Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 34732
Eingetragen
13.12.1993
Branche
Erbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenDruck- und MedienvorstufeErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von telefonischen Audiotex-Diensten im deutschen und europäischen Markt. Entwicklung, Vermarktung und Durchführung von telefonischen und sonstigen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Bsdurek
seit 3.4.2019
Prokura
Christian Müller
seit 2.1.2019
Geschäftsführer
Stefan Knoche
seit 20.8.2002
Prokura

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro Media Service GmbH

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

PRO MEDIA SERVICE GMBH, BIELEFELD

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 33.669,00 60
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.021,00 16
II. Sachanlagen 24.648,00 44
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.301.611,00 1.312
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.301.611,00 1.312
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 1
1.335.280,00 1.373

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
TEUR
A. EIGENKAPITAL 810.486,00 810
I. Gezeichnetes Kapital 767.000,00 767
II. Gewinnvortrag 43.486,00 43
B. RÜCKSTELLUNGEN 421.306,69 450
C. VERBINDLICHKEITEN 103.487,31 113
1.335.280,00 1.373

PRO MEDIA SERVICE GMBH, BIELEFELD
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Pro Media Service GmbH mit Sitz in Bielefeld ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld unter der Nummer HRB 34732 registriert. Der Jahresabschluss der Gesellschaft berücksichtigt für das Geschäftsjahr 2023 die Vorschriften des HGB und des GmbHG.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Daher werden teilweise die größenabhängigen Erleichterungen von § 274a und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Vorhersehbare Risiken und Verluste sind berücksichtigt.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Das unbewegliche und bewegliche Anlagevermögen wird nach Maßgabe der Nutzungsdauer linear in Anlehnung an die zulässigen steuerlichen Höchstbeträge abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizu-legenden Wert und das Gebot der Wertaufholung werden grundsätzlich vorgenommen bzw. beachtet; im Berichtsjahr lagen keine Vorgänge dieser Art vor. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden zum Nennwert bilanziert. Auf die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen wurde aufgrund der Geringfügigkeit verzichtet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der "Richtlinien 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Bei der Berechnung wurde eine Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 1,75 %, eine Rentendynamik von 2,00 % sowie eine Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung von EUR 87.600,00 zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82 % angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre abgezinst worden. Der Abzinsungssatz wird von der deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft hat sich zur Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für die Form des Gesamtkosten-verfahrens entschieden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.159 (Vorjahr: TEUR 996).

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von TEUR 2. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Es wird von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Im Jahr 2023 wird der verbleibende Restbetrag von TEUR 9 voll zugeführt (Vorjahr: TEUR 4), sodass zum 31.12.2023 keine Unterdeckung mehr besteht.

Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von (TEUR 4, Vorjahr: TEUR 2) auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundener Unternehmen.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. Angaben zu bestimmten anderen Sachbereichen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse der Gesellschaft bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 338 (Vorjahr: TEUR 130), davon in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 53) gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl belief sich im Geschäftsjahr auf 57 (Vorjahr: 61).

Der Jahresabschluss der Pro Media Service GmbH, Bielefeld, wird in den Konzernabschluss der Zeitungsverlag NEUE WESTFÄLISCHE Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bielefeld, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt.

 

Bielefeld, den 14. März 2024

gez. Christian Müller, Hinweis zur Feststellung des Jahresabschlusses nach § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB:

Pro Media Service GmbH

Der Jahresabschluss der Pro Media Service GmbH, Bielefeld wurde in der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2024 festgestellt.

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