiken sind nicht quantifizierbar. Chancen ergeben sich für das Unternehmen durch die ständige Optimierung der Produktionsprozesse und weitere Investitionen in moderne Anlagen. So soll die Produktivität der Produktionsgesellschaften weltweit kontinuierlich erhöht werden. Die immer stärkere Vernetzung der internationalen Standorte und das stringente Qualitätsmanagement erlauben es außerdem, die Produktion unternehmensweit immer weiter zu verbessern. Die Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation der Uzin Utz AG basieren zunehmend auf Informationstechnologien. Eine wesentliche Störung oder gar ein Ausfall der globalen und regionalen Geschäftssysteme kann zu einem Datenverlust und einer Beeinträchtigung der Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. Die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls prozesskritischer Informationssysteme wird durch entsprechende technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken, die die Produktion betreffen, ist als sehr gering anzusehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken, die IT-gestützte Prozesse betreffen, ist als moderat einzustufen.
Risiken, die aus wesentlichen Investitionen resultieren, werden durch vorhergehende Analysen bewertet und müssen vom Vorstand der Uzin Utz AG freigegeben werden. Im Bedarfsfall werden hierbei externe Berater hinzugezogen. Mögliche Akquisitionen werden grundsätzlich mit externer Unterstützung analysiert, vom Vorstand bewertet und vom Aufsichtsrat freigegeben. Durch Investitionen wird Potenzial für das künftige Wachstum des Unternehmens geschaffen. So ergeben sich immer neue Chancen, um Umsatzerlöse zu erhöhen und das Ergebnis der Gesellschaft zu steigern.
Die Uzin Utz AG betreibt seit Jahren eine Mehr-Lieferanten-Strategie, um die Abhängigkeit von diversen Lieferanten so gering wie möglich zu halten und diese bei Bedarf wechseln zu können. Des Weiteren werden Rahmenverträge mit Lieferanten abgeschlossen, um Preiserhöhungen weitestgehend abzufangen. Durch die kontinuierliche Forschung nach Substitutionsrohstoffen innerhalb unserer Forschung und Entwicklungsabteilungen wird ebenfalls versucht, die Abhängigkeit von Lieferanten oder bestimmten Rohstoffen so gering wie möglich zu halten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, die Beschaffungs-, Lieferanten- und Rohstoffpreisrisiken betrifft, ist durch unsere getroffenen Maßnahmen als moderat einzustufen. Bestandsgefährdende Risiken Alle oben aufgeführten Risiken stellen derzeit keine Bestandsgefährdung dar. Andere bestandsgefährdende Risiken für die Uzin Utz AG sind zur Zeit nicht erkennbar. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 4 HGB Ein wesentlicher Punkt zur Vermeidung von Risiken, besonders in der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung, ist das interne Kontrollsystem. Dieses umfasst folgende Merkmale:
Das Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist so konzipiert, dass eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Geschäftsprozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert und die daraus resultierenden Änderungen umgehend in den internen Richtlinien und Systemen angepasst. Durch interne Revisionen werden regelmäßig Geschäftsprozesse auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sicherheit geprüft. Die Revisionsergebnisse werden direkt an den Vorstand berichtet. Intention des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems ist die Sicherstellung der Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit und Ordnungsmäßigkeit mit den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Die meisten der beschriebenen Risiken bieten dem Unternehmen auch gleichzeitig Chancen. Aufgrund seiner Größe, der Marktstellung und den bereits beschriebenen internen Erfolgsfaktoren kann und wird die Uzin Utz AG auch weiterhin jede sich bietende, kaufmännisch sinnvolle Marktchance nutzen, um weitere Marktanteile zu gewinnen. Chancen für strategisch sinnvolle Unternehmensübernahmen werden hierbei natürlich ebenfalls genau geprüft und gegebenenfalls realisiert. Insbesondere die Bereiche
boten und bieten auf Grund ihrer Gültigkeit für alle Marktteilnehmer in Verbindung mit den hohen Standards des Unternehmens in den Bereichen Produktqualität, Service- und Logistikkonzept hervorragende Möglichkeiten, die Beziehungen zu bestehenden Kunden auszubauen sowie neue Kunden hinzuzugewinnen, um die Marktstellungen in den jeweiligen Ländern auszuweiten. Eine hohe technische Beratungskompetenz sowie nahezu europaweite Lieferungen innerhalb von 48 Stunden sind, neben der erwähnten hohen Qualität der hergestellten Produkte, die Grundpfeiler eines nachhaltigen Erfolgs und einer optimalen Nutzung sich bietender Chancen. So kann sich die Uzin Utz AG mit Qualität und Innovation auf dem Markt platzieren und sich von ihren Konkurrenten unterscheiden. Hinsichtlich weiterer Chancen und Risiken der Uzin Utz AG wird auch auf den Prognosebericht verwiesen. 4. SONSTIGE ANGABENBerichterstattung nach § 289a HGB
Das gezeichnete Kapital der Uzin Utz AG in Höhe von 15.133 TEUR ist eingeteilt in 5.044.319 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere die gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Stückaktie entspricht einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 3 EUR.
Es bestehen weder gesetzliche noch satzungsmäßige Bestimmungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken. Zwischen Herrn Dr. Utz, seinen Kindern sowie seiner Schwester und deren Kinder besteht ein Poolvertrag. Über die Aktien der Poolmitglieder (2.713.927 Aktien bzw. 53,8 % der Stimmrechte) kann nur einheitlich verfügt und das Stimmrecht an der Hauptversammlung nur einheitlich ausgeübt werden. Neben dem genannten Vertrag sind dem Vorstand keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Am Grundkapital der Uzin Utz AG bestehen nach Kenntnis des Vorstands und auf Grundlage der bei der Gesellschaft eingegangenen wertpapierrechtlichen Mitteilungen direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten. Weitere Einzelheiten hierzu sind im (Konzern)-Anhang unter "Angaben nach § 160 Abs. 1 AktG" erläutert.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand der Uzin Utz AG besteht aus einer oder mehreren Personen; dies gilt unabhängig von der Höhe des Grundkapitals. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG. Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist bei Erstbestellungen die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Die Änderung der Satzung folgt den Vorschriften des § 179 AktG sowie des § 18 der Satzung. Demnach ist der Aufsichtsrat zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf es dabei nicht. Dies gilt insbesondere für Satzungsänderungen nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals.
