Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Light-Commerce Ventures GmbHLiquidiert
Roonstraße 27, 25335 Elmshorn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sina Maria Hakanson seit 7.12.2023 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Light-Commerce Ventures GmbHElmshornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
ANHANGfür das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31. Dezember 2019 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma Light-Commerce Ventures GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg HR B 13635 PI) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt daher grundsätzlich den größenabhängigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen nach § 274a, § 276, § 288 Abs. 1 und § 326 HGB. Auf die Anwendung der größenabhängigen Aufstellungserleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB für kleine Gesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB wurde verzichtet. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Erstellung eines Lageberichts ist nach § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB nicht erforderlich. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der §§ 242 ‑ 256a HGB und §§ 264 ‑ 277 HGB. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens aufgestellt und geht daher auch bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des sogenannten gemilderten Niederstwertprinzips. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei Wertaufholungen erfolgen Zuschreibungen unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Höchstbetrag gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bilanziert und beinhalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 201.508,01). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor. Guthaben bei Kreditinstituten werden unter Berücksichtigung schwebender Zahlungen zum Nominalwert erfasst. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft ist in der Handelsbilanz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bilanziell überschuldet. Durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff gemäß § 19 Abs. 2 InsO dahingehend geändert, dass eine Überschuldung nicht vorliegt, wenn die Fortführung der Unternehmenstätigkeit überwiegend wahrscheinlich ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nach Beurteilung der Geschäftsführung nicht vor. Im Hinblick auf sonstige Verbindlichkeiten liegt in Höhe von EUR 78.410,89 ein qualifizierter Rangrücktritt vor, so dass diese Verbindlichkeiten für insolvenzrechtliche Zwecke als Eigenkapital anzusehen sind und folglich keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. III. Organe der Gesellschaft Die Unternehmerin Frau Sina Maria Hakanson, Elmshorn ist als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bestellt. IV. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar - 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 73.139,25
mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 337,50 auf neue
Rechnung vorzutragen.
V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft neben der Geschäftsführerin keine Mitarbeiter.
Elmshorn, den 26. Februar 2021 gez. Sina Maria Hakanson Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. März 2021 |
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