Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
CSA Verwaltungs AGLiquidiert
97074 Würzburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Scheck seit 1.10.2012 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Prosperity Verwaltungs GmbHAufgelöst | 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CSA Verwaltungs AGWürzburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2010gem. § 326 HGB zum Zweck der Offenlegung verkürztBilanz zum 31. Dezember 2010CSA Verwaltungs AG, WürzburgAktiva
gem. § 326 HGB zum Zweck der Offenlegung verkürzter Anhang 2010CSA Verwaltungs AG, WürzburgI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der CSA Verwaltungs AG, Würzburg, zum 31. Dezember 2010 ist entsprechend den Regelungen des für alle Kaufleute geltenden Ersten Abschnittes des Dritten Buches HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Zweiten Abschnitts sowie unter Beachtung der Regelungen des AktG und der Satzung aufgestellt worden. Nach den Größenklassenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB gilt die CSA Verwaltungs AG als kleine Kapitalgesellschaft. Sie hat von den für diese Gesellschaften vorgesehenen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert. Nicht in der Bilanz enthaltene Angaben werden im Anhang gemacht. Aufgrund erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist die Darstellungs- und Methodenstetigkeit im vorliegenden Jahresabschluss durchbrochen; eine Anpassung der Vorjahreszahlen war gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB nicht erforderlich und ist nicht erfolgt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis € 410 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert des Bilanzstichtages ausgewiesen. Ausschüttungen von Beteiligungsgesellschaften, die ohne einen entsprechenden Gewinnausweis der jeweiligen Gesellschaft erfolgen, werden als Kapitalrückzahlung/Anschaffungskostenminderung behandelt und im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt. Die Forderungen und übrigen Vermögensposten sind zum Nennwert, ggf. vermindert um Wertberichtigungen, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten, restlaufzeitentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Ausweis der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Latente Steuern bilanziert die Gesellschaft grundsätzlich nach den Vorschriften des § 274 HGB und macht hierbei vom Wahlrecht des saldierten Ausweises aktiver und passiver Steuerlatenzen Gebrauch; von der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 274a Abs. 5 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Auf den Ansatz der sich hiernach ergebenden aktiven Steuerlatenzen wurde entsprechend dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. III. Einzelangaben zur BilanzDie sonstigen Ausleihungen enthalten Darlehensforderungen an den Vorstand der Gesellschaft in Höhe von € 60.639. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen in Höhe von € 208.055 gleichzeitig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. Das Grundkapital beträgt € 50.000 und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Besicherungen sind nicht erfolgt. IV. Sonstige AngabenDer Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt zusammen:
Zum einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Vorstand ist Herr Slobodan Cvetkovic, geschäftsansässig Bad Homburg v.d. Höhe, bestellt. Die Unternehmen, deren Anteile zu mindestens 20 % von der CSA Verwaltungs AG gehalten werden, gehen aus der folgenden Aufstellung des Anteilsbesitzes hervor:
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG und der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG, beide Würzburg. Zusammen mit der CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG und der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hat die CSA Verwaltungs AG im Geschäftsjahr 2010 vier Darlehen über insgesamt T€ 3.000 bei der Allianz Lebensversicherung AG aufgenommen. Die Darlehen sind durch Briefgrundschulden auf Immobilien der CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG bzw. der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG sowie durch Sicherungsabtretung von Mietforderungen besichert und valutieren zum Bilanzstichtag mit T€ 2.985. Hiervon sind T€ 1.084 bei der CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG und T€ 1.901 bei der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG passiviert, da sie insoweit der Finanzierung bei diesen Gesellschaften dienen; in wirtschaftlicher Betrachtungsweise verbleibt bei der CSA Verwaltungs AG eine gesamtschuldnerische Mithaftung hinsichtlich der valutierenden Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen (insgesamt T€ 2.985). Mit einer Inanspruchnahme der CSA Verwaltungs AG ist nicht zu rechnen: Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG bzw. die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG den vertragsgemäßen Verpflichtungen zur Leistung des Schuldendienstes nicht nachkommen werden. Von der Pflicht zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses ist die CSA Verwaltungs AG gem. § 293 Abs. 1 HGB befreit. Ebenfalls gem. § 293 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreites Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Prosperia GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe, die unter Hinweis auf § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt hat, dass ihr 100 % der Anteile an der CSA Verwaltungs AG gehören. Da die CSA Verwaltungs AG keinem Beherrschungsvertrag unterworfen ist, hat die CSA Verwaltungs AG aufgrund dieses Abhängigkeitsverhältnisses gemäß § 312 Abs. 3 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Berichtsjahr nicht vorgelegen."
Würzburg, den 26. Mai 2011 CSA Verwaltungs AG Slobodan Cvetkovic, Vorstand |
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