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 13. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 3.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu insgesamt 1.000.000 neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 09. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder - in Teilbeträgen - mehrfach um bis zu insgesamt 4.000 TEUR durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen:
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 12. Mai 2015 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 11. Mai 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben, wobei auf die erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen dürfen. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft ganz oder in Teilen ausgeübt werden; bei Ausübung in Teilen kann von der Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die vorstehend dargestellten Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien aus den Genehmigten Kapitalien I und II sollen den Vorstand in die Lage versetzen, zeitnah, flexibel und kostengünstig einen etwa auftretenden Kapitalbedarf zu decken und je nach Marktlage attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Durch die Möglichkeit, im Einzelfall auch den Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an den Veräußernden zu bezahlen, kann die Gesellschaft eine Expansion ohne Belastung ihrer Liquidität durchführen. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermöglicht es der Gesellschaft, insbesondere auch institutionellen oder anderen Investoren, Aktien der Gesellschaft anzubieten und/oder den Aktionärskreis der Gesellschaft zu erweitern sowie die erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zu begeben. Es handelt sich bei den Genehmigten Kapitalien und der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien um Regelungen, die bei mit der Gesellschaft vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich sind und nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche dienen.
Es bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen sind. Im Berichtszeitraum gab es für den Vorstand keinen Anlass, sich mit Fragen einer Übernahme oder mit Besonderheiten bei den nach dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz zu machenden Angaben zu befassen. Weitere Erläuterungen über die vorstehenden Angaben und die Angaben im Lagebericht hinaus, sind aus Sicht des Vorstands deswegen nicht erforderlich. Vergütungsbericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Das Vergütungssystem der Uzin Utz AG basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und repräsentiert eine Unternehmenskultur von Leistung und Gegenleistung. Die Gesamtvergütung des Vorstands umfasst erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Bestandteile. Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus Fixum und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile enthalten jährlich wiederkehrende, an das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGG) gemäß IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft gebundene Komponenten und variable, langfristig ausgerichtete Komponenten. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds sowie die Üblichkeit der Vergütungshöhe und der Vergütungsstruktur gemessen am Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen sowie anderer Unternehmen vergleichbarer Größe und Branche. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten hinsichtlich eines wesentlichen Teils der variablen Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und Regelungen, wonach eine angemessene Herabsetzung der Bezüge zulässig ist, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass eine Fortgewährung der Bezüge unbillig wäre. Die langfristigen erfolgsorientierten Vergütungsbestandteile sind auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Für die kurzfristigen erfolgsorientierten Vergütungsbestandteile fehlt bei dem Vorstandsmitglied Heinz Leibundgut eine separierte Höchstbetragsregelung nach kurz- und langfristig. Es existiert jedoch eine Regelung für die variable Vergütung insgesamt. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 betrug insgesamt 1.534 TEUR (1.955), davon fix 789 TEUR (897) und 745 TEUR (1.057) erfolgsabhängig. Die langfristige Tantieme von Heinz Leibundgut wurde um ein Jahr bis zum Jahr 2020 verlängert. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder haben für ihre volle Vertragslaufzeit von 2018 - 2021 Anspruch auf die variable Vergütung. Die Nebenleistungen bestehen im Wesentlichen aus der Erstattung von Auslagen, der Stellung eines Dienstwagens und aus Versicherungsprämien für eine Rechtschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung). Für die D&O-Versicherung der Vorstandsmitglieder ist ein Selbstbehalt im Sinne von § 93 Abs. 2 AktG vereinbart. Für zukünftige Pensionsverpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Vorstand wurde im Einzelabschluss eine Rückstellung in Höhe von 1.101 TEUR (1.021) gebildet. Der Zeitwert der verrechneten Aktivwerte beträgt 82 TEUR (86). Zudem erhält das ehemalige Vorstandsmitglied Beat Ludin Zahlungen aus einer Unterstützungskasse, die durch Entgeltumwandlungen während seiner aktiven Tätigkeit dotiert wurden. Früheren Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2019 Ruhegehälter in Höhe von 75 TEUR (73) gezahlt. Die nachfolgenden Tabellen beinhalten die Vorstandsvergütungen entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex:
Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist in § 11 der Satzung der Uzin Utz AG geregelt, die letztmals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 geändert wurde. Die Vergütung setzt sich hiernach aus einer festen und zwei variablen Bestandteilen zusammen. Die feste jährliche Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf 9 TEUR, der Vorsitzende erhält das 2,5-fache. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Tantieme von 100 EUR je 0,01 EUR Dividende, die über 0,50 EUR je Stückaktie hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird sowie eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 200 EUR je 50.000 EUR des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGG) nach dem IFRSKonzernabschluss der Gesellschaft, das im Durchschnitt des abgelaufenen und der zwei vorangehenden Geschäftsjahre ("Vergleichszeitraum") ein EGG von 10.000.000 EUR übersteigt. Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Dividende erhält der Aufsichtsrat die folgende Vergütung:
