Pro Media Service GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
PRO MEDIA SERVICE GMBH, BIELEFELD
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
TEUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
33.669,00 |
60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.021,00 |
16 |
| II.
Sachanlagen |
24.648,00 |
44 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
1.301.611,00 |
1.312 |
| Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
1.301.611,00 |
1.312 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
0,00 |
1 |
|
1.335.280,00 |
1.373 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
TEUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
810.486,00 |
810 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
767.000,00 |
767 |
| II.
Gewinnvortrag |
43.486,00 |
43 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
421.306,69 |
450 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
103.487,31 |
113 |
|
1.335.280,00 |
1.373 |
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Pro Media Service GmbH mit Sitz in Bielefeld ist
beim Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld unter der
Nummer HRB 34732 registriert. Der Jahresabschluss der
Gesellschaft berücksichtigt für das
Geschäftsjahr 2023 die Vorschriften des HGB und des
GmbHG.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Daher werden teilweise die größenabhängigen
Erleichterungen von § 274a und § 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet. Vorhersehbare Risiken und Verluste sind
berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt. Das unbewegliche und bewegliche
Anlagevermögen wird nach Maßgabe der
Nutzungsdauer linear in Anlehnung an die zulässigen
steuerlichen Höchstbeträge abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizu-legenden Wert und das Gebot der
Wertaufholung werden grundsätzlich vorgenommen bzw.
beachtet; im Berichtsjahr lagen keine Vorgänge dieser
Art vor. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert bis EUR
800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
werden zum Nennwert bilanziert. Auf die Bildung von
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
wurde aufgrund der Geringfügigkeit verzichtet.
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach
dem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der
"Richtlinien 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.
Bei der Berechnung wurde eine Dynamik der anrechenbaren
Bezüge von 1,75 %, eine Rentendynamik von 2,00 % sowie
eine Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen
Rentenversicherung von EUR 87.600,00 zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der durchschnittliche Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre von 1,82 % angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Wirtschaftsjahre abgezinst worden. Der Abzinsungssatz wird
von der deutschen Bundesbank nach Maßgabe der
Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt
gegeben.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Gesellschaft hat sich zur Darstellung der Gewinn-
und Verlustrechnung für die Form des
Gesamtkosten-verfahrens entschieden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen
verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.159
(Vorjahr: TEUR 996).
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6
HGB in Höhe von TEUR 2. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
Es wird von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs.
1 EGHGB Gebrauch gemacht. Im Jahr 2023 wird der
verbleibende Restbetrag von TEUR 9 voll zugeführt
(Vorjahr: TEUR 4), sodass zum 31.12.2023 keine Unterdeckung
mehr besteht.
Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von (TEUR
4, Vorjahr: TEUR 2) auf Verbindlichkeiten gegenüber
verbundener Unternehmen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Angaben zu bestimmten anderen
Sachbereichen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Für Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse der
Gesellschaft bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen
in Höhe von TEUR 338 (Vorjahr: TEUR 130), davon in
Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 53) gegenüber
verbundenen Unternehmen.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl belief sich im
Geschäftsjahr auf 57 (Vorjahr: 61).
Der Jahresabschluss der Pro Media Service GmbH,
Bielefeld, wird in den Konzernabschluss der Zeitungsverlag
NEUE WESTFÄLISCHE Verwaltungsgesellschaft mit
beschränkter Haftung, Bielefeld, einbezogen, die den
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen aufstellt.
Bielefeld, den 14. März
2024
gez.
Christian Müller, Hinweis zur Feststellung des
Jahresabschlusses nach § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB:
Pro Media Service GmbH
Der Jahresabschluss der Pro Media Service GmbH,
Bielefeld wurde in der Gesellschafterversammlung vom
24.06.2024 festgestellt.
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