Gastromax GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Dr. Metz seit 14.11.2016 | Geschäftsführer |
Gerhard Müller seit 13.1.2009 | Prokura |
Karl Jürgen Heindl seit 7.12.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Proservice GmbHOffenbach / QueichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
Offenbach a. d. queich Proservice GMBH Handelsregister Landau, HRB Nr. 2883 Anhang für das Geschäftsjahr 2016A. ALLGEMEINE ANGABENDie Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Proservice GmbH sind nach den allgemeinen Vorschriften zur Rechnungslegung gemäß §§ 238 bis 263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit einzelne Posten der Bilanz und/oder der Gewinn- und Verlustrechnung zur Gewährung einer besseren Übersichtlichkeit außerdem im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zusammengefasst sind, wird die Zusammensetzung dieser Posten im Anhang dargestellt. Auswirkungen aus der erstmalig verpflichtenden Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) zum 1. Januar 2016 betreffen im Wesentlichen den geänderten Umfang des Ausweises der Umsatzerlöse und der damit korrespondierenden Materialaufwendungen und werden in diesem Anhang separat erläutert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEI. Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Immateriellen Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Eine entgeltlich erworbene Marke unterliegt einer unbegrenzten Nutzung und wird nicht abgeschrieben. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt über Nutzungsdauern von 3, 5 und 10 Jahren. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 150,- werden im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam erfasst. Selbständig nutzungsfähige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,- und EUR 1.000,- werden im Anschaffungsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der linear über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die übrigen Aktiva werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung des Guthabens bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungensind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Angabe zu den Grundlagen für die Fremdwährungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden unterjährig zum Durchschnittskurs des Vormonats in Euro umgerechnet. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zum Stichtagskurs des 31. Dezember, wobei entsprechend § 256a HGB bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr das Niederst- bzw. Höchstwertprinzip beachtet wird. Aus der Umrechnung entstehende Kursgewinne bzw. Kursverluste werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN VON BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz erfassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang gesondert dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 415 (Vorjahr: TEUR 585) und Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 25) aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 417 (Vorjahr: TEUR 600) enthalten. 4. Verbindlichkeiten Zusammensetzung der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:
Sicherheiten bestehen für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von üblichen Eigentumsvorbehalten. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf solche aus Steuern TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 20) und auf solche im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 2). II. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In Bezug auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse nimmt die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Anspruch. Die Änderungen aufgrund der Erstanwendung des BilRUG haben Auswirkungen auf den Ausweis der Erträge aus Konzernumlagen, die nach den neuen Bilanzierungsvorschriften ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr in den sonstigen betrieblichen Erträgen, sondern in den Umsatzerlösen ausgewiesen werden. Zur besseren Vergleichbarkeit zeigt die folgende Übersicht eine Überleitung der Umsatzerlöse für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter der Annahme, dass diese Erträge aus der Berechnung der Konzernumlage, bereits nach den Vorschriften des BilRUG ausgewiesen wurden:
1. Sonstige betriebliche Erträge Die Position enthält periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 38). Aufgrund der Neuregelungen des BilRUG wurden die bislang in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Beträge aus der Berechnung von Konzernumlagen aus der Position sonstige betriebliche Erträge in die Position Umsatzerlöse umgegliedert. Diese Erträge betragen im Vorjahr TEUR 1.713. Zur besseren Vergleichbarkeit zeigt die folgende Übersicht eine Überleitung der sonstigen betrieblichen Erträge für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter der Annahme, dass diese sonstigen betrieblichen Ertragspositionen bereits nach den Vorschriften des BilRUG ausgewiesen worden wären:
2 . Materialaufwand Aufgrund der Neuregelungen des BilRUG wurden die den Umsatzerlösen aus Verwaltungskostenumlagen gegenüberstehenden bezogenen Leistungen aus der Position sonstige betriebliche Aufwendungen in die Position sonstige bezogene Leistungen im Materialaufwand umgegliedert. Die Aufwendungen dafür betragen im Geschäftsjahr TEUR 191. Zur besseren Vergleichbarkeit des Materialaufwands zeigt die folgende Übersicht eine Überleitung der Materialaufwendungen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter der Annahme, dass diese bezogenen Leistungen bereits nach den Vorschriften des BilRUG ausgewiesen wurden:
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2) erfasst. Des Weiteren wurden die den Umsatzerlösen aus Verwaltungskostenumlagenin Höhe von TEUR 191 (Vorjahr: TEUR 138) gegenüberstehenden Aufwendungen im Geschäftsjahr 2016 erstmalig in der Position sonstige bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgewiesen (Vorjahresausweis sonstige betriebliche Aufwendungen). Zur besseren Vergleichbarkeit des sonstigen betrieblichen Aufwandes zeigt die folgende Übersicht eine Überleitung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter der Annahme, dass diese Effekte bereits nach den Vorschriften des BilRUG ausgewiesen wurden:
III. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum Bilanzstichtag Leasingverträge für bewegliche Vermögensgegenstände. Die gesamte Restverpflichtung aus den Leasingverträgen beläuft sich um 31.12.2016 auf TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 6) 1 . Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 15 Arbeitnehmer (Vorjahr: 17) beschäftigt . 2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Als Geschäftsführer sind im Geschäftsjahr bestellt: Herr Jürgen Heindl, Dipl.-Wirt.-Ing., Neustadt a. d. Weinstraße (Vorstandsvorsitzender der Progroup AG) Herr Frank Gumbinger, Dipl.-Kfm., Baden-Baden (Finanzvorstand der Progroup AG) - bis 30. September 2016 Herr Dr. Volker Metz, Dipl.-Kfm., Hochdorf-Assenheim (Finanzvorstand der Progroup AG) - seit 1. November 2016 Die Mitglieder der Geschäftsführung beziehen für Ihre Tätigkeit bei der Proservice GmbH keine direkten Bezüge von der Gesellschaft, sondern werden im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit durch die Progroup AG vergütet. 3. Mutterunternehmen Die Proservice GmbH wird in den von der Progroup AG aufzustellenden Konzernabschluss im kleinsten Konsolidierungskreis nach den Vorschriften des HGB zur Vollkonsolidierung sowie in den von der JH-Holding GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße, aufzustellenden Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Offenlegung eingereicht.
Offenbach a. d. Queich, den 15. Februar 2017 Geschäftsführung Jürgen Heindl Dr. Volker Metz Entwicklung des Anlagevermögens 2016
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde am 25.08.2017 festgestellt. |
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