Fahrschule 95 GmbHLiquidiert

32609 Hüllhorst, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7924
Vorher
Fahrschule Knollmann GmbHFahrschule Welpott Bad Oeynhausen GmbH
Eingetragen
25.11.2003
Branche
FahrschulenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Betrieb einer Fahrschule sowie einer Verkehrsfachschule sowie aller damit verbundenen oder dem Geschäftszweck fördernden Geschäfte, Maßnahmen und Handlungen, die im Fahrschulbereich und Verkehrsfachschulbereich anfallen.

Historie

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Management

NameRolle
Marco Knollmann
seit 1.4.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

52.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Welpott Bad Oeynhausen GmbH

Hüllhorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

Aktiva

2011 2010
EUR TEUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.721,00 3
II. Sachanlagen 63.307,00 4
III. Finanzanlagen 0,00 13
  68.028,00 20
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.764,15 10
II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.241,28 2
  43.005,43 12
C. Rechnungsabgrenzung 1.940,16 0
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 92.469,86 87
  205.443,45 119

Passiva

   
  2011 2010
  EUR TEUR
A. Eigenkapital    
I. Kapitalanteile 52.500,00 52
II. Bilanzverlust -144.969,86 -139
  -92.469,86 -87
B. Rückstellungen 23.560,28 10
C. Verbindlichkeiten 181.882,87 109
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 136.135,04    
- davon aus Steuern: EUR 11.992,76    
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 2.647,21    
- davon gegenüber Gesellschaftern EUR 67.203,00    
  205.443,15 119

Anhang zum Jahresabschluss 2011

Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Dir handelsrechtlich vorgeschriebenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht erfolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB hat die Gesellschaft nicht vorgenommen Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zusammenfassend festzustellen, dass sie unverändert übernommen wurden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde daher weitestgehend Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bewegliches Anlagevermögen wird seid 2010 linear abgeschrieben. Vor dem 01. Januar 2010 angeschafftes Anlagevermögen wurden linear oder soweit steuerlich zulässig degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 EUR wurden sofort abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.

Die Finanzanlagen waren zu Anschaffungskosten angesetzt. Aufgrund der Liquidation der entsprechenden Gesellschaften und der zu erwartenden Liquidationsrate waren diese vollständig abzuschreiben.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte am Bilanzstichtag über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von dem Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Marco Knollmann geführt.

Zur Abwendung der Überschuldung trat der Gesellschafter-Geschäftsführer Herr Marco Knollmann mit seinen Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass diese Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquiditätsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldner übersteigenden Vermögen bedient werden brauchen. Daneben besteht aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose.

Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2012

 

gez. Marco Knollmann

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