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die feste Vergütung ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbar, die variable Vergütung ist zahlbar am Tag nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung für das jeweilige Geschäftsjahr. Des Weiteren gewährt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern einen angemessenen Versicherungsschutz gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme einschließlich der jeweiligen Kosten der Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Mandate; hierzu ist zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abgeschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der auf ihre Vergütung und Auslagen etwa zu entrichtenden Umsatzsteuer. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat haben Aktienoptionen oder vergleichbare Vergütungsbestandteile erhalten. Der Anwaltssozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats an. Der Sozietät wurden für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 109 TEUR (223) bezahlt. Die Gesellschaft nutzte die langjährige Erfahrung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Utz als Beratungsleistung. Es wurden marktübliche Sätze für derartige Beratungsdienstleistungen in Rechnung gestellt und die Summe in Höhe von 87 TEUR (116) war gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen fällig und zu bezahlen. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG haben die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung kann im Corporate Governance Bericht oder auf unserer Internetseite www.uzin-utz.com (Investor Relations - Corporate Governance - Entsprechenserklärung 2020) abgerufen werden. Der Vorstand der Uzin Utz AG leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und hat im Sinne der Gesellschaften zu handeln. Außerdem orientiert er sich am Vorhaben der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Als internationales Unternehmen ist sich die Uzin Utz AG der Verantwortung bewusst, im Einklang mit rechtlichen, sozialen und ethischen Belangen unternehmerisch tätig zu sein. Die nach §§ 289a und 315 Abs. 5 HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung wird im Corporate Governance Bericht dargelegt. Der Corporate Governance Bericht ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung. Diese finden sie auf unserer Internetseite www.uzin-utz.com (Investor Relations). Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Die Aufwendungen für F&E der Uzin Utz AG betrugen im Jahr 2019 4.762 TEUR (4.826). Hierbei haben die in der AG beschäftigten durchschnittlich 50,0 (47,9) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berichtsjahr 2019 zu einer Neuheitsquote von 49,5% (47,0) beigetragen. Als "neu" werden Produkte mit noch nie dagewesenen oder stark verbesserten Eigenschaften klassifiziert, deren marketingtechnische Verwertung nachweisbar ist und die nicht älter als fünf Jahre sind. Die von der Uzin Utz AG am Hauptentwicklungsstandort Ulm entwickelten Produkte weisen eine Blauer Engel-/Emicode EC1 Plus-Quote von 96,6% (95,2%) bezogen auf den Umsatz auf. Diese Quote unterstreicht wiederum eindrucksvoll das Nachhaltigkeitsbestreben innerhalb der Uzin Utz AG. Die F&E-Kennzahlen stellen sich im tabellarischen Überblick 2019 wie folgt dar:
Die Berichterstattung "Spezial Mittelstand" aus der WirtschaftsWoche (Ausgabe 44) veröffentlichte in der Ausgabe Oktober 2019, dass die Uzin Utz Group zu den TOP 100 der innovativsten deutschen Mittelständer 2019 zählt. Hierbei wurde der 29. Rang belegt und es konnte damit eine Spitzenposition im Ranking von 3.500 mittelständischen Unternehmen eingenommen werden. Um die Innovationschampions im deutschen Mittelstand zu küren, hat hierbei die Münchener Beratung Munich Strategy (MSG) im Auftrag der WirtschaftsWoche mittelständische Unternehmen in den Bereichen Innovationstätigkeit, Wettbewerbsposition und Performance analysiert. Dazu wurden unter anderem Jahresabschlüsse und Präsentationen ausgewertet sowie Kunden, Marktbegleiter und Führungskräfte befragt und dann aus den Angaben ein Innovationsscore errechnet. Umsatz- und Gewinnentwicklung spielten ebenso eine Rolle wie die Erneuerungskraft, die ebenfalls zu Buche schlug. Ein Zitat von Munich Strategy lautete: "Uzin Utz zeigt, wie man eine Organisation durch und durch auf Innovation einstellt. Schlagkräftige, kleine Units mit einer besonders großen Marktnähe zeigen einen agilen Umgang mit neuen Themen und Trends. Diese Aufstellung in Kombination mit einer hohen Technologiekompetenz machen das Unternehmen zum Innovationsmotor der Branche, der neue Entwicklungen vorantreibt." Folglich wurde die Uzin Utz mit dem exklusiven Qualitätssiegel "Deutschlands innovativste Mittelständler 2019" ausgezeichnet. Beschreibung des Produktprogramms Die Innovationskraft der Uzin Utz AG wird durch die insgesamt 14 (Vorjahr: 20) neuen Produkte, die in 2019 für die Markteinführung für die Marke Uzin vorbereitet wurden, dokumentiert. Zu diesem "neuen" Produkt-Programm gehören sowohl inkrementelle Innovationen bzw. Weiterentwicklungen als auch radikale Innovationen mit bisher noch nicht dagewesenen Produkt-Eigenschaften. Stellvertretend wird an dieser Stelle ein Produkt in Kurzform vorgestellt. Mit Uzin PE 650 wurde eine schnell trocknende, zementäre einkomponentige Spachtelgrundierung für dichte und glatte sowie fugenreiche Renovierungs-Untergründe entwickelt. Das Besondere an diesem multifunktionalen und flexiblen Produkt ist, dass es füllt und in einem Arbeitsgang glättet. Durch die zusätzlichen "hart-elastischen" Eigenschaften nimmt das Produkt sehr gut Bewegungen von fugenhaltigen Holzuntergründen auf. Ein derartiges Anwendungsspektrum konnte bis dato nur von zweikomponentigen Grundierungen abgedeckt werden. Es ist nicht mehr notwendig der zementären Pulver-Komponente 1 eine flüssige Dispersions-Komponente 2 zuzugeben, um das Produkt im Anwendungsfall zu verarbeiten, sondern es ist ausreichend das "einkomponentige" Pulver-Produkt auf der Baustelle mit Wasser anzumischen, um die gewünschte Ziel-Performance zu erzielen. Bei diesem konsequenten nächsten Entwicklungsschritt ist es gelungen die Polymer-Bestandteile in "Trockenform" in einer einzigen Komponente zu vereinen und Kunden zusätzlich eine nachhaltige Verpackungslösung in Form eines Papiersacks zur Verfügung zu stellen. Hierdurch können zukünftig sowohl die bisher notwendige Kunststoffkanister-Lagerkapazität für die "flüssige" Dispersions-Komponente eingespart werden, als auch noch durch das geringere Gewicht die entsprechenden Kosten für den Transportweg auf die Baustelle optimiert werden. Des Weiteren wird das Ganze noch durch den um ca. 20 % reduzierten Verbrauch auf der Baustelle übertroffen. Dieser explizit erzielte Nachhaltigkeits-Effekt führt zu einer Reduktion des Treibhauspotentials und Primärenergie-Bedarfs um jeweils ca. 40 %. Die wichtigsten weiteren AG-Aktivitäten der F&E-Abteilungen in Zusammenarbeit mit bereichsübergreifenden Ressorts und den standortübergreifenden Beteiligungslabors für die Marke Uzin werden im Folgenden in einem tabellarischen Überblick stichwortartig kurz beschrieben:
Employer Branding Wir erhielten vom Magazin Focus wieder die Auszeichnung als Bester Arbeitgeber 2019 für die Branche "Herstellung und Verarbeitung von Werk- und Baustoffen, Metallen und Papier". Die Umfrage stützt sich auf interne Umfrageergebnisse und bestätigt, dass unsere Mitarbeiter die besten Markenbotschafter sind. Diese Auszeichnung nutzten wir wieder für die Kommunikation nach außen. Weiterhin erfolgte eine Prämierung mit dem familyNET 4.0 Award und dem Employer Brand Manager Award. Die wachsende Veränderungsgeschwindigkeit im Arbeitsleben stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein ausgewogenes und erfülltes Leben innerhalb und außerhalb der Uzin Utz AG führen. Mit HORIZONTE - unserer Akademie zur internen Weiterbildung - fördern wir die persönliche und fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem umfangreichen Programm voller Workshops und Seminare. Denn für uns gehört ständiges Lernen zur persönlichen Weiterentwicklung. So bot die Uzin Utz AG ihren Mitarbeitern im Rahmen von HORIZONTE am Standort Ulm insgesamt 49 (49) Weiterbildungen an, an denen 1275 (1160) Personen teilgenommen haben - ein erneuter Rekordwert. Unsere Schwerpunkte in den Weiterbildungen lagen einerseits in Angeboten zum persönlichen Kompetenzgewinn (z. B. Führungskräfteentwicklung, Coaching, Workshops zur Komplexität im Arbeitsalltag, Fehlerkultur, Zeitmanagement, Selbst- und Fremdbild) zum anderen in Präventionsangeboten (z. B. Gesundheitstag, gesundes Frühstück, Suppen- und Salatbar, Grippeschutzimpfung, Massagen, diverse Sportangebote). Somit haben wir den Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements weiter ausgebaut. Dieses steht auf den drei Säulen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung. Seit Anfang 2018 besteht das neukonzipierte Fitnesszentrum. In 2019 hatten wir sieben unterschiedliche Sportkurse, die über die Mittagszeit oder abends angeboten worden sind. Zudem steht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein auf das Herzkreislaufsystem fokussierter Geräte-Parcours kostenfrei von Montag bis Freitag von 6-22 Uhr zur Verfügung. Um der wachsenden Internationalität des Unternehmens gerecht zu werden, bieten wir zudem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maßgeschneiderte Inhouse-Englischkurse in unterschiedlichen Niveaus und Seminare zum Thema "Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation". Um weiterhin die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, wurde zudem zum siebten Mal ein einwöchiges Ferienprogramm für Mitarbeiterkinder angeboten, an dem wieder knapp 40 Kinder zwischen fünf und 13 Jahren teilnahmen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist ein weiteres Thema, das unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Deshalb gibt es eine Kooperation mit der Keppler-Stiftung und Pflegelotsen als Ansprechpartner im Unternehmen, um den Mitarbeitern im Akutfall Unterstützung bieten zu können. Um international zusammen zu wachsen, führten wir im Rahmen der GOLD-Strategie das Uzin Utz Exchange-Programme ein, das die Kommunikation und den Ideenaustausch verbessern soll. Von den im Jahr 2019 eingegangen Bewerbungen, wurden insgesamt sechs genehmigt und sind somit zur Teilnahme berechtigt. Die Sponsoringaktivitäten mit den Ulmer Basketballern und den Ulmer Fußballern sollen die Bekanntheit der Uzin Utz AG in der Region weiter fördern. Die im Berichtsjahr durchgeführte Mitarbeiterumfrage kam zu dem Ergebnis, dass 95 % der Standortmitarbeiter in Ulm und 100 % der Arbeitnehmer im Außendienst die Uzin Utz AG erneut als Arbeitgeber wählen würden. Im Berichtsjahr gingen bei 40 (42) ausgeschriebenen Stellen, 1869 (1865) Bewerbungen ein, davon 421 als Initiativbewerbung. Nichtfinanzielle Erklärung Die nach §§ 315b, 315c sowie §§ 289b, c HGB abzugebende nichtfinanzielle Erklärung wird im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichts abgegeben. Bei diesen Ausführungen gelten alle Angaben, Regelungen, dargestellten Prozesse und Kennzahlen stets für den Uzin Utz Konzern einschließlich der Uzin Utz AG. Neben einer Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells werden dort unter anderem die Themen Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Bestechung und Korruption behandelt. Die Uzin Utz AG ist gem. § 289b Abs. 2 Satz 2 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, da sie als Mutterunternehmen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, im Nachhaltigkeitsbericht öffentlich zugänglich macht. Der Nachhaltigkeitsbericht kann auf unserer Website www.uzin-utz.de (Über Uns - Nachhaltigkeit) abgerufen werden. Bestehende Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, Repräsentanzen Die Beteiligungsstruktur und die Standorte der Beteiligungsgesellschaften können der Darstellung "Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen" im Anhang entnommen werden. Die Uzin Utz AG verfügt über ein Service-Center. Dies ist ein Schulungs- und Kommunikationszentrum für Handwerker, Handel und Objekteure an dem strategisch wichtigen Standort Dresden. In Neapel, Italien, besteht eine Betriebsstätte.
Ulm, 20. März 2020 Der Vorstand GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019AKTIVA
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019ANHANG1. RECHNUNGSLEGUNGDer Sitz der Uzin Utz Aktiengesellschaft (Uzin Utz AG) ist Ulm. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 3499 im Register B des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Sie ist an der Frankfurter Börse im Segment General Standard gelistet. Der Jahresabschluss 2019 der Uzin Utz AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie des Aktiengesetzes erstellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit ergänzende Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, wurden Vermerke und Erläuterungen zu einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Die Berichterstattung erfolgt in TEUR. Durch die Erstellung des Jahresabschlusses in TEUR kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelposten auf Zahlen in EUR basieren. Alle Vorjahreszahlen sind in Klammern gesetzt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE, WÄHRUNGSUMRECHNUNGErworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, soweit abnutzbar, angesetzt. In den Herstellungskosten sind, soweit zulässig, Fremdkapitalzinsen gem. § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB enthalten. Die Abschreibungen wurden bei Gebäuden über eine Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren angesetzt. Bei technischen Anlagen und Maschinen, anderen Anlagen sowie bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt die Nutzungsdauer 1 bis 15 Jahre. Bei beweglichem Anlagevermögen wurde einheitlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 800 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei Wertminderungen wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Darlehen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden ebenfalls im Bereich der Finanzanlagen ausgewiesen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt verrechenbaren Kosten auch die gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Soweit Bestandsrisiken vorlagen, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergaben, sind Abwertungen in ausreichendem Umfang vorgenommen worden. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Zur Absicherung des Forderungsrisikos wurden zum Teil Warenkreditversicherungen mit geschäftsüblichen Selbstbehalten abgeschlossen. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wurde eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und der dafür von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen werden latente Steuern gebildet, sofern sich diese Unterschiede in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer angesetzt. Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden, wurde Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern werden gern, dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 3 saldiert ausgewiesen. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ergibt sich aus dem dargestellten Anlagenspiegel In 2019 wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. Finanzanlagen Zum 31.12.2019 hat die Uzin UtzAG ihre Beteiligung an der Arendicom GmbH an die übrigen Gesellschafter veräußert. Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betreffen dem Anlagevermögen zugeordnete Ausleihungen mit mittel- bis langfristigen Tilgungszeiträumen in Höhe von 3.034 TEUR (3.850). Anlagenspiegel
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergeben sich aus nachfolgender Darstellung:
*) Zahlen 31.12.2018, die Zahlen für das Geschäftsjahr 2019 liegen aktuell noch nicht vor Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 25.514 TEUR (26.222), hiervon sind 9.487 TEUR (11.690) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 16.028 TEUR (14.352) sonstige Vermögensgegenstände. Aus Steuervorauszahlungen bestehen Erstattungsansprüche in Höhe von 2.061 TEUR (1.895). Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Uzin Utz AG zum 31. Dezember 2019 beträgt 15.133 TEUR und ist in 5.044.319 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt, die mit einem anteiligen Betrag von 3 EUR am Grundkapital beteiligt sind. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 13. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 3.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu insgesamt 1.000.000 neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 09. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder - in Teilbeträgen - mehrfach um bis zu insgesamt 4.000 TEUR durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre insbesondere für folgende Fälle auszuschließen:
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. Eigene Anteile Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 11. Mai 2020 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen und nur in Übereinstimmung mit § 71 AktG ausgeübt werden. Der Rückkauf der eigenen Aktien dient u. a. dem Zweck der Veräußerung an Dritte oder zur Übernahme von Unternehmen oder Beteiligungen. Daneben ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Gesellschaft hat im Jahr 2019 keine eigenen Aktien erworben, zum Stichtag hält die Uzin Utz AG keine eigenen Aktien. Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklagen in der Gesellschaft ergeben sich gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB aus dem bei der Aktienausgabe erzielten Aufgeld in Höhe von 12.271 TEUR, vermindert um die für Zwecke der in 2000 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendeten Beträge in Höhe von 1.774 TEUR. Zudem sind unter den Kapitalrücklagen die Aufgelder aus der in 2011 erfolgten Kapitalerhöhung in Höhe von 13.193 TEUR sowie Erlöse aus der Hingabe von eigenen Aktien in 2011 in Höhe von 54 TEUR und in 2015 in Höhe von 134 TEUR erfasst. Die Kapitalrücklage beträgt somit 23.878 TEUR (23.878) und hat sich somit gegenüber 2018 nicht verändert. Gewinnrücklagen Bei der Gesellschaft war eine Dotierung der gesetzlichen Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG wegen der nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB gebildeten Kapitalrücklage nicht erforderlich. Die anderen Gewinnrücklagen der Uzin Utz AG betragen wie im Vorjahr 9.481 TEUR (9.481). Jahresüberschuss und Bilanzgewinn der Uzin Utz AG Der Bilanzgewinn der Uzin Utz AG hat sich wie folgt entwickelt:
Im Bilanzgewinn ist ein Betrag von insgesamt 315 T€ enthalten der nach den §§ 253 Abs. 6 und 268 Abs. 8 zur Ausschüttung gesperrt ist. Rückstellungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung wurde nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der Berechnung wurden die Heubeck-Sterbetafeln 2018G sowie ein Rechnungszins von 2,79% (3,34) zu Grunde gelegt. Zum Teil wurde ein Rententrend mit 2,1% berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung beträgt 1.206 TEUR (1.167); der Zeitwert der verrechneten Aktivwerte beträgt 82 TEUR (86). Die verrechneten Aufwendungen und Erträge belaufen sich auf 4 TEUR (4). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 85 TEUR (99). Dieser Unterschiedsbetrag ist zur Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen des Personalbereichs betreffen im Wesentlichen Prämien und Tantiemen, Urlaubslöhne und -gehälter, Gleitzeitguthaben und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Verpflichtung aus dem Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie" der chemischen Industrie beträgt 2.687 TEUR (2.304). Es besteht eine Deckungszusage durch eine Versicherungsgesellschaft in gleicher Höhe. Die Anschaffungskosten der Verpflichtung betragen 2.480 TEUR (2.143), der beizulegende Zeitwert bzw. Erfüllungsbetrag liegt bei den genannten 2.687 TEUR (2.304). Die verrechneten Aufwendungen und Erträge belaufen sich auf 383 TEUR (272). Das Guthaben berechnet sich aus den eingezahlten Beträgen zzgl. der aufgelaufenen Zinserträge abzüglich Kosten. Die sonstigen Rückstellungen aus sonstigen Verpflichtungen und Risiken beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altlasten, Garantieleistungen, Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und Verpflichtungen aus noch ausstehenden Lieferantenrechnungen und Beratungsleistungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer Restlaufzeit gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Die hieraus entstandenen Zinsaufwendungen bzw. Zinserträge sind gesondert im Anhang erläutert. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen die folgenden kumulierten Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen zum Bilanzstichtag:
Die Uzin Utz AG hat sich für den Abschluss von außerbilanziellen Geschäften aus wirtschaftlichen, steuerlichen und bilanzpolitischen Gründen entschieden. Aus den Leasing- und Mietverträgen bestehen Risiken in Form der vertraglich vereinbarten periodischen Zahlungen bzw. aus der Verpflichtung zur Abnahme der geleasten Vermögensgegenstände im Falle der Andienung. Die Leasing- und Mietverträge wurden geschlossen, um sich vorteilhaftere Finanzierungskonditionen im Vergleich zu anderen Fremdfinanzierungsformen zu sichern. Aus begonnenen Investitionsvorhaben bestehen zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen in Höhe von 2.320 TEUR. Mit Lieferanten wurden Rahmenverträge abgeschlossen, um günstige Bezugspreise für die Zukunft zu sichern. Aus diesen Verträgen bestehen Verpflichtungen für das Jahr 2020 in Höhe von 2.149 TEUR und für die Jahre 2021 - 2022 in Höhe von 322 TEUR. Haftungsverhältnisse Es bestehen Haftungsverpflichtungen aus Bürgschaften für verbundene Unternehmen in Höhe von 33.268 TEUR (31.184). Die Uzin Utz AG ist für verbundene Unternehmen Verpflichtungen aus Patronatserklärungen und Garantien in Höhe von 19.952 TEUR (17.344) eingegangen. Des Weiteren hat die Uzin Utz AG eine Einstandserklärung nach § 264 Abs. 3 HGB gegenüber der Pallmann GmbH für die bis zum 31.12.2019 eingegangenen Verpflichtungen der Pallmann GmbH in unbenannter Höhe, befristet bis zum 31.12.2020, gegeben. Gegenüber einer Beteiligungsgesellschaft wurden Darlehen in Höhe von 0 TEUR (59) gewährt, wobei die Uzin Utz AG mit ihrem Rückzahlungsanspruch im Rang hinter sämtliche andere Forderungen auf Rückgewährung zurücktritt. Alle Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen wurden für verbundene Unternehmen abgegeben, deren Jahresabschlüsse vollständig in den Konzernabschluss der Uzin Utz AG aufgenommen werden, die Rangrücktrittserklärung besteht gegenüber einem Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis. Die finanziellen Verhältnisse sind vollständig offengelegt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und Planung dieser Unternehmen ist mit einer Inanspruchnahme derzeit nicht zu rechnen. Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten Die Uzin Utz AG ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken aus Wechselkursschwankungen sowie Zinsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt bzw. eliminiert. Die Derivate werden von der Gesellschaft ausschließlich zu Sicherungszwecken im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit eingesetzt. In 2014 wurde ein variabel verzinsliches Darlehen aufgenommen. Hierfür wurde ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Darlehen und Zinssicherungsgeschäft haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Der Nominalwert betrug 10 Mio. EUR, der Zinssatz 0,8975% p. a. Bewertet nach der "mark-to-market-Methode" beträgt der negative beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2019 91 TEUR (107). Der aktuelle Nominalwert beträgt 4.500 TEUR (5.500). Darlehen und Zinssicherungsgeschäft bilden eine Bewertungseinheit gem. § 254 HGB, eine Drohverlustrückstellung wurde deshalb nicht gebildet. Die verrechneten Aufwendungen und Erträge des Sicherungsgeschäfts betragen 82 TEUR (99). Zum 31. Dezember 2019 bestehen Devisentermingeschäfte und andere strukturierte Währungsgeschäfte in Höhe von 2.443 TEUR (2.602). Diese haben einen Marktwert in Höhe von -41 TEUR (0). Latente Steuern Latente Steuern wurden auf Differenzen bei den Bilanzpositionen für Beteiligungen, Grundstücken und Gebäuden sowie zu Rückstellungen für Betriebsjubiläen, Pensionsverpflichtungen und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Der Berechnung wurde ein Gewerbesteuersatz von 12,6% und ein Körperschaftsteuersatz von 15,0% nebst 5,5% Solidaritätszuschlag zugrunde gelegt. Der zum 31. Dezember 2019 als aktive latente Steuern ausgewiesene Betrag von 230 TEUR (259) unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Dieser setzt sich zusammen aus aktiven latenten Steuern in Höhe von 269 TEUR (261) und aus passiven latenten Steuern in Höhe von 38 TEUR (2). ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten hauptsächlich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (448 TEUR; Vj. 225 TEUR), Erträge aus Währungsumrechnung (349 TEUR; Vj. 546 TEUR), Erträge aus Anlagenverkäufen (76 TEUR; Vj. 5 TEUR) sowie Erträge aus Versicherungsleistungen (154 TEUR; Vj. 98 TEUR). Der Restbetrag setzt sich aus einer Vielzahl kleinerer Beträge zusammen. Erträge die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind beliefen sich in 2019 auf insgesamt 448 TEUR (225). Diese betreffen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Vertriebs- und Werbekosten (rund 12.909 TEUR; Vj. 11.913 TEUR), Betriebskosten (rund 5.830 TEUR; Vj. 6.324 TEUR) sowie Verwaltungskosten (rund 1.112 TEUR; Vj. 1.951 TEUR). In den übrigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 293 TEUR (421) enthalten. Aufwendungen die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind beliefen sich in 2019 auf insgesamt 16 TEUR (67). Diese betreffen ausschließlich Gewährleistungsaufwendungen.
Angaben über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen nach §285 Nr. 21 HGB Mit nahestehenden Personen und Unternehmen wurden in 2019 Geschäfte in folgendem Umfang getätigt:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Hiervon entfallen 47 TEUR (2016) auf periodenfremde Aufwendungen und 4 TEUR (0) auf periodenfremde Erträge. Außerdem ist unter diesem Posten ein Steueraufwand in Höhe von 29 TEUR (Vorjahr Ertrag 86) aus der Anpassung einer latenten Steuerabgrenzung gem. § 274 HGB verrechnet. Sonstige Steuern Die Position sonstige Steuern enthält periodenfremde, außergewöhnliche Steueraufwendungen in Höhe von 13 TEUR (0). Sonstige AngabenOrgane der Uzin Utz Aktiengesellschaft Vorstand: Heinz Leibundgut Kaufmann Eidg. Diplom-Verkaufsleiter Diplom-Unternehmensentwicklung (FH) 4614 Hägendorf (CH) Ressorts: Finanzen & Controlling, Führung der Beteiligungsgesellschaften, Compliance, Risikomanagement und Investor Relations Julian Utz Diplom-Volkswirt 89073 Ulm Ressorts: Produktion, Forschung & Entwicklung, Personal & Recht, Unternehmensentwicklung Philipp Utz Diplom-Kaufmann 81475 München Ressorts: Marketing, Vertrieb, Logistik & Einkauf, IT, Unternehmensentwicklung Mitgliedschaften des Vorstandes in Aufsichts- und Beiräten: Philipp Utz: - SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA, Ulm, Mitglied des Aufsichtsrats Aufsichtsrat: Dr. H. Werner Utz - Vorsitzender - Diplom-Kaufmann 89584 Ehingen Frank-W. Dreisörner - stellvertretender Vorsitzender - Diplom-Ökonom Diplomingenieur 47815 Krefeld Dr. Rainer Kögel Rechtsanwalt / Partner der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart 70597 Stuttgart Paul-Hermann Bauder Geschäftsführender Gesellschafter der Paul Bauder GmbH & Co. KG, Stuttgart 70499 Stuttgart Amelie Klußmann Diplom Kulturwirtin, Diplomatin 10965 Berlin Timm Wiegmann Diplom Ingenieur, CEO und Gesellschafter Alberdingk Boley GmbH, Krefeld 47800 Krefeld Der Aufsichtsrat verfügt über zwei Ausschüsse. Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder an: Paul-Hermann Bauder (Vorsitzender), Dr. Rainer Kögel, Timm Wiegmann. Der Personalausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. Rainer Kögel (Vorsitzender), Dr. H. Werner Utz, Frank W. Dreisörner. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen zum 31. Dezember 2019 folgende weitere Mitgliedschaften in Aufsichts- und Beiräten: Dr. H. Werner Utz:
Dr. Rainer Kögel:
Von vorstehenden Aufsichts- und Beiräten ist lediglich der Aufsichtsrat der Scherr + Klimke AG, Ulm, ein gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat nach §100 Abs. 2 Nr. 1 AktG. Frank-W. Dreisörner:
Gesamtbezüge und Anteilsbesitz Die Vergütung des Vorstands der Uzin Utz AG im Geschäftsjahr 2019 betrug 1.534 TEUR (1.955), davon fix 789 TEUR (897), erfolgsabhängig 745 TEUR (1.057). Über die ausführliche Vergütung des Vorstands wird im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, berichtet. Auf Grundlage der vorgeschlagenen Dividende erhielt der Aufsichtsrat 417 TEUR (295) für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019, davon 61 TEUR (50) fix und 356 TEUR (246) variabel. Der Sozietät eines Aufsichtsratsmitglieds wurden für Beratungsleistungen im Berichtsjahr 109 TEUR (223) bezahlt. Für zukünftige Pensionsverpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Vorstand wurde eine Rückstellung in Höhe von 974 TEUR (945) gebildet. Der Zeitwert der Verrechneten Aktivwerte beträgt 82 TEUR (86). Früheren Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2019 Ruhegehälter in Höhe von 75 TEUR (73) bezahlt. Per 31. Dezember 2019 umfasste der Anteilsbesitz des gesamten Vorstands direkt oder indirekt 2.709.472 Aktien (2.705.504). Der gesamte Aufsichtsrat besitzt direkt oder indirekt 2.709.867 (2.705.899) Aktien des Unternehmens. Honorar für die Abschlussprüfung Über die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird im Konzernabschluss berichtet. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Unternehmens-Homepage zugänglich gemacht. Offenlegung Der Jahresabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Angaben nach § 160 Abs. 1 AktG Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an der Uzin Utz AG erreicht, überschreitet oder unterschreitet, ist verpflichtet dies unserer Gesellschaft nach § 21 WpHG mitzuteilen. Der Uzin Utz AG obliegt es diese Mitteilungen gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen. Der Gesellschaft wurden zum 31. Dezember 2019 folgende bestehende Beteiligungen nach § 33 WpHG mitgeteilt:
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Nach dem Bilanzstichtag kam es weltweit zu einer verstärkten Ausbreitung des Coronavirus 2019-NCoV. Bei der Uzin Utz Group wurde von Vorstand und Bereichsleitern dazu ein Stufenplan erarbeitet sowie mehrere Informationsseiten im Intranet eingerichtet. Höchste Priorität hat hierbei die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Nähere Informationen hierzu können dem Lagebericht entnommen werden. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung liegen bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts nicht vor. Sonstiges Derzeit gibt es keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme für Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Uzin Utz AG betrug im Durchschnitt 406 (390). Zusätzlich wurde 25 (27) jungen Menschen eine Ausbildung ermöglicht. Die Mitarbeiter verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Betriebsbereiche:
Der Jahresabschluss der Uzin Utz AG zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 51.527 TEUR aus, der sich aus Jahresüberschuss und Gewinnvortrag zusammensetzt. Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: DIVIDENDENVORSCHLAG Der Jahresabschluss nach HGB der Uzin Utz AG zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 51.486.724,25 EUR (41.141.598,39) aus. Der Vorstand bittet den Aufsichtsrat um Beschlussfassung über folgenden Ergebnisverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung: Ausgehend von einem Jahresüberschuss nach HGB von 16.902.740,56 EUR (8.799.007,23) ergibt sich zuzüglich eines Gewinnvortrags in Höhe von 34.583.983,69 EUR (32.242.591,16) ein Bilanzgewinn von 51.486.724,25 EUR (41.141.598,39). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss nach HGB ausgewiesenen Bilanzgewinn von 51.486.724,25 EUR (41.141.598,39) wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 1,30 EUR (1,30) je Stückaktie, insgesamt 6.557.614,70 EUR (6.557.614,70) auf das Grundkapital von 15.132.957,00 EUR (15.132.957,00). Die Differenz von 44.929.109,55 EUR (34.583.983,69) sowie der Betrag, der auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre und der gemäß § 71b AktG von der Ausschüttung auszuschließen ist, sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Basierend auf den Entwicklungen der Corona-Krise in den nächsten Wochen und den daraus abzuleitenden Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Uzin Utz AG werden Vorstand und Aufsichtsrat diesen Vorschlag bis zum Termin der Hauptversammlung laufend überprüfen und der Hauptversammlung gegebenenfalls eine aktualisierte Empfehlung unterbreiten.
Ulm, 20. März 2020 Uzin Utz Aktiengesellschaft Der Vorstand Heinz Leibundgut Julian Utz Philipp Utz BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Uzin Utz Aktiengesellschaft, Ulm Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Uzin Utz Aktiengesellschaft, Ulm, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Uzin Utz Aktiengesellschaft, Ulm, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht bedeutsamsten Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen Beschreibung des Sachverhalts Zu den im Rahmen der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie in Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz". Bei der Überprüfung der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, insbesondere bei der Werthaltigkeit dieser Anteile, besteht aufgrund deren Wesentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert mit voraussichtlich dauernder Wertminderung hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung für den Jahresabschluss. Zudem sind die Bewertungen der Anteile an verbundenen Unternehmen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Aus unserer Sicht war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den Prozess im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Werte sowie der Einschätzung einer Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft analysiert und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen zur Einschätzung künftiger Zahlungsströme vorgenommen. Wir haben uns von der Angemessenheit des zugrundeliegenden Bewertungsmodells überzeugt, insbesondere hinsichtlich der zur Anwendung gelangten Bewertungsgrundsätze sowie der formalen und rechnerischen Richtigkeit des Berechnungsschemas. Gesondert haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsströme überzeugt, indem ein Abgleich mit den aktuellen Daten aus der von der Uzin Utz Aktiengesellschaft erstellten fünfjährigen Unternehmensplanung sowie eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen erfolgte. Wir haben uns mit den zugrunde gelegten Annahmen und Parametern einschließlich des verwendeten Diskontierungszinssatzes auseinandergesetzt. Ferner haben wir ergänzend geprüft, inwieweit eine für möglich gehaltene Änderung der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen, welche auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen können, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, ein mögliches Wertminderungsrisiko begründen könnte. Periodenabgrenzung der ausgewiesenen Umsatzerlöse Beschreibung des Sachverhalts Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben in Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie in Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung". Die Umsatzentwicklung der Gesellschaft ist im Abschnitt "Ertragslage" des Lageberichts erläutert. Die Umsatzerlöse der Uzin Utz Aktiengesellschaft belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 145,1 Mio. Die Uzin Utz Aktiengesellschaft erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Produkten, wenn die Voraussetzungen zur Umsatzrealisierung gegeben sind. Dafür müssen unter anderem die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an den verkauften Produkten verbunden sind, auf die Kunden übergegangen sein. Die wesentlichen Märkte befinden sich in Europa. Es besteht das grundsätzliche Risiko der nicht periodengerechten Umsatzrealisierung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertragslage der Gesellschaft, soweit die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Es besteht demnach das erhöhte Risiko für den Jahresabschluss, dass die ausgewiesenen Umsatzerlöse und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unzutreffend ausgewiesen werden. Prüferisches Vorgehen Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzrealisierung haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen in Bezug auf den Warenausgang, die Rechnungsstellung und die Berücksichtigung von Verkaufskonditionen nachvollzogen und durch Kontrolltests beurteilt. Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse insbesondere durch Nachweise von Dritten für ausgewählte, zum Stichtag noch nicht ausgeglichene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beurteilt. Unsere Prüfung erfolgte auf Basis risikoorientiert ausgewählter repräsentativer Stichproben. Für einen festgelegten Zeitraum vor und nach dem Abschlussstichtag haben wir Umsatzbuchungen auf ihre periodengerechte Zuordnung beurteilt. Um Auffälligkeiten in der Umsatzrealisierung und den zugehörigen Materialaufwendungen zu erkennen, haben wir ferner datenanalytische Verfahren eingesetzt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Am 5. Dezember 2019 wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Seit dem Geschäftsjahr 2005 sind wir ununterbrochen als Abschlussprüfer der Uzin Utz Aktiengesellschaft, Ulm, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Kristin Güra.
München, den 23. März 2020 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
gez. Peter Knop Wirtschaftsprüfer gez. Kristin Güra Wirtschaftsprüferin Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des LageberichtsFolgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind:
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Ulm, den 20. März 2020 Der Vorstand |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
8 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Beteiligungsgesellschaften
Wärmebehandlung von Metallen
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen