Energiepartner Wesseling GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maren Behler seit 17.6.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Dr. Kreitsch seit 24.9.2024 | Geschäftsführer |
Sebastian Ludyga seit 4.4.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Wesseling | 0.00% |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% | |
| 25.30% | |
| 10.10% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Wesseling GmbHWesselingJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVSEITE
AnhangInhaltsverzeichnis des Anhangs I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses II. Erläuterung zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden B. Erläuterung zur Bilanz C. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung III. Ergänzende Angaben I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Stadtwerke Wesseling GmbH (SWW) hat ihren Sitz in Wesseling und ist beim Handelsregister Köln (HRB 43547) eingetragen. Sie ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Stadtwerke Wesseling GmbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt. Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden überwiegend die Angaben im Anhang übernommen. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und orientieren sich an den steuerlichen Bestimmungen. Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um die Positionen Verteilungsanlagen, empfangenen Ertragszuschüsse und der Forderungen/ Verbindlichkeiten gegen/gegenüber der Stadt erweitert. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Den planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen liegen die wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde. Alle Anlagenzugänge werden linear und pro rata temporis abgeschrieben. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 250 EUR und bis zu 1.000 EUR betragen wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Dieser wird nach allgemeinen Grundsätzen zur Schätzung der Nutzungsdauer und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vereinfachend über 5 Jahre abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei den Gebäuden beläuft sich auf 25 Jahre. Die Nutzungsdauer der Verteilungsanlagen liegt bei 33 Jahren. Technische Anlagen und Maschinen werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 bis 33 Jahren abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 und 13 Jahren. Finanzanlagen Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Bei nicht vorübergehender Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen angesetzt Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu gleitenden Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Aktiva Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden voll abgeschrieben. Forderung und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Wesseling werden gesondert als Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu Nennwerten. Eigenkapital Das gezeichnet Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Empfangene Ertragszuschüsse Die auf Grundlage der Abwassersatzung und der AB-Abwasser erhobenen Ertragszuschüsse werden entsprechend der Abschreibung der zugehörigen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. B. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Der als Anlage beigefügte Anlagenachweis ist Bestandteil dieses Anhanges nach § 284 (3) HGB. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligung zum 31. Dezember 2022
Die Ausschüttung der GVG Rhein-Erft GmbH betrug 973.046,00 € brutto. Die Ausschüttung der GWG Wohnungsgesellschaft mbH betrug 25.300,00 € brutto. Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistung umfassen im Wesentlichen mit 607 TEUR Forderungen aus Wasserlieferungen sowie mit 55 TEUR aus Dienstleistungen. Die Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen umfassen im Wesentlichen mit 36 TEUR Forderungen aus Wärme- und Wasserlieferungen sowie die Einnahmeabrechnung aus dem ÖPNV mit 24 TEUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit 232 TEUR Forderungen aus der Abrechnung des Verwaltungskostenbeitrages 2022 sowie mit 7 TEUR aus Darlehen. Die Forderungen gegen die Stadt beinhalten mit 23 TEUR Energie- und Wasserdienstleistungen, mit 7 TEUR aus der Abrechnung des Schülerverkehrs, mit 27 TEUR aus Miet- und Pachtentgelten, mit 446 TEUR aus Stromverkauf, mit 1.091 TEUR Verlustausgleich ÖPNV sowie mit 208 TEUR aus Steuern. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen mit 964 TEUR Forderungen aus Steuern sowie mit 99 TEUR aus debitorischen Kreditoren. Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 4.200.000,00 EUR. Aus dem Jahresgewinn 2021 in Höhe 760.013,82 EUR wurde den Gewinnrücklagen 360.013,82 TEUR zugeführt und 400.000,00 TEUR wurde an die Stadt Wesseling als Gesellschafter ausgeschüttet. Empfangene Ertragszuschüsse
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Derivate Finanzinstrumente Die Gesellschaft hat in Jahre 2006 ein Bankdarlehen über 1.781 TEUR aufgenommen und zur Sicherung des Zinssatzes über die Gesamtlaufzeit bis 30.09.2032 einen Zins-Swap abgeschlossen. Der Betrieb bildet eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB, in der das Bankdarlehen als Grundgeschäft und der Zins-Swap als Sicherungsgeschäft zusammengefasst wird. Es handelt sich bei der Bewertungseinheit um einen Mikro-Hedge, der das Zinsrisiko aufgrund von Marktzinsschwankungen des 3-Monats-EURIBOR absichert. Das in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesene Darlehen valutiert zum 31.12.2022 mit 731 TEUR. Das abgesicherte Risiko entspricht dem negativen Marktwert des Zinssatz-Swaps zum Bilanzstichtag von 51 TEUR. Die gegenläufigen Zahlungsströme werden sich zukünftig voraussichtlich ausgleichen, da Grund- und Sicherungsgeschäft dem gleichen Risiko unterliegen. So ist der Nominalbetrag, Laufzeit und Zeitpunkte der Zinszahlungen der beiden Geschäfte gleich. Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde eine Bankverbindlichkeit in Höhe von 1.687 TEUR durch eine Bürgschaft der Stadt Wesseling besichert. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Verbindlichkeiten aus Bürgschaften schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität als sehr gering ein. Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen uns derzeit nicht vor. Die erhaltenen Anzahlungen und Bestellung umfassen mit 22 TEUR Vorauszahlungen auf die Erstellung von Hausanschlüssen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Investitions- und Erhaltungsmaßen in Höhe von 515 TEUR, Kautions- und Sicherheitseinbehalten in Höhe von 60 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen umfassen im Wesentlichen mit 29 TEUR ÖPNV-Dienstleistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen mit 5 TEUR Verbindlichkeiten aus Abwasser,-Straßenreinigung und Müllentsorgung der Entsorgungsbetriebe Wesseling, mit .39 TEUR aus Personalabrechnung sowie mit 10 TEUR aus Unterhaltung von Gebäuden. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Personalkosten in Höhe von 271TEUR, aus der Konzessionsausgaben in Höhe von 141 TEUR sowie aus zwei Darlehen der Stadt in Höhe von 1.808 TEUR. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen mit 4 TEUR Steuern sowie mit 220 TEUR aus kreditorischen Debitoren. Die Restlaufzeiten sind in dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. III. Ergänzende Angaben Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren aus bestehenden Leasingverträgen. Die Summe der zu zahlenden Leasingraten aus bestehenden Verträgen beträgt am 31.12.2022 36.267,84 EUR. Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 15,67 (Vorjahr 17,67 Personen), hiervon 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit. Die Stadtwerke Wesseling GmbH beschäftigt 2 gewerbliche Auszubildende und 1 kaufmännische Auszubildende, welche nach Beendigung Ihrer Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wurde. 1 Mitarbeiter ist über eine Nebentätigkeitsvereinbarung angestellt. Alleiniger Geschäftsführer der Stadtwerke Wesseling GmbH ist Herr Gunnar Ohrndorf. Herr Ohrndorf führt die Geschäfte nebenamtlich und erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 835,17 EUR. Die Gesamtvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf 10.022,04 EUR (Vorjahr 12.225,96 EUR). Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:
Im Geschäftsjahr wurden an die Aufsichtsratsmitglieder 7.100 EUR an Aufwandsentschädigung gezahlt. Das Honorar des Abschlussprüfers beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 10.000,00 EUR Abschlussprüfungsleistungen und mit 4.652,50 EUR auf andere Bestätigungsleistungen. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres wie folgt eingetreten: Der Rat der Stadt Wesseling genehmigt eine Stützungsmaßnahme für die Wärmegesellschaft Wesseling GmbH in Höhe von bis zu 200.000 € durch die Stadtwerke Wesseling GmbH im Wege einer Einzahlung in die Kapitalrücklage der WGW oder in Form einer anteiligen Verlustübernahme ("verlorener Zuschuss") unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschafterin GVG Hürth zeitgleich und in gleichem Umfang die gemeinsame Tochtergesellschaft WGW finanziell unterstützt. Die Stadtwerke Wesseling GmbH ist ein Tochterunternehmen der Stadt Wesseling. Der Abschluss wird in den Konzernabschluss der Stadt Wesseling einbezogen. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von 1.279.823,66 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung an die Stadt Wesseling 400.000,00 EUR und Zuführung in die Gewinnrücklage 879.823,66 EUR
Wesseling, den 5. September 2023 Gunnar Ohrndorf, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 12. Dezember 2023 festgestellt. |
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