Hutmacher GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
37.398,00 |
22.927,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II. Sachanlagen |
37.394,00 |
22.923,00 |
| B. Umlaufvermögen |
126.123,40 |
96.487,77 |
| I. Vorräte |
13.897,80 |
15.343,40 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
16.484,39 |
16.165,86 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
95.741,21 |
64.978,51 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
912,00 |
5.354,91 |
| Aktiva |
164.433,40
|
124.769,68 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
102.229,13 |
76.896,12 |
| I. eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II. Gewinnvortrag |
64.113,83 |
63.119,98 |
| III. Jahresüberschuss |
25.333,01 |
993,85 |
| B. Rückstellungen |
30.186,25 |
12.603,20 |
| C. Verbindlichkeiten |
32.018,02 |
35.270,36 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
29.499,20 |
27.601,80 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.518,82 |
7.668,56 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
2.518,82 |
7.668,56 |
| Summe Passiva |
164.433,40 |
124.769,68 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.12.2023 festgestellt.
Hutmacher GmbH, Mönchengladbach
A N H A N G
zum 31. Dezember 2022
a) Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes
(III. Buch HGB) aufgestellt.
Die Hutmacher GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
b) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften
der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für die Gliederung
der Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung gem. §
276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die
Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der Bilanzposten richtet
sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden
mit den steuerrechtlich zulässigen Werten linear berechnet.
Die Nutzungsdauern betragen zwischen 3 und 10 Jahren.
Geringwertige Anlagegüter im Einzelwert von nicht mehr als EUR 150,00 werden im Jahr
des Zugangs abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit einem Einzelwert zwischen EUR 150,00
und nicht mehr als EUR 1.000,00 wird ein steuerlicher Sammelposten gebildet und über
einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr 2022 nicht erforderlich.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nach Maßgabe der Bonität zum
Nennwert ausgewiesen.
Für das allgemeine Ausfallrisiko, die Inanspruchnahme von Zahlungszielen und damit
verbundene Zinsverluste, Skontoabzüge sowie für die Kosten des Mahn- und Beitreibungsverfahrens
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Forderungen (ausschließlich
Umsatzsteuer) gebildet.
Die übrigen Forderungen und liquiden Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten
und Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden
Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.
c) Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die im Anlagevermögen enthaltenen geringwertigen Wirtschaftsgüter, die voll abgeschrieben
sind, wird im Jahr des Zuganges der sofortige Abgang unterstellt.
d) Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Jürgen Hutmacher und Herr Holger Hutmacher,
Mönchengladbach.
Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
verzichtet.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 11 Mitarbeiter.
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse bestehen nach den uns erteilten Auskünften
nicht.